Auch wenn es Spam ist, das will ich mal eben aufklären.
LKW über 7,5 to = LKW Fahrverbot
Transporter mit LKW Zulassung im privatem Bereich unter 3,5 to. Zuggesamtgewicht = Darf alles was auch ein PkW darf (musst es den Franzosen erklären können)
Gewerblicher Transporter (z.B. Malerei Meier zieht sein Boot zum Hafen) mit Anhänger, darf man Sonntags mit Anhänger fahren, wenn es rein um den privaten Bereich geht. Er darf bei diesem Transport KEINERLEI Arbeitsgeräte oder Materialien mitführen, auch nicht wenn es die Farbe für das Boot ist.
Dieses gilt auch in Frankreich.
ACHTUNG, mitlerweile melden einige Polizeireviere an das Finanzamt. Sollte das Fahrzeug über KEINE 1% Regel verfügen, ist es Steuerhinterziehung!
PKW mit Anhänger über 3,5to Zuggesamtgewicht= darf Sonntags fahren, wenn beides NICHT gewerblich ist. Hat sich aber den LKW Richtlinien nach zu verhalten.
ZUGGESAMTGEWICHT = Fahrzeug inkl. Anhänger. Bei privaten, wird das tatsächliche Gewicht ermittelt. Bei gewerblichen, das maximale zu erreichende Gewicht.
Gruß
Cuxman
ZitatOriginal von Michl80
Aber das Sonntagsfahrverbot gilt doch erst ab einem zul. Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t.Gruß Michl