Grundsatzurteil: Biker bei Unfällen fast immer mitschuldig

  • Zitat

    Original von Donauhex

    DAS IS DOCH WOHL JEDEM KLAR oder??????????:nixwiss: und DARUM geht es in diesem Urteil. Um nix anderes.
    Ich finde das auch nicht toll, daß wir als Mopedfahrer dann ein sogen. "reduziertes" Schmerzensgeld bekommen sollen, aber es geht hier nicht um das Abwälzen einer generellen Schuldfrage bei einem Unfall!!!!!!

    Ich sehe das nicht so. Es geht zwar nicht um das Abwälzen einer generellen Schuldfrage, aber doch um das Abwälzen von Schuld. Nämlich von Schuld des eigentlichen Unfallverursachers auf den betroffenen Motorradfahrer. Im Klartext um das Mitschuldigsein nur aufgrund der Tatsache, dass man sich entschieden hat auf ein Motorrad zu steigen und damit zu fahren.

    Die Folgen dieses Urteils sind nicht nur ungerecht und diskriminierend, sondern konsequent zu Ende gedacht auch absurd:

    1. Der Staat selber schafft ja den Rahmen für den Motorradverkehr, und zwar sowohl über die Durchführung der Führerscheinprüfung als auch über die Zulassungsbestimmungen und Überprüfungsbestimmungen (TÜV) für Motorräder. Also müsste man als Motorradfahrer seinerseits einen Teil der Schuld auf den Staat abwälzen können mit der Begründung, dass der Staat dieses Verkehrsmittel erlaubt hat und/oder nichts dagegen geatn hat, dass dieses Verkehrsmittel für den Fahrzeugführer sieben Mal gefährlicher als ein PKW ist. (Das Ergebnis wäre, dass wir dann gar nicht mehr fahren dürften).

    2. Radfahrer, Fussgänger, alte Leute, Kinder, müssten alle eine Teilschuld hinsichtlich ihres eigenen Schadens bekommen, nur aufgrund der Tatsache, dass sie ein höheres Risiko eingehen als PKW-Fahrer.

    3. Fahrer von PKWs ohne Airbags oder ABS oder ESD, etc. müssten alle automatisch eine Teilschuld hinsichtlich ihres eigenen Schadens bekommen.

    4. So ein Urteil ist in gewisser Weise für den eigentlichen Verursacher (wie auch dessen Versicherung) ein Freibrief sich teilweise aus der Schuld gegenüber dem Motorradfahrer zu stehlen.

    Da die Konsequenzen der Punkte 2 und 3 aber nicht eintreten, verstösst das Urteil meiner Meinung nach gegen den Gleichheitsgrundsatz. Zusätzlich ist es eine Diskriminierung einer bestimmten Gruppe von Verkehrsteilnehmern. Und schliesslich passt es in das allgemeine Klichee über Motorradfahrer.

    Rechtssprechung sollte sich nicht nur nach irgendwelchen abstrakten Überlegungen orientieren, sondern auch danach, was die Bevölkerung als Recht empfindet.

    Die Welt ist eine Kurve.

  • Was soll's, kann mich noch an Zeiten errinnern, da waren Motorradfahrer immer Verbrecher und sei es nur, weil sie sich damals alle immer Gegrüßt haben... Die konnten sich doch nicht alle gekannt haben, oder waren es doch nur eine große Vereinigung von Übeltätern...


    Es wird nicht immer alles so heiß gegessen, wie es gekocht wird!


    Gruß Volkman

  • Um unsere sogenannte Rechtssprechung nicht zu belasten und somit unsere Steuergelder kann man mittlerweile nur noch antizyklisch biken. Das heißt wenn der Rest der Menschheit inkl. "Freund und Helfer" vor dem Fernseher sitzt oder Dienstschluss hat.
    Gerechtes Recht werden wir als, alle über einen Kamm geschorene, Raser nie bekommen!!!

  • :good posting:

    Sollte mir das einmal passieren, dass ich von Gerichtswegen eine geringere Würdigkeit für Schadensausgleich zugesprochen bekäme aufgrund meiner Eigenschaft als Motorradfahrer - Einspruch! :evil:
    Gleichbehandlung für jeden und wenn's bis vor das BVG gehen sollte um das zu klären...

    Cheerio,
    XO

  • Servus,

    genau so was "Motorradfaherer hat automatisch Mitschuld an Schwere des Unfalls - hätte ja auch mit Auto fahren können" musste ich mir bei einer Gerichtsverhandlung anhören - der Unfallverursacher war wegen Körperverletzung angeklagt: Klick_mich_ich_bin_ein_alter_Thread
    Wundert mich also gar nicht.....

    Grüszle
    Pezi

  • Hallo Nettis,
    nachdem ich von diesem Urteil erfahren habe, habe ich hier ein neues Thema aufgemacht. Sorry, wusste nicht, dass das Thema hier bereits diskutiert wird. Ich habe daraufhin den Anwalt angeschrieben, der unter dem Artikel stand.
    Hier die Antwort!

    > Sollte im Berufungsverfahren das Urteil nicht aufgehoben
    > > werden, welche
    > > rechtlichen Möglichkeiten könnten durch die Motorradfahrer
    > > ausgeschöpft werden, um dagegen vorgehen zu können.

    Sie können abwarten, bis es Sie "erwischt" und anschließend klagen Sie gegen den Versicherer, wenn er sich auf dieses Urteil berufen sollte. Dann sind Sie in Gottes Hand.


    Urteile sind immer Einzelfallentscheidungen, auch wenn die Presse teilweise unzutreffend von "Grundsatzentscheidungen" ausgeht. Grundsätze gibt es im Gesetz, nicht im Urteil. Und ein Gesetz, das lautet, Moppedfahrer sind immer haftbar, gibt es (noch) nicht.

    BTW: Das Landgericht war die erste Instanz. Es gibt noch zwei darüber. Hoffen wir beide, daß dem Moppedfahrer bis dahin nicht das Geld ausgeht (Vulgo: daß er eine Rechtsschutzversicherung hat).

    Bleiben Sie optimistisch und hoffen Sie darauf, daß die oder der Richter in Frankfurt nur mal schlechtes Kraut geraucht haben/hat. icon_wink


    Gruß aus Kreuzberg von

    Carsten R. Hoenig
    - Rechtsanwalt -
    _________________________________

    * Kanzlei Hoenig Berlin *
    Rechtsanwalt Carsten R. Hoenig
    * Fachanwalt für Strafrecht *
    * Paul-Lincke-Ufer 42/43 *
    * 10999 Berlin - Kreuzberg *
    Fon: 030 - 310 14-650 / Fax: -651
    eMail: kanzlei@kanzlei-hoenig.de
    Internet: http://www.kanzlei-hoenig.de
    Weblog: http://www.kanzlei-hoenig.info
    24 h Notruf-Nr.: 01805 - 13 23 43
    _________________________________

    Welche Auswirkungen das noch nach sich ziehen könnte, ist einfach nicht vorhersehbar. Die Versicherungen und Versicherungsanstalten könnten sich auf das Urteil stützen und Zahlungen vorerst verweigern.
    Z. B.: Unfallversicherung, Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen/EMR (Erwerbsminderungsrente) etc....

    Gruß


    kopiert aus dem Netbiker Forum

    pommes grüßt

  • Leute,

    bevor sich jetzt alle weiter aufregen, es geht vorliegend um ein uraltes Problem des Haftpflicht-Rechtes. Weiter oben wurde bereits von der "Betriebsgefahr" geschrieben, jeder, der ein Fahrzeug in Betrieb nimmt, haftet für die Folgen, auch ohne Verschulden, außer im Fall "Höherer Gewalt", und die ist nach der Rechtsprechung eher selten. Es geht allein um eine Gefährdungshaftung, jeder, der einen potentiell gefährlichen Gegenstand in Betrieb nimmt, soll auch für die Folgen einstehen.

    Es ist absolut normal, daß verschiedene Fahrzeuge unterschiedlich hohe Betriebsgefahren haben, beispielsweise bei einem Unfall zwischen PKW und LKW. Haben beide Fahrer einen gleichhohen Verschuldensanteil, haftet der LKW-Fahrer (dessen Fahrzeug-Versicherung) für einen höheren Anteil als der PKW, eben wegen der höheren Betriebsgefahr des LKW. Und wenn ich mich richtig erinnere, ist die Feststellung erhöhter Betriebsgefahr bei einspurigen Fahrzeugen (auch "Motorräder" genannt :D) absolut nicht Neues, sondern seit Jahrzehnten ständige Rechtsprechung.

    Wie ein Vorschreiber schon zutreffend zitierte: Es war eine reine Einzelfallentscheidung, jeder (Un-)Fall ist anders. Auf die Betriebsgefahr wird im übrigen regelmäßig erst dann abgestellt, wenn kein klares Verschulden eines Beteiligten festzustellen ist oder aber beide Beteiligte jeweils eine Teilschuld haben.

    Also: Ruhe bewahren, alles bleibt gut (oder wird nicht schlechter)

    Gruß Riko

    Polleria Osvaldo!

  • Sorry, aber das halte ich für kompletten Unsinn. Auswirkungen auf die privaten (eigenen) Verträge wie Unfall-Leben-etc. sind nur dann möglich, wenn bereits bei Antragsstellung in den "Besonderen Bedingungen" das Risiko des Motorradfahrens "besonders" behandelt wird.
    Dann aber hat man auch ohne dieses Urteil bei einem entsprechenden Schadensfall "Probleme".
    Entsprechende Leistungsausschlüsse bestehen bisher (zu meist) ausschließlich für die Teilnahme an "Veranstaltungen zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit". Nicht aber für das Risiko im "normalen" Straßenverkehr. Dies ist aber in den jeweiligen Bedingungswerken geregelt und die können nachträglich nicht einfach so geändert werden.
    Ausnahme: Der Versicherungsnehmer ändert seinen Vertrag und akzeptiert damit "Neue Bedingungen", in denen entsprechende Leistungskürzungen oder Ausschlüsse enthalten wären. Dazu brauchts aber dann die Einwilligung.

    Also....net die Pferde scheu machen :)

    PS: Bei der Erwerbsminderungsrente von staatl. Seite gibts auch ohne dieses Urteil und auch ohne daß man Motorrad fährt Probleme. Da kann sich also auch nicht viel ändern.

    Wer schneller fährt.... kommt früher an..... irgendwo :D

    Einmal editiert, zuletzt von Donauhex (5. April 2007 um 10:16)

  • Leute, ich wundere mich hier in diesem Land sowieso über nix mehr.

    Mann kann ja auch die Pappe abgenommen kriegen, wenn man driedbesoffen :prost_mass: zu Fuß nach Hause läuft und sich dabei "verkehrgefährdend" verhält. Ich mein' was soll man denn machen: Mehr als das KFZ stehen lassen und sich zu Fuß auf den Weg machen geht ned. Oder soll ich sterhnahgelvoll nach Hause schweben :fliegen: :evil:?!
    Dafür bekommen dann Kinderschänder und Vergewaltiger "mildernde Umstände" wenn sie während ihrer Straftat besoffen waren :tougue::tougue: - zumindest war das mal so ... ich verstehe das hier alles nicht ...

    Gruß
    Onkel

    Merke: Wenn es beim Moppertzfahren plötzlich blitzt: :foto:
    ... muss das noch lange kein Gewitter sein ... !