Polizeifrage,...

  • Also ich hab da seit langem mal wieder ne Frage, und zwar war ich mal wieder mit der Blechkiste unterswegs, und schau einer an, stand da ein kleines grünes Männchen auf der Strasse und zeigte mir mit seiner Kelle das ich doch mal bitte rechts ran fahren sollte. Da ich ein ordentlicher Verkehrsteilnehmer bin, hab ich das auch getan. Also dann das Türchen aufgemacht und Führerschein und Papiere hingegeben, 2 min. später kam dann ein anderes grünes Männchen und hielt mir die Laserpistole vor die Nase, nach Abzug der Toleranz sollte ich 35 € zahlen. Da warf sich für mich die Frage auf, was wäre wenn ichs nicht tu. Der grüne Mann meinte, wenn ich es nicht zugebe, muss ich eine Bearbeitungsgebühr zahlen und bekomme Post von seinem Verein. Da hab ich mir als Sparfuchs gedacht, bezahls ichs dann doch gleich. Also zum nächsten grünen Männchen in den Bus geklettert, ihn übrigens beim Pizza futtern gestört, und ne Quittung für meine 35€ abgeholt.

    Nun dachte ich, dass jene Sache gegessen wesen sei.
    War es aber nicht, letzte Woche ein Brief vom Verein des grünen Männchens, ich solle doch bitte 35€ an seinen Verein überweisen.
    Da dacht ich mir so, das der Dicke im Bus doch sicher meine Kohle für ne Cola nach der Pizza ausgegeben hat.
    Ich also meine Quittung (Kopie) zum Absender geschickt, und nun die grösste Frechheit!

    Die jetzige Messung bezieht sich auf 3 min. später, nachdem ich die Kontrollstelle verlassen hatte. Da hatte ich nämlich wenden müssen, und soll dann wieder durchgefahren sein, wurde dieses mal aber nicht angehalten, da sich die Polizeimännchen Ihre Messung selber bezeugen.
    Fakt ist, dass ich mit ca. 40 km/h zum zweiten mal an der Kontrollstelle vorbeigefahren bin (gibts nen Zeugen für), und erst 50m weiter aufs Gas getretn hab.

    hat hier jemand Ahnung von der Sachlage?
    Zählt ne zweite Messung eigentlich wenn man nicht angehalten wird?

    Habs mal in Small-Talk gesetzt da es beim Recht keiner so richtig lesen wird!
    Weiß ich aus Erfahrung ;)

    Den Bremspunkt verschlafen, macht mächtig wach!

  • Oh, man, da hamse dich aber schön gef.... 8)

    Die Messung zählt natürlich schon, weil... angehalten haben die Dich ja zuvor. Also standen die Personalien ja schon fest. Den Tatvorwurf kann man Dir auch schriftlich zustellen.

  • Hast du denn gewendet und bist da eventuell noch mal durch??

    Wenn nicht dann würde ich direkt zum Anwalt falls du Rechtschutzvers. bist... Der fordert dann die Akte an mit allen Fotos auch vom ersten mal lasern... Und dann kannst auch sehen ob du auch ein zweites mal gelasert worden bist... Die laser müssen geeicht sein und man kann nicht einfach mal die Uhrzeit zurück oder vor drehen und iregndwas zu faken...

    Und wenn sie nicht geeicht sind kann man dagegen angehen...

    So was mit dem eichen hatte ich auch mal...

    Wurde gefilmt im PKW und wurde auch angehalten... nun ja... es drohte der Füherscheinentzug... ich zum anwalt... und der stellte fest das die damaligen Geräte nicht geeicht sind... und ich wurde dann vom Gericht freigesprochen....


    Also mein Tip... Ab zum Anwalt der sich auch spezialisiert hat auf OWI´s im Strassenverkehr....


    Gruss René

    PLAY.OR BE PLAYED.

  • Ein kleiner Tip: :flüster: Bußgelder würd ich nie sofort bezahlen. :nono: oft ham die auf den Schreibkram keine Lust und du hörst nix mehr von denen. Hatte ich schön öfter. " Wir schicken ihnen den Bußgeld bescheid dann zu...." .. und gekommen ist (oft) nie etwas. 8)

  • Ja das hatte ich auch schon einmal....


    generell immer die Aussage verweigern... und nie gleich zahlen...

    Ist mit überweisungen wie mit barzahlung das gleiche... Wer zahlt bekennt sich zum Tatvorwurf und es ist dann Rechtsgr.!!

    PLAY.OR BE PLAYED.

  • Und ich dachte wenn direkt abkassieren, dann nur mit Karte :gruebel: , da die MIG kein Bargeld mehr annehmen dürfen. Wer kann Licht ins Dunkle bringen?

    Gewonnen hat, wessen Karre am Ende der Saison noch Heil ist! :sieg:

  • Bin jetzt nicht der allwissende, aber ich würd es anzweifeln und dann sind die Bullis in der Beweispflicht und wie soll das dann gehen ohne Messprotokoll mit Bild des FZ inkl. Kennzeichen und Fahrerportrait ?( ?( ?(
    Sonst könnte sich die Staatsmacht ja nen schönen Tag am Straßenrand machen bei Bier und Würstchen und mal belanglos ´n paar Kennzeichen aufkritzeln und behaupten ÄTSCH, ihr habt alle ge....t ....... ach ne ihr wart alle zu schnell. Das unser Staat Kohle brauch is klar aber SO gehts ja wohl nicht :nono: :nono:

    BUNT ist das Dasein und granatenstark . . . volle Kanne HOSCHI

  • Zitat

    Original von X-Pli$$it
    Der fordert dann die Akte an mit allen Fotos auch vom ersten mal lasern... Und dann kannst auch sehen ob du auch ein zweites mal gelasert worden bist...


    Gruss René


    Seit wann werden denn Fotos beim Lasern gemacht...???

  • Stimmt... :yeh: :yeh: :yeh: :yeh::lol: :lol: :lol: :lol:

    Immer dieses :saufen::D


    hast natürlich recht... Hab ich beim schreiben gar nicht drüber nach gedacht... Trotzdem ab zum Anwalt...

    PLAY.OR BE PLAYED.

  • Süd-Sachsen-Anhaltinischen Bullen würd' ich ohnehin misstrauen. Wenn ich da so zurückdenke. Au weia.
    Bei Rechtsschutz würd ich's dem Anwalt auf den Tisch legen.

  • Naja, wenn man ne Rechtsschutz hätte, wär ich schon lang eim Anwalt gewesen! :tougue:

    Aber können die einfach die Personalien vom ersten anhalten verwenden?
    nachdem ich dann dort weggefahren bin, hätte man ja den Fahrer wechseln können. und Foto gibts ja nicht, nur die Zeugenaussage vom Polizeikollegen und die Messung mit dem Lasergerät!


    danke erstmal für Eure Anteilnahme :perfekt2:

    Den Bremspunkt verschlafen, macht mächtig wach!

  • Zitat

    Original von Schizosucker
    Naja, wenn man ne Rechtsschutz hätte, wär ich schon lang eim Anwalt gewesen! :tougue:

    Na dann weißt Du ja, was Du brauchst...
    Auf Verkehrs-Rechtsschutz würd ich nicht verzichten.
    Hab ich schon öfter gebraucht. Und nicht wegen so Pille-Palle-Sachen, sondern für Schadensersatzansprüche, bei denen ich sonst u.U. viel weniger bis gar nix bekommen hätte.
    Und in diese Situationen kommt man im Straßenverkehr sehr schnell schuldlos.
    Also die sollte man schon haben...

    Einmal editiert, zuletzt von Türlich (6. März 2008 um 20:17)

  • Ich hätte es auf keinen Fall sofort bezahlt ! :nono: In dem Moment gestehst Du Deine Schuld ein. ;)
    Hätte auf Post gewartet und hätte es anschließend meinem Anwalt übergeben... :flüster:

  • hab es doch net gleich bezahlt, beim ersten mal als ich wirklich zu schnell war hab ichs gleich bezahlt! das zweite mal als ich durchgefahren bin und net zu schnell war, da hab ich dann post bekommen! Noch dazu bin ich ja net so blöd zweimal hintereinader innerhalb von 3 min. durch die selbe Radarkontrolle zu fahren! :nono:

    Den Bremspunkt verschlafen, macht mächtig wach!

  • Hallo,
    ich denke mal da wirst Du zahlen müssen. Du schreibst nach 50 m bist Du wieder aufs Gas getreten. Meines Wissens geht die Laserpistole bis ca. 300m entfernung. Wenn Du da zu schnell warst haben die Dich am O<

    Die meisten Menschen
    wenden mehr Zeit und Kraft auf,
    um Probleme herumzureden,
    als sie anzupacken...

    Henry Ford I.

  • Auf keinen Fall bezahlen!!!
    Die ham wohl was am Sender??!!Da könnt ja-wie oben schon gesagt-jeder Schnittlauch komm und Kohle fordern.Selbst falls sie den Laser gedreht haben und Dir hinterher-das ist niemals ne gültige Messung!!
    Deshalb: :abgelehnt::band:

  • Wieso Laser gedreht :gruebel: Laser messen sowohl ankommenden als auch abfließenden Verkehr, sie zeigen das durch entsprechendes Vorzeichen ( - ) an. Wenn allerdings kein Sichtkontakt während der gesamtem Zeit bestanden hat, gibt es eine Chance, es sei denn, die MIG hätten den Fahrer eindeutig erkannt und das in der Akte festgehalten.

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)