COC oder ähnliche Bescheinigung für Abgaswerte

  • Moin,

    hat zufällig jemand hier für eine SC44 eine COC-Bescheinigung oder eine Bescheinigung vom KBA über die Abgaswerte der SC44 zwecks TÜV bzw. Abgasuntersuchung?
    Bezieht sich hauptsächlich auf den CO-Wert.

    Viele Grüße
    Sören

  • [map]normal ist doch glaube 0,3 ??? Wenn es ein reimport ist ( wie meine kleine) dann darfst Du 4,5 haben müsste aber eig jede prüfstelle im Rechner haben

  • Bis Bj. Anfang 2006 können Krafträder wahlweise

    a) mit KAT (dann max. 0,3%) oder
    b) ohne KAT (dann max. 4,5%)

    bei der AU geprüft werden!

    Ob nun nach Version a) oder b) geprüft wird, hängt von der Kennzeichnung auf dem ESD ab. Daran erkennt der Prüfer, ob Du einen ESD mit oder eben ohne KAT dranhast.
    Wie gesagt, bis Bj. Anfang 2006 ist beides erlaubt, danach nur noch mit KAT.
    Du kannst also wählen, ob Du mit oder ohne KAT fährst und dementsprechend geprüft wirst.

    Beste Grüße  - DOC SPYKE & ASSISTANT - ;) ...... 929RR :perfekt:

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  • Moin,

    ja genau geht um TÜV.
    Mein Kumpel Ralle - MuttisBester - hatte auch Probleme, daher wollte ich mich im vorwege absichern. Den sein Prüfer war jedoch so bereit und hat die Tasten an seinem Computer fliegen lassen und ne Bescheinigung vom KBA gefunden.
    Leider kennt sich nicht jeder Prüfer umfänglich aus bzw. hat nicht unbedingt Lust sich zu informieren.
    Ich habe mir nun einen original Auspuff besorgt und habe halt meinen Fresco. Ich kann also wechseln.
    Die Frage ist nun wie ich einfacher und vorallem problemfreier durch komme.

    Viele Grüße
    Sören

  • Also sorry, aber ich verstehe diese ganze Panikmache nicht.
    Es gibt Vorschriften und Gesetze und an diese müssen sich nicht nur Kfz-Halter sondern auch Prüfer halten.
    Fakt ist, daß wenn der Prüfer nicht richtig "spurt", daß man ihn dann ja mit etwas Taktgefühl, in einem anständigen Ton aber trotzdem kompetent und selbstbewusst darauf hinweisen kann, wie es sich im Falle dieser AU richtig verhält. Er kann das dann ja sofort mit seinen Kollegen abstimmen und letztendlich auch überprüfen.
    Möchte er sich die Arbeit nicht machen und würde Dich glatt damit durchfallen lassen oder zumindest damit drohen, würde ich auch sauer werden und ihn nochmals auf seine Pflicht der korrekten Ausführung einer AU hinweisen und wenn er das nicht möchte, dann wäre ich auch bereit, eine Dienstaufsichtsbeschwerde loszulassen.
    Vor sowas hat bisher noch jeder Respekt und das hat in der Regel auch seine Nachwirkung.
    Aber das muß ja alles nicht sein. Man kann sich ja anständig darüber unterhalten.
    Wie gesagt, ich hatte diesbezüglich noch nie Probleme - egal in welcher Region der BRD, ich bin allerdings auch noch nie so schüchtern da rangegangen, wie ich von manchen hier den Eindruck habe. Habt Ihr Angst vorm TÜV???
    Wenn ein Mann im Kittel oder in Uniform diese Schüchternheit spürt, dann ist doch klar, daß er Beute wittert.
    Ist aber falsch rum gedacht!
    Er ist Dienstleister und arbeitet nur für einen Verein - mehr nicht!
    Also, nur Mut. Alle nötigen Infos hast Du jetzt.

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  • ist so wie Andreas das schon beschrieb, diese Regel gibt es nun schon recht lange.
    Und wer das heute immer noch nicht weiß sollte sich als Prüfer wohl mal bei großen A melden, wenn er nicht weiß wie man seine Arbeit richtig macht.

    signatur.jpg

  • @ HamburgerJung

    Gibt es auf Deinem Zubehör-ESD eine oder auch zwei eingekreiste Ziffern?
    Wenn ja, welche?

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  • Moin,

    ich schaue morgen mal auf den Auspuff ob da Nummern eingekreist sind.
    Angst vorm TÜV habe ich nicht. Viel mehr möchte ich unklarheiten im vorwege beiseitigen, um eben im Falle des Falles den nöten Trumpf parat zu haben.
    Es gibt Dienstvorschriften, sowie Rechte und Pflichten, das stimmt. Doch wo Menschen arbeiten können auch Fehler passieren und nicht jeder hat jeden Tag seinen besten.
    Da dies mein erstes Moped ist, möchte ich daher gut vorbereitet dorthin, um dann direkt und ohne Umwege die Plakete zu kassieren.


    Viele Grüße
    Sören

  • Dann schau vorher das zb. Alle Lampen funktionieren, bremsen, reifen, kettendurchhang, Flüssigkeiten usw. In Ordnung sind denn ein gepflegtes bike schaut bei einem der die verkehrstauglichkeit von kfz's überprüft immer besser aus... Zwecks asu fährst Einfach mal zur schrauberbude deines Vertrauens, das die mal den rüssel reinhängen....


    Oder lass beim hh dein TÜV machen, die haben meist kein asu Gerät....

    Und solange dein kat (falls vorhanden) noch verbaut ist und dein Motor gesund( auch luffi sauber) sollte es garkein Problem sein eine asu zu bestehen, TÜV zu bekommen

  • Moin,

    die Dinge sollten für jeden Selbstverständlich sein :perfekt:
    Technisch ist der Hocker einwandfrei - eben bis auf diese Unklarheit mit dem Abgaswerten.
    Es ist lediglich mein erstes Moped und hier ist ein Zubehörauspuff verbaut, wodurch der Kat nicht mehr vorhanden ist. Nun ist mir das mit diesen Abgaswerten und den damit verbundenen Problemen zu Ohren gekommen. Ich wollte auf diesem Wege lediglich Vorsorge treffen.
    Nichts für ungut, aber ich wollte eigentlich keine unendlich lange Diskussion anregen, sondern nur eine solche Bescheinigung haben, sofern diese jemand hat :D


    Viele Grüße
    Sören

  • Dann gibt es die Möglichkeit deinen kat austragen zu lassen bzw nen nachrüstkat einzubauen

    So ein Quatsch! Wofür sollte das dann gut sein???
    Hör' doch auf den "HamburgerJung" zu verunsichern. Wer keine Ahnung hat, sollte besser dazu schweigen, anstatt die Pferde mit dämlichem Geschwafel scheu zu machen!

    Er hat normalerweise überhaupt nichts bei der AU zu befürchten - er muß nur informiert sein!

    Ich habe oben die Fakten zur AU aufgezählt und noch einen Trumpf für den Zeitpunkt parat, wenn er uns die evtl. Nummern im Kreis mitteilt.
    Das sind definitive Fakten an die er sich genauso halten kann, wie es der TÜV-Prüfer sogar muß.
    KAT austragen oder für ca. 100,-€ einen Nachrüst-KAT zu besorgen ist vollkommen überflüssig und Blödsinn!

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  • Nach dem was Du geschrieben hast könnte ich mit der sc44 einmal mit eingebauten kat und 2 Jahre später ohne kat zu Aus gehen... Nur ist der kat, wenn werkseitig verbaut, Teil der BE. Und das ist ist so, lasse mich auch gern belehren, nur brauchst du dich da nicht so aufzuspielen. Das mit kat austragen bzw. Nachrüsten sollte ja nur als letzte Möglichkeit sein, er schreibt ja auch nicht obs ein Modell mit g kat ( in D ausgeliefert) oder ein Import Modell ist ( wie meine sc44 aus Italien, ohne lambda kein Akt wegen fresco Topf, daraus folgt Max co2 4,5, und das erreicht ein gesunder Motor sogar ohne endtopf .

    Sicher muss sich jeder Prüfer an regeln halten, nur muss man sich bei etwas wie der asu normalerweise keine Gedanken machen ( wie ich bereits erwähnt habe). Ich weiß ja nicht wo dein Problem ist ......

  • Ich weiß ja nicht wo dein Problem ist ......

    Ich hab' schlichtweg ein Problem mit Leuten, die hier "unwissenden", die Hilfe aus dem Forum erwarten, mit ihrer Ahnungslosigkeit absolut unnütze Vorschläge machen!
    Wie ich schon geschrieben habe, sowas verunsichert doch nur.
    Du hast keine Ahnung vom Thema, das ist nicht schlimm, aber dann halt Dich zurück!
    Nochmal:
    Er kann tatsächlich heute mit KAT zum TÜV, in 2 Jahren mit einem anderen Zubehör-ESD ohne KAT und in 4 Jahren wieder mit und in 6 Jahren wieder ohne usw. ....
    Die gesetzliche Vorgabe lautet erst ab Anfang 2006 nur noch mit KAT - vorher kann er wählen, da sein Bj. früher als 2006 ist!
    Der Prüfer hat sich dann an die Kennzeichnungen auf den ESD zu halten und dementsprechend zu messen.
    Das hatte ich aber schon geschrieben! Lies' einfach mal genauer oder informier' Dich ordentlich, bevor Du den Usern Ratschläge gibst.

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  • Moin,

    also eigentlich ging es mir nur um den Schrieb vom KBA bezüglich dieser 0,3 / 4,5 % Regelung, damit ich dem TÜVer der ggf. keine Lust zum Suchen hat, das vorlegen kann :D

    @ Andreas S.
    Ich habe auf meinem Auspuff folgendes gefunden:
    FA E02 e3 001007 - hier ist e3 viereckig umrahmt. Ist es das was Du meintest?


    Viele Grüße
    Sören

  • Einen diesbezüglichen Schrieb vom KBA kenne ich nicht.
    Nun zu Deiner Kennzeichnung´.
    Folgende Kennziffern sind bei Austausch-ESD geläufig:

    - eingekreiste 5 = mit KAT, hier Messwert bis 0,3% !
    - eingekreiste 5 und 9 = mit KAT, -- dito --

    - eingekreiste 9 = ohne KAT, hier Messwert bis 4,5% !
    - keine eingekreiste Ziffer = ohne KAT, -- dito --

    Diese Kennzeichnungen besagen, ob und wenn ja, wo der jeweilige KAT eingebaut ist (z.B. im VSD oder ESD).

    Die Kennzeichnung im Rechteck weist auf das EU-Land, in welchem die EG-Typgenehmigung erteilt wurde, hin (z.B. e3 = Italien). Siehe auch hier:
    http://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Pr%C3%BCfzeichen

    Bei Dir ist die Situation also eindeutig:
    - Du hast ein Bj. vor 2006 - also demnach keine KAT-Pflicht (unerheblich, ob das FZ. serienmässig einen hat oder nicht. Es war damals und ist heute keine Pflicht.)
    - Du hast einen ESD, der eine EG-Zulassung hat
    - Die AU muß bis max. 4,5% gemessen werden, weil dieser ESD keine der Kennzeichnungen 5 oder 5 & 9 hat.
    Diese Kennzeichnung würde dem Prüfer ja anzeigen, daß ein KAT verbaut wäre.
    Du hast aber keine Kennzeichnung - also auch keinen KAT. Deshalb Prüfwert bis max. 4,5% !
    Bis Bj. Anfang 2006 ist das absolut legal und sollte jedem TÜVver auch bekannt sein.
    Du bist auf der 100% sicheren Seite.

    Erst ab Bj. 2006 erlischt die BE, wenn man ohne KAT unterwegs ist - nicht aber bei Deinem Bj.!

    Beste Grüße  - DOC SPYKE & ASSISTANT - ;) ...... 929RR :perfekt:

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  • Bei einem deutsches Modell mit Lambda und Kat gelten die 0,3 % mit Zubehör-Auspuff alternativ die 4,5 %.
    Hast du ein Import-Modell mit orginal Anlage ohne Lambda und Kat gelten die 4,5 %. Schwierigkeiten sehe ich nur wie die Unterscheidung von Import zu deutschen Modell erfolgt und ob diese Unterscheidung in der Datenbank überhaupt vorliegt, da diese vermutlich nur auf den übermittelten Daten des Nationalen Hersteller/Importeur beruht.

  • - Du hast ein Bj. vor 2006 - also demnach keine KAT-Pflicht (unerheblich, ob das FZ. serienmässig einen hat oder nicht. Es war damals und ist heute keine Pflicht.)


    Das würde ich so nicht behaupten. Wenn das Fahrzeug einen Kat mit Lamda hat und serienmäßig ist gelten die Honda-Vorgabe Werte 0,3 %.
    Nur wenn nachträglich ein Nachrüstdämpfer montiert wurde greift die Ausnahme-Regelung 4,5 %.

  • @ jual

    Sorry, aber was soll der Blödsinn jetzt wieder?
    Du schreibst das Gleiche wie ich, nur mit anderen Worten. Ist das jetzt Wichtigtuerei oder wie?

    HONDA hat noch nie einem Modell vorgegeben, mit welchem Wert es geprüft wird! Totaler Blödsinn!
    Das macht nicht der Hersteller sondern der Gesetzgeber!

    Nochmal, es ist und bleibt so:
    Bis Bj. 2006 wahlweise mit oder ohne KAT (0,3 bzw. 4,5%)!
    Ab Bj. 2006 nur noch mit KAT (max. 03%)!

    Das alles ist auch nicht auf meinem Mist gewachsen und nicht meine persönliche Meinung oder irgendwelches Halbwissen, mit dem hier wieder viele um sich schmeissen!
    Es sind die gesetzlichen Fakten so wie sie uns allen vorgegeben sind!

    Immer wieder solche Halbwahrheiten von Leuten, die's nicht genau wissen oder schlecht recherchiert haben und diese Wortspielereien, nur damit man auch noch unbedingt was dazu sagen kann, veranlassen mich mal wieder dazu, mich hier rauszuhalten. Das macht so keinen Spaß, sorry.

    @ HamburgerJung
    Toi toi toi für den TÜV! Das wird schon, nur Mut! Bleib' bei Diskussionen ruhig, bestimmt und freundlich. Du bist kompetent und machst das schon! ;)

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