- Offizieller Beitrag
ZitatOriginal von Kater1981
Dadurch das Alkoholpunkte dabei sind verfallen die Punkte ja erst nach 5 Jahren. Betrifft das alle Punkte oder nur die 4 Alkoholpunkte?
Wie kommst Du denn darauf, dass diese Punkte erst nach 5 Jahren verfallen
Aufgrund dessen, dass Du 4 Punkte erhalten hast, schließe ich, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit nach §24 StVG handelte - nämlich einem Verstoß gegen §24a StVG (0,5-Promille-Grenze) und dass keine Fahrunsicherheit vorlag (also keine Straftat).
Die Tilgungsfrist beträgt IMHO auch für diese Owi 2 Jahre (§29 Abs.1 StVG).
Die Besonderheit für die Owi-Alk-Fälle liegt darin, dass die Tilgungshemmung generell fortbesteht, wenn neue Delikte innerhalb der Tilgungsfrist dazu kommen, während bei anderen OWi diese unabhängig von weiteren Delikten spätestens nach 5 Jahren weg sind (§29 Abs.6 STVG).
Wie war denn der zeitliche Ablauf der Verstöße (Tag der Rechtskraft)?