Übersetzung: Vorn ein Zahn weniger - Was meint ihr?

  • Zitat

    Original von SELO1
    wie ist denn die effektive tachoabweichung?

    Naja, wenn Du deine Übersetzung z.B. um 5% kürzst (davon gehe ich aus, wer übersetzt schon länger), zeigt auch der Tacho hinterher eben 5% zuviel an ...

    HIER kannst Du (unter Speedhealer/Online Calculator) mal mit verschiedenen Übersetzungen rumspielen. Da kannst per Haken auch auswählen, ob der Ab-Werk-Fehler auch gleich mit kalibriert werden soll.

    Also nicht verwirren lassen, wenn der Haken drin ist zeigt der Prozentwert unten eben die 5%-Ab-Werk-Fehler zusätzlich mit an ...


    Legalität ? Sieht ja keiner :dumdiedum:

  • ja sehen tuts wirklich niemand ob dein tacho nun vor oder nachläuft aber wenn es wirklich mal ums kleinkarierte geht, ists eben nicht erlaubt so ohne weiteres die übersetzung in dem maße zu ändern. aber dazu muss man auch erstmal wissen, was original ist :D

  • Zitat

    Original von stephan0788
    ja sehen tuts wirklich niemand ob dein tacho nun vor oder nachläuft

    Ich meinte die geänderte Übersetzung. Selbst wenn auf dem Kettenrad (Ritzel sieht ja keiner beim TÜV oder einer Kontrolle der Rennleitung) die Zähnezahl steht :

    Wie Du schon selber schrubtest, die Originalübersetzung steht nirgends in den Papieren und wissen wird die vom TÜV oder den Grünen auch keiner ;)

  • Nun gut, aber wenn ich auf diesen onlinecalc schaue habe ich ja "nur" ne abweichung von 4,5%, was bedeutet das ich da ja noch in der erlaubten Toleranz läge. Oder sehe ich das falsch?

  • Zitat

    Original von SELO1
    was bedeutet das ich da ja noch in der erlaubten Toleranz läge. Oder sehe ich das falsch?

    Du liegst in den Bereich, in dem Du es ohne zusätzliche Abgasgutachten etc. eintragen lassen kannst, was Du genau genommen machen MUSST ...

    Aber ich behaupte, dass die wenigsten ihre Übersetzungsänderungen eintragen lassen haben. Ich spreche aus eigener Erfahrung ... :dumdiedum:

  • häh?
    kann sein ich steh aufm schlauch oder die gesetze sind wieder unlogisch aber wozu brauch man denn bei einer geänderten übersetzung ein abgasgutachten? wird doch sicher im stand gemessen, da kannste auch ne übersetzung von 0/0 haben und die werte ändern sich nicht oder ists im schönen bürokratendeutschland trotzdem so?

  • Zitat

    Original von stephan0788
    kann sein ich steh aufm schlauch oder die gesetze sind wieder unlogisch aber wozu brauch man denn bei einer geänderten übersetzung ein abgasgutachten

    Wenn Du die Übersetzung um mehr als 8% änderst kannst Du diese nur eintragen lassen, wenn Du ein Abgasgutachten machen lässt :dumdiedum:

    Steht in der 97/24/EG

  • Zitat

    Original von stephan0788
    wat soll das für ein sinn ergeben? :D weißte auch nich, oder?

    Sinn ??? Wir sind in Deutschland, also hör bitte auf, den Sinn irgendwelcher Vorschriften zu hinterfragen ...

    Das führt zu nix :dumdiedum:

  • Zitat

    Original von junky
    :D hat jede Original SC50,

    Vorteil spart Geld hehe

    Den Speedohealer kannst Du Dir dann auch schenken ... :dumdiedum:

  • Zitat

    Original von *M2k*
    Wenn Du die Übersetzung um mehr als 8% änderst kannst Du diese nur eintragen lassen, wenn Du ein Abgasgutachten machen lässt :dumdiedum:

    Steht in der 97/24/EG

    Du meinst ein Geräuschgutachten, oder?!

    Dem Abgas ist das doch egal, ich dachte die Geräuschemission sei relevant. Lasse mich aber gerne belehren...

    Die von mir verfassten Beiträge sollen der Hilfestellung dienen, sind nach bestem Wissen verfasst und nach besten Kräften richtig und vollständig, können allerdings im Falle des Irrtums zu Irreführung und unnötige Arbeiten am Motorrad führen. Zur Vermeidung von Risiken und Zeitverschwendung befragen Sie auch bitte die unzähligen Meinungen der anderen Forumsteilnehmer oder befragen Sie für leider zum Teil ebenso falsche Aussagen für teures Geld ihren Hondahändler oder eine entsprechende Fachwerkstatt.

  • Zitat

    Original von hoffi452
    Du meinst ein Geräuschgutachten, oder?!

    Dem Abgas ist das doch egal, ich dachte die Geräuschemission sei relevant. Lasse mich aber gerne belehren...

    Ich hab das nie machen lassen, aber so würde mir das beim TÜV erklärt.

    Alle Angaben ohne Gewähr ... :dumdiedum:

  • Naja fahre wieder 16, weil ich 15 nicht fahren kann sonst fliegen die späne an der schwinge und das vorderrad wird vorne zu unruhig, fahre lenkkopfschonend, bin nicht für dauer wheelis und hinten fahre ich 45, mein freund hat ne sc57 04 und er liegt beim beschleunigen immer locker ne nase hintermir egal ob stand 50 oder 100 und in hoheren geschwindigkeiten bin ich bei 240 nicht im begrenzer. ;)

    [COLOR=blue][SIZE=7][FONT=arial]

    Einmal editiert, zuletzt von FireBladeFighter (4. Januar 2011 um 09:57)

  • Habe mir hinten ein 44er Kettenrad gegönnt, wobei sich das mit dem 55er Hinterreifen nahezu aufhebt....

    Die beste Übersetzungsänderung ist immer noch die Schaltung (-:

    @M2K

    Habe gerade mal im Internet nachgelesen, du hast also Recht....

    Abgasgutachten....................., [SIZE=7]aber auch Geräuschgutachten ;)[/SIZE]

    Die von mir verfassten Beiträge sollen der Hilfestellung dienen, sind nach bestem Wissen verfasst und nach besten Kräften richtig und vollständig, können allerdings im Falle des Irrtums zu Irreführung und unnötige Arbeiten am Motorrad führen. Zur Vermeidung von Risiken und Zeitverschwendung befragen Sie auch bitte die unzähligen Meinungen der anderen Forumsteilnehmer oder befragen Sie für leider zum Teil ebenso falsche Aussagen für teures Geld ihren Hondahändler oder eine entsprechende Fachwerkstatt.

    Einmal editiert, zuletzt von hoffi452 (4. Januar 2011 um 13:56)

  • hab an meiner sc44 auch ein 44er kettenrad. bin sehr zufrieden damit. sie zieht besser und fährt sich im allgemeinen viel handlicher.
    =)

    :doener::cop::ja_genau: