Rennstrecke und Garantie

  • Hallo

    Habe heut mal durch die Blume angefragt wies denn mit Garantie aussieht wenn man das neue Motorrad auf der Rennstrecke bewegt. Gemäss Händler: Garantie verfällt wenn das Mopped auf der Rennstrecke eingesetzt wird.

    Finde ich eigentlich blöd. Wo kann man denn die Leistung noch ausspielen wenn nicht da ?

    Verfällt den die Garantie auch wenn ich auf meinem privaten Hofplatz damit rum fahre ? Oder geht es dabei nur speziell um den Renneinsatz ?

    Wer weiss mehr ?

    Gruss

    Michael

    Der gerne mal mit seiner neuen auf den Track will

    Rennstrecke 2012

    Brünn 15.06. - 17.06.2012

  • ...sowas Erzählt man auch nicht seinem Händler..wenn man nicht so gut mit ihm kann.Falls doch,wird er dann ja wohl bei Garantieansprüchen alles in die Wege leiten damit du nichts draufpacken musst..
    PS:Redet euch nicht um Kopf und Kragen..
    Gruss Rücki..

  • Es gab da mal so ein Sprichwort...... :gruebel: :gruebel:

    Wer viel fragt, bekommt viele dumme Antworten !!!

    Gruß DANGER!!!

    THE VERY BEST !!!
    Danger: Herrscher der
    Schwarz/Roten - Göttin

  • Ihr habt ja alle Recht, es geht mir einfach nur Darum:

    Wo ist die Grenze ???

    Wenn ich an einem Kurventraining auf einer Rennstrecke teilnehme ?
    Wenn ich an einem Fahrsicherheitstraining auf einem abgesperrten Platz mitmache ?
    Oder handelt es sich dabei nur um Fahrten auf einer abgesperrten Fläche mit Renncharakter ?

    Ich denke mal meinem Händler ist das ziemlich egal, es interessiert mich dabei nur die rechtliche bzw. Garantierechtliche Seite.

    Gruss

    Michael

    Rennstrecke 2012

    Brünn 15.06. - 17.06.2012

  • Finde die Frage überhaupt nicht dumm, ist doch interessant zu wissen das die Garantie auf der Rennstrecke futsch ist. X( Aber wo fängt Rennstrecke an und wo hört sie auf, was ist mit der NS z.B. ?(
    Das man im Falle des Falles nicht zu seinem Händler läuft und sagt mein Motor ist mir in Most hochgegangen, ist doch klar. ;)

    Gruß H-P

    Bier Motorräder Weiber

  • Das Thema kann aber auch in Allgemeines oder SmallTalk verschoben werden!Grob gesagt :

    Deinen Garantieanspruch verwirkst du, wenn du irgendwo fährst, wo es um Rundenzeiten oder um Siege oder ähnliches geht.

    Während der Touristenfahrten ist die Nordschleife z.B. : keine offizielle Rennstrecke, das bedeutet, dass das Ziel nicht ist, erster zu werden oder ne dolle Rundenzeit zu fahren.
    Falls du dich während der Touristenfahrt auf der Nordschleife lang machst zahlt die Versicherung...


    Wenn du auf nem abgesperrten Geände fährst, fährst du entweder auf eigene Gefahr oder auf Haftung des Veranstalters...aber das schliessen die meisten verständlicherweise aus..

    Das steht aber in deinen Versicherungsunterlagen auch drin...

    Dieser Beitrag wurde 151 mal editiert, zum letzten Mal von Chief: Heute, 15:40

    2 Mal editiert, zuletzt von BjöRRn (17. Mai 2004 um 23:01)

  • Die Versicherungsrechtliche Seite ist mir schon klar, mir ging es um die Garantie da Honda ja sagt das Motorrad sei für die Strasse konzipiert, meines Wissens nach ist die Rennstrecke ja auch eine Strasse nur die Beanspruchung des Materials ist anders.

    Gruss

    Michael

    Rennstrecke 2012

    Brünn 15.06. - 17.06.2012

  • naja is doch egal, woher soll dr händler denn wissen, dass du auf der rennstrecke warst?

    wenn dus nicht sagst und einen garantiefall hasst, bekommste das doch ersetzt!

    O< I will not be trained! O<

  • Zitat

    Original von GeisT666
    naja is doch egal, woher soll dr händler denn wissen, dass du auf der rennstrecke warst?

    wenn dus nicht sagst und einen garantiefall hasst, bekommste das doch ersetzt!

    Logisch, ich meine wenn der Tacho streikt oder der Lack unvermittelt abblättert muss und kann das auch nicht an einem Rennstreckeneinsatz liegen.

    Ich werde mir mal die Garantieunterlagen genau durchlesen und schauen obs irgendwelche Lücken oder Aussnahmen gibt.

    Gruss und Danke

    Michael

    Rennstrecke 2012

    Brünn 15.06. - 17.06.2012

  • Du solltest halt nicht mit den abgewuzelten Slicks beim Händler vorfahren.
    Es macht sich beim Händler auch nie gut, wenn noch der Kies aus der Verkleidung rieselt.
    Zumindest wenns um Garantie geht.

    Und den Laptimer und/oder Transponder sollte man auch abbauen :D

  • Da macht HONDA Werbung ohne Ende, dass sie das Rennstrecken Motorrad schlechthin gebaut haben, die SC57 ist auf dem selben Bild zu sehen wie Rossis GP1 Gerät und dann hat man auf dem Track keine Garantie???? ?( ?(
    In den Werbespots wird die SC57 sogar auf dem Track gefahren :mad: Ich denke mal dass bei so einem Bike, dass ja nur für die Rennstrecke gebaut worden ist, der Garantieanspruch ein anderer sein muss als zb bei einer Hornet.

  • Zitat

    Original von valentinik
    Da macht HONDA Werbung ohne Ende, dass sie das Rennstrecken Motorrad schlechthin gebaut haben, die SC57 ist auf dem selben Bild zu sehen wie Rossis GP1 Gerät und dann hat man auf dem Track keine Garantie???? ?( ?(
    In den Werbespots wird die SC57 sogar auf dem Track gefahren :mad: Ich denke mal dass bei so einem Bike, dass ja nur für die Rennstrecke gebaut worden ist, der Garantieanspruch ein anderer sein muss als zb bei einer Hornet.


    Falsch! Sie wurde keinesfalls nur für die Rennstrecke gebaut; sonst würden wir wohl kaum eine abbekommen ;)

    Vielmehr sind das kluge und zielorientierte marketing-tricks, die dich glauben lassen, dass honda ihre maschinen auf der rennstrecke sehen möchte.

    Es ist halt ein leichtes, möchtegern-rennfahrer ( bitte fühle sich keiner beleidigt, aber das sind wir doch fast alle ein wenig...) ein gefühl von superbike-wenn nicht sogar moto-gp nähe zu vermitteln; sie dann zum kauf zu animieren und wenn sie dann defekte auf der rennstrecke haben, kalt im regen stehen zu lassen.

    wie wir alle wissen, gibt es bei höchstbeanspruchung des geräts, wahrscheinlicher defekte und schäden......deshalb ist es nicht verwunderlich, dass honda ( oder jeder andere hersteller) damit nichts zu tun haben möchte.

    Wer auf die Rennstrecke geht, weiss genau, dass er voll und ganz für jeden defekt oder crash in seine eigene tasche zu langen hat, sonst wären wir ja gesponsorte halbprofis :) ( auch wenn's schön wäre, mal ne freikarte zur verschrottung eines bikes zu erhalten)


    LG King

    "Was nützt ein Tiger im Tank, wenn ein Esel am Lenker sitzt?" :elch:

    Liebe Grüsse Rainer Honda 1000

  • Hallo King,

    na das sehe ich aber nicht so ganz klar wie Du. Wieso soll ich wegen dem Einsatz auf der Rennstrecke jeden Defekt selber bezahlen??

    Ich kauf doch auch kein Rennrad und wenn es nicht ausschließlich bei der Tour de France kaputt geht habe ich jeden rechtsanspruch verloren??

    Der Ort des Einsatzes ist kein Hinderniss für die Gewährleistung oder
    Garantie.

    Ich bin jedenfalls total überrascht, dass jemand auf die Idee kommt das
    das so sein sollte.

    Wir reden hier nicht über Verschleiß!!!

    Ich bin zwar kein Rechtsverdreher aber es wäre schon interressant und wichtig mal ne klare Aussage zu bekommen.

    Bei der Versicherung ist es mir übrigens bewußt und kann ich auch nachvollziehen.

    Gruß- Niko

    Strecken 2010:
    OSL
    Brünn
    Pannonia
    Slowakia
    Most
    Sachsenring
    Mugello
    Imola

  • ...Motor geplatzt und Garantie?

    Darauf würde ich mich nicht einlassen.

    Die Garantie ist eine Sache. § 443 BGB Gewährleistung.

    Die andere Sache sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen lt. AGB-Gesetz.

    Wenn der Händler/Hersteller in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich auf einen Garantieausschluß bei nicht alltäglichem Einsatz oder Nichteinhaltung der Wartungsvorschriften hinweist, dann war's das. Erst recht, wenn er ausdrücklich auf Haftungsausschluß bei Einsatz bei Rennveranstaltungen hinweist.

    Ein Beispielfall (Lackschaden) - Anclicken!!!

    Bleibt jedem selbst überlassen, das zu versuchen. Kann teuer werden.

    Wenn nämlich festgestellt wird, daß ein Motorschaden z.B. durch Überlastung durch ständiges Ausdrehen und dem damit verbundenen, übermäßigen Verschleiß hervorgerufen wurde.

    Innerhalb der Gewährleistungsfrist von 2 Jahren, versteht sich. Da werden die Hersteller im Zweifelsfall ziemlich pingelig.

    4 Mal editiert, zuletzt von Frau Holle (18. Mai 2004 um 12:15)

  • Was notwendige Pflege und Wartung anbelangt stimmt das ja schon. Jetzt kommt aber das grosse ABER:

    Dem Käufer wird in der Werbung ein Rennstreckentaugliches Motorrad suggeriert, auf Werbefilmen und Fotos sind professionelle Fahrer welche das Motorrad auf der Strecke härtesten Beanspruchungen aussetzen und dem Käufer somit sagen wollen "Ready to Race". Bei deinem Link bezüglich des Urteils wegen dem Vogelkot auf dem Lack wäre das auch was anderes wenn der Hersteller speziell seine Lackierung beworben hätte und noch behauptet hätte das diese auf dem neusten Stand der Technik wäre. Ich denke dann wäre die Klage nicht abgewiesen worden.

    Was ich aber trotz einiger Aussagen hier immer noch nicht weiss: Fällt die Garantie schon flach wenn ich mich auf einer abgesperrten Fläche oder Strecke bewege.

    Gruss

    Michael

    Rennstrecke 2012

    Brünn 15.06. - 17.06.2012

  • Zitat

    Original von mseyssler

    Was notwendige Pflege und Wartung anbelangt stimmt das ja schon. Jetzt kommt aber das grosse ABER:

    Es kommt kein "aber". Dein Beitrag bezog sich ja auf:

    a) Einsatz auf abgesperrten Strecken und/oder wettbewerbsmäßigem Rennsportveranstaltungen.

    b) auf abgesperrtem Gelände.

    Fassen wir zusammen:

    Wenn in den AGB ausdrücklich oder sinngemäß auf den Haftungsausschluß bei Schäden hingewiesen wird, die während der Garantiezeit nachweislich durch Überlastungen eingetreten sind, die in den AGB eben ausgeschlossen sind, dann ist der Fall doch klar.

    Die Nutzung auf abgesperrtem Gelände in einem (beispielhaft)Fahrsicherheitstraining kann nicht zum Gewährleistungsausschluß führen.

    Zitat

    Dem Käufer wird in der Werbung ein Rennstreckentaugliches Motorrad suggeriert, auf Werbefilmen und Fotos sind professionelle Fahrer welche das Motorrad auf der Strecke härtesten Beanspruchungen aussetzen und dem Käufer somit sagen wollen "Ready to Race".

    Scheißegal. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wenn der Hersteller ausdrücklich auf den Haftungsausschluß bei Gebrauch auf solchen Veranstaltungen oder anderen, nachweislich durch Überbelastung des Nutzers innerhalb der Gewährleistungsfrist hervorgerufenen Schäden hinweist, dann ist das zwar - oberflächlich betrachtet - ein Widerspruch, aber nicht verboten.

    Die aggressive Werbung dient lediglich als Kaufanreiz, damit junge Spunde wie hier im Forum oder ich als alter Sack auf den Geschmack kommen, "heiß" werden und kaufen. Was ich heute nachmittag tun werde. Dann geht meine heißgeliebte PC 35 in Zahlung.... .

    Zitat

    Bei deinem Link bezüglich des Urteils wegen dem Vogelkot auf dem Lack wäre das auch was anderes wenn der Hersteller speziell seine Lackierung beworben hätte und noch behauptet hätte das diese auf dem neusten Stand der Technik wäre. Ich denke dann wäre die Klage nicht abgewiesen worden.

    Interessante Frage. Wenn Du die Urteilsbegründung gelesen hast, dann geht daraus aber auch eindeutig hervor, daß es darum überhaupt nicht geht. Das, was Du in diesem Falle tust, nennt man unter den Juristen die "Sachverhaltsquetsche". Du interpretierst etwas in den Sachverhalt hinein, was nicht Gegenstand der Betrachtung ist.

    Gegenstand der Betrachtung ist, ob der Nutzer des Fahrzeugs a) die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Haftungsausschlußgründe erfüllt hat. Hat er in diesem Falle,weil allgemein üblich ist, daß man Verschmutzungen entfernen und JEDEM Lack eine gewisse Pflege anheim fallen lassen soll. Wenn also in der Bedienungsanleitung steht, man solle aggressiven Vogelkot sofort entfernen, dann bedeutet das im Umkehrschluß, daß jeglicher Gewährleistungsanspruch hinsichtlich der Lackierung entfällt, wenn man dies nicht tut.

    In unserem Sachverhalt - b) wäre zu klären ob die Gewährleistungsfrist erlischt, wenn man binnen dieser Frist wie ein Angebrannter über die Nordschleife kachelt, meinethalben 10 Runden und das Ding noch keine 100 km auf dem Zähler hat.

    Und sich dann im Extremfalle über erhöhten Ölverbrauch beschwert. Auch da gibt es die Einfahrvorschriften. Wenn bei Untersuchung des Triebwerks dann eine Überlastung (Freßstellen etc.) festgestellt wird, die durch den Nutzer hätte vermieden werden können, dann war's das mit der Garantie.

    Zitat

    Was ich aber trotz einiger Aussagen hier immer noch nicht weiss: Fällt die Garantie schon flach wenn ich mich auf einer abgesperrten Fläche oder Strecke bewege.

    Nochmal (siehe auch oben):

    Dann würde die Garantie schon dann erlöschen, wenn Du über einen Privatweg fährst, der nicht dem öffentlichen Verkehrsraum zuzurechnen ist.

    Gleiches gälte dann, wenn Du auf dem abgesperrten Gelände eines Technischen Überraschungsvereins beispielhaft während eines Trainings stürzt.

    Wenn Du während Deiner Fahrerei auf abgesperrten Strecken dem Gerät nichts antust, was während der Gewährleistungsfrist zum Eintritt eines Schadens führt, der dir als vorsätzlich/grob fahrlässig verursachend und nicht dem Hersteller anzulasten wäre (Verarbeitungsmangel), dann ist die Sache klar.

    Platzt der Motor, weil eine Maßtoleranz zu eng war, liegt eindeutig ein Garantiefall vor.

    Platzt er, weil Du nach 25 km Gesamtfahrstrecke wie ein Irrer an der Kordel ziehst oder er verbraucht danach Öl wie Sau, ist das wohl auch eindeutig.

    Eigentlich recht einfach.... .

    Haben Dir hier aber auch andere schon einfacher erklärt:

    Teilnahme an wettbewerbsmäßigen Rennsportveranstaltungen innerhalb der Garantie-(Gewährleistungs-)frist führen zum Haftungsausschluß bei Sachschäden durch diese Beanspruchung.

    Damit will der Hersteller a) gewähren, daß diesem technischen System namens Motorrad eine Frist gelassen wird, während dieser sich alle Subsysteme aufeinander einspielen können und b) kein Käufer vorsätzlich oder grob fahrlässig Schäden durch Mißbrauch innerhalb dieser Frist herbeiführt.

    Denn das könnte ja zu unendlichen prozessualen Auseinandersetzungen führen.

    Spinn' den Faden mal weiter: Fireblade gekauft, festgestellt, daß die Farbe nicht gefällt. Oder Ärger mit dem Händler gehabt. Innerhalb der Garantiefrist:

    Motor angelassen, volle Pulle 10 Minuten oder länger drehen lassen. PENG!

    Händler angerufen - Dreck verkauft, ich will Garantie!

    Wie lange soll das gehen?

    Gruß
    Andreas

    7 Mal editiert, zuletzt von Frau Holle (18. Mai 2004 um 13:36)

  • Also kurzes Resume:

    Im Prinzip ist es egal wo ich das Motorrad bewege solange ich das mit dem Motorrad mache für welchen Zweck es bestimmt ist.

    Ein Kurventraining auf einer Rennstrecke wäre also kein Grund für einen Garantieausschluss sofern ich das Motorrad nicht übermässig beanspruche und alle Einfahr- und Pflegehinweise beachtet habe.

    Mehr wollte ich eigentlich garnicht wissen, es ging mir nur darum das wenn zum Beispiel die Elektronic versagt (Instrument funktionieren nicht mehr) das mir nicht dadurch ein Garantieanspruch verweigert werden kann nur weil Person xy mich damit auf der Rennstrecke gesehen hat oder ich hier drinne poste wie geil doch das letzte WE auf der Strecke war.

    Gruss

    Michael

    Rennstrecke 2012

    Brünn 15.06. - 17.06.2012

  • Richtig.

    Wenn der bewußte Defekt überhaupt nix mit Deiner Braterei zu tun hat, ist doch so oder so schon alles in Butter.

    Defekte Zündbox (Motormanagement), Tacho oder so.

    Es sei denn, Du hast mit Deinen Grofelfingern in der Elektrik herumgebastelt.

    :D

    Und nachher ein paar Kabel falsch zusammengesteckt.

    Dat geiht natürlich nich'.....

    Gruß
    Andreas

    Einmal editiert, zuletzt von Frau Holle (18. Mai 2004 um 14:25)

  • Ich finde wir sollten erst mal klären was die AGB´s aussagen. Ich habe sie leider nicht zur Hand. Danach kann man weiter diskutieren.

    Gruß- Niko

    Strecken 2010:
    OSL
    Brünn
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    Sachsenring
    Mugello
    Imola


  • niko, auf der rennstrecke geht doch nahezu alles auf dein risiko. oder frag mal bei deiner versicherung nach, ob sie dir einen crash-schaden zahlen oder nicht? es gibt meines wissens keine normale versicherung die das "bewegen mit höchstgeschwindigkeit" in ihrem vertrag mit aufnimmt.

    fakt auf der rennstrecke ist: wenn du mit einem defekt oder schaden bei deinem händler hausieren gehst, dann wirst du ziemlich sicher probleme haben mit der garantieabwicklung. solange der nichts weiss, kann man es dir vermutlich nur sehr schwer nachweisen.

    und jeder von uns weiss, dass speziel auf der rennstrecke, wenn man das motorrad so richtig prügelt , ein besonders hoher verschleiss auftritt. deshalb kann ich es sehr gut verstehen, dass honda da bauchweh bekommt. zum thema werbung möchte ich dir sagen, dass man dir nur was falsches vermittelt. honda will aus fireblade-käufern keine rennfahrer machen, sie wollen nur die nähe zum motorsport vermitteln. wenn man was ankreiden will, dann bitte die werbung, aber nicht die einstellung zum rennstrecken-prügeln der bikes.

    glaubst du ein händer hätte freude mit einem kunden namens biaggi, wenn man ihm das renntraining in die geschäftsbedingungen mit aufnimmt? das motorrad würde keine woche funktionsfähig bleiben.

    und ähnlich sehe ich das mit den hobby-racern. wenn es einer wirklich wissen will, dann kann er schon einen schaden heraufbeschwören. besonders wenn man sie dauernd überdreht.

    "Was nützt ein Tiger im Tank, wenn ein Esel am Lenker sitzt?" :elch:

    Liebe Grüsse Rainer Honda 1000