Moin,
ich habe gerade etwas Stress mit der Obrigkeit und würde gerne wissen, ab wo das Zeichen 242 (Fußgängerzone) gilt.
Man wirft mir vor, "Sie parkten in einem Fußgängerbereich, der durch Zeichen 242 gesperrt war. § 24 StVg, § 41 Abs. 2, § 49 StVO; 144 BKat". Kostet in Hamburg EUR 30.-.
Aber: Ich stand definitiv vor dem Schild, habe das auch fotografiert und Widerspruch eingelegt. Gestern kam dann ein Bußgeldbescheid mit 30,-- + 20.-- Gebühr + 3,50 Auslagen. Text:
"Aufgrund Ihrer Stellungnahme wurde der Sachverhalt geprüft. Eine Einstellung des Verfahrens kam danach jedoch nicht in Betracht. Mit Ihrer Darstellung und dem beigefügten Foto bestätigen Sie den angezeigten Sachverhalt." Super! Nächstes Mal bin ich wg. Einbruchs dran, weil ich vor einem Haus stehe, oder was?
Anmerkung: Ausnahmeweise stand ich mal mit meiner Blechbüchse statt mit meinem Roten Renner dort, aber ich stehe halt öfter da. Da ich wohl kaum der Einzige bin, der mal vor so einem Fußgängerzonen-Schild steht, denke ich, dass es von allgemeinem Interesse ist und poste ich es hier.
Falls Interesse besteht, kann ich das Foto usw. auch gerne posten.
Sonnige Grüße aus Hamburg,
Chrisss