Habe das hier gerade gelesen bei nem Zubehörhändler
ZitatWenn Das Fahrzeug original einen KAT hat und ein Dämpfer ohne KAT verwendet wird muss der KAT bei der zuständigen Zulassungsbehörde ausgetragen werden. Anderenfalls erlischt die Betriebserlaubnis! Habe allerdings noch von Niemand einen entsprechenden Gesetzestext bekommen, der dies rechtfertigt.
Dachte eigentlich, dass wenn die Dinger ne E-Nummer haben, das so alles in Ordnung ist...
Was sagt ihr dazu??