Hilfe bei ebayverkauf

  • Sorry, meinte auch die zweite Antwort. Das ist wohl so einer, der auch seinen Nachbar anzeigt, wenn der falsch parkt. Wenn du so einem mit "mach doch" kommst ist das glaube ich nicht klug :dumdiedum:

  • Zitat

    Original von fireblader68
    Den Fehler gebe ich ja auch zu, nur kann ich mir die Ware nicht aus den Rippen schneiden.

    Soll ich mich steinigen lassen oder was? Mehr als anzubieten den Vertrag aufzulösen kann ich auch nicht.

    schon richtig, nur hab ich so den eindruck du suchst eher den fehler beim käufer nach dem motto "hätte ja nachfragen können" und das find ich reichlich daneben, sorry.

    bist halt an einen echten korintenkacker geraten der jetzt auf dicke hose macht

    grüßle

    Dirkman
    ( Ich hab auch keine Lösung, aber ich bewundere das Problem! )

  • sorry Fireblader,
    aber Deine Artikelbeschreibung ist ziemlich eindeutig.
    Warum also hätte Dich der Käufer etwas fragen sollen ?
    Er muss ja nicht wissen dass Du Böcke schiesst [SIZE=7]oder ihn vllt. sogar prellen willst[/SIZE]
    IMHO ist es absolut unverständlich dass Du Dich so aufbläst
    ("Auf solche Leute habe ich schon immer gewartet, ich bin versichert und mein Anwalt freut sich schon")
    und Dich auch noch im Recht siehst ..

    früher war ich überheblich - heute bin ich Gott

  • Also ich würde jetzt so vorgehen.

    Eine höfliche Mail schreiben und dem Käufer ein anderes Geschäft vorschlagen, biete Ihm irgendetwas an, Geld, ein anderes Modell, irgendetwas womit beide Seiten zufrieden sind, ich denke wenn du das höflich verpackst und um Entschuldigung bittest dann hat sich die Sache erledigt.

    Am Ende machst du zwar ein Verlustgeschäft, ersparst dir aber dabei eine negative Bewertung und beide Seiten sind zufrieden.

    Gruß

    Almir

    Einmal editiert, zuletzt von AlmiRR (29. April 2008 um 11:35)

  • Ich habe doch höhlich geschrieben das es mir leid tut und ihm angeboten
    den Kaufvertrag aufzulösen.

    Ich habe keine Ware die ich ihm anbieten kann außer dem Modell selbst.

    Und richtig es war mein Fehler wie oft denn noch.


    Nur wenn einer meint er müsse gleich mit Anwalt drohen, dann kann ich auch sagen mach mal,
    und eine Drtohung wegen schlechter Bewertung, naja, das macht mir nix.

    Der Himmel ist blau, das Wasser ist nass und Frauen haben Geheimnisse!

  • ....es wird immer schlimmer bei Ebay, und damit mein ich gerade die
    Leute die Ihre Verkaufsartikel falsch oder nicht der Wahrheit entsprechend
    deklarieren. Anfangs hab ich da auch gesagt ach komm, Scheiß auf die paar Euro, aber ich bins auch Leid, ich seh es nicht ein Anderen Ihre Blödheit oder Schluderigkeit mit meiner Kohle/Nerven zu bezahlen. Es sind rechtkräftige Verträge die abgeschlossen werden, und ich habe als Käufer verdammt noch mal das Recht die Ware zu bekommen die angeboten wurde.
    Wenn du die Ware nicht hast dann kauf und versende Sie und bezahl Lehrgeld, dann passierts dir vielleicht nicht noch mal.
    Gruß
    Wayne

  • früher war ich überheblich - heute bin ich Gott

  • ich bin sicher, markus hat nun verstanden, daß er einen fehler gemacht hat; 95 weitere meinungen, wie schlecht und böse das ist, was er gemacht hat, helfen ihm mit sicherheit nicht weiter.

  • Die Frankfodder halt 8)

    Wie sieht es denn aus mit der Versicherung des Paketes??

    Muß das unbedingt ankommen?? Könnte das nicht verloren gehen??

    Kann man dann nicht wegen Verlust des Paketes (und somit unwiederbringlicher Teile die darin enthalten waren) den Kaufvertrag lösen?

    Denke aber das schon zu viel gemail wurde um die Geschichte so durch zu ziehen! Zumal Du jetzt auch noch die gesamte Korrespondenz hier eingestellt hast

    Bin davon abgesehen aber auch der Meinung "SDS" :dumdiedum:

    Gruss Chang-Noi


    Das Geheimnis des Lebens besteht aus Rechtschaffenheit und fairem Verhalten.
    Wenn man das vortäuschen kann, hat man es geschafft .... Groucho Marx

  • Na ja wenn da schon ein weisser Manta abgebieldet ist und in der Beschreibung ein gelber Manta angegeben ist dazu ein Umbaukit der nicht auf dem Bild zu sehen ist. Da würde ich als potentieller Käufer schon mal nachfragen was Sache ist.

    Fehler kann jeder machen. Solange mir als Verkäufer dadurch kein finanzieller Schaden entsteht und ich nicht den Eindruck habe verarscht zu werden, kann ich auch mal ne 5 gerade sein lassen.

    Ich würde nochmal mit freundlichem Ton anbieten alle rückgängig zu machen. Damit zeigst du guten Willen. Wenn das nichts nutzt wende dich an Ebay und beschreib den Fall (wünsch dir viel Geduld).
    Ansonsten abwarten viel mehr kannste nich machen denk ich.

    Bl@de

    IOM 2007 ich war da ;)
    IOM 1987 ich war da ;)

  • Also ich würde da ganz locker bleiben.
    Du besitzt nichts anderes als den weißen Manta und fertig.

    Irgendwelche Schadensersatzansprüche wird er imho nicht geldetnd machen können.

    Gruß
    Jens

    Chuck Norris hat den Roadrunner gefangen! ....

  • Zitat

    Original von Merrow
    Also ich würde da ganz locker bleiben.
    Du besitzt nichts anderes als den weißen Manta und fertig.

    Irgendwelche Schadensersatzansprüche wird er imho nicht geldetnd machen können.

    Gruß
    Jens

    Ebay ist imho immer ein schwieriges Thema. In diesem Fall gibt es u. U.. die Möglichkeit eines Deckungskaufs. Das entspricht so ziemlich der von wayne beschriebenen Lösung.

    So ganz einfach wird das rauswinden sicherlich nicht, denn immerhin hatte fireblader68 ja auch einige Tage Zeit, die fehlerhafte Beschreibung zu korrigieren. Die Verantwortung für das korrekte Angebot kann man imho nicht so einfach auf den Käufer abschieben.

    Schadensersatz über einen Deckungskauf hinaus wird tatsächlich schwierig, denn welcher Schaden soll da entstanden sein?

  • das kam von meiner Anwältin:


    Ein Kaufvertrag kommt zustande durch zwei übereinstimmende
    Willenserklärungen. Wie Sie sehr schön darstellen, sind Sie hinsichtlich des
    verkauften Gegenstandes einem Irrtum unterlegen.

    Dies tut mir sehr leid und ich habe mich dafür bereits entschuldigt. Ihr
    Irrtum jedoch, um auch dies nochmals klarzustellen, führte dazu, das
    unsere Willenserklärungen gerade nicht überein stimmten. Folglich ist auch
    kein Vertrag zustande gekommen.

    Man bezeichnet solche Sachvorgänge als Dissens. Wie ich Ihnen bereits
    ausführlich erläutert habe, kam die Diskrepanz zwischen Bild und
    Artikelbeschreibung versehentlich zustande. Für dieses Versehen habe ich
    mich bereits entschuldigt und Ihnen „Wiedergutmachung“ in der Form
    angeboten, dass Sie weder die Ware abnehmen, noch bezahlen müssen.
    Da wir unseren gegenseitigen Irrtum rechtzeitig erkannt und Sie bislang
    auch nicht gezahlt haben, sehe ich auch nicht, wo das eigentliche Problem
    liegt.

    Wir sind nun mal Menschen und Menschen machen Fehler. Mit der
    aufrichtigen Bitte um Verständnis und nochmaliger Entschuldigung sehe ich
    die Angelegenheit nunmehr als erledigt an.
    Mit freundlichen Grüßen


    Er hat mir noch mehr geschrieben und mir und meiner Anwältin sind weitere
    Sachen aufgefallen, die ich aber hier nicht öffentlich posten will, da es in
    einem Verfahren, wenn es dazu kommt sehr wichtig sind. Wer die Postings
    aufmerksam liest, dem wird es auffallen.

    Vor allem die Frage wer hier wen betrügt oder jetzt sogar anfängt zu erpressen ist sehr dubios.

    Ich bedanke mich für die vielen Antworten und schreibe euch mal weiter was passiert.

    Der Himmel ist blau, das Wasser ist nass und Frauen haben Geheimnisse!

    Einmal editiert, zuletzt von fireblader68 (29. April 2008 um 13:42)

  • Zitat

    Original von fireblader68
    Den Fehler gebe ich ja auch zu, nur kann ich mir die Ware nicht aus den Rippen schneiden.

    Soll ich mich steinigen lassen oder was? Mehr als anzubieten den Vertrag aufzulösen kann ich auch nicht.


    Naja, das sehe ich anders.

    Ich hatte in einer Auktion 4 Alufelgen für eine Mercedes S-Klasse ersteigert. Der Verkäufer hat, wie sich hinterher herausgestellt hat, aus Falulheit keine eigenen Fotos gemacht, sondern welche aus dem Netz bzw. aus einer anderen Auktion genommen. :tougue:

    Die Auktion zeigte (in Bild und Text!) geschmiedete Felgen 7Jx15H2 ET25 für die alte S-Klasse W126. Die Dinger sind teuer (neu ca. EUR 600,00 / Stück) und gebraucht daher auch nicht billig.

    Darauf habe ich geboten und wurde höchstbietender der Auktion.

    Ich habe eine Spedition beauftragt, die mir die 4 Felgen von Frankfurt nach Hamburg gebracht hat. Speditionskosten: EUR 55,00.

    Als die Ware da war, war der Schreck groß: die Felgen waren gegossene Felgen von der alten E-Klasse W124, 7Jx15H2 ET44.

    Ich habe den Verkäufer damals gleich angemailt und gemeldet, dass ich nicht das erhalten habe was in der Auktion stand. :lupe:

    Dazu habe ich einen Vorschlag gemacht: ich bekomme mein Geld zurück (Auktionsendpreis plus Transportkosten) und er kann seine Felgen bei mir abholen lassen.

    Dadurch wären ich so gestellt gewesen, als hätte es die Auktion nie gegeben.

    Er hätte die Transportkosten Frankfurt->Hamburg in den Sand gesetzt (ggf. plus den Rücktransport, falls er die Felgen hätte wiederhaben haben wollen). Also sein Schaden max. EUR 110,00.

    Daraufhin wurde ich am Telefon wüst beschimpft: Pisser, Arschloch, Korinthenkacker. :mad:

    Ich hab die Sache dann meinem Anwalt gegeben. :evil:

    Der hat klargestellt, dass wir einen Kaufvertrag über 4 gebrauchte Alufelgen 7Jx15H2 ET25 für die alte S-Klasse W126 haben. Und den hätte er zu erfüllen.

    Auf die Antwort "Ich HABE doch die Felgen nicht" habe ich mir gleichwertige zur Auktion besorgt (EUR 800,00!!!) und die Differenz von ihm verlangt.

    Er wollte nicht zahlen, daher haben wir uns vor Gericht gesehen.

    Meine Klage war erfolgreich, daher musste er den Schaden (Mehrkosten für mich: rund EUR 610,00) plus meinen Awalt, seinen Anwalt und die Gerichtskosten zahlen. :P

    Fazit: viele vergessen, dass Auktionen bei ebay rechtsgültige Kaufverträge sind und die Verpflichtungen aus dem KV einzuhalten sind. Gegebenefalls ist ein Schaden zu ersetzen.

    Von daher würde ich in dem Fall den Ball flach halten.

    Zum Glück wäre der Schaden nicht allzu groß, oder?

    LG aus Hamburg,

    Semjon

  • Zitat

    Original von Semjon_HH
    ..Von daher würde ich in dem Fall den Ball flach halten....


    Das würde ich auch raten. Im Gegensatz dazu liest sich der erste Beitrag hier im Fred fast so als ob der Käufer schuld hat (er hätte ja nachfragen können..) ! Und dann noch der Spruch "er kann gerne vom Kauf zurücktreten" - Wie gnädig von dir!
    Ich würde die Sachlage erklären und anbieten ihm das Auto wesentlich günstiger zu überlassen.
    Ob das mit der nicht übereinstimmenden Willenserklärungen bestand hat? Deine Willenserklärung ist dein Angebotstext, und da stehen ein-eindeutig die Zubehörteile mit drinne.

    th

    Ps: SSA!

    Kein Geld, scheiß Job, miese Wohnung - aber zwei geile Moppeds! :yeh:
    Km-Stand: MZ 1000 SF 40.000 km -- KTM 1190 Adventure 82.000 km

    Mein Leben spielt sich deutlich unter meinem Niveau ab!

  • Die Frage wäre doch erstmal: Was will der Käufer jetzt von Dir? Das der Fehler bei dir liegt, ist klar.

    Ich tippe mal auf eine Schadensersatzgeschichte. Nur wäre da im Prinzip kein Schaden geltend zu machen.

    Ich hab das vor zwei Jahren auch gehabt. Hab ne Lederkombi angeboten, hab sie soweit wie möglich beschrieben. Käufer droht mir gleich in der ersten Mail mit Schadenersatzforderung, da die Ware angeblich nicht im beschriebenen Zustand sei.

    Der Typ ist dann wirklich zum Anwalt. Der Anwalt schreibt mir nen Brief mit wirren BGB §§§§. Mein Anwalt hat nur mit dem Kopf geschüttelt.

    Der Rechtssrteit ergoß sich üner 1 1/2 Jahre. Das Amtsgericht entschied dann ganz klar zu meinen Gunsten. Schadenersatz war nicht ersichtlich, ergo Kosten für Gericht und Anwälte blieben beim Kläger.

    Ich würd erstmal locker bleiben und mich nicht durch Drohungen unter Druck setzen lassen, bleib aber sachlich und werd nicht ausfallend. Möglicherweise könnte der Emailverkehr noch mal wichtig sein.

  • Vielen dank, genauso tue ich es ja, Ich versuche sachlich zu bleiben.

    Es ist ja auch nicht so das er bereits gezahlt und die Ware bekommen hat,
    im Gegenteil, nach der Auktion als ich die Zahlungsmail geschickt habe hat
    er mich darauf aufmerksam gemacht das meine Beschreibung nicht mit dem
    Bild übereinstimmt.

    Wenn ich mir Angebote anschaue und auf dem Bild gefällt mir etwas und
    die Überschrift passt mit dem gezeigten überein, dann schaue ich mir das
    Angebot genauer an.

    Sollte der Text nicht zum Angebot passen frage ich nach, ich denke das
    würde jeder von euch machen und nicht einfach bieten und dann erwarten
    das ich das bekomme was ich will.

    Er sagt ja auch nicht was er will, sondern will das ich einen Vorschlag
    mache und das habe ich ja auch.

    Auch ist ihm noch kein Schaden entstanden, da ich die Gebühren trage und nicht der Käufer.

    Der Himmel ist blau, das Wasser ist nass und Frauen haben Geheimnisse!

    Einmal editiert, zuletzt von fireblader68 (29. April 2008 um 17:05)

  • ICH würde folgendes machen (da es ja auch mein Fehler gewesen wäre):

    Eine nette, vielleicht leicht Arschkriecherisch - sehe den Kerl ja eh nie, Mail schreiben, Ihm Recht geben, mich nochmals entschuldigen und ihm anbieten, da ich das von mir beschriebene nicht habe, ihm das was ich habe - den Manta in der falschen Farbe und ohne Zubehör - des Freidens willen umsonst zu schicken. Dann hab ich mein Lehrgeld gezahlt (ca. 40 EU mit ebay und Versand) und ihm in mehr als Angemessenem Rahmen eine Entschädigung angeboten.
    Wegen so einem Lapsus sich jahrelang vor Gericht mit ungewissem Ausgang zu streiten hätte ich keinen Bock.

    So wie ich das sehe, bist du mit der Zahl deiner Bewertungen durchaus erfahren auf dem Gebiet und hast einfach gepennt.

    Tulura

    PS
    Genauso hab ich das auch schon gemacht, ging um ein Handy und der Streitwert war in etwa der selbe - ich hatte keinen großen langwierigen Ärger und habe immernoch meine 100% positiv.

    Die Erfahrung steigt mit dem Wert des zerrstörten Gegenstandes... :oh_man: