Wheelie fahren illegal ?

  • Mahlzeit,

    kurze Frage: wenn ich auf einer öffentlichen Straße einen Wheelie fahre - können mir die Streckenposten dann was ? ?(
    In der StVO steht halt, dass der Fahrzeugführer sein Krad jederzeit sicher beherrschen muss - ist also Auslegungssache, oder ? ?(
    Gibt's da irgendwelche Referenzen/Paragraphen/Urteile/Erfahrungen, wie das ausgelegt wird ?
    Ich will jetzt nix lesen wie "ein Wheelie gehört nich auf eine öffentliche Straße...", denn auch die Straßen im Industriegebiet sind öffentlich (und Parkplätze und...) - und bei Verkehr (oder wenn andere Leute drum rum sind) is' eh Essig mit wheelen. :)

    Falls es einer weiß - spuck's aus... 8)

    Merci

    Seffi

    Schöner schleifen :perfekt2:

  • habe schon gesehen, dass fahrer angehalten wurden , als sie beim beschleunigen aus der kurve einen wheelie gemacht haben. ob es da nur eine belehrung gab, oder ob sie zahlen mussten, weiss ich nicht.

    kann mir durchaus vorstellen , dass man dir " unsachgemässes fahrverhalten" oder " gefährdung im strassenverkehr" vorwerfen kann.

    dann heisst es wohl in den meisten fällen " zahlen bitte" ;)

    "Was nützt ein Tiger im Tank, wenn ein Esel am Lenker sitzt?" :elch:

    Liebe Grüsse Rainer Honda 1000

  • bin nach einem Stoppie an einer Ampel mal von einem grünen Männchen angemacht worden.
    Ich habe ihm gesagt, dass ich zu spät gesehen habe, dass es rot war und musste deshalb so kräftig bremsen ;)
    Was sollte er machen ?!?! Mir das Gegenteil beweisen? Schwierig.
    Wenn man natürlich vierhundert Meter lang einen wheely macht, denke ich wird es schwer den grünen zu erzählen, dass man ausversehen zu schnell beschleunigt hat.
    Es soll aber sogar Polizisten geben, die ganz offen ihre Bewunderung für diese Art der Fahrzeugbeherrschung ausprechen....hab aber leider noch keinen getroffen

  • ja, man wird auch wegen anderen dingen manchmal angehalten. mein schwager wurde mal angehalten , als er fragt was los sei wurde ihm gesagt : " nichts, mir wollten uns nur mal das motorrad ansehen. danke gute weiterfahrt"

    (-:

    "Was nützt ein Tiger im Tank, wenn ein Esel am Lenker sitzt?" :elch:

    Liebe Grüsse Rainer Honda 1000

  • kam bei uns schon öfter vor, dass die rennleitung möppis rausgezogen hat, weil sie auf einem rad daher kamen! und man muß es doch nicht drauf anlegen, man kann auch vorsichtig beschleunigen und dann passiert sowas auch nicht! :wow das sagen die dann bei uns im lipperland! :tougue: soll mal einer sagen, das man das will! ?(

  • Mit dem Wheelie fahren ist es wie mit dem vögeln, beides ist nicht illegal aber man sollte es nicht unbedingt auf der öffentlichen Strasse machen, und wenn doch dann sollte man sich nicht erwischen lassen.

    Gruss

    Michael

    P.S. Ok Ok, Wheelies im Schlafzimmer sind auch ein bischen schwierig

    Rennstrecke 2012

    Brünn 15.06. - 17.06.2012

  • :respekt: :respekt: :respekt:

    Zitat

    Original von mseyssler
    Mit dem Wheelie fahren ist es wie mit dem vögeln, beides ist nicht illegal aber man sollte es nicht unbedingt auf der öffentlichen Strasse machen, und wenn doch dann sollte man sich nicht erwischen lassen.

    Gruss

    Michael

    P.S. Ok Ok, Wheelies im Schlafzimmer sind auch ein bischen schwierig

    HUT AB, vor diesem Vergleich!!!! ;) (-: :wow :] :respekt: :respekt: :respekt: :respekt: :respekt:

  • ...bin mal im Drift um die Ecke, fand einer vom Trachtenverein so toll. das er Geld dafür verlangte X(
    Begründung: Fahrzeug sei nicht in voller Kontrolle :P...wenn der wüste...#


    Gruß Donfire ...last Euch nicht erwischen...

    ...und gib richtig Kette dabei...

  • Es heisst grundsätzlich, dass man so zu fahren hat, dass mein sein
    Fahrzeug immer voll unter Kontrolle hat.

    Und im Fall des Falles wird man es wohl schwer haben nachvollziehbar zu
    Beweisen, dass man sein Motorrad bei einem Wheelie genau so gut
    im Griff hat wie beim rumrollen.


    Gruss ..... Börnie


    .

    .


    Please do not feel intimidated by my superior intellect !
    I --- WILL --- WRITE --- VERY --- SLOWLY

    :]

    25.35 - 6.6.06

  • na klar kann man das beweisen, einfach so oft vormachen bis sie es glauben (-:

  • Wheele fahren wer macht den sowas ?

    Fahrt immer nach der STVO und Ihr werdet glücklich.

    Gruß Gordon :biker2:

  • Zitat

    Original von Taunsend

    na klar kann man das beweisen, einfach so oft vormachen bis sie es glauben (-:

    Aber blöderweise wird sicher JEDER auf zwei Rädern besser und
    sicherer fahren als auf einem Rad - auch wenn er noch so gut auf einem
    Rad ist.


    :) Börnie :)


    .

    .


    Please do not feel intimidated by my superior intellect !
    I --- WILL --- WRITE --- VERY --- SLOWLY

    :]

    25.35 - 6.6.06

  • das gilt es zu beweisen dachte ich, das man auf 2 Rädern besser ist, naja, kannst ja auch mal auf 2 Rädern fahren und dich anstellen wie Hein Blöd :)) :tougue:

    aber hast schon recht

  • Also hier bei mir motzt die Rennleitung zwar, aber machen können sie im Endeffekt nichts, weils grundsätzlich nicht verboten ist. Quelle: Polizei

    ...Wer bremst......hält an.....

  • Also wenn wir nun mal bei solchen Polizeigeschichtchen sind...

    Was passiert wenn die einne lasern, mit der Kelle winken und ich einfach wegfahre? Natürlich so schnell dass sie das Nummernschild nicht mehr erkennen....


    Was passiert wenn ich auf der landstraße etwas zuschnellbin und ein dezentes blaues Blinken im Rückspiegel bemerke, es ignoriere,die Herren mein Nummernschild gesehn haben und ich trotzdem wegheize??

    Ich hab da nämmich ma letztens eine von den tollen Polizeireportagen gesehen... Da war n moped auf der autobahn zu schnell und die haben die Verfolgung aufgenommen, dann gabs erstmal Vollgas und das Teil war nur noch n Punkt am Horizont->Verfolgung abgebrochen... Der Kommentartor der sendung sagte dann sowas ähnliches wie..."dieses Mal ist der Motorradfahrer davongekommen"
    Können die einem nichts, solang sie einen nicht auf frischer Tat erwischen und direkt im Anschluss anhalten? Oder gibt es sowas wie "Sie hab ich doch letztens auf dem Hinterrad gesehen, mein Kollege hier kann das bestätigen....Das mcht dann gleich noch zusätzlich 80eur und zwei Punkte.."

    Wie sieht das rechtlich aus? Vollgas und weg=straffrei?
    Natürlich sollte man zusehen das der eigene Bekanntheitsgrad unter dem einen bunten Hundes bleibt, aber jetzt mal nur sone situation weitergesponnen!!?

    Wer Wheelies macht und runterfällt, der hat kein Recht auf Krankengeld ;(

  • Wenn die dich nicht einholen bzw. stoppen können haben sie ja dein Nummernschild. Ich geh etz mal von der Autobahnnummer aus. Dann kommste vielleicht einmal ungeschoren davon, weil die dich ja nicht persönlich identifizieren können wg, dem Helm usw.
    Auf dich zukommen werden die dann aber bestimmt und so fragen stellen, wie z.B. sind sie gefahren blabla und dann musst evtl ein Fahrtenbuch führen. Wenn die dann aber mit so nem Videoauto hinter dir her waren und deine Klamotten schön zu sehen sind wirds schon kritischer, denn die sind ja dann zweifelsfrei mit dir zu identifizieren, und so geschichten wie, hab ich alles hergeliehen weiß aber etz nicht mehr wer da gefahren ist glaubt dir bestimm niemand. bei sowas kommts dann auch bestimmt zu ner verhandlung und so.

    Wenn die allerdings nie was von deinem Nummernschild erkannt haben, biste fein raus.

    Meine Meinung ist, wenn ich zu schnell war muß ichs eben nehmen wie ein Mann und die Strafe akzeptieren. Flüchten is IMHO zu gefährlich.
    Schon allein wegen den ganzen Blinden die so auf der Bahn rumgurken.

    ...Wer bremst......hält an.....