Leutz,
die "Winterreifen"-Frage konnte man ja nun in letzter Zeit des öfteren verfolgen.
Ich muß also laut Gesetzgeber "wintergemäße" Ausrüstung haben.
Frage ist jetzt: Ich habe mitten im Winter einen unverschuldeten Unfall. Ich habe KEINE Winterreifen drauf. Es sind aber beispielsweise 10 Grad und trockene Fahrbahn. Wird mir dann trotzdem zum Verhängnis (sprich: Teilschuld), daß ich keine Winterreifen drauf habe?! Die Straßenverhältnisse sind ja in meiner Annhame nicht so, daß ich unbedingt "Winterreifen" haben müßte?!
Gruß
Ingo