Hallo,
nach dem ja mal wieder die Frage vom "durchschlängeln" aufgekommen ist mal hier einen Bericht, den ich mir mal vor 3 Jahren kopiert habe.
Habe ihn seitdem im "Kofferraum" immer dabei, um den netten Leuten in grün/weiss etwas unter die Nase zu halten zu können, aber noch nie gebraucht
Heute, 31.03.99, in der Nürnberger Nachrichten...
Zweiradler dürfen sich duch Autokolonen durchschlängeln.
Zweiradfahrer dürfen unter bestimmten Umständen an langsam fahrenden oder stehenden Autokolonen vorbeifahren und sich auch weiter vorne, beispielsweise an Ampeln, aufstellen. Das hat der Bund-Länder-Fachausschuß in einer Antwort an den Verein "Biker Union" präzisiert, wie die Zeitschrift Motorrad berichtete.
Unter anderem dürfen Kraftfahrer auf einem freien Fahrstreifen vorfahren, um weiter vorne auf den von wartenden Fahrzeugen belegten Fahrstreifen einzuscheren. Im Falle einer doppelten Kolonne müsse der Fahrstreifen breit genug sein und genügend Raum bieten, um gefahrenlos ohne Behinderung der anderen Verkehrsteilnehmer an der wartenden Fahzeugschlange vorbeifahren und sich weiter vorne aufstellen zu können.
Ausdrücklich weisst der Bund-Länder-Fachausschuß darauf hin, dass sie Grundregel der Paragraphen 1 der STVO zu beachten sein. Dort steht, dass niemand geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen vermeidbar, behindert oder belästigt werden darf. Der Bund-Länder-Fachausschuß legalisiert damit das Verhalten vieler Motorrad- Rollerfahrer, die sich schon bisher innerorts an wartenden Autokolonnen vorbeigemogelten und an der Ampel in die "erste Reihe" stellten.
Ausdrücklich weist der Ausschuß aber darauf hinm dass die freie Wahl des Fahrstreifen und die Möglichkeit, rechts schneller als links zu fahen, auf den Innerorts-Verkehr begrenzt ist. Machen Zweiradfahrer von der Möglichkeit des jetzt legalisierten Passierens von Autokolonnen Gebrauch, tun sie dies selbstverständlich auf eigenes Risiko: Sie müssen - wie bisher auch -stets damit rechnen, dass ein Autofahrer den Fahrstreifen wechselt. Insbesondere bei Vorbei fahren an langsam fahrenden Kolonnen ist deshalb vorsicht geboten. Das Institut für Zweiradsicherheit (IFZ) schlägt vor, dass Motorradfahrer im Falle doppelter Kolonnen den Rettungsweg benutzen sollten, um nach vorne zu kommen. Und dies ausschließlich zwischen dem linken und rechten bzw. dem linken und mittleren Fahrstreifen. Wenn sich alle Motorradfahrer an diese einheitliche Praxis halten, würde dies das Risiko vermindern, weil sie von anderen Verkehrsteilnehmern immer in der gleichen Spur erwartet würden.
Marc