Polieren von Bauteilen und TÜV

  • Ist mir grad in die Hände gefallen, viele wissen es schon, nicht jeder
    glaubt es, hier wieder mal ein Statement:

    Das sagt die GTÜ in einer Anweisung an ihre Prüfingenieure:

    Das nachträgliche Verchromen, Vernickeln oder Eloxieren von Motorradrahmen, -schwingen, Rädern und sonstigen Fahrwerksbauteilen ist grundsätzlich unzulässig, da dadurch eine Wasserstoffversprödung und innere Korrosion des Materialgefüges stattfindet oder zumindest nicht ausgeschlossen werden kann.
    Für das nachträgliche Polieren von Rahmen, Schwingen und sonstigen Fahrwerksbauteilen erteilen die Motorradhersteller in der Regel keine Freigabe, da beim Polieren ein Materialabtrag stattfindet (besonders im Bereich der Schweißnähte), und bei mangelhafter Schutzschicht eine nachträgliche Oxidation einsetzt.

    Beim Polieren von AL-Rahmen tritt eine weitere Verfestigung der äußersten Werkstoffstrukturen ein (Verkleinerung der Kristallitgröße im Oberflächenbereich; dieses feinkristalline Gefüge ist stark kaltverfestigend, was sich u.a. in einer erhöhten Härte wiederspiegelt), die Riss- und Bruchneigung der AL-Legierung erhöht.

    Auch das Herauspolieren eines Kratzers (Rautiefe) in einer AL-Legierung, der einen Kerbschaden darstellt, ist nicht zulässig, da dieser Kerbschaden zwar nicht mehr sichtbar aber weiterhin als Kerbschaden vorhanden ist.
    Polierte, verchromte, vernickelte oder eloxierte Fahrzeugrahmen, Schwingen, Räder und sonstige Fahrwerksbauteile, die nicht werkseitig bereits vorhanden sind oder für die keine Herstellerfreigabe vorliegt, sind somit bei der Hauptuntersuchung gemäß § 29 der StVZO als "EM" (erheblicher Mangel) einzustufen.

    Sollte eine Herstellerfreigabe oder eine Begutachtung nach § 21 StVZO für das Polieren von Fahrzeugrahmen vorliegen, so ist dies nicht zu beanstanden.

    Kopfjucken ist kein Zeichen für Hirnfunktion... :gruebel:

  • Im Klartext heist das für mich polieren der Räder ist nich?
    Wieso machen es dann viele?
    Und wie sieht das mit polierten Felgen beim Auto aus?

    Der Himmel ist blau, das Wasser ist nass und Frauen haben Geheimnisse!

  • So ein Dreck, das mit dem polieren wußte ich ja aber das auch eloxieren usw. auch nicht erlaubt ist! Wieder was gelernt.... merci!

    Gruß Dinu

  • Zitat

    Original von fireblader68
    Im Klartext heist das für mich polieren der Räder ist nich?
    Und wie sieht das mit polierten Felgen beim Auto aus?

    Ich denke der Text spricht genügend für sich...ich könnte ihn
    nur nochmal wiederholen...es ist damit alles gesagt

    Zitat

    Original von fireblader68
    Wieso machen es dann viele?

    Weil es sie einen Scheiss interessiert, was der TÜV dazu meint, warum
    fahren viele ohne dB-Eater rum ? Jeder wie es ihm gefällt und wie er mit
    den Konsequenzen leben kann...

    Kopfjucken ist kein Zeichen für Hirnfunktion... :gruebel:

    Einmal editiert, zuletzt von Anderson (23. September 2005 um 10:49)

  • Moin!

    Von wann ist denn der Spruch?? ?(
    Wenn man von den heutigen Methoden ausgeht, mit denen man die Arbeiten ausführen kann, stimmt einiges davon nicht mehr...die Wasserstoffversprödung zum Beispiel.

    Das Volk ist dumm, das macht der Kohl.
    Er bläht nur unterm Schurze, den Kopf indessen läßt er hohl.
    So herrscht im Reich, ich sag es wohl, politisches Gefurze.

    Walther von der Vogelweide

  • Zitat

    Original von SimonSayz
    Von wann ist denn der Spruch?? ?(

    Aktuelle Anweisung

    Zitat

    Original von SimonSayz
    Wenn man von den heutigen Methoden ausgeht, mit denen man die Arbeiten ausführen kann, stimmt einiges davon nicht mehr...die Wasserstoffversprödung zum Beispiel.

    ausführen KANN ist schon richtig, aber man kann auch anders...
    Welche von den Polier/Eloxier/Galvanisierklitschen die sich mit Nachpolieren
    von Fahrzeugteilen über Wasser halten, kann schon mit HighTech-Verfahren
    aufwarten ??

    Kopfjucken ist kein Zeichen für Hirnfunktion... :gruebel:

  • Hi there!

    Denke nicht, dass es bei polierten Felgen Probleme gibt, wenn's ordentlich gemacht ist und der Materialabtrag vielleicht sogar noch in einer Bescheinigung mit "Messprotokoll" dargelegt wird. Eine Felge, die 2/10 Millimeter Materialabtrag nicht ab kann, sollte wohl besser gar nicht verwendet werden. Der "Grenzbereich" wäre da ziemlich gering.

    Ich hab mit meinem TÜV-Mensch gesprochen und wir waren beide einer Meinung, dass mehr als 2/10 Millimeter nicht sein sollten. Die pauschale "Verurteilung von polierten oder nachbearbeiteten" Fahrzeugteilen halte ich generell für daneben.

    Wer nachbearbeitet, sprich von der Serie abweicht, sollte die Möglichkeite haben nachzuweißen, dass auf die Sicherheit/Funktion keine negativen Auswirkungen zu erwarten sind. Dann wird's sicher auch keine Probleme mit dem TÜV geben...

    Als denn, cheerio,

  • Zitat

    Original von XO
    ...Bescheinigung mit "Messprotokoll"...

    das entspräche ja dem letzten Satz:

    Zitat

    Original von Anderson
    ...eine Begutachtung nach § 21 StVZO für das Polieren von Fahrzeugrahmen vorliegen, so ist dies nicht zu beanstanden.

    Kopfjucken ist kein Zeichen für Hirnfunktion... :gruebel:

  • Also mir wäre das mittlerweile zu heiss. Ich hatte auch mal ne komplett polierte Kawa (Rahmen, Schwinge, Felgen,...). Heute würde ich das lassen. Habe mich aber damals auch über Alternativen informiert. Die Firma Lightcon bietet eine chromähnliche Beschichtung an. Diese Methode ist Tüv-konform.

    Gruß... Meik