Hat ein Polizist tatsächlich das Recht?

  • Gestern hatte ich mal wieder eine Begegnung der unangenehmen Art:

    Ich schildere mal den Hergang.

    Ich hab in der der Tiefgarage bissl am Mopped geschraubt, dabei half mir mein Nachbar. Als wir fertig waren ließ ich meinen Nachbarn eine kleine Runde mit meiner Blade drehen. Naturlich hatte er keinen Helm auf. Er ist ca. 2 Km auf der wenig befahrenen Landstraße gefahren, und wie es kommen mußte traf er auf die Polizei. Er gab Gas und furh zurück in die Tiefgarage. kaum erzählte er mir das er die Polizei gesehen habe, kam bereits ein wild schnaubender Polizist durch das noch öffene Garagentor.
    Er brüllte "Ihr gehöhrt alle eingesprerrt"!

    1. Frage: hat er überhaupt das Recht so mir nichts, dir nichts, Privatgrund zu betreten?
    Kurz darauf, war er dann bei uns, verlangte sofort den Führerschein meines Nachbarns, und fragte ob wir (!) noch ganz Dicht seien. Das er ohne Helm ihm mit 180 KM/h Ihm entgegengekommen sei. Ich fragte den netten Herrn sodann auf welcher wissenschaftlich fundierten Messmethode er den diese 180 KM/h festgestellt hat.
    (Wie gesagt, mein Nachbar hat sich ja dem Verbrechen schuldig gemacht, dass er ohne Helm fuhr. Ist es denn da überhaupt möglich mit 180 KM/h zu fahren ohne Schutzbrille oder der gleichen?)
    Jetzt hatte ich seinen Groll auf mich gezogen, er teilte mir sodann mit, dass er gerade überlegt, ob er bei meinem Motorrad nicht eine Sicherheitsbeschlagnahmung durchführe. Darauf antwortete ich im bischen frech, das er hierfür gar keine rechtliche Grundlage habe.
    2. Frage: kann ein Polizist tatsächlich ein Motorrad beschlagnahmen, mit der Begründung, dass von dem Motorrad eine "öffentliche Gefährdung" ausgeht? - er sagte es genüge dass er den Verdacht äußere, dass das Motorrad nicht verkehrssicher ist. - Kann der das?
    Meinen Nachbarn will er jetzt einen Verkehrsunterricht aufbrummen -
    meiner Meinung hat er aber doch nur Fahren ohne Helm als fundierten Grund
    Kann ein Polizist dies, oder ist das Bullshit?

    Ich sage schon mal Danke an alle, bin gerade am überlegen, ob ich den netten Kollegen nicht wegen Hausfriedensbruch anzeige, fals das geht.

    Bin ja mal gespannt was dabei so rauskommt.

    PS: ach ja, mich will er auch zum Verkehrsunterricht schicken, da ich die Fahrt ja erlaubt habe.

  • Wen der, welcher dein Fahrzeug bewegt hat, eine gültige Fahrerlaubnis hat, passiert dir überhaupt nichts.
    Fahren ohne Helm ist relativ preiswert.


    Edit: Dieser Beitrag wurde 234556 mal editiert. :dumdiedum:

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    3 Mal editiert, zuletzt von Stenz (1. Juli 2007 um 18:06)

  • Das glaub ich auch,
    ich will das auch nicht auf mir sitzen lassen, der hat sich aufgeführt und uns beleidigt, jetzt würd mich Interessieren, ob ich den netten Herrn anzeigen kann, bzw. kann ich einen Polizist aus der Tiefgarage schmeissen? Es ist doch Privatgrund, und da darf er doch gar keine KFZ Kontrolle durchführen- wie ist denn da die Lage?

  • Nabend,

    also zu deiner 1 Frage:
    Ich gehe mal davon aus das er das darf, denn er war ja im Dienst (wenn ich das richtig verstanden habe) und geht/ging demzufolge einem Verstoß nach.
    Also handelte er ja im Dienst, ich glaube nicht das er dafür einen Durchsuchungsbescheid oder ähnliches benötigt, zumal die Garage ja auch geöffnet war.

    zu deiner 2 Frage:
    Das glaube ich net, ich glaube da hat sich der Herr in Grün, grade weil er sich angepisst gefühlt hat, etwas zu weit aus dem Fenster gelehnt.
    Denn es bestand ja net im Ansatz die Gefahr das ganze zu verschleiern und wenn er keine stichhaltigen bzw. nachhalatigen Beweise für eine Geschwindigkeitsübertretung deines Kumpels hat kann er auch nix machen, wo kommen wir denn daann aauch hin, wenn das schätzen einer Geschwindigkeit aussagekräftig wäre/ist.

    zu 3:
    Hat er denn Personalien oder ähnliches aufgenommen?
    Wenn ja, denke ich das du als Halter und dein Kumpel Post bekommen werdet mit den "Tatvorwürfen", dann ist denke ich der Gang zum Anwalt die beste Möglichkeit.


    MfG Biker003

    Einmal editiert, zuletzt von biker003 (1. Juli 2007 um 18:15)

  • Mach dir nicht unnötig Ärger, denk dran, man sieht sich immer 2 mal.

  • Also ich würde mir jetzt auch keine übermäßigen Gedanken machen aber wieso sollte er auf Privatgrund keine Kontrolle machen dürfen?
    Auf Privatgrundstücken gilt so weit ich weiß zwar net die Strassenverkehrsordnung aber dein Fahrzeug ist doch angemeldet.
    Bei nem Kumpel von mir haben sie sogar nen Alkoholtest auf Privatgrund gemacht, der leider wie soll ich sagen "sehr positiv" ausgefallen war.
    Es reicht der Verdacht einer Straftat oder eines Verstoßes, damals wurde auch mit einem Anwalt vorgegangen aber man konnte dies net umgehen.


    MfG Biker003

    Einmal editiert, zuletzt von biker003 (1. Juli 2007 um 18:21)

  • das der in die garage getappt ist, is ma rechtens. dein kumpel hat sich eines vergehens schuldig gemacht um den nun an den ars... zu bekommen darf er.
    da gibt es so ein ding "gefahr in verzug". die gefahr bestand darin das sich der kumpel verdrückt und dann nicht mehr zu ermitteln ist, nämlich dann wenn das tor zu ist.

    da kommst nicht bei.


    beschlagnahme fällt aus. dazu braucht der schon nen begründeten verdacht. den muss er dir nennen, nur wegen des beweisens dieses verdachts kann der den bock mitnehmen.
    estma mitnehmen und dann schauen wie man dir an die karre pissen kann funktioniert nicht.


    ob es sinn macht den herrn in grün an die karre zu fahren, mag ich bezweifeln.
    die verteilen dein kz überall und dann kommst wegen den vielen kontrollen kaum noch zum fahren.

    mfg

  • Zitat

    Original von biker003
    Nabend,
    ...Beweise für eine Geschwindigkeitsübertretung deines Kumpels hat kann er auch nix machen, wo kommen wir denn daann aauch hin, wenn das schätzen einer Geschwindigkeit aussagekräftig wäre/ist.

    Nach Österreich, die dürfen das :tougue: :motz: :evil:

    Ich arbeite um zu leben, ich lebe nicht um zu arbeiten!
    klick 4 :foto:
    Life is to short to be wasted...

  • Man da hatte aber ein MiG einen ganz schlechten Tag. :mad2:

    Und die wundern sich, dass man die nicht ernst nimmt. :respekt: Am Besten mal den Anwalt anrufen, falls du einen hast, damit der auch was zum Lachen hat.

    Also entweder hat ihn seine Alte heute nicht rangelassen oder er hat einmal von einem Biker eine Watschn gekriegt. Der muss ja nen richtigen Hass gegen Motorradfahrer haben.

    4 Mal editiert, zuletzt von Gizmo (1. Juli 2007 um 19:25)

  • Zitat

    ob es sinn macht den herrn in grün an die karre zu fahren, mag ich bezweifeln.


    na das wäre ja mal kein Prob. imo ist mein moppi grad auf meine Freundin angelmeldet, und ich bin ja nur Wochenends zuhause, unter der Woche bin ich in LB, dann melde ich meine Kiste eben auf 2. Wohnsitz an.

    Ich hätte schon mal Bock so einen mächtigen Menschen anzupissen. Die brauchen nicht meinen das Sie tun und lassen können was sie wollen. Und bloß weil sie von Mutter Natur nicht richtig ausgestattet wurden, allen anderen Ihre Ihnen verliehene Macht spüren lassen dürfen.

  • na dann, mach mal ne zünftige dienstaufsichtsbeschwerde und am besten lässte die durch einen anwalt verfassen mit einem verweis auf die gängigen gesetze.

    mfg

  • Mal ganz sachlich, du hast dein Nachbarn ohne Helm fahren lassen, der wurde von einem Bullen erwischt, ist abgehauen, der ist Bulle hinterher und hat ein wenig rumgebrüllt.

    Dein Nachbar bezahlt die 35E (oder was oben ohne kostet) und gut ist! Mehr wird von der grünen Seite nicht kommen und von dir auch nicht!
    th

    Kein Geld, scheiß Job, miese Wohnung - aber zwei geile Moppeds! :yeh:
    Km-Stand: MZ 1000 SF 40.000 km -- KTM 1190 Adventure 82.000 km

    Mein Leben spielt sich deutlich unter meinem Niveau ab!

  • Ich würde den MIG anrufen, mich für den Vorfall ""entschuldigen"" und
    um "Gnade" bitten.

    Da ists wohl bei allen etwas hoch gekocht !

    Und wo er recht hat - hat er recht.


    Gruss Börnie


    PS ( Nur so ne Idee :] )

    .


    Please do not feel intimidated by my superior intellect !
    I --- WILL --- WRITE --- VERY --- SLOWLY

    :]

    25.35 - 6.6.06

  • Zitat

    Original von holyhax
    Ich hätte schon mal Bock so einen mächtigen Menschen anzupissen.

    Man heute ist es ja lustig hier im Forum. Mächtiger Mensch - der war gut :tot_lach: Da hat ja mein Furz mehr Macht ;)

    • Offizieller Beitrag
  • Sei froh das er euch nicht gleich erschossen hat!
    Sol ja neuerdings in Deutschland auch vorkommen bei Verkehrskontrollen.

    Die herren in Grün übertreiben gern mit ihren aussagen! (Was sie alles dürften.)

    Wen er könnte wie er wollte würde er es gleich vor Ort durchsetzen!

    Solte denoch was kommen würde ich die sache einfach einem Anwalt übergeben.

    Gegen den Polizisten irgend welche rechtliche schriete einleiten hat keinen sin weil du damit nicht durch kommen wirst!

  • Für fahren ohne Helm bekommt man noch nicht mal was anständiges zum essen, 15,-€ :messer_gabel:

    • Offizieller Beitrag
  • Zitat

    Original von Stenz
    Für fahren ohne Helm bekommt man noch nicht mal was anständiges zum essen, 15,-€ :messer_gabel:

    Nicht jeder geht immer ins 4-Sterne-Restaurant! :P
    Für 15 Euro gehen wir zu zweit essen UND Trinken! Gewußt wo! (-:

    Zum Thema;
    Ich würde definitiv eine dicke Beschwerde einreichen!
    Wenn der Grünling sich schon so wichtig vorkommt, dann soll
    er seinen Job richtig machen und nicht so dermasen übers Ziel
    hinaus schießen!

    Andy und seine zwei Cent