15 Punkte in 5 min. Rekord??

  • Motorradfahrer kassiert 15 Punkte in fünf Minuten
    Erschienen am 28. April 2009
    In Hessen hat sich ein Motorradfahrer in nur fünf Minuten gut 1500 Euro Bußgeld, 15 Punkte in Flensburg und ein halbes Jahr Fahrverbot eingefahren. Der 32-Jährige überholte - mit Tempo 151 statt 80, wie höchstens erlaubt - am Offenbacher Kreuz auf der Autobahn Frankfurt-Würzburg (A3) ausgerechnet eine Zivilstreife der Polizei sowie sechs andere Autos.
    Wie die Polizei in Frankfurt berichtete, raste er wenig später, als die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben war, mit 200 Stundenkilometern .

    :respekt:


    WER WAR ES???

  • Ein Blödmann ;) Oder warum hat er sich von der Zivilstreife anhalten lassen :tougue:

    Gruss Chang-Noi


    Das Geheimnis des Lebens besteht aus Rechtschaffenheit und fairem Verhalten.
    Wenn man das vortäuschen kann, hat man es geschafft .... Groucho Marx

  • Sieht mir stark nach ner halbgaren Meldung von der Bild aus. :lupe:
    Unglaubwürdig... oder wird jetzt bereits im Schnellverfahren von der Polizei entschieden wie man verknackt wird ?(

    15 Punkte in 5 Minuten geht IMHO gar nicht. :nono:

    Lead, Follow, or GET OUT OF THE WAY ! :cool3:

  • 200 ohne geschwindigkeitsbegrenzung?? :mad::mad:

    Boah das hab ich auch schon gemacht. hoffentlich wurde ich da nicht gefilmt und kriege punkte :oh_man:

    Und Edith meint: 80 km/h auf der Autobahn sind eine Frechheit!!!

    Einmal editiert, zuletzt von der_andi (29. April 2009 um 10:11)

  • die sechs anderen autos soll er rechts überholt haben. naja, wenn das stimmt bekommt er sein lappen wieder wenn saison vorbei is ;)

    Gruss

    filly

  • da hat er/sie wohl Panik bekommen :)
    Finde, dass die Polizei beim Hinterherfahren oft den Larry raushängen lässt
    (wir hatten in der Werkstatt früher jede Menge kaputte Bullenwagen - der Steuerzahler hats ja).

  • was mir ja nu wieder total auf die Eier geht. Da wird geschrieben er hat 6 Fzg. + Zivil Bullerrei rechts überholt.
    Wir haben in D ein Rechtsfahrgebot, aber wie kann dann jemand so eine hohe Anzahl Autos rechts überholen?
    Rechts ist alles frei, aber die Sonntagsdosentreiber fahren, äh sorry schleichen alle links. Eigendlich auch ein Fall für ein ordentliches Bussgeld.

  • wenn das ganze am stück war dann zahlt er nur fürs schwerste vergehen,da wird nix miteinander addiert.wenn ich 50 km/h zu schnell,nicht angescnallt und telefoniere so bezahle ich auch nur die 50 km7h zuviel,des andere gilt dann net.oder lieg ich da falsch?so kam es in K1-Reportage oder so.

  • Zitat

    Original von Fireblader72
    wenn das ganze am stück war dann zahlt er nur fürs schwerste vergehen,da wird nix miteinander addiert.wenn ich 50 km/h zu schnell,nicht angescnallt und telefoniere so bezahle ich auch nur die 50 km7h zuviel,des andere gilt dann net.oder lieg ich da falsch?so kam es in K1-Reportage oder so.


    Das war so auf jeden Fall mal richtig. Nur das schwerste Vergehen darf geahndet werden. Ob das aber immernoch der Fall ist weiß ich leider nicht.

  • Zitat

    Original von Sigi63

    ... und es war keine Blade. :nono:

    Bladefahrer fahren auch nicht so schnell ... sind ja keine hirnlosen Raser

    und 200 fahren ... schon krank, wer kann sich dann da bitte noch auf die Straße konzentrieren

    Stolzer Papa einer wunderschönen Tochter seit dem 22.04.2010 :yeh::sonne: :laola:

  • Zitat

    Original von rocket
    was mir ja nu wieder total auf die Eier geht. Da wird geschrieben er hat 6 Fzg. + Zivil Bullerrei rechts überholt.
    Wir haben in D ein Rechtsfahrgebot, aber wie kann dann jemand so eine hohe Anzahl Autos rechts überholen?

    Das geht mir auf der AB auch jedes Mal auf die Eier. Wenn da irgendwelche Idioten mit 120km/h auf der linken Spur rumschleichen und das an Stellen wo "Feuer frei" gilt und rechts alles frei ist. :tougue:

    Außerdem sollte man, wenn man schon rechts überholt, den Standstreifen benutzen - das kostet weniger...
    ...und ist auch noch "sicherer". :flüster::dumdiedum:

    3 Mal editiert, zuletzt von Gizmo (29. April 2009 um 15:54)

  • Zitat

    Original von Gizmo

    Das geht mir auf der AB auch jedes Mal auf die Eier. Wenn da irgendwelche Idioten mit 120km/h auf der linken Spur rumschleichen und das an Stellen wo "Feuer frei" gilt und rechts alles frei ist. :tougue:

    Außerdem sollte man, wenn man schon rechts überholt, den Standstreifen benutzen - das kostet weniger und ist auch noch "sicherer". :flüster::dumdiedum:

    kostet nur weniger wenn dort keiner steht.aber wenn einer steht und den triffst kost es dich wohl nur des leben.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Fireblader72
    wenn das ganze am stück war dann zahlt er nur fürs schwerste vergehen,da wird nix miteinander addiert.wenn ich 50 km/h zu schnell,nicht angescnallt und telefoniere so bezahle ich auch nur die 50 km7h zuviel,des andere gilt dann net.oder lieg ich da falsch?so kam es in K1-Reportage oder so.

    Au, das ist ein schwieriges Thema.

    Nur Vergehen, die in einer Handlung erfolgen und auf einem Handlungsentschluß basieren sind so zu sehen (Tateinheit) z.B. Überholen im Überholverbot bei gleichzeitiger Geschwindigkeitsüberschreitung.
    Hier wird nur die schwerste Tag geahndet.

    Nicht angeschnallt zu sein und eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu begehen, würde ich als Tatmehrheit sehen, also als zwei unabhängige Taten.

    Die Abgrenzung ist aber immer wieder strittig.


    Zitat

    Original von Gizmo
    Außerdem sollte man, wenn man schon rechts überholt, den Standstreifen benutzen - das kostet weniger...

    Ich glaub das verwechselst Du mit dem Vorbeifahren an einem Stau.

  • Zitat

    Original von Fireblader72
    wenn das ganze am stück war dann zahlt er nur fürs schwerste vergehen,da wird nix miteinander addiert.wenn ich 50 km/h zu schnell,nicht angescnallt und telefoniere so bezahle ich auch nur die 50 km7h zuviel,des andere gilt dann net.oder lieg ich da falsch?so kam es in K1-Reportage oder so.

    das war einmal ;(

    Tante Edit fand im Netz :
    Das ist Entscheidung der Staatsanwaltschaft, was als Tateinheit und was als Tatmehrheit zählt.
    Nur weil alles gleichzeitig gemacht wurde, heißt das nicht automatisch, dass es Tateinheit war.
    (Tateinheit bedeutet, dass nur das Vergehen mit der härtesten Strafe bestraft wird.)

    :engel:

    Today is the first day of the Rest of your Life

    Gruß Klaus

    Einmal editiert, zuletzt von Stiebi (29. April 2009 um 17:09)

  • Ich war es nicht!
    Ich verstehe aber auch nicht warum er sich hat erwischen lassen, der Depp.

    Gruß Hans

    DAS ALTER IST NICHTS FÜR FEIGLINGE!

  • Hmmm...
    Warum 15 Punkte?
    Wenn der Kollege zu schnell fährt gibts max. 4 Punkte. Rechts überholen 3 Punkte und zu dicht auffahren 4 Punkte.
    Wenn er die Vergehen in 5 min begangen hat, dann komm ich auf 11 Punkte. Im absoluten "worst case".
    Aber ich würde sagen, dass der Fall sowieso vor Gericht landet und dann entscheidet ein (hoffentlich) kluger Richter.
    Naja, im Großen und Ganzen ist das wohl saudumm gelaufen... :streichel:

    Gruß Viech