Vorbeischlängeln an einer Autokolonne

  • Hallo,

    nach dem ja mal wieder die Frage vom "durchschlängeln" aufgekommen ist mal hier einen Bericht, den ich mir mal vor 3 Jahren kopiert habe.
    Habe ihn seitdem im "Kofferraum" immer dabei, um den netten Leuten in grün/weiss etwas unter die Nase zu halten zu können, aber noch nie gebraucht


    Heute, 31.03.99, in der Nürnberger Nachrichten...

    Zweiradler dürfen sich duch Autokolonen durchschlängeln.

    Zweiradfahrer dürfen unter bestimmten Umständen an langsam fahrenden oder stehenden Autokolonen vorbeifahren und sich auch weiter vorne, beispielsweise an Ampeln, aufstellen. Das hat der Bund-Länder-Fachausschuß in einer Antwort an den Verein "Biker Union" präzisiert, wie die Zeitschrift Motorrad berichtete.
    Unter anderem dürfen Kraftfahrer auf einem freien Fahrstreifen vorfahren, um weiter vorne auf den von wartenden Fahrzeugen belegten Fahrstreifen einzuscheren. Im Falle einer doppelten Kolonne müsse der Fahrstreifen breit genug sein und genügend Raum bieten, um gefahrenlos ohne Behinderung der anderen Verkehrsteilnehmer an der wartenden Fahzeugschlange vorbeifahren und sich weiter vorne aufstellen zu können.

    Ausdrücklich weisst der Bund-Länder-Fachausschuß darauf hin, dass sie Grundregel der Paragraphen 1 der STVO zu beachten sein. Dort steht, dass niemand geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen vermeidbar, behindert oder belästigt werden darf. Der Bund-Länder-Fachausschuß legalisiert damit das Verhalten vieler Motorrad- Rollerfahrer, die sich schon bisher innerorts an wartenden Autokolonnen vorbeigemogelten und an der Ampel in die "erste Reihe" stellten.

    Ausdrücklich weist der Ausschuß aber darauf hinm dass die freie Wahl des Fahrstreifen und die Möglichkeit, rechts schneller als links zu fahen, auf den Innerorts-Verkehr begrenzt ist. Machen Zweiradfahrer von der Möglichkeit des jetzt legalisierten Passierens von Autokolonnen Gebrauch, tun sie dies selbstverständlich auf eigenes Risiko: Sie müssen - wie bisher auch -stets damit rechnen, dass ein Autofahrer den Fahrstreifen wechselt. Insbesondere bei Vorbei fahren an langsam fahrenden Kolonnen ist deshalb vorsicht geboten. Das Institut für Zweiradsicherheit (IFZ) schlägt vor, dass Motorradfahrer im Falle doppelter Kolonnen den Rettungsweg benutzen sollten, um nach vorne zu kommen. Und dies ausschließlich zwischen dem linken und rechten bzw. dem linken und mittleren Fahrstreifen. Wenn sich alle Motorradfahrer an diese einheitliche Praxis halten, würde dies das Risiko vermindern, weil sie von anderen Verkehrsteilnehmern immer in der gleichen Spur erwartet würden.

    Marc

  • Marc,

    ich habe allerdings irgendwo gelesen, dass das auch mit 2 bis 3 Punkten und vielen Euros bestraft werden kann, v.a. auf der Autobahn. Dort ist das naemlich "rechts ueberholen", was wir natuerlich sowieso niemals machen wuerden! :nono:

    Also trotzdem nach Autos mit Muetze :evil: Ausschau halten!

    Klaus02

  • in good old austria ist das vorbeischlängeln erlaubt - wenn man keinen behindert oder gefährdet
    -aber nur an stehenden kolonnen-

    aber es hat sich noch keiner aufgeregt wenn sich die kolonne auch mal langsam bewegt..

    :sonne: Grüße aus dem Ösiland :sonne:

    [color=#009900]Pannonische Rundenzeit ca 2:08 :schildgroete:

    2016 Rennstreckentermine - :

    Pannonia-Ring: 18.03-19.03-20.03 / 11.04-12.04 / 02.05-03.05 / 27.05-28.05-29.05 / 13.06-14.06 / 1107-12.07 /
    05.08-06.08-07.08 / 05.09-06.09 / 19.09 20.09 / 14.10-15.10-16.10

    Slovakia-Ring: 27.06-28.06 / 25.07-26.07,

    Brünn: 25.04-26.04 / 16.05-17.05 / 29.08-30.08

    Rijeka: 07.10-08.10-09.10

  • Noch was, das mit dem eigenen Risiko stimmt.
    Einem Arbeitskollegen hats damal kurz den Fuß aufgespalten, bei dem Auto vor ihm ging die Tür auf. Alles wieder verheilt. Muß ich mal nachfragen wie das rechtlich abgelaufen war.

  • moinsen,

    dabei ist aber auch immer zu beachten, das man keine durchgezogene linie überfährt. da aber meistens vor ampeln die mittellinie schon 20 meter vorher durchgezogen ist, macht man sich dann also strafbar wenn man sie überfährt.

    mfg schneider

    Life is to short!

  • Zitat

    Original von Klaus02
    Marc,

    ich habe allerdings irgendwo gelesen, dass das auch mit 2 bis 3 Punkten und vielen Euros bestraft werden kann, v.a. auf der Autobahn. Dort ist das naemlich "rechts ueberholen", was wir natuerlich sowieso niemals machen wuerden! :nono:

    Also trotzdem nach Autos mit Muetze :evil: Ausschau halten!

    Klaus02

    Hallo Klaus02,
    kleine Ergänzung/Korrektur:
    haben sich auf Autobahnen aufgrund der Verkehrsdichte auf zwei oder mehr Spuren Kolonnen gebildet und beträgt die durchschnittlich gefahrene Geschwindigkeit der Fahrzeuge in den Kolonnen nicht mehr als 60 Km/h, so darf rechts schneller gefahren werden als links.

    Grüße
    OdenwäldeRR

  • Zitat

    Original von OdenwäldeRR

    Hallo Klaus02,
    kleine Ergänzung/Korrektur:
    haben sich auf Autobahnen aufgrund der Verkehrsdichte auf zwei oder mehr Spuren Kolonnen gebildet und beträgt die durchschnittlich gefahrene Geschwindigkeit der Fahrzeuge in den Kolonnen nicht mehr als 60 Km/h, so darf rechts schneller gefahren werden als links.

    Grüße
    OdenwäldeRR

    ich kenne die regel mit 80km/h ist das bei der €-umstellung geändert worden (-:

    Marc
    ein gerichtsurteil oder sowas würde einem bestimmt helfen, ein blöder grünweisling fühlt sich da viellecht eher auf den schlips getreten und fängt dann erst richtig an

    adios rACEr

  • Hey Jungs,
    aufgepasst. Ihr sprecht von § 5 StVO (Überholen). Generell ist links zu überholen, es gibt aber vielfältige Ausnahmen, unter anderen die freie Fahrstreifenwahl innerhalb geschlossener Ortschaften bei mehreren markierten Fahrstreifen gem. § 7 III StVO oder das o. erwähnte rechte Vorbeifahren an einer Kolonne die nicht schneller als 60 km/h fährt mit max. 80 km/h gem §§ 7 II (Kolonne) oder 7IIa (Einzelfahrzeug).
    Durchschlängeln ist grundsätzlich ein Verstoß gegen § 5 StVO - unerlaubtes Rechtsüberholen.
    Es ist nur Fahrrädern und Mofa`s erlaubt, stehende Fahrzeugschlangen im Kreuzungsbreich zwischen Gehweg und Fahrzeug mit Schrittgeschwindigkeit zu überholen.
    Tut mir leid, aber die Rechtslage ist glasklar.
    So sind wir auf großzügige Polizisten angewiesen.
    Einspruch ist so gut wie zwecklos.
    Gruß aus Berlin. Bernd

  • Andererseits, nachdem wir uns ja auch alle immer an Tempo 100 auf der Landstrasse halten, -O machen die 2 Punkte im Extremfall doch garnicht so viel aus? Das hat wenigstens kein Fahrverbot zur Folge...

    Klaus02

  • schneider

    Wen interessierts, ob 20m vor der Ampel eine Linie durchgezogen ist ? Sind wir in der Führerscheinprüfung ? Jeder weiß, daß man außerorts nicht schneller als 100km/h fahren darf. Und wer hält sich dran ? Alte Omas vielleicht. Ich jedenfalls nicht. Strafbar mach ich mich in dem Moment, in dem ich aufs Moped steige.......irgendwo.......und wenns nur ein Strafzettel wegen falschparkens ist. Und ob man sich im Stau durchschlängeln darf oder nicht ist mir schei**egal. Soll sich im Hochsommer mal so ein Spießer von Dosentreiber in ner Lederkombi auf einen glühenheißen Ofen setzen.....dann mault er mich bestimmt nicht mehr an, wenn ich an ihm vorbeifahre.
    Also.........Regeln sind da um gebrochen zu werden. Und wenn mans dabei nicht übertreibt und keinen gefährdet, ists doch egal wie sonst nocht was.
    Ich will natürlich keinen ermuntern sich von seiner Fahrschulfahrart abzuwenden und "kriminell" zu werden.

    So long

    Chief

  • Hi Speedy!
    Mußte erst noch mal schauen von wo du kommst!
    In Ikkendorf hält sich doch keine Sau an irgendwas :nono:
    Wenn du da nicht um die 80 fährst wirste doch gnadenlos stehen gelassen, ganz zu schweigen vom doppelten (2 PKW) abbiegen bei einer Spur usw. :))