Anzeige möglich ??

  • Hallo Motorradfreunde,
    Ich wollte hier mal was loswerden, was ist denn mit manchen Autofahrern los? Es ist das eine, wenn man einen Biker nicht durchlässt weil man genervt ist. Aber mit Absicht so dicht an einem Motorradfahrer vorbei zu fahren, dass der Rückspiegel gegen meine Schulter knallt, grenzt ja schon an versuchten Totschlag oder so (kenne mich da mit den Rechtsbegriffen nicht so aus)!

    Folgende Situation ist mir heute widerfahren:
    Ich fuhr auf einer Hauptstraße die durch Stau verstopft war. Also fuhr ich Links immer wenn es ging und nur dann an den Autos vorbei, sprich wenn Gegenverkehr kam habe ich mich am Rand neben den Autos die halt gestanden haben dazu gestellt! Abgesehen davon, dass die gegenspur sehr breit war, also hätte man eigentlich locker die ganze Zeit da auf der Gegenspur fahren können, aber sicher ist sicher! Tägliche Situation halt für einen Biker, ihr kennt das sicher.

    So und irgendwann kam dann ein junger Fahrer mir entgegen (als ich mal wieder stand), schaut mich direkt an und kam immer näher und dichter an den Mittelstreifen gefahren, sodass ich meine Schulter nach rechts einziehen musste, und trotzdem hat er mich noch mit seinem Außenspiegel an der Schulter erwischt!!! 1-2 cm mehr und er hätte mir die ganze Karre weggerissen inkl. mir! Was soll das???????????? Ich Stand ja nicht mal auf der Gegenspur, naja vielleicht ein cm oder so! Hauptsächlich stand ich auf dem Mittelstreifen!

    Da ich ja in dem Moment um mein leben fürchtete, ist mir leider das Kennzeichen entgangen, nur die Buchstaben habe ich mir gemerkt! Meint ihr das reicht der Polizei für ne Anzeige?
    Am liebsten hätte ich ja umgedreht und die Sache persönlich geregelt, aber bei so einer Aktion kann die Polizei einem ja gleich den Lappen abnehmen, habe ich mal gehört!

    Danke schonmal für eure Antworten

    Gruß Tim

    Rennstreckentermine 2017:

    25. - 26.05. Groß Dölln mit Motomonster
    28. - 28.05. Groß Dölln mit Motomonster Endurance

  • Umdrehen, hinterherfahren, Eier rausreissen
    was anderes wird nicht helfen!

    Ex-34PS-Blade-Fahrer :D (-:

  • Polizei/ Kennzeichen.... das waste hast.... melden, suchen lassen etc......... nach zeugen fragen( hättest du gleich machen sollen)

    oder Umdrehn hinterherfahren und zerlegen :motz: :motz: :motz: :motz: :motz:

  • Jo wie gesagt letzteres hätte ich auch am liebsten gemacht, nur war ich nicht allein unterwegs, ein anderer war weiter vorne und hat nichts von allem mitbekommen außerdem stand ich auch noch unter Schock in dem Moment.
    In der Fahrschulde damals hat mir mein Lehrer erzählt, das dir Polizei dafür den Lappen wegnehmen kann/darf, wenn du quasi Selbstjustiz verübst!
    Werde mal morgen bei den Herren vorbei schauen glaube ich!

    Rennstreckentermine 2017:

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    28. - 28.05. Groß Dölln mit Motomonster Endurance

  • Wenn man jemanden mit seinem Fahrzeug streift, und einfach weiterfährt, ist das doch sicher Unfallflucht, unabhängig davon ob der Streifvorgang vorsätzlich war oder nicht.

  • Könnte allerdings sein daß du dann wenn du das anzeigst wegen deines Übeholvorganges, der ja nicht erlaubt ist auch noch ein Bußgeld/Punkte aufgebrummt bekommst, unabhängig davon ob sie den anderen finden oder nicht.

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

  • Klar hat der PKW Fahrer eine Straftat begangen (versuchte Körpervereletzung und Verkehrsunfallflucht), da Du aber weder das Kennzeichen hast, noch Zeugen Deine Schilderung bestätigen können, kannst Du wohl nichts erreichen. Die Polizei wird der Sache wohl auch kaum nachgehen, sie müsste ja auch jede Menge Halter überprüfen, da Du kein vollständige Kennzeichen angeben kannst. Also ärgern und vergessen.


    Deine Kenntnisse zum Thema Selbsjustiz sind zutreffend. Also nicht "rächen", es bringt Fir nur Ärger.

  • Könnte allerdings sein daß du dann wenn du das anzeigst wegen deines Übeholvorganges, der ja nicht erlaubt ist auch noch ein Bußgeld/Punkte aufgebrummt bekommst, unabhängig davon ob sie den anderen finden oder nicht.


    Da wäre er ja ganz schön blöd, wenn er die Geschichte den Grünen so erzählt wie hier im Forum. Er stand halt eben ziemlich nah an der Mittellinie - fertig!

    Und was das "halbe" Kennzeichen betrifft: die gemerkten Buchstaben, eine Fahrzeugbeschreibung (Hersteller, Typ etc) und noch die Farbe, sollte den "Täterkreis" schon ordentlich einschränken! Grundsätzlich bin ich gegen dieses "private Anzeigen". Jeder macht schließlich mal einen Fehler. War selbst schon oft genug froh das ich nicht angezeigt wurde (Engel gibts nur im Himmel - Bengel dagegen auf der Erde :D ). Aber derart vorsätzliche Aktionen incl. Körperkontakt kann man nicht gutheißen. Wenn man da nichts gegen unternimmt, macht der Knaller das bei einem anderen wieder - und dann womöglich mit schlimmerem Ausgang! X(

  • Boah wenn ich sowas höre...Was denkste was solche Kloppis für nen Schiss bekommen wenn auf einmal der Biker neben ihm steht und anklopft!!! Der "B****" macht das regelmäßig! :cool3:

    Edit: Hab ich auch schon gemacht...So schnell konnte ich garnicht gucken wie der Fahrer weg war!

    Und so sprach Gott zu den Angelsachsen, man möge den Menschlingen die Heilige Dreifaltigkeit aus Leichtmetall gießen, um ihnen Freude zu schenken. Aufrecht und unverhüllt sollt ihr mit dem Wind reiten, die Kraft des Herrn spüren und nur Einhalt gebieten, wenn ihr tanken müsst.

  • Da wäre er ja ganz schön blöd, wenn er die Geschichte den Grünen so erzählt wie hier im Forum. Er stand halt eben ziemlich nah an der Mittellinie - fertig!

    OHOHOO Herr Moderator, ich bitte darum, diesen Teil Deines Beitrages selbst zu löschen, weil er gegen die Forumsregeln verstößt. Du willst doch nicht ernsthaft anraten, dass der Threadersteller bei der Polizei wissentlich falsche Angaben macht und sich damit selbst dem Vorwurf einer Straftat aussetzt. Der Knalleffekt daran wäre, dass er sich sozusagen ohne Not selbst ans Messer liefert, falls die Polizei auf seine Veranlassung den Täter finden sollte und der die Wahrheit vorträgt. Hier mal speziell für Dich als begnadeten Beitragslöscher und Rechtsexperte der einschlägige Gesetzestext.

    § 164 Strafgesetzbuch
    Falsche Verdächtigung

    (1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.


    Ich gehe davon aus, dass die Formulierung des Gesetzeswortlautes allgemein verständlich ist und deshalb keiner Erläuterung bedarf. Falls doch Bedarf besteht, antworte ich per PN.

    Gruß Plattquatscher Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • WeHa,

    sieste geht schon los, als Freizeitadvokat haste wenig Glück. :legweg: :legweg: :legweg:
    Manchmal sollte man sich doch besser vorher mit den Kollegen besprechen als sich sodann so vorführen zu lassen. Ich denke mal das Armutszeugniss ist bereits geschrieben.
    War nicht nötig aber selber Schuld, gelle.
    Na da bin ich mal gespannt wie Du da wieder rauskommen willst ohne Federn deutlichst zu lassen.

    ____

    Gruss Roland

  • Könnte allerdings sein daß du dann wenn du das anzeigst wegen deines Übeholvorganges, der ja nicht erlaubt ist auch noch ein Bußgeld/Punkte aufgebrummt bekommst, unabhängig davon ob sie den anderen finden oder nicht.


    Wo stand denn in dem Beitrag was von Überholverbot? Ich kann mich nicht daran erinnern dass es verboten ist an stehenden Autos vorbeizufahren um sich danach wieder anständig einzureihen.
    Richtig ist aber, Selbstjustiz kostet den Schein und man darf sogar zum Idiotentest vorausgesetzt es kriegt irgendeiner mit wenn Du nem Vollpfosten die Eier rasierst ( wenn Du verstehst was ich meine).

    Net gscholde isch globt gnug...


  • Wo stand denn in dem Beitrag was von Überholverbot? Ich kann mich nicht daran erinnern dass es verboten ist an stehenden Autos vorbeizufahren um sich danach wieder anständig einzureihen.

    Also soweit ich weiß ist es noch nicht erlaubt am Stau vorbei zu fahren, da braucht es meines Wissens kein extra Überholverbot. Es waren ja keine parkenden Autos so wie er schreibt :oh_man:

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

  • Was soll daran nicht erlaubt sein? Man macht es eben nicht, da ein Auto nicht wieder rein kommt.

  • Des lernt man in jeder Fahrschule.;)

    Hier der letzte Absatz. Kannst mal durchlesen.
    http://www.motorradonline.de/de/news/recht-…hrsregeln/95899


    [quote='flojo20','index.php?page=Thread&postID=1356584#post1356584']Des lernt man in jeder Fahrschule


    Hi,ich habe das auch so gelernt in der Fahrschule daß das verboten ist, aber ehrlich gesagt, wenn genug Platz ist mach ich es auch. Viele Autofahrer machen meistens auch Platz.

    Gruß Koray

  • Beispiel:
    Landstraße, da stehen 5 Autos, es ist kein Überholverbot und ich darf nicht überholen?!?!
    Ob da jetzt 5 oder 50 Autos stehen ist doch egal...wenn da kein Überholverbot ist und kein Gegenverkehr kommt, kann ich da doch überholen....
    So hab ich das verstanden...dass ich auf der Autobahn keine 4. Spur aufmache oder mich zwischen Autos durch quetsche ist schon klar.

  • Beim Überholen muß man aber ordnungsgemäß wieder ein scheren können, was aber im Stau meistens nicht der Fall ist, da kann man sich meistens nur grad so an den Rand quetschen, und macht so quasi ne 2 Spur auf, wäre ja gut wenn das erlaubt wäre ich ich glaube das nicht so ganz, ich denke eher daß wird dann als "überholen bei unklarer Verkehrslage" ausgelegt, und das ist ganz schön teuer, weil grad wenn's zäh fließend mit Stauungen voran geht weiß man nicht ob man wirklich ein scheren kann, da man ja nicht weiß wie weit jetzt ein weiter vorne fahrendes Fahrzeug auf den Vordermann auffährt. Bei 5 Autos mag das ja noch überschaubar sein, und ich kann sehen ob ich vor den 5 Autos Platz zum rein fahren habe, aber dann bei 20 ? Meistens sieht man den Anfang und die Ursache des Staus gar nicht mal.
    Ich lasse mich ja gerne eines besseren belehren wenn einer eine konkrete Aussage oder Urteil hätte um das zu belegen daß es auf der Bundes- bzw. Landstraße so erlaubt ist, daß man quasi wie der Threadstarter ne 2. Spur aufmacht und sich links neben die stehenden Autos stellt. Nur daß kein Schild mit Überholverbot da ist genügt mir da nicht so ganz. Dann bräuchte ich das nächste mal kein so ungutes Gefühl haben daß man was illegales macht, wenn auch ich am Stau vorbei fahre ;)

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

    Einmal editiert, zuletzt von FireBlade Chris (9. Oktober 2011 um 11:52)

  • Leute, wer überholt denn hier 5 Autos auf einmal? Ich überhole immer nur 1 Auto, danach das nächste, usw. gaaaanz wichtig, falls mal was passieren sollte :flüster: :D

    Ich arbeite um zu leben, ich lebe nicht um zu arbeiten!
    klick 4 :foto:
    Life is to short to be wasted...

  • gaaaanz wichtig, falls mal was passieren sollte :flüster: :D


    Und was nützt das dann wenn die Fahrer der 5 Autos oder vielleicht nur einer mit mehreren Beifahren aussagen daß du doch alle Autos auf einmal überholt hast :oh_man: Wenn was passiert bleiben doch die Fahrzeuge die du überholt hast mit Sicherheit stehen oder werden sogar in den Unfall verwickelt und sagen somit als Zeugen aus.
    Wenn du natürlich wirklich immer nur ein Auto überholst ist das natürlich sehr löblich ;)

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker: