Verkehrsunfall beim Überholen

  • Hallo hatte am Freitag einen Unfall der sich wie folgt ereignet hat!

    Ich fuhr ein stück hinter einen Gespann (KFZ+ Wohnwagen) wollt dann zum Überholen ansetzen und war auch schon auf der linken Seite da habe ich bemerkt das der links abbiegt dann bin ich voll in die eissen. Dann bin ich mit dem Hinterrad in der Luft seitlich in den Wohnwagen! Es stellte sich raus das an dem Wohnwagen keine Beleuchtung ausser das rechte Rücklicht nütze mir am tag und in dem Fall nicht viel! ;)
    Das problem ist ds das ganze eine etwas unübersichtliche Stelle ist, leichte rechtskurve und ca 200m nach der Unfallstelle beginnt überholverbot!

    Die folge daraus 3 Tage Krankenhaus. Nichts gebrochen oder so! Gott sei dank! Kapselriss im Finger ;(

    Motorrad: kompl Verkleidung, Rechte Fussraste kompl. scheinwerfer, Tacho ausgerissen!
    Der andere hat mir das angebot gemacht er würde Rep. vom Bike zahlen,(gut sagen kann man viel)! Gutachter war da und sagte es wird wohl wegen der Höhe ein Totalschaden! ;(
    Auch wenn es Totalschaden ist? Herrichten darf ich es ja trotzdem oder?

    Rahmen und Schwinge sind heil!

    Polizei war zur befragung auch noch nicht da!


    Jetzt wollte ich Fragen wie da die schuldfrage ausgehen wird! Punkte ? Bußgeld oder auch gar keine schuld?

  • Also ging der Blinker am Wohnwagen auch nicht?

    Du warst noch nicht in der Überholverbotszone?

    Warum sollte Dich eine Schuld treffen wenn er das Abbiegen nicht anzeigt weil sein Fahrtrichtungsanzeiger hinten nicht geht?

    Als Abbiegender hat er eh eine besondere Verkehrssichrungspflicht (oder wie das heißt) also mit Schulterblick etc.

    Wenn Du befragt wirst kannst ja angeben, dass das Abbiegen für Dich nicht ersichtlich war bis Du den Blinker am Heck des Autos sehen konntest und dann unverzüglich eine Gefahrenbremsung eingeleitet hast damit Du nicht noch seitlich in den PKW fährst, was ja bekannterweise für uns Mopedfahrer oft endgültige folgen hat.

    Der Lawyer wird da aber sicherlich mehr zu sagen können.

    <HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o
    <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.

    • Offizieller Beitrag

    Der Beschreibung nach würde ich mal sagen:

    Haftungsverteilung nach Par. 17 StVG nach dem jeweiligen Verschuldensgrad.

    Verletzung der Rückschaupflicht und technischer Mängel gegen Überholen bei unklarer Verkehrslage (Par. 5 StVO) :evil:

    Wie die Haftungsverteilung aussehen könnte, darüber lassen wir den lawyer mal spekulieren :gruebel:

  • Ne blinker gingen auch nicht, das steht fest! Und das Überholverbot ging erst ca 200m danach an! Blinker des KFZ´s konnte ich auch nicht sehn! Da bin ich ja mal gespannt!
    Er hat etwa nen Schaden von ca 300Euro und bei mir gehts in die Tausende ;(

  • Das wundert mich aber daß das Überholverbot erst 200m später angeht wenn man dort links abbiegen kann :gruebel: Mit dem Wohnwagen wird er doch wohl kaum in nen Feldweg eingefahren sein. Aber wenn da ne Straße zum Abbiegen war dürfte es wie der Sigi schon schreibt wohl unklare Verkehrslage sein, weil bei Abzweigungen muß man ja immer vorsichtig sein denke ich mal.

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

  • Hast Du den Zeugen dafür, das Blinker usw. nicht funktionierte?
    Oder ist das polizeilich aufgenommen worden, weil unten ja steht.. Polizei war zu Befragung noch nicht da.

    Wie unübersichtlich ist die Stelle? Leicht ist immer schwer zu fassen

  • Würde sicher zusätzlich zum Schaden noch ein ziemlich nettes Schmerzengeld zu Folge haben. Wenn die Sache mit dem Blinker feststeht und du nicht grad 1000 gefahren bist kann ich mir nicht vorstellen das dich eine Schuld trifft.
    Was ist mit deiner Schutzausrüstung passiert?

    Mal sehen was die Rechtsgelehrten dazu sagen!

  • Also Polizei stellte fest das Blinker nicht gingen und Bremslicht auch nicht! Zeugen gibts gar keine !

    Die Strasse verläuft leicht rechts und das war eine sehr kleine Strasse wo der abbiegen wollte! Das von mir gesagte Überholverbot ist da weil man dort einen Abbiegestreifen hat! Naja mal sehn was rauskommt!
    Bin etwa 100 gefahren! ;)
    Schutzausrüstung wurde natürlich auch beschädigt! Stiefel sind noch ganz ! Alles andere Schrott oder zerkratzt!

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von FireBlade Chris
    Aber wenn da ne Straße zum Abbiegen war dürfte es wie der Sigi schon schreibt wohl unklare Verkehrslage sein, weil bei Abzweigungen muß man ja immer vorsichtig sein denke ich mal.

    Man ist sicher nicht schlecht beraten, im Bereich von Einmündungen nicht zu überholen. Das hilft aber jetzt auch nicht mehr weiter.

    Ob im konkreten Fall tatsächlich eine "unklare Verkehrslage" vorlag, läßt sich wohl nicht so leicht sagen. Darüber läßt sich sozusagen trefflich streiten.

    Ich habe es mal vermutet, weil man gerade mit einem Gespann nicht so urplötzlich abbiegen kann, ohne dass sich für den Nachfolgenden Hinweise ergeben, die auf ein mögliches Abbiegen hindeuten, besonders bei einer kleinen Straße.

    Wenn man nach Urteilen sucht, findet man unterschiedliche Auffassungen, z.B. hier [KLICK] - andere setzen ein Blinken voraus.

    Der weit überwiegende Haftungsanteil dürfte IMHO allerdings bei dem Gespann liegen. Die Funktionsunfähigkeit von Blinker und Bremslicht müsste (neben der unterlassenen Rückschaupflicht) meiner Ansicht nach schon sehr gewichtig sein.

    Ich würde dringend dazu raten, einen Anwalt zu nehmen.


    Unabhängig von diesem Fall:

    Auffällig ist, dass viele Fälle des Überholens trotz unklarer Verkehrslage oder an kritischen Stellen mit Motorradbeteiligung sind, obwohl es für Motorradfahrer völlig typische Gefahrensituationen gibt, über die man vielleicht gelegentlich mal nachdenken sollte -> [KLICK] :lupe:

  • Ich Wünsch Dir gute Besserung.
    Aber mal Ehrlich:
    Wenn man an einer unübersichtlichen stelle, wo zusätzlich noch eine Strasse links abzweigt überholt, wo der vorausfahrende wahrscheinlich noch die Geschwindigkeit gedrosselt hat, um mit seinem Gespann die (90°?) kurve zu kriegen, sollte man sich fragen, ob der Überholvorgang wirklich nicht aufzuschieben war.
    Ich gehe grundsätzlich nicht davon aus, das der Vordermann Blinkt, oder seine Blinker Funktionieren.
    Ich hab mal gelernt:
    Der Abbiegewunsch wird nicht durch die Blinker geäussert, sondern durch die eingeschlagenen Räder. Kann das Leben Retten.

  • Zitat

    Original von Tille

    Der Abbiegewunsch wird nicht durch die Blinker geäussert, sondern durch die eingeschlagenen Räder. Kann das Leben Retten.

    ...erstmal bremst der Fahrer...bereits da sollten des Bikers Warnlampen angehen...wenn Du die eingeschlagenen Räder siehst......wird's schon zu spät sein ,denke ich......


    Foto: Markus Kiefer Sportfotografie

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Tille
    Ich hab mal gelernt:
    Der Abbiegewunsch wird nicht durch die Blinker geäussert, sondern durch die eingeschlagenen Räder. Kann das Leben Retten.

    :perfekt3:

    "Hättest Du ... " hilft dem Repsolblade05 hier jetzt zwar nix mehr, aber es ist ein Hinweis, der entscheidend zum Erkennen einer kritischen Situation beitragen kann, wenn man sich vorher mal darüber Gedanken gemacht hat. Steht auch in der Broschüre "wie man die Wendeabsicht eines Pkw erkennt".

    Möchte mal behaupten, dass viele auf solche Signale überhaupt nicht achten, obwohl man damit so einiges vorhersehen kann, ohne dass dadurch der Fahrspaß nenenswert eingeschränkt wird und dennoch genügend Risiko übrig bleibt.

  • Erstmal Gute Genesung, lass dich richtig durchchecken und besorg dir einen Anwalt. Ich würde den Bernd (lawyer) hier im Forum nehmen, gut, der wohnt auch nicht so weit weg von mir :)

  • Erst einnmal: Gute Besserung.

    Bei einem Unfall mit Personenschaden sollte man immer die Polizei benachrichtigen. Ansonsten kann die Beweiserbringung schwer werden. Was ist, wenn er die Lichter an seinem Wohnwagen repariert und behauptet erhabe ordnungsgemäß geblinkt?

    Zur Regulierung durch den versicherer gibt es eine neue Rechtsprechung. Auch bei Totalschaden steht Dir der vom Gutachter festgelegte Wert der Blade abzäglich restwert zuzuglich Mehrwertsteuer zu. Du darfst dann auch mit Gebrauchtteilen reparieren, ohne das die Mehrwertsteuer abgezogen werden darf.

    Aber der Tip, Dir einen Rechtsanwalt zu nehmen, würde ich annehmen.

  • Mir isch au fast das gleiche Passiert nur ohne unfall!

    Ich fuhr auf einer Landstraße mit dem Motorrad von einem Kumpel zum testen Eine Z 1000 die Landstraße Fahr ich Täglich hoch und runder! Auch ein Gespann (PKW + Wohnwagen) ich Fahr gut 200-300 m Hinder dem her wollte dan zum Überholen ansetzen erst geschaut alles frei gib fett zieh raus und genau neben dem zieht der einfach nach link´s Warum isch mir bis heute nicht bekannt! Ich Breme zu ABS Gott sei dank! nach links ein wenig da warne nur noch n paar cm zur Leitplanke und n paar cm zum Gespann mir ging das Herz der wieder Nach rechts und ich glei voll fett an dem vorbei!!

    "Der Mit Der Blade Tanzt"

  • Ich rate dringend dazu, anwaltlichen Beistand zu suchen. Die zahlreichen Urteile berücksichtigen bei der Haftungsverteilung immer die Details des Einzelfalles. Sigi hat auf die Norm des § 17 StVG schon völlig zu Recht hingewiesen. Das Gericht übt sein Ermessen auf der Grundlage der Tatsachen aus, die ihm präsentiert werden. Diese Präsentation muß von Beginn an stimmen und nicht erst im Prozeßfalle optimiert werden. Deshalb Anwalt.

    In der Sache sehe ich nach den bisherigen Infos den überwiegenden Teil der Haftung bei dem Gespann, insbesondere deshalb, weil eine funktionierende Beleuchtung hier von größter Bedeutung ist. Dies zeigt sich namentlich in Rechtskurven, weil da das Zugfahrzeug praktisch unsichtbar ist.

    Andererseits ist Überholen in Rechtskurven immer erhöht gefährlich, weil man den weiteren Straßenverlauf nicht übersieht. Hier kommt es im konkreten Fall auf die Geländegegebenheiten an. Es wird auch kriegsentscheidend sein, welche Anzeichen für das Abbiegen vorlagen. Insbesondere die geringe Geschwindigkeit des Gespanns sollte zur Vorsicht gemahnt haben. War das Gespann zur Straßenmitte hin eingeordnet oder fuhr es in der Fahrbahnmitte? War die Geschwindigkeit schon längere Zeit gering oder wurde sie signifikant reduziert, so dass es auch ohne Leuchten klar erkennbar war? Wie war die Straße im weiteren Verlauf vor der Kollision einzusehen? All diese Fragen müssen beantwortet sein, bevor man zur Quote etwas sagen kann. Erst dann kann man jonglieren mit all den Themen, die ich zur Schadenshöhe in früheren Posts dargelegt hatte.

    Viel Erfolg und gute Besserung im übrigen wünscht


    Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • ok danke erst mal! Hab mir schon einen anwalt besorgt! Er meinte es würde 30/70 evtl ausgehn! ;(
    Aber das wird wohl alles noch ein wenig dauern

    Aber danke für die ganzen Antworten