Da in der letzten Zeit immer öfters Motorräder von der Rennleitung beschlagnahmt werden habe ich eine Frage:
Ich habe bei meiner SC50 einen LeoVince Evo2 Factory montiert. Ich fahre immer mit DB-Eater, da ich keine Lust habe deswegen Probleme und eine Geldstrafe zu erhalten - das ist mir der Sound einfach nicht wert. Auch wurde nichts modifiziert. Ist also legal da der Auspuff eine EG-Betriebserlaubnis besitzt.
Sollte der Schnittlauch mich nun anhalten und der Meinung sein, dass der Pott zu laut ist, dürfen die mir dann das Bike trotzdem beschlagnahmen? (Wenn die der Meinung sind, dass der db-Wert im Fahrzeugschein überschritten wird)
Desweiteren würde mich interessieren ob man den Zubehörauspuff beim TÜV in die Fahrzeugpapiere eintragen kann um derartige Probleme zu umgehen. Angenommen ich würde den Auspuff mit z.B. 100db eingetragen bekommen dann könnte mir ja nichts mehr passieren. Wenn aber der Originalauspuff mit z.B. 90db eingetragen ist wäre meine Betriebserlaubnis erloschen da der Wert - abzüglich 5% Toleranz - überschritten wurde.
Liege ich mit dieser Aussage richtig?