Parken in vs. vor einer Fußgängerzone (Zeichen 242)

  • Moin,

    ich habe gerade etwas Stress mit der Obrigkeit und würde gerne wissen, ab wo das Zeichen 242 (Fußgängerzone) gilt.

    Man wirft mir vor, "Sie parkten in einem Fußgängerbereich, der durch Zeichen 242 gesperrt war. § 24 StVg, § 41 Abs. 2, § 49 StVO; 144 BKat". Kostet in Hamburg EUR 30.-.

    Aber: Ich stand definitiv vor dem Schild, habe das auch fotografiert und Widerspruch eingelegt. Gestern kam dann ein Bußgeldbescheid mit 30,-- + 20.-- Gebühr + 3,50 Auslagen. Text:
    "Aufgrund Ihrer Stellungnahme wurde der Sachverhalt geprüft. Eine Einstellung des Verfahrens kam danach jedoch nicht in Betracht. Mit Ihrer Darstellung und dem beigefügten Foto bestätigen Sie den angezeigten Sachverhalt." Super! Nächstes Mal bin ich wg. Einbruchs dran, weil ich vor einem Haus stehe, oder was?

    Anmerkung: Ausnahmeweise stand ich mal mit meiner Blechbüchse statt mit meinem Roten Renner dort, aber ich stehe halt öfter da. Da ich wohl kaum der Einzige bin, der mal vor so einem Fußgängerzonen-Schild steht, denke ich, dass es von allgemeinem Interesse ist und poste ich es hier.

    Falls Interesse besteht, kann ich das Foto usw. auch gerne posten.

    Sonnige Grüße aus Hamburg,

    Chrisss

  • Tja, in dem Fall könnte man die Art des Pflasters vielleicht als Beginn der Fußgängerzone sehen, wenn ich das richtig sehen wechselt das vor deinem Auto und geht hinter dem Schild in gleicher Art weiter.
    Beim Parkverbot oder Halteverbot ist es ja auch so daß dieses direkt vor den Schildern gilt, da die Schilder üblicherweise hinter den "Parkplätzen" aufgestellt sind, sonst würden sie auch den Verkehr behindern.
    Aber genaueres sollte ein Anwalt wissen der sich mir Verkehrsrecht auskennt, das scheint etwas kompliziert zu sein.

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

    2 Mal editiert, zuletzt von FireBlade Chris (16. Juli 2010 um 12:39)

  • Mhhh... das ist gar nicht so leicht.

    Also man sieht ja das dein Auto schon in diesem "Fußgängerbereich" (man beachte die " " ) steht.

    Aber du stehst definitv VOR dem Schild.
    Und erst NACH dem Schild fängt der Fußgängergebreich an. :gruebel:

    Einmal editiert, zuletzt von Thumbsup (16. Juli 2010 um 12:22)

  • FireBlade Chris: Bei uns in Hamburg ist es städtebaulicher Chic, die Parkstreifen in Luxusausführung wie den Bürgersteig zu machen, i.d.R. gekennzeichnet durch eine abgesenkte Bordsteinkante.

  • Vielleicht geht's ja um den hinteren Teil vom Auto, der auf dem dunkel gepflasterten steht... deswegen auch OK für Moppeds, wenn die unmittelbar vor dem Schild stehen, aber nicht auf diesem "Fussgängerweg" dann... :gruebel:

  • Ich kenne die Örtlichkeiten nicht, aber so viel wie ich auf dem Foto erkennen kann, würde ich an dieser Stelle mit dem PKW nicht parken. Abgesenkter bzw. kein Bordstein und der schwarze Pflasterstreifen wirken auf mich wie der Zugang zum Fußgängerbereich, egal wo das Schild steht und genau da verbietet es sich für mich aus Rücksichtnahme zu parken. Du ragst ja mit dem Heck recht weit in diesen Bereich. Kann aber auch sein, dass dahinter noch sehr viel Platz ist, dann kann man das auch anders auslegen. So erscheint es mir eine Behinderung zu sein, da man um das Autoheck herum ausweichen muß.

    Ein gewollter Parkplatz ist es nicht, deutliche Markierungen oder Schilder fehlen, ferner stehst Du klar und in voller Gänze auf dem Gehbereich und mit einem Kinderwagen kommt man auch nicht am Auto vorbei ohne auf die Straße auszuweichen. Ich hätte echt ein ungutes Gefühl da zu parken. Ohne das Foto hätte ich auch gedacht, dass man vor dem Schild noch parken kann, wenn nichts anderes dagegen spricht.

    Hat der andere PKW auch eine Knolle bekommen?

  • Hier mal ein Luftbild der Örtlichkeit:

    Es gibt dort, wo ich parke (links neben dem unteren "Elsäßer Straße") keinen eigenen Fußweg, die Beete mit den Bäumen gehen bis zur Straße. Auf dem 1. Foto bei dem Fahrradständer. Übrigens sieht man oben auch zwei Fahrzeuge schön in den angelegten "Parkbuchten" stehen...

    Und klar, die anderen Autos haben auch ein Ticket bekommen. Die standen größtenteils auch IN der Fußgängerzone...

    Und selbstverständlich ist der Parkplatz "suboptimal", sehe ich völlig ein. Ein Knöllchen wg. Parkens auf einem Fußweg o.ä. hätte ich auch akzeptiert, aber ich parke nicht in einer Fußgängerzone :evil:

  • Zitat

    Original von RR-06

    Ich kenne die Örtlichkeiten nicht, aber so viel wie ich auf dem Foto erkennen kann, würde ich an dieser Stelle mit dem PKW nicht parken. Abgesenkter bzw. kein Bordstein und der schwarze Pflasterstreifen wirken auf mich wie der Zugang zum Fußgängerbereich, egal wo das Schild steht und genau da verbietet es sich für mich aus Rücksichtnahme zu parken. Du ragst ja mit dem Heck recht weit in diesen Bereich. Kann aber auch sein, dass dahinter noch sehr viel Platz ist, dann kann man das auch anders auslegen. So erscheint es mir eine Behinderung zu sein, da man um das Autoheck herum ausweichen muß.

    Ein gewollter Parkplatz ist es nicht, deutliche Markierungen oder Schilder fehlen, ferner stehst Du klar und in voller Gänze auf dem Gehbereich und mit einem Kinderwagen kommt man auch nicht am Auto vorbei ohne auf die Straße auszuweichen. Ich hätte echt ein ungutes Gefühl da zu parken. Ohne das Foto hätte ich auch gedacht, dass man vor dem Schild noch parken kann, wenn nichts anderes dagegen spricht.

    Hat der andere PKW auch eine Knolle bekommen?

    So wie auf dem Bild ist das sicher kein ausgewiesener Halte- bzw. Parkplatz.
    Ich hätte mich da nicht hingestellt, vielleicht mit einem Smart? Ob die Höhe des Tickets in Ordnung geht, weiß ich nicht.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Spiderman
    Und selbstverständlich ist der Parkplatz "suboptimal", sehe ich völlig ein. Ein Knöllchen wg. Parkens auf einem Fußweg o.ä. hätte ich auch akzeptiert, aber ich parke nicht in einer Fußgängerzone :evil:

    Ich würde mal persönlich zur Stadtverwaltung gehen und das ruhig und sachlich besprechen. Mit persönlicher Vorsprache erreicht man oft am meisten.

  • Moin,

    mal ein kleines Update zu der Geschichte:

    Neben Sigi63 hat auch die freundliche Anwältin der Jura-Hotline meiner RS-Versicherung empfohlen, mit der Sachbearbeiterin zu sprechen und zu fragen, warum sie den Vorwurf aufrecht erhalten will.
    Die Anwältin sah es - auch nach Rücksprache mit einer Kollegin - genau wie ich: die Fußgängerzone beginnt mit Zeichen 242 und endet mit Z. 243. Punkt.

    Ich hatte auch noch ein nettes Urteil des Verwaltungsgerichtes Mainz parat (Az. 1 K 472/05.MZ), das es folgendermaßen formuliert hat: „Eine Fußgängerzone werde nicht durch optische Gestaltung, sondern durch entsprechende Beschilderung geregelt. An diese Beschilderung hätten sich Kraftfahrer unabhängig vom persönlichen Eindruck der Fußgängerzone und unabhängig von persönlichen Wertungen zu halten“.

    Die Dame vom Amt zeigte sich allerdings völlig unbeeindruckt und meinte nur "vielleicht sehen es Hamburger Richter ja anders". Aha, ist das jetzt Länderrecht?

    Also nettes Einschreiben u.a. mit dem obigen Az. an die Behörde.

    Jetzt, nach einigen Wochen, kam eine Ladung zur Hauptverhandlung. Am 13.10.2010 geht es vor den Kadi. :wow

    Bin mal gespannt.
    Bleibt spannend.... :dumdiedum:

    Grusss Chrisss

    PS: Ähhh, kleinen Tipp von unseren Anwälten könnte ich jetzt doch mal gebrauchen: gleich mit Anwalt hingehen (bin bei der ARAG RS-versichert) oder erst mal alleine? Tendiere zu "alleine", da ich i.d.R. sehr umgänglich und nett bin;o).

  • glaube kaum, dass du mit Nettigkeit oder Umgänglichkeit vor Gericht viel erreichen wirst.
    Sprech mal deine RV an, dass eine Verhandlung ansteht und du von einem Anwalt vertreten werden willst.

  • ich würde auch juristischen beistand mitnehmen, der natürlich nicht das familienrecht zu seinem schwerpunkt gemacht hat.

    ich glaube, hier handelt es sich um einen "gefühlten" ermessensraum der zuständigen sachbearbeiterin.

    grüsse
    hippe

  • Moin Jungs,

    danke für die vielen Ratschläge. Ich habe also noch mal bei der ARAG angerufen und musste nun feststellen, dass diese Art von Fällen NICHT von der RSV abgedeckt werden. Toll, hätte die Anwältin beim 1. Telefonat auch mal sagen können. Jaja, ich weiß: man hätte vorher die 180 Seiten Kleingedrucktes lesen sollen.
    Aber geändert hätte es auch nichts.

    Am 13.10. gibt es das nächste Update :cool3:


    Grusss Chrisss

  • So, hier nun das Ergebnis der Verhandlung:

    :yeh:

    Also auch in Hamburg gilt das Schild und nicht der persönliche Eindruck der Rennleitung / Tussi vom Amt. Tenor des Richters: "Ich bin da ganz auf Ihrer Linie. Wenn die Stadtverwaltung den gesamten Platz als Fußgängerzone ausgewiesen haben möchte, aber nicht in der Lage ist, die Schilder richtig aufzustellen, kann das nicht Ihr Problem sein".

    Allerdings zählt die Stelle, wo ich geparkt habe, für den Richter zum "Bereich, der den Fußgängern zugeordnet ist". Heißt, ich müsse mit 15 Euro wg. Parken auf dem Bürgersteig rechnen. Egal ob Auto oder mopped.
    Die hätte er mir noch aufzubrummen können, da ich aber so einsichtig war und überhaupt so nett bin, hat er das Verfahren ganz eingestellt :)

    Mich hat die Geschichte - da ich keinen Anwalt hatte - nichts gekostet. Außer Zeit und Nerven.

    Ach nein: Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse... also wir alle :motz:

    Sorry Jungs.

    Grusss Chrisss

    Ende der Geschichte.