Knöllchenalarm

  • Hallo,

    hier mal die Situation.
    Wohne vorübergehend in Köln und hier in der Siedlung gibt es ein echtes Parkplatzproblem für Autos.
    Habe vor 2 Wochen ein Ticket bekommen auf dem sowas stand wie(sinngemäß):

    Sie haben eine Ordnungswidrigkeit begangen. Genaueres erfahren Sie in einem Anschreiben, rufen sie uns bis dahin nicht an....Gez. Die freundliche Stadt Köln. :tougue:

    da stand ich wie auf folgendem Bild(steh da jetzt alleine weil es der Tag danach war, aber sonst stehen da auch immer noch andere):

    http://img848.imageshack.us/i/p5263407.jpg/

    Heute sehe ich.....schon wieder eins bekommen......stehe jetzt so(rotes Quadrat):

    http://img546.imageshack.us/i/p5263410.jpg/

    Meine Fragen:
    1. Dürfen Sie mir noch ein Ticket verpassen, obwohl ich noch kein Anschreiben von denen bekommen habe, was mir erklärt was ich beim ersten mal falsch gemacht haben soll.(man könnte sich ja dumm stellen und sagen: hmmm keine Ahnung was ihr meint.) O<
    2. Ist die Situation überhaupt strafbar?(ich meine ich sehe keinerlei Beschilderungen.......)

    Help me please :ausschau:

    Oliver

    Am Telefon: "Aber Mama, wenn du in ein Restaurant mit einem Leoparden Dress gehst, dann musst du dich über Kommentare nicht wundern"....."Ja.."...."Ja...du hast Recht Mama, der Hängebauchpuma ging entschieden zu weit" :yeh:

  • Da du ja noch relativ jung bist, ist es ja noch nicht sooooooo lange her mit der Fahrschule. :dumdiedum:
    Du stehst im Parkverbot, um es kurz und knapp zu sagen. :stopschild:

    Zitat

    Original von rollingBlade
    Hallo,

    ....
    ...(ich meine ich sehe keinerlei Beschilderungen.......)

    Help me please :ausschau:

    Oliver

    Oder FIELMANN :lupe:

    Stenz :) neue Telefonnummer

    "Ach übrigens, wussten sie schon, daß die Alpen einen ganz erbärmlichen Anblick bieten, wenn man sich die Berge weg denkt?" Loriot


    Meine neuen Bilder findet man jetzt hier.

    Einmal editiert, zuletzt von Stenz (13. Juni 2011 um 20:57)

  • Das müsste reichen:

    Umgangssprachlich wird häufig der Verkehrsberuhigte Bereich gemäß § 42 (4a) StVO (Zeichen 325) als Spielstraße bezeichnet. Alle Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrzeuge) sind hier gleichberechtigt, dürfen sich aber gegenseitig nicht behindern. Der Fahrzeugverkehr muss das Schritttempo einhalten. Das Halten ist grundsätzlich zulässig, das Parken aber nur auf dafür gekennzeichneten Flächen. Beim Verlassen (Zeichen 326) ist § 10 StVO zu befolgen.

    Gruß

    Terence

  • Na ja, auf dem zweiten Bild sieht man daß es ne Spielstraße, also ein verkehrsberuhigter Bereich ist, bei Wikipedia steht unter Verkehrsberuhigter Bereich:

    Zitat

    Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.

    Und wenn ich das richtig sehe sind keine gekennzeichneten Flächen zum Parken da, weil du schreibst ja auch selber daß keine Beschilderung da ist, und auf dem Bild sieht man auch keine markierten Parkflächen, das Pflaster hat ja überall die selbe Farbe.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrsberuhigter_Bereich

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

    2 Mal editiert, zuletzt von FireBlade Chris (13. Juni 2011 um 20:59)

  • hhhm.....echt??......naja 6 jahre ist doch ne lange zeit.(zumin. für mein in der fahrschule benutztes Kurzzeitgedächtnis ;) )

    welche regel verletz ich denn?
    und 1. trifft zu weil ich umgeparkt habe und wieder im parkverbot stehe????? genauere Aufklärung
    wäre toll, vllt. finde ich ja noch ein schlupflöchle. :lupe:

    danke


    edit: achso ist das.....verdammt (-:


    mit wieviel € darf ich rechnen?

    Am Telefon: "Aber Mama, wenn du in ein Restaurant mit einem Leoparden Dress gehst, dann musst du dich über Kommentare nicht wundern"....."Ja.."...."Ja...du hast Recht Mama, der Hängebauchpuma ging entschieden zu weit" :yeh:

    Einmal editiert, zuletzt von rollingBlade (13. Juni 2011 um 21:02)

  • Zitat

    Original von rollingBlade
    hhhm.....echt??......naja 6 jahre ist doch ne lange zeit.(zumin. für mein in der fahrschule benutztes Kurzzeitgedächtnis ;) )

    welche regel verletz ich denn?
    und 1. trifft zu weil ich umgeparkt habe und wieder im parkverbot stehe????? genauere Aufklärung
    wäre toll, vllt. finde ich ja noch ein schlupflöchle. :lupe:

    danke

    Du stehst doch sowohl beim ersten mal als auch beim zweiten mal innerhalb der Spielstraße, das Schild ist doch auf deinem 2. Bild ganz vorne, also 2 mal im Parkverbot welches innerhalb der Spielstraße automatisch gillt wenn keine extra Flächen innerhalb der Spielstraße zum Paken ausgewiesen sind.

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

    Einmal editiert, zuletzt von FireBlade Chris (13. Juni 2011 um 21:08)

  • ok..ok...gebe zu: Dummheit schützt vor Strafe nicht :gruebel:
    (auf 2räder muss man das ein glück nicht sooo ernst nehmen, hätte ich damit an der Stelle auch ein ticket bekommen, hätte ich für den baum auch einen beantragt ;) )

    danke für die schnelle Antwort.

    kennt jemand denn die Bußgeldhöhe in Köln dafür?

    Oliver

    Am Telefon: "Aber Mama, wenn du in ein Restaurant mit einem Leoparden Dress gehst, dann musst du dich über Kommentare nicht wundern"....."Ja.."...."Ja...du hast Recht Mama, der Hängebauchpuma ging entschieden zu weit" :yeh:

    Einmal editiert, zuletzt von rollingBlade (13. Juni 2011 um 21:26)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von rollingBlade
    welche regel verletz ich denn?


    Anlage 3 zu §42 (2) StVO - in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) ist das Parken nur innerhalb dazu besonders gekennzeichneten Flächen erlaubt - gibt es keine solchen gekennzeichneten Flächen gilt dort Parkverbot.

    Ordnungswidrig im Sinne §24 StVG gemäß §49(3) StVO.

    Regeltatbestand 159 BKatV 10-30€ [KLICK] :lupe: