moped von auto angefahren worden

  • hallo,

    moped war auf strasse geparkt und wurde angefahren. stand ziemlich paralel zum bordstein und ist wie es aussieht aufm ständer rückwärts geschoben worden. stummel und vorderrad stehen bissl schief. hab die gute erst vor 3 wochen in einem ausgesprochen guten zustand gekauft und jetzt das :schreck:
    heute ruf ich den mann an (der hatte sein kärtchen drangelassen) und hab ihm den fall geschildert. also werkstatt besuch = teuer. anfangs hat er direkt zugegeben das er dagegen gefahren is. als er gemerkt hat das die sache wohl doch teuer wird, hat er dann schon gesagt das ein bekannter gegen die maschine gefahren ist und er den erst mal erreichen muss. ich will ja das der schaden der versicherung gemeldet wird.
    soll ich jetzt einfach mal paar 2-3 tage zeit geben oder die sache gleich rechtschutz übergeben oder sogar der polizei?


    danke schonmal :)

    Gruss

    filly

  • "Kärtchen drangelassen" gibts nicht. Das zählt IMHO als Fahrerflucht.

    Also ab zur Polizei und den Unfall anzeigen.

  • Zitat

    Original von filly.pt
    heute ruf ich den mann an (der hatte sein kärtchen drangelassen) und hab ihm den fall geschildert. also werkstatt besuch = teuer. anfangs hat er direkt zugegeben das er dagegen gefahren is. als er gemerkt hat das die sache wohl doch teuer wird, hat er dann schon gesagt das ein bekannter gegen die maschine gefahren ist

    Sorry, aber normalerweise sollte der jetzt vorsichtig sein. Geh mal zu Deiner nächsten Polizeidienststelle und lass Dich da mal beraten bzw. den Vorfall aufnehmen. Kostet ja nichts. Kärtchen dran und weg fahren ist nicht.

    ... es wird immer "toller"!:rules:

  • Ab zur Polizei, das gibt nur Ärger wenn Du dem jetzt hinterher rennst und am Ende war es doch keiner, weil er die Schadensspuren an seinem Auto bis morgen repariert hat. Ich würd mir da keine Zeit lassen.

    MFG

    Puch..
    Weiber,
    Speed,
    Party :D

  • Und was spricht dagegen dass man ein Kärtchen da lässt?
    Würde ich nicht anderst machen.

  • Wenn ich mich recht erinnere, ist man als Unfallverursacher verpflichtet, eine angemessene Zeit auf den Fahrer/Halter zu warten. Danach ist das "Kärtchen hinterlassen" imho iO, wenn man sich und den Vorfall umgehend bei der Polizei meldet.

    Wenn mir einer das Mopped umfährt, würde ich auch auf jeden Fall zur Polizei gehen und den Vorfall dokumentieren lassen. Nicht dass man nachher dumm aus der Wäsche guckt.

  • Zitat

    Original von bsepositiv
    Wenn ich mich recht erinnere, ist man als Unfallverursacher verpflichtet, eine angemessene Zeit auf den Fahrer/Halter zu warten. Danach ist das "Kärtchen hinterlassen" imho iO, wenn man sich und den Vorfall umgehend bei der Polizei meldet.

    .

    Das ist der springende Punkt.............und den hat der Unfallverursacher wohl nicht erledigt --> deswegen hat er sich der Fahrerflucht strafbar gemacht.

  • Geh gleich zur Polizei und melde den schaden? Ist ganz klar Fahrerflucht!
    Wen der jetzt schon Probleme macht von wegen es wer ein anderer gefahren macht der noch mehr Ärger. Desto länger du wartest mit der Anzeige desto länger hat er zeit spuren zu beseitigen!

  • Ganz klar:
    1. Polizei anzeige erstatten
    2. Rechtsanwalt
    3. Zum Gutachter fahren und Gutachten erstellen
    4. Das Gutachten der Versicherung des Täters schicken
    5. Wenn sie komplett zahlt ist ok, wenn net, wieder zum Anwalt


    So würde ich es machen, bzw. so habe ich es gemacht als mir jemand ins Auto gefahren ist...

    Gruß Gregor

    Kilometerstand 2008: 19.193km =)
    Aktuell (07.08.2010): 25.111 =)

    • Offizieller Beitrag

    Also ich würde zunächst mal nur zum Anwalt gehen und das ziemlich schnell.

    Die Sache hat eine strafrechtliche und eine zivilrechtliche Seite.

    Dein Interesse liegt primär auf der zivilrechtlichen Seite, nämlich zügig Schadenersatz zu erhalten. Es stellt sich die Frage, ob es taktisch nicht klüger ist, die Strafanzeige als "Drohmittel" für ein schnelles und gütliches Einlenken zu nutzen.

    Wird der Unfallverursacher direkt mit der Strafanzeige konfrontiert, wird er dagegen eher geneigt sein, die Sache abzustreiten bzw. versuchen sich herauszuwinden.

    Ein erfahrener Anwalt wird den Fall in erster Linie unter dem Aspekt Deines Hauptzieles (Schadenersatz) angehen und nicht primär, dem Unfallverursacher strafrechtlich eins überzubraten.

    Also meine Empfehlung: erst zum Anwalt!

  • sehr weise! :perfekt3:

    02.-04.10. 2015 Aragón mit Speer
    19.-22.03.2013 Aragón OHNE Wolle
    27.-30.03.2012 Aragón MIT Wolle
    -----
    NS/13: 2 ;)
    NS/11: 146
    NS/10: 125
    NS/09: 266

    i am serious menace to my destiny...

  • Was macht denn bitte schön einer der keinen Verkehrsrechtschutz hat? Den Anwalt dann auch noch bezahlen? Polizei ist doch Dein Freund und Helfer, könnte man jedenfalls meinen. Infos bekommt doch da auch, oder?

    ... es wird immer "toller"!:rules:

  • Zitat

    Original von Ralf28
    Was macht denn bitte schön einer der keinen Verkehrsrechtschutz hat? Den Anwalt dann auch noch bezahlen? Polizei ist doch Dein Freund und Helfer, könnte man jedenfalls meinen. Infos bekommt doch da auch, oder?

    Den bezahlt doch, wenn man nicht Schuld ist an einem Unfall, die Versicherung des Verursachers.

    Ich arbeite um zu leben, ich lebe nicht um zu arbeiten!
    klick 4 :foto:
    Life is to short to be wasted...

  • Wieso hast du nicht an Ort und Stelle die Polizei gerufen?

    Geh da schleunigst hin und schildere den ganzen Fall, die Jungs kennen sich da ganz gut aus und können dir weitere Tipps geben. Ob du dann Anzeige erstattest oder nicht bleibt dir überlassen.

    Zögere allerdings nicht, Du kannst Glück haben und der Typ ist i.O. und zahlt, wenn du aber Pech hast bleibst du auf dem Schaden sitzen.

    Schöne Grüße
    Tino

  • Zitat

    Original von BLAD3
    Den bezahlt doch, wenn man nicht Schuld ist an einem Unfall, die Versicherung des Verursachers.


    Ja, hast schon Recht. Aber wenns blöd läuft steht Aussage gegen Aussage, keine Zeugen, usw., dann hat man Pech gehabt und zu den Reparaturkosten auch noch die des Anwalts am Hals.

    ... es wird immer "toller"!:rules:

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Ralf28
    Was macht denn bitte schön einer der keinen Verkehrsrechtschutz hat?

    Die Aufgaben der Polizei sind in erster Linie die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie die Strafverfolgung.

    Privatrechtliche Angelegenheiten werden zwar von den genannten Aufgaben tangiert indem man sich die strafrechtliche Seite zu Nutze macht, sind aber nicht originäre Aufgabe der Polizei.

    Der rechtliche Weg um Schadenersatzansprüche durchzusetzen ist die Klage. Dabei hilft weder Polizei noch Staatsanwalt. Da muss man sich in aller Regel selbst einen Anwalt nehmen und bezahlen, wenn man unterliegt. Lediglich für Einkommensschwache gibt es gewisse Möglichkeiten der Rechtsbeihilfe.

    Wenn man nicht gerade gut betucht ist, sollte man sich IMHO schon gut überlegen, ob man als Auto- oder Motorradfahrer heutzutage auf eine Rechtschutzversicherung verzichten kann.


    Zitat

    Original von ZeroCrusher
    Ob du dann Anzeige erstattest oder nicht bleibt dir überlassen.

    Nein, das "Unerlaubte Entfernen vom Unfallort" (§142 StGB) ist ein Offizialdelikt, d.h. die Polizei muss Anzeige erstatten, wenn sie von dieser Straftat Kenntnis erlangt, auch wenn der Geschädigte das nicht will oder verlangt.

    Daher macht IMHO hier nur der umgekehrte Weg Sinn, erst zum Rechtsanwalt und wenn der es für zweckmässig oder notwendig hält, dann zur Polizei.

  • ich würde auch gleich zur polizei gehen und den schaden auf nemen lasen
    und die sache mit dem anwalt klären

  • 30min mußt Du am Unfallort warten. Sollte dann keiner auflaufen must du deine Adresse und telefonnummer hinterlegen gut sichtbar und darauf hinweisen, dass es einen unfall gab.

    Dann ist alles okay! Ist also keine Fahrerflucht wenn er 30min gewartet hat!

  • Zitat

    Original von Geckok
    30min mußt Du am Unfallort warten. Sollte dann keiner auflaufen must du deine Adresse und telefonnummer hinterlegen gut sichtbar und darauf hinweisen, dass es einen unfall gab.

    Dann ist alles okay! Ist also keine Fahrerflucht wenn er 30min gewartet hat!

    Falsch!
    Man muß so machen wie du geschrieben hast UND persönlich bei einer Polizeidienststelle vorstellig werden um Angaben zum Unfall zu machen.

    Ansonsten ist es Fahrerflucht.

  • @ Chief


    SORRY, dass hatte ich vergessen zu schreiben! Hast Recht!

    Wenn man es SO macht ist es keine Fahrerflucht! Man muss innerhalb der nächsten 3 Stunden bei der Polizei vorbei fahren.....liegt es länger als 3 Std. her ist es wieder Fahrerflucht!