Tüv schon jahre abgelaufen...

  • Mahlzeit...

    mal ne frage:

    Wie ist es eigentlich wenn der Tüv schon locker 2 - 3 Jahre abgelaufen ist, und ich wieder neuen haben will.... =)

    Ein Kumpel hat mir gesagt das ist jetzt bei Motorrädern egal wie lange der Tüv runter ist. Das Ding mit der Vollabnahme soll es wohl nicht mehr geben.

    Klartext: einfach hinfahren neuen Tüv drauf und gut!!!

    Stimmt das??? ?(

    :headbang: Fireblade rules :headbang:

  • Also grundsätzlich ist es egal ob Auto oder Motorrad.

    Richtig ist, dass es egal ist von der TÜV Seite her.

    Also hinfahren, wenn alles passt gibt es die Plakete.

    Ist der TÜV weniger als 13 Monate abgelaufen, so gibt es nur den turnusmässigen TÜV. Also Klartext 2 Jahre plus auf den Stempel im Schein.

    Ist der TÜV mehr als 13 Monate rum, so gibt es 24 Monate ab Vorführung.

    Problem KANN sich ergeben auf dem Weg zum TÜV.

    Sollte das Fahrzeug auf eigenen Rädern dahin fahren und man wird angehalten, so gibt es eine Anzeige.

    Ist das Fahrzeug auf nem Hänger, ist es egal.

    Gruß, Mike

  • Zitat

    Original von Mikebike04

    Problem KANN sich ergeben auf dem Weg zum TÜV.

    Sollte das Fahrzeug auf eigenen Rädern dahin fahren und man wird angehalten, so gibt es eine Anzeige.

    Gruß, Mike

    Also soweit mir bekannt ist, darfst du auf dem direktesten und kürzesten Weg noch zum Sachverständigen fahren.

    Also net an der DEKRA vorbei zum Tüv oder so.

    Gruss Nobbi


    Rogers mobiler Motorrad Service 015738770220

    Die mobile Hilfe rund ums Motorrad im grossraum von Köln.

  • Zitat

    Original von Honda Nobbi

    Also soweit mir bekannt ist, darfst du auf dem direktesten und kürzesten Weg noch zum Sachverständigen fahren.

    Also net an der DEKRA vorbei zum Tüv oder so.

    Nein, das ist ein allgemeiner Irrglaube. :nono:
    Im übrigen ist eine Vollabnahme erst nach 7 Jahren nötig, bis dahin gibt es Tüv. Ist dieser länger als 2 Jahre abgelaufen, muss den Tüv 2x machen, also eigentlich nur doppelt zahlen :oh_man: weil die Arbeit wird ja trotzdem nur einmal vom Prüfer gemacht.
    Aber da ja rückdatiert wird muss den sooft mach wie es nötig ist wieder aktuell Tüv zu haben. So verdient man heute Geld :respekt:

  • Zitat

    Original von Mr. CBR
    Im übrigen ist eine Vollabnahme erst nach 7 Jahren nötig, bis dahin gibt es Tüv. Ist dieser länger als 2 Jahre abgelaufen, muss den Tüv 2x machen, also eigentlich nur doppelt zahlen :oh_man: weil die Arbeit wird ja trotzdem nur einmal vom Prüfer gemacht.
    Aber da ja rückdatiert wird muss den sooft mach wie es nötig ist wieder aktuell Tüv zu haben. So verdient man heute Geld :respekt:

    Ich glaube, dass sich das geändert hat. 1x Tüv wird es wohl tun.

  • aber Nummernschild und Deckungskarte, bzw Online-versichert sollte es schon sein

    SP1, Bj. 2000, Leo's, 15-er Ritzel, Heckhöherlegung, PC37 Bremssättel, PC3, Kurzhub, Tom1

  • Zitat

    Original von Leto89

    Ich glaube, dass sich das geändert hat. 1x Tüv wird es wohl tun.

    Ich habe im Februar diesen Jahres 2 x Tüv machen lassen müssen ;(
    Ich denke nicht, dass sich seither was geändert hat.

    Und bitte keine Fahrten zum Tüv, anmelden oder sonst was. Das ist nicht erlaubt :nono: auch nicht mit dem alten Nummernschild und Doppelkarte. Leider gibt es sogar ein paar grüne die einem sagen das wäre ok. Fragt beim Straßenverkehrsamt nach, die sagen euch was los ist. Fzg. nicht angemeldet heißt Fzg. stehen lassen.

  • seit anfang des jahres ist es wieder so, dass man vom tag der prüfung an wieder zwei fahre bekommt.

    und wenn jemand 2x tüv-gebühren bezahlt hat ( auch vorher) hat man ihn glattweg beschissen! da war nämlich derjenige der dumme der weniger als zwei jahre überzogen hat. 1,5 jahre überzogen=0,5 Jahre tüv 2 jahre und ein monat überzogen=2 Jahre tüv. mit einer prüfung wohlgemerkt!

    sind es sieben jahre bis zur vollabnahme §21? ich dachte sechs...

    wenn kfz angemeldet und versichert, darfst mit dem fahrzeug zum tüv fahren. solltest dich aber vorher absichern und nen termin bei der prüfstelle machen.

    mit abgemeldetem kfz kann man selbsverständlich nich dahinfahren.

    Ich bin kein Klugscheißer, ich weiß es wirklich besser!

    Einmal editiert, zuletzt von Andy_79 (5. Oktober 2010 um 17:19)

  • Zitat

    Original von Mr. CBR

    Ich habe im Februar diesen Jahres 2 x Tüv machen lassen müssen ;(
    Ich denke nicht, dass sich seither was geändert hat.

    Und bitte keine Fahrten zum Tüv, anmelden oder sonst was. Das ist nicht erlaubt :nono: auch nicht mit dem alten Nummernschild und Doppelkarte. Leider gibt es sogar ein paar grüne die einem sagen das wäre ok. Fragt beim Straßenverkehrsamt nach, die sagen euch was los ist. Fzg. nicht angemeldet heißt Fzg. stehen lassen.

    ich habe extra bei meiner Versicherung angerufen und nachgefragt. Die haben mir klar und deutlich gesagt, dass das Fahrzeug auf der Fahrt zum TÜV nicht versichert ist. Also lieber mit Kurzzeitkennzeichen!!

    Als Gott die Welt erschuf, fragte er die Steine. "Steine, wollt ihr Schwaben sein?" Da antworteten die Steine betrübt. "Wir würden gerne, aber wir sind nicht hart genug!"

  • mein tüvvi hat mir damals gesagt "ist kein problem! wenn se dich anhalten sollen sie bei mir anrufen, du hast ja nen termin!"

    Ich bin kein Klugscheißer, ich weiß es wirklich besser!

    • Offizieller Beitrag

    Dieser Sachverhalt ist in §10 Abs4 FZV geregelt:

    (4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

    Heißt Fahrten mit ungestempeltem (früher diesem Fahrzeug zugeteilten) Kennzeichen geht, wenn man eine Versicherungsbestätigung mitführt und die Fahrt vom Verlauf her einen logischen Zusammenhang mit der HU und Zulassung aufweist.

  • Mein Beitrag bezog sich auf ein angemeldetes Fahrzeug mit nicht entstempelten Kennzeichen.

    Nicht mehr und nicht weniger.

    Und eventuell ist es ländergeregelt mit der Datierung.

    Definitiv ist es in Bayern so, dass bis 13 Monate 2 Jahre ab Stempel im Schein gibt und ab 13 Monate 2 Jahre ab Vorführung.

    Gruß, Mike ( der weiß was er schreibt )

  • Der TÜV meines Mopeds ist Ende September abgelaufen.
    Nachdem ich bei dem Ekelwetter keinen Bock zum Mopedfahren habe, wird vmtl. die erste Fahrt im März 2011 zum TÜV gehen.


    Soweit ich weiß, kosten die ersten vier Wochen nach TÜV-Ablaufdatum noch gar nichts.
    Zwischen Monat 2 und 4 kostets 15 Euro. Zwischen 5 - 8.Monat dann 25 Euro, erst ab dem 8. Monat kommen zum Bußgeld noch 2 Flensburger Pünktchen dazu. Soviel zur angsteinflößenden Phrase "Da gibts ne Anzeige".
    Da die Wahrscheinlichkeit, daß ich mitm Moped von der Polente rausgezogen werde gegen Null geht, mach ich mir da nicht mal ansatzweise ins Höschen.

    Einmal editiert, zuletzt von Chief (6. Oktober 2010 um 12:23)

  • Mein Arbeitskollege hat sein Möppi letzten Freitag getüvt nach mehreren Jahre und ohne Probs. 1x zahlen 2 Jahre TÜV.
    Keine Bange und hin mit dem Ding.

    Allzeit vollen Tank und geile Kurven... :respekt:

    Superbon

  • Zitat

    Original von Chief
    Der TÜV meines Mopeds ist Ende September abgelaufen.
    Nachdem ich bei dem Ekelwetter keinen Bock zum Mopedfahren habe, wird vmtl. die erste Fahrt im März 2011 zum TÜV gehen.


    Soweit ich weiß, kosten die ersten vier Wochen nach TÜV-Ablaufdatum noch gar nichts.
    Zwischen Monat 2 und 4 kostets 15 Euro. Zwischen 5 - 8.Monat dann 25 Euro, erst ab dem 8. Monat kommen zum Bußgeld noch 2 Flensburger Pünktchen dazu. Soviel zur angsteinflößenden Phrase "Da gibts ne Anzeige".
    Da die Wahrscheinlichkeit, daß ich mitm Moped von der Polente rausgezogen werde gegen Null geht, mach ich mir da nicht mal ansatzweise ins Höschen.

    überziehen dürfen gehört auch der vergangenheit an...

    Ich bin kein Klugscheißer, ich weiß es wirklich besser!

  • Zitat

    Original von Superbon
    Mein Arbeitskollege hat sein Möppi letzten Freitag getüvt nach mehreren Jahre und ohne Probs. 1x zahlen 2 Jahre TÜV.
    Keine Bange und hin mit dem Ding.

    ja super Geil... =)
    genau das wollte ich höhren.... :yeh:

    :headbang: Fireblade rules :headbang:

  • Zitat

    Original von Schooter

    ja super Geil... =)
    genau das wollte ich höhren.... :yeh:

    Das hatte ich aber schon geschrieben.

    Wer lesen kann ist klar im Vorteil :D

    Mike

  • Hey Forum

    Also der Tag war gekommen und ich bin mit meiner Blade zum Tüv gerollt....

    Nur so zur info.....in NRW werden die Jahre oder Monate zurück datiert.....

    d.h. es gibt nicht die vollen 2Jahre ab vorstellung sondern nur das was übrig bleibt bis der Normale Zyklus wieder drin ist

    :headbang: Fireblade rules :headbang:

  • So wird es bei uns auch gehandhabt :motz:

    Wenn Du Dein Motorrad allerdings abmeldest und dann mit Kurzzeitkennzeichen etc. zur HU fährst , gibts immer die vollen 2Jahre für einmal zahlen !

    Also wenn der TÜV schon bis in den Punktebereich abgelaufen ist würd ich das so machen !

    Grüssle Micha

  • Es gibt ein großes Problem bei dieser ganzen Diskussion...und das sind die verschiedenen Bundesländer.
    Da die Verfahrensanweisungen in diesem Fall von jedem Land einzeln bestimmt werden, gibt es keine einheitliche Antwort....sondern erst mal nur die Frage in welchem Bundesland lebst du!?

    Witzigerweise sind die OWis dann doch mal Bundeseinheitlich geregelt.
    Und da ist es exakt so wie Chief es schon geschrieben hat.

    Also kurz gesagt, es kommt darauf in welchem Bundesland du lebst...aber das hast du ja wie du geschrieben hast schon gezeigt....

    Aber der AlpentoureRR hat mit seiner Idee vollkommen Recht...bei einem abgemeldeten Mopped gilt die letzte HU meist als nicht nachgewiesen...somit 2 Jahre ab der durchgeführten HU.

    Aber ist immer die Frage, bei den Preisen der ganzen an- und abmelderei, was sich da lohnt und rechnet...

    Am besten bei der jeweils zuständigen Stelle, vom Bundesland abhängig, nachfragen wie verfahren wird...und danach entscheiden, was günstiger kommt.