Neues vom TÜV

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Repsolblade
    Hier der Beweis:
    http://www.tuev-hessen.de/e35/e92/e8648/e9241/index_ger.html

    Das ist ja interessant. :gruebel:

    Ein Alleingang von Hessen wird das wohl nicht bleiben. Müsste dann zu einer Änderung der StVZO führen. Denn da steht's ja derzeit noch anders.

  • Zitat

    Original von PeterS
    Das zeigt aber, die dumm dieses Land ist. Es handelt sich um eine technische Untersuchung, deren Ergebnis nach gesundem Menschenverstand einzig und alleine vom technischen Zustand abhängig sein sollte. Motto: ist dem Fahrzeug zuzutrauen, die nächten 24 Monate verkehrssicher zu sein...


    Schwachsinn, Hellseher ist ein Prüfer leider nicht. Es wird lediglich bestätigt, dass das Fzg zum Zeitpunkt der Untersuchung in Ordnung ist oder nicht. Da gibts genug Karren, denen ich nicht mal 1 Jahr die Verkehrssicherheit zutrauen würde.
    Es ist nur so, dass eben die Leute, die den Termin für die HU/AU überziehen nicht noch dafür belohnt werden und alle 2 Jahre mal 2-3 Monate rausschinden können.

    Gruß Viech

    • Offizieller Beitrag

    Es ist anscheinend tatsächlich eine Änderung der StVZO zur Rückdatierung geplant. Wie diese aussehen wird, ist derzeit allerdings noch offen.

    Darüber streiten sich die Bundesländer noch mit dem Bundesverkehrsministerium.

    Eine Aussetzung der Rückdatierung haben nach meinen Informationen bislang nur Hessen und das Saarland vorgenommen. In Bayern wird nur dann nicht mehr rückdatiert, wenn mehr als die Hälfte der Prüffrist überzogen wurde. Ansonsten wird die bisherige - eigentlich noch gültige StVZO-Regelung - weiter angewandt.


    ... und natürlich ist die HU keine Prognose, sondern eine Feststellung der aktuellen Vorschriftsmässigkeit zum Zeitpunkt der HU.

  • Sehr gut war nur Geldmacherei.

    Muss meinen Hänger zum TÜV und da is schon seit 5 Mon. überfällig.

    Gruß Gordon :biker2:

  • Also im Saarland ist das schon immer so das net Zurückdatiert wird. Egal ob Saison oder normal.

    Meines Wissens ist da nur noch in einem Bundesland so, alle anderen gehen so vor wie oben beschrieben.

    Wie gesagt ist Ländersache wie viele anderen Sachen auch, was auch Vorteile hat.

  • Zitat

    Original von Viech


    Schwachsinn, Hellseher ist ein Prüfer leider nicht. Es wird lediglich bestätigt, dass das Fzg zum Zeitpunkt der Untersuchung in Ordnung ist oder nicht. Da gibts genug Karren, denen ich nicht mal 1 Jahr die Verkehrssicherheit zutrauen würde.
    Es ist nur so, dass eben die Leute, die den Termin für die HU/AU überziehen nicht noch dafür belohnt werden und alle 2 Jahre mal 2-3 Monate rausschinden können.

    Gruß Viech

    eeeehm: was ist mit leuten deren fahrzeug mal ein jahr abgemeldet war?die werden damit wohl kaum was rausschinden wollen oder? und mit denen die sich ein fahrzeug kaufen dass seit vier jahren abgemeldet war...

    und wenn der tüv-prüfer dem mopped meiner freundin bescheinigt, dass es für zwei jahre verkehrstauglich ist und im direkten anschluss meinem mopped mit der gleichen untersuchung das gleiche bestätigt, dann fühle ich mich beschissen, weil ich meine plakette für fünf monate weniger zeit bekomme, nur weil ich diesen winter etwas länger gebraucht habe um das mopped flott zu kriegen und beim tüv vorführen zu können!

    Ich bin kein Klugscheißer, ich weiß es wirklich besser!

    Einmal editiert, zuletzt von Andy_79 (21. April 2010 um 16:54)

  • Zitat

    Original von Andy_79

    eeeehm: was ist mit leuten deren fahrzeug mal ein jahr abgemeldet war?die werden damit wohl kaum was rausschinden wollen oder? und mit denen die sich ein fahrzeug kaufen dass seit vier jahren abgemeldet war...

    Dann sollten die Leute nicht dumm sein und mit dem abgemeldeten Fahrzeug (Versicherung in Kenntnis setzen, alte Nummernschilder dran) zur HU/AU vorfahren und 2 volle Jahre kassieren. In BaWü ist es Usus, dass nach 24 Monaten natürlich nicht 2mal bezahlt werden muss. Blöd ist nur, wenn man 23 Monate überzieht. Da gibts (im Moment auf jeden Fall) nur einen Monat TÜV. Merke: Wenn überziehen, dann richtig und nicht nach 23 Monaten ankommen, sondern lieber 2 ganze Jahre "zu spät" kommen...

    Gruß Viech

  • dann wirds aber ja wieder ungerecht....

    wenn ich 24 monate überziehe, bzw erst nach zwei jahren zum tüv fahren, gelten für mich ja andere regeln als für den der ein jahr nicht zum tüv kommt. des is für mich beschiss, ganz einfach.

    entweder es gilt immer der tag des letzten tüv ablaufs ( also auch nach 6 jahren 4 hu's!!) oder der tag der prüfung.

    und nur letzteres ist rechtens, weil mit der prüfung wird jedem fahrzeug eine zweijährige verkehrssicherheit zugestanden. ich will da jetzt nix über rostlauben oder realistisch oder nicht schreiben, aber der zweck der untersuchung ist numal das.

    da kann man keine zwei maßstäbe ansetzen.

    Ich bin kein Klugscheißer, ich weiß es wirklich besser!

  • sohoo, bei unserer gtü stelle hat man von den neuen entwicklungen noch nix gehört. deswegen gabs nur bis august 2011 tüv.... X(

    Ich bin kein Klugscheißer, ich weiß es wirklich besser!

  • Zitat

    Original von Andy_79
    weil mit der prüfung wird jedem fahrzeug eine zweijährige verkehrssicherheit zugestanden.

    und ich sags nochmal: Die HU ist eine Momentaufnahme und keine Prognose!

    Gruß Viech

  • dann kann ne plakette auch nur für den moment gültig sein und der ganze kram ist blödsinn....

    Ich bin kein Klugscheißer, ich weiß es wirklich besser!

  • ich hab mal den tüv prüfer und den küs prüfer meines vertrauens gefragt:
    das mit der rückdatierung ist ländersache, also wirds überall anders gehandhabt.
    :oh_man:
    möglich das es bald eine einheitliche lösung gibt. ich hab auch was gehört das es erst ab einer überziehung ab einem jahr dann eine rückdatierung geben soll.

    Exbiker und Bladeveteran :P

  • „Ab sofort erhalten technisch einwandfreie Fahrzeuge auch bei überzogenem TÜV-Termin eine für zwei Jahre gültige Plakette. Damit wird eine ungerechte und bundesweit uneinheitlich gehandhabte Regelung beendet“, teilte der hessische Wirtschafts- und Verkehrsminister Dieter Posch mit.

    Grund ist eine neue rechtliche Bewertung des Bundesverkehrsministeriums, nach der die bisherige Regelung auf einer zweifelhaften Rechtsgrundlage beruhte. Danach wurde bei überzogenem TÜV-Termin die Fristüberschreitung von der zweijährigen Laufzeit abgezogen.

    Diese Vorschrift werde nicht mehr angewendet, sagte Posch: „Ein im April 2010 vorgeführter und technisch einwandfreier Wagen erhält also künftig nach bestandener Prüfung eine bis April 2012 gültige Plakette - auch wenn die Untersuchung etwa schon im Januar fällig gewesen wäre. Bislang hätte er in diesem Fall nur eine Plakette mit Ablaufdatum Januar 2012 erhalten, also schon nach 21 statt nach 24 Monaten wieder zur Untersuchung kommen müssen.“

    „Hessen hat diese Regelung seit Jahren kritisiert, weil sie aus technischer Sicht nicht begründbar ist und von den Autofahrern als indirekte Strafe empfunden wurde“, sagte Posch. Sie sei zudem bundesweit nicht einheitlich angewendet worden. Zum Beispiel habe das Saarland die Vorschrift nie angewendet.

    Wer mit abgelaufener Plakette unterwegs ist, riskiert allerdings weiterhin ein Bußgeld. Ab zweimonatiger Überschreitung werden für Pkw 15 Euro fällig, ab vier Monaten sogar 25 Euro. Mehr als acht Monate kosten 40 Euro und zwei Punkte in der Verkehrssünder-Kartei.

    Gruß Gordon :biker2:

  • gilt das jetzt nur für hessen oder bundeseinheitlich?

    wenn bundeseinheitlich kann ich nachträglich noch meine zweijährige plakette bekommen? war ja vor wenigen wochen erst da.

    Ich bin kein Klugscheißer, ich weiß es wirklich besser!