Bei Neuzulassung oder Umschreibung stimmt das.
Aber wenn du das Kennzeichen von früher hast, kann es dir niemand wegnehmen. Bestandsschutz.
Nettes Wort. Kann mich also auch niemand zwingen meine 40 Jahre alte Ölheizung zu entsorgen?
Wie war das nochmal mit den Plaketten auf dem alten Blech?
Gruß
G.A.C.O.