Nach dem Absatz hast Du recht für Motorräder innerhalb ihrer Zulassung, da Du aber ein Fahrzeug jenseits der Zulassung betrieben hast, kommt womöglich eine andere Besteuerung zu tragen, dazu muss das Fahrzeug durch eine Komplettabnahme neu spezifiziert werden... Wenn ein Staatsanwalt das durchzieht, schaust Du dann aber blöd aus der Wäsche.
PS: Es ist mehr möglich, als man denkt. Im Gesetz steht 400€ und Entzug der Fahrerlaubnis:
Raser wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt
Offtopic ist das hier eh schon alles. Also Ende von mir.