Mahlzeit,
kurze Frage: wenn ich auf einer öffentlichen Straße einen Wheelie fahre - können mir die Streckenposten dann was ?
In der StVO steht halt, dass der Fahrzeugführer sein Krad jederzeit sicher beherrschen muss - ist also Auslegungssache, oder ?
Gibt's da irgendwelche Referenzen/Paragraphen/Urteile/Erfahrungen, wie das ausgelegt wird ?
Ich will jetzt nix lesen wie "ein Wheelie gehört nich auf eine öffentliche Straße...", denn auch die Straßen im Industriegebiet sind öffentlich (und Parkplätze und...) - und bei Verkehr (oder wenn andere Leute drum rum sind) is' eh Essig mit wheelen.
Falls es einer weiß - spuck's aus...
Merci
Seffi