Wechsel auf Federbein der SP - Eintragung ??

  • Hallo zusammen,

    nachdem ich mir schon öfter bei Verstellen der Druck- und Zugstufe am Federbein meiner 2012er SC59 Mit ABS die Finger gebrochen habe :mad: , habe ich mir letztes Jahr das Federbein der SP 2014-2016 zugelegt, das sich etwas besser einstellen lässt =) . Dies ist ein Original-Honda Ersatzteil mit der Nummer 52400-MGP-D81. Die Nachfrage bei Öhlins ergab der freundlichen Hinweis, dass es -da Honda-Original- keine ABE gibt. :motz:
    Hat von euch schon mal jemand Erfahrungen mit diesem (Nachrüst-)Federbein an der "normalen" Fireblade gemacht, was die Legalität anbelangt? Ich würde das Teil am liebsten eintragen lassen, aber ohne Teilegutachten, ABE, Unbedenklichkeitsbescheinigung oder ähnliches könnte es schwierig werden. ;(;(;(

    Vielen Dank für eure fachkundigen Kommentare!

    Grüezi!

    Four wheels move the body. Two wheels move the soul.

  • Hallo, bei meiner 10er ist das Öhlins TTX36 von der SP auch drin - bei HRP gekauft ...

    ABE braucht es keine - da ein OEM Honda Teil - kannst ja beim Jens nachfragen ...

    nicht vergessen - anhalten vor dem Absteigen-
    Gruss - Othello

  • Die Antwort ist eigentlich ganz einfach zu beantworten.

    1.) Das Öhlins Federbein ist NICHT Honda original Teil sondern Erstausrüstung bei der SP. Daher keine Eintragung notwendig.
    2.) Da dein Bike keine SP ist wurde dieses Federbein nie an deinem Fahrzeug montiert. Jeder Kappler der das weis hat Dich am Sack.
    3.) Jedes Nachrüstfederbein hat für das jeweilige Fahrzeug auch die notwendige ABE dazu. Eintragen nicht notwendig

    Somit bleibt Dir nur die Möglichkeit damit zu fahren ohne Eintragung oder ein Nachrüstfederbein zu kaufen. Denn das der SP bekommst Du nie im Leben eingetragen. Weil es ja nicht für Dein BJ gebaut wurde.

  • Vielen Dank schon mal an Othello und Fredirossi :thumbup: , ich werde berichten, wie es weitergegangen ist. Für den geplanten Einsatz auf Landstrasse im Harz gibts leider nur die Option "legal" :tougue: .

    Für sachdienliche Hinweise bin ich nach wie vor dankbar!

    :thumbup:

    Grüezi!

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  • Lass Dir einfach mal die Teilenummern von Honda ausdrucken und fahr diverse TÜVler ab.

    Das wird ne Sonderabnahme nach Paragraph 21, das darf wiederum nur ein sogenannter "amtlich anerkannter Sachverständiger". Die sitzen im Westen nur beim TÜV, im goldenen Osten nur bei der Dekra. In Anbetracht des quasi identischen Mopeds sollte das kein Problem sein.

    PS: Meine 1997er SC33 hat das Federbein einer 2011er SC59 eingetragen. ;)

  • War heute beim TÜV, Gutachten gem. Paragraph 21 war kein Problem. Jetzt noch beim Straßenverkehrsamt in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen.

    Vielen dank für eure Hilfe!
    Grüezi!

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  • Hallo

    In diesem Fall ein hoch auf Deutschland. In Österreich hast Du definitiv keine Chance den eingetragen zu bekommen.
    Bei uns machen die ohne einer Bestätigung vom Importeur und Hersteller gar nix. Dann noch eine ABE vom Tüv und danach zur Behörde.
    Das ist bei uns dermasen aufwendig , das die meisten drauf pfeifen und so fahren.

    Gruß
    Fredirossi

  • ein bisschen Glück gehört dazu :P:);(:thumbup:
    nee im Ernst: In Holland interessiert das niemanden. Wenn man da jemanden nach einer ABE fragt, bekommt man nur ?(?(?( zu sehen und bei euch kann man noch nicht einmal ein Federbein eintragen lassen. Europa, wir kommen! :tougue::tougue::tougue:
    Gedankenspiel: was würde passieren, wenn ich meine Blade nach Österreich verkaufen würde? =) Im Zuge der EU-Vereinheitlichung müsste die EIntragung anerkannt werden... :mad::wow:mad:

    vielleicht noch eine Frage: passt bei deiner 14er SP der Soziussitz der normalen 12er 8o?(?(8o ??

    Grüezi

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  • Der Soziussitz einer normalen sollte anstelle des Höckers auf die SP passen - jedoch ist der Heckrahmen nicht für Soziusbetrieb zugelassen, die Gewinde für Fussrasten fehlen und das Profil ist auf leichtbau getrimmt, hält quasi die größeren Kräfte nicht aus.