Reflektor Pflicht????

  • Ja, sicher. Kannst so machen. Ist bei der SC59 ja ab Werk auch oberhalb des Schilds. Haben auch anderen Marken so.

    Aber denke das schaut neben der Schildbeleuchtung nicht sooo doll aus. Würde es ans Schild unten dran hängen.

    ... es wird immer "toller"!:rules:

    Einmal editiert, zuletzt von Ralf28 (29. Juni 2009 um 19:32)

  • Zitat

    Original von Ralf28
    Ja, sicher. Kannst so machen. Ist bei der SC59 ja ab Werk auch oberhalb des Schilds. Haben auch anderen Marken so.

    Aber denke das schaut neben der Schildbeleuchtung nicht sooo doll aus. Würde es ans Schild unten dran hängen.


    ...ist klar...ist ja sowieso alles Geschmacksache was "Pflicht" ist... O<

    aber nochmals die Frage nach den Mindestmaßen des Reflektors, bzw der Reflektoren... ?( gibt es so ein Mindestmaß?? Und muß der Winkel wirklich 90 Grad zum Boden betragen? :gruebel: Dann wäre die Lösung mit oberhalb bzw auch auf dem Nummernschild wie oben beschrieben, eher sinnlos... :nono: :ausschau:

    Zitat: "Wenn Du Gott siehst, dann musst Du bremsen..." (Kevin Schwantz) :yeh:

  • Zitat

    Original von crimsonskies
    aber nochmals die Frage nach den Mindestmaßen des Reflektors, bzw der Reflektoren... ?( gibt es so ein Mindestmaß??

    Nein, es gibt kein Mindestmaß.

    Es gibt eine Mindestreflexion. Wenn der Reflektor diese Mindestreflexion
    erreicht, bekommt er ein E-Prüfzeichen und kann rechtmäßig montiert
    werden.

    Ein Reflektor ohne E-Prüfzeichen ist streng genommen kein Reflektor...


    Eigentlich ist es nur sinnvoll, einen Reflektor senkrecht zur Fahrbahn
    anzubringen, da er nur so funktioniert. Ich kenn zwar den Gesetzestext
    nicht, aber es wird höchstwahrscheinlich irgendwo geschrieben stehen,
    daß der Reflektor senkrecht stehen muss...


    Nur das hier kenn ich:

    B. Fahrzeuge

    III. Bau- und Betriebsvorschriften

    §53 Schlußleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler


    (5) Vorgeschriebene Schlußleuchten, Bremsleuchten und Rückstrahler müssen am äußersten Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Ist dies wegen der Bauart des Fahrzeugs nicht möglich, und beträgt der Abstand des äußersten Endes des Fahrzeugs von den zur Längsachse des Fahrzeugs senkrecht liegenden Ebenen, an denen sich die Schlußleuchten, die Bremsleuchten oder die Rückstrahler befinden....

    Kopfjucken ist kein Zeichen für Hirnfunktion... :gruebel:

    • Offizieller Beitrag

    Na ja, bin dank meiner unauffälligen Mopete (und Fahrweise ;) ) in 18 Jahren in Deutschland erst einmal in eine Kontrolle gekommen.
    Wenn sich das so fortsetzt, könnte ich mit 10€ pro Kontrolle leben. Insofern handelt es sich IMHO eher im ein geringfügiges Problem, keinen Rückstrahler zu haben.

    Aber wer's genau wissen will:

    1. Auf das Kennzeichen kleben ist verboten, weil das Kennzeichen nicht verdeckt oder verändert werden darf (streng genommen ist das sogar eine Straftat)

    2. Alle neueren Bikes so ab etwa Erstzulassung 2000 haben eine Beleuchtungsanlage nach EG, da gelten für den Rückstahler folgende Vorschriften:

    93/92/EG geändert durch 2000/73/EG - Anhang IV

    6.12. Hintere nicht dreieckige Rückstrahler
    6.12.1. Anzahl: einer der Klasse 1a(2) .
    6.12.2. Anbauschema: keine besonderen Vorschriften.
    6.12.3. Anordnung
    6.12.3.1. In der Breite: Der Bezugspunkt muß in der Längsmittelebene des Fahrzeugs liegen.
    6.12.3.2. In der Höhe: mindestens 250 mm und höchstens 900 mm über dem Boden.
    6.12.3.3. In Längsrichtung: hinten am Fahrzeug.
    6.12.4. Geometrische Sichtbarkeit Horizontalwinkel: 30° nach links und nach rechts. Vertikalwinkel: von der Horizontalen ausgehend 15° nach oben und 15° nach unten. Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen darf jedoch auf 5° verringert werden, wenn der Rückstrahler in einer Höhe von weniger als 750 mm angebracht ist.
    6.12.5. Ausrichtung: nach hinten.
    6.12.6. Zusammenbau mit jeder anderen Leuchte ist zulässig.
    6.12.7. Die leuchtende Fläche des Rückstrahlers darf mit anderen roten Heckleuchten gemeinsame Teile haben.

    Für Fahrzeuge davor gelten die Bestimmungen der StVZO.

  • Weiß nicht ob ihr hier alle nur bei Tageslicht fahrt aber ich fahre auch viel im Dunkeln und dann bin ich doch ganz glücklich wenn ich weiß das dort noch ein Rückstrahler ist wenn mir mal das Rücklicht ausfällt.

    Wie lange ist es her, 2 Jahre?

    Dort wurde ein Biker auf der Autobahn platt gefahren weil sein Rücklicht defekt war und er keinen Rückstrahler hatte. Einfach von hinten platt gemacht.

    <HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o
    <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.

  • Sehe ich auch so,das Ding muß dran! :nono:
    Dir fällt bei `ner Tour,die halt auch mal länger dauern kann,das Rücklicht aus.
    Und nun? immer `ne passende Birne bei?!
    Da kannste froh über so`n Reflektor sein.
    Mein Rücklicht war auch schon mal defekt,und eh man so was merkt.
    Das Heckteil sehe ich so selten. :D

    CBR900RR SC44 SparklingRed,rote MRA-Scheibe,Hurric-CarbonESD,Bagster-Sitzbank,Carbotec-Fender

  • Meine auch das dieses kleine Teil nicht so stören kann. Und wenn man es ordentlich - also an ner geeigneten Stelle - anbringt siehts bestimmt noch nicht mal zum :kotz: aus.
    Und mir geht es wie shgfa, ich fahr auch des öfteren bei nacht und da bin ich über den Rückstrahler geanz glücklich - so als Reserve. Vor allem bekomm ich während der Fahrt nicht mit, ob mein Licht hinten defekt ist oder nicht. Und mal ehrlich, wer von euch schaut vor jeder Fahrt nach, ob sein Rücklicht tut?!
    Ach ja, ist nem Freund von mir passiert. auch Mopped ohne Rückstrahler, nachts abgestellt am Straßenrand bei uns vorm Haus. Vorher hatte es noch geregnet. Wir hörten einen Knall, sind rausgerannt und da war dann ein anderer mit seinem Motorrad ins stehende reingeknallt.
    Da wollte die gegnerische Versicherung nicht den ganzen Schaden übernehmen, da sie meinten, dass durch den fehlenden Rückstrahler das abgestellte Fahrzeug nicht rechtzeitig erkennbar war. Rückstrahler sei ja Pflicht und gerade für diesen Fall Vorschrift. Das gab ein ärgerliches Hin und Her.

    Also dann doch leiber das kleine Teil dran.

    ...und 10 Euro wegen dem Teil würden mich schon :kotz: :tougue: :motz:

    Facit Omnia Voluntas!  

  • die 10 euro hätten mich nicht geärgert, eher dieser übereifrige rennleiter... der hätte mich glaub um meine geduld gebracht und sich ne chance auf weiteren schreibkram wegen beamtenbeleidigung eingeheimst

    Flensburg ist wie Payback - und ab 18 Punkten gibt's ein Fahrrad

  • hab das dran und stört mich nicht,war ja noch ein Platz frei für sowas :lupe:

    Lieber nen Vierer im Bett als nen Vierer im Lotto :P

  • Ich hab gerade mal nachgesehen, da ich mir nicht sicher war: :gruebel:
    Aber meiner ist noch unterm Kennzeichen dran. Vielleicht änder ich das mal, aber im Moment stört er ja nicht wirklich.
    Angst das mir im Dunkeln einer hinten drauf fährt, hab ich aber nicht. So langsam fahr ich nicht

    Man kann Wasser trinken oder es lassen.

  • Zitat

    Original von BikerJoe30
    Angst das mir im Dunkeln einer hinten drauf fährt, hab ich aber nicht. So langsam fahr ich nicht

    Rennstreckenweisheit ... es gibt IMMER jemanden der schneller ist 8)

  • Zitat

    Original von BikerJoe30
    Angst das mir im Dunkeln einer hinten drauf fährt, hab ich aber nicht. So langsam fahr ich nicht

    Schon mal dran gedacht, dass du eventuell auch mal stehst und nicht immer nur "rollst". :oh_man:

    Facit Omnia Voluntas!