Rechtsgrundlagen der Sicherstellung in Bavaria

  • Meinen Glückwunsch das dein Einsatz belohnt :perfekt2: und klargestelllt wurde, dass für die Sicherstellung aufgrund überhöhter Geschwindigkeit keine Rechtsgrundlage exisitiert.

    Gewonnen hat, wessen Karre am Ende der Saison noch Heil ist! :sieg:

  • Endlich! Ein sachgerechtes Urteil!

    Eine Entschädigung bekommen nur die, die gegen die Sicherstellung geklagt haben und vor den Bayrischen VGH gezogen sind.

    Alle anderen schauen in die Röhre!

    Frag doch den Ströbele

  • Zitat

    Original von MZ-Commander
    Endlich! Ein sachgerechtes Urteil!

    Eine Entschädigung bekommen nur die, die gegen die Sicherstellung geklagt haben und vor den Bayrischen VGH gezogen sind.

    Alle anderen schauen in die Röhre!

    Vielleicht kann man die Klage ja noch nachholen, jetzt wo es schon ein Urteil gibt sollte das ja auch leicher sein.

    Auf jeden Fall ist das Urteil sehr zu begrüßen, und es sollte ja dann nicht mehr mit weiteren Aktionen dieser Art zu rechnen sein :perfekt:

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

  • Zitat

    Original von FireBlade Chris

    Auf jeden Fall ist das Urteil sehr zu begrüßen, und es sollte ja dann nicht mehr mit weiteren Aktionen dieser Art zu rechnen sein :perfekt:

    Schön wärs.........wenn das auch alle Schnittläuche mitbekommen würden.


    Auf alle Fälle meine herzlichen Glückwünsche an den §§ Reiter.

    Das hat gezeigt, daß nicht alles was die Polizei macht auch legal ist.

    Gibts das Urteil (den Wortlaut) auch für die Jackentasche zum mitnehmen? Falls man mal ein unverbesserliches grünes Männchen vor sich hat?

  • Das war die Berufungsentscheidung. Eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen. Möglich ist nur eine Nichtzulassungsbeschwerde, die ist aber meist ohne Erfolg.

    Noch ein paar Infos:

    Die Sicherstellung ist ein Verwaltungsakt. Gegen diesen muß man sich innerhalb bestimmter Fristen, die wiederum von Rechtsbehelfsbelehrungen in Lauf gesetzt werden, wehren durch Wiederspruch oder Klage.

    Ob man bei "alten" Sicherstellungen aus 2007 und 2008 noch was machen kann (Schadensersatz usw.) müßte man in jedem Einzelfall prüfen.
    Ich habe immer allen empfohlen, sich bei Sicherstellungen sofort zu wehren. Wer das unterlassen hat, sollte sofort anwaltlich prüfen lassen, ob noch was zu machen ist.

    Bei meinem Mandanten ging es übrigens um eine Sicherstellung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung nach dem Polizeiaufgabengesetz zur Gefahrenabwehr, nach ART. 25 PAG,

    nicht um eine Sicherstellung wegen technischer Manipulation, eine solche stellt eine repressive Maßnahme nach der Strafprozeßordnung dar.

    Die beiden Dinge nicht verwechseln.

  • Zitat

    Original von §§-reiter

    Bei meinem Mandanten ging es übrigens um eine Sicherstellung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung nach dem Polizeiaufgabengesetz zur Gefahrenabwehr, nach ART. 25 PAG,

    nicht um eine Sicherstellung wegen technischer Manipulation, eine solche stellt eine repressive Maßnahme nach der Strafprozeßordnung dar.

    Auf Deutsch: Die Sicherstellung ist legal wenn man ohne Flöte unterwegs ist? ...oder zumindest nicht rechtswidrig.


    Wie schnell war dein Mandant eingentlich?

    2 Mal editiert, zuletzt von Gizmo (27. Januar 2009 um 17:29)

  • @ §§-reiter,

    meinen Glückwunsch! :respekt: :perfekt2:
    Ich habs zuerst im ZX10-Forum gelesen!
    Es wäre wünschenswert wenn es mehr Kläger und RA´s mit Durchhaltevermögen geben würde! ;)


    Gizmo

    Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, dann war sein Mandant 44km/h zu schnell! :lupe:

  • Hi, Leute

    Ich verstehe die ganze Aufregung nicht so ganz. Wenn man gegen Gesetze und Vorschriften (meist wissentlich, also mit Vorsatz) verstößt und dann erwischt wird/sich erwischen läßt,dann muß man halt mit Sanktionen rechnen. Die Spielregeln dürften ja eigentlich mit dem Erwerb des Lappens bekannt sein.

    Und dass die Polizeipräsenz nicht auf eigenen Mist gewachsen ist, sondern durch Bürger, Presse und EU "erzwungen" wird, dürfte sich langsam herumsprechen.

  • Zitat

    Original von Open Sky
    Hi, Leute

    Ich verstehe die ganze Aufregung nicht so ganz. Wenn man gegen Gesetze und Vorschriften (meist wissentlich, also mit Vorsatz) verstößt und dann erwischt wird/sich erwischen läßt,dann muß man halt mit Sanktionen rechnen. Die Spielregeln dürften ja eigentlich mit dem Erwerb des Lappens bekannt sein.

    Und dass die Polizeipräsenz nicht auf eigenen Mist gewachsen ist, sondern durch Bürger, Presse und EU "erzwungen" wird, dürfte sich langsam herumsprechen.

    Du hast den Thread nicht verstanden. :nono:
    Hier geht es darum, daß die Polizei gegen das Gesetz verstößt bzw. sich Sachen herausnimmt die durch kein Gesetz abgedeckt sind.

    Daß jemand bestraft wird, wenn er gegen das Gesetz verstößt (ein bißchen zu schnell unterwegs ist) ist hier jedem klar. Aber dann sollte jeder gleich behandelt werden und nicht Biker mit überzogenen rechtswidrigen Maßnahmen schikaniert werden.

    Gruß Fireblade-Franzl :gunman:

  • Zitat

    Original von Fireblade-Franzl

    Du hast den Thread nicht verstanden. :nono:
    Hier geht es darum, daß die Polizei gegen das Gesetz verstößt bzw. sich Sachen herausnimmt die durch kein Gesetz abgedeckt sind.

    Daß jemand bestraft wird, wenn er gegen das Gesetz verstößt (ein bißchen zu schnell unterwegs ist) ist hier jedem klar. Aber dann sollte jeder gleich behandelt werden und nicht Biker mit überzogenen rechtswidrigen Maßnahmen schikaniert werden.

    Genau, oben steht ja auch daß die Strafe wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, die Punkte und ggf. der Entzug der Fahrerlaubnis korrekterweise bestehen bleibt. Es geht ja nur darum daß in diesen Fällen die Motorräder an Ort und Stelle beschlagnahmt wurden, und eben Autos deren Fahrer genau das selbe vergehen begangen hatten nicht beschlagnahmt wurden.
    Wenn dann gleiches Recht für alle beim selben Vergehen.

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

  • Zitat

    Original von Open Sky
    Hi, Leute

    Ich verstehe die ganze Aufregung nicht so ganz. Wenn man gegen Gesetze und Vorschriften (meist wissentlich, also mit Vorsatz) verstößt und dann erwischt wird/sich erwischen läßt,dann muß man halt mit Sanktionen rechnen. Die Spielregeln dürften ja eigentlich mit dem Erwerb des Lappens bekannt sein.

    Und dass die Polizeipräsenz nicht auf eigenen Mist gewachsen ist, sondern durch Bürger, Presse und EU "erzwungen" wird, dürfte sich langsam herumsprechen.

    Hier geht darum, in wie weit Sanktionen zulässig sind oder nicht. Bußgeldverfahren, Punkte, Fahrverbot, MPU etc. sind ja soweit berechtigt anerkannt, aber die Sicherstellungen aufgrund einer überhöhten Geschwindigkeit sind überzogen und keine "Spielregeln, die mit dem Erwerb des Lappens bekannt sein dürften", sondern ein rechtswidriger Eingriff. Das wurde vom Gericht bestätigt ........ und das ist auch gut so.

    Gewonnen hat, wessen Karre am Ende der Saison noch Heil ist! :sieg:

  • Na ja, die Sicherstellung erfolgte nach dem PAG, nicht nach der StPO . D.h. es handelt sich um eine Maßnahme der Polizei zur Abwehr...bla...bla...bla. Der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme erfolgte über einen Richter. Der stellte halt fest, dass die Maßnahme in diesem Fall nicht rechtens war. Die Staatsmacht war für die Verhandlung halt schlecht präpariert...

    Mehr ist es aber auch nicht. Die Möglichkeit dieses Mittel besteht weiter. Ist also kein Sieg. Die Verwaltungsjuristen des IM im schönen M werden dann halt für heuer an einer Begründung basteln, die der Überprüfung durch ein Gericht standhält. Oder man gerät an einen Richter, der keine Mopeds mag. Es ändert sich also nichts...

    Deshalb laß ich meine Bella (meist) abseits der "In-Strecken" bollern, man muß ja nicht immer nur posen...

    Für 2009 wünsch ich allen eine unfallfreie Saison ohne Grün vorm Visier...

  • Zitat

    Original von =DieSchabe=
    Denke auch, dass Urteil ist kein Freibrief!
    Wenn die Bullen die Kiste sicherstellen wollen, dann machen die das auch! :D
    Solange der Dienstherr die Sicherstellung, bei Geschwindigkeitsüberschreitung :mad:, nicht untersagt, bleibt es dabei!
    Moped weg, aus die Maus!
    :nono:


    Es werden doch vom Verwaltungsgerichtshof keine Urteile gesprochen, damit die Bullen danach wieder tun und lassen können was sie wollen :nono: :nono: :nono:

    Gruß Fireblade-Franzl :gunman:

  • erstmal ganz herzlichen glückwunsch an den hartnäckigen rechtsvertreter!

    @schabe und open sky: ihr wisst aber schon was ein gerichtsurteil ist oder? wieso glaubt ihr daß die polizei das was ihr grade richtigerweise untersagt wurde weiter ausüben wird?

    und zum thema medienreaktionen auf dieses urteil: man müsste sämtliche nachrichten foren mit diesem urteil konfrontieren! speziell die der tv sender die zu gerne aufgrund des ersten fehlurteils gehetzt haben!

    ich guck mal was in den foren des zdf so los ist...

    Ich bin kein Klugscheißer, ich weiß es wirklich besser!

  • Das Gericht hat nur festgestellt, das die Sicherstellung des Mopeds in dem Fall nicht rechtmäßig war. Ist ungefähr so, als wenn Mann/Frau irrtümlicherweise einen Strafzettel wegen Falschparken, bekommt, Einspruch einlegt und dann das Verfahren eingestellt wird. Deswegen wird die Kontrolle des ruhenden Verkehrs auch nicht abgeschafft.

    Wie schon gesagt, die Polis waren halt schlecht präpariert...

    Könnt einer vielleicht mal die Urteilsbegründung ins Forum stellen?

    Einmal editiert, zuletzt von Open Sky (28. Januar 2009 um 17:32)

  • §§-reiter: herzlichen Glühstrumpf, Herr Kollege. :respekt: :respekt: :respekt:

    Gruß Bernd

    Ich hatte im Eröffnungspost ja schon geraten, gegen Beschlagnahmen sofort rechtliche Schritte einzuleiten, insbesondere vor Ort muß remonstriert werden. Dies ist zwingend insbesondere dann, wenn man den Staat auf Schadensersatz in Anspruch nehmen will. Das setzt nach § 839 Abs.3 BGB voraus, daß man alles unternommen hat, um durch Gebrauch eines Rechtsmittels den Schaden abzuwenden. Zeugen sind wichtig und am besten bei der Anhörung der Beschlagnahme widersprechen...schriftlich. Das Urteil sollte man in Kopie mitführen und gegebenenfalls dem MIG unter die Nase halten und dies auf der Anhörung vermerken. Also §§-reiter, bitte das Urteil posten oder das Aktenzeichen nennen.

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

    Einmal editiert, zuletzt von lawyer (28. Januar 2009 um 18:29)