Neues vom TÜV

  • Hallo,

    komme gerade vom TÜV und habe mir die Plakette für die nächsten 2 Jahre geholt. Ausnahmsweise gibts hier mal gutes zu berichten. Die bisherige Praxis nach der sich die Laufzeit der neuen Plakette an dem Ablaufdatum der alten Plakette bemessen hat ist aufgehoben. Heißt in meinem konkreten Fall: obwohl die alte Plakette nur bis 02.10 gültig war ist die neue Plakette bis 04.12 gültig.
    Der Prüfer meinte die entsprechende Anordnung zur Anwendung dieser neuen Regel wäre erst heute rein gekommen.

    Viele Grüße,
    Dirk

  • kann ich bestätigen, ...

    bei mir wurde auch von 02 auf 03 umgeklebt. Mein Bekannter von der Dekra meinte auch, dass sich diesbezüglich was gelockert hat. Begründet hat er es auch damit, dass ich durch mein Saisonkennzeichen 03-10 ja im Februar eh nicht die Möglichkeit hätte den TÜV machen zu lassen.

    think positiv ^^

  • Na toll! Ich war Anfang März da und hab`nur bis 02/ 12 geklebt bekommen. X(

    Wobei - Hauptsache überhaupt geklebt kriegen... bei DER Lautstärke... :dumdiedum:

    Kenne einen, der hat die Plakette wegen einem (!!!)dB nicht bekommen; will also hier besser nicht meckern. :P

    Wichti

    Nicht kneifen - schleifen! ;)

  • is ja geil! mein tüv war schon im august abgelaufen und da ich nix mehr fahren konnte wollt ich sie jetzt erts hinschieben wenn sie nächste woche wieder zusammen ist!das hat sich ja mal gelohnt!

    Ich bin kein Klugscheißer, ich weiß es wirklich besser!

  • moin,

    bei saisonkennzeichen ist das übliche praxis, dass die neue plakette auf den ersten monat des zulassungszeitraumes geklebt wird wenn der termin vorher in der winterzeit lag.

    bei einer normalen prüfung ohne saisonkennzeichen ist das meines wissens nicht der fall.
    lasse mich aber gern überraschen, da ich die tage mit dem auto zur HU muss (plakette bisher auf 03/10)

  • Zitat

    Original von Larsi
    moin,

    bei saisonkennzeichen ist das übliche praxis, dass die neue plakette auf den ersten monat des zulassungszeitraumes geklebt wird wenn der termin vorher in der winterzeit lag.

    bei einer normalen prüfung ohne saisonkennzeichen ist das meines wissens nicht der fall.
    lasse mich aber gern überraschen, da ich die tage mit dem auto zur HU muss (plakette bisher auf 03/10)

    ...also ich hab kein Saisonkennzeichen...
    Wie gesagt: der Prüfer meinte die Regelung wäre ganz neu.

  • Zitat

    Original von dira68

    ...also ich hab kein Saisonkennzeichen...
    Wie gesagt: der Prüfer meinte die Regelung wäre ganz neu.

    Also dann ist jetzt alles wieder so wie es früher war??

  • Zitat

    Original von untermieter1

    Also dann ist jetzt alles wieder so wie es früher war??

    Ich weiß zwar nicht, wie es im Rest der Republik ist, aber hier im Süd-Westen (BaWü) wird nach wie vor rückdatiert. Ausgenommen ist natürlich die Sache mit dem Saisionkennzeichen...

    Gruß Viech

    2 Mal editiert, zuletzt von Viech (15. April 2010 um 21:59)

  • Also, bei Saisonkennzeichen wird auf den ersten Monat der Zulassung datiert.
    Heißt, ist das Kennzeichen und somit die Maschine (Auto usw.) z.B. ab April zugelassen war aber im Februar fällig so wird auf April datiert.

    Wobei dann aber noch die Frage ist, wie geklebt wid, wenn das Fzg. z.B. im September hätte kommen sollen, jedoch ab Oktober abgemeldet ist...dann wird evtl. auf Oktober datiert...das liegt im Ermessen des zuständigen Prüfers (und ob er nun guten oder schlechten Tag hat...).

    Die Regelung ist seit dem 01.01 neu. Muss man sich zwar erst dran gewöhnen damit man sich nicht verklebt...aber das wird schon...

    Die generelle Rückdatierung bei Fzg. ohne Saisonkennzeichen gilt jedoch weiterhin, daran hat sich nichts geändert.

    Dies kann ich jedoch nur sicher für Niedersachsen sagen. Denn die Regelungen sind in jedem Bundesland anders und leider nicht einheitlich.
    So ist es z.B. in Nds. so, dass wenn die HU über zwei Jahre abgelaufen ist auf den Tag der Besichtigung datiert wird und somit nur eine normale HU bezahlt weden muss.
    In NRW muss in dem Fall zweimal gezahlt werden....Kommt also auch immer auf das Bundesland an.

    • Offizieller Beitrag

    Die Sache ist gesetzlich geregelt und liegt nicht im Ermessen des Prüfers :nono:

    Grundlage ist die Anlage VIII zur StVZO. Die hier relevanten Passagen sind:

    2.3 Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt mit dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung; wurde diese verspätet durchgeführt, so beginnt die Frist mit dem Monat und Jahr, in dem die Hauptuntersuchung hätte durchgeführt werden müssen. ...

    heißt: bei durchgehend zugelassenen Fahrzeugen wird auf den Fälligkeitsmonat zurückdatiert

    2.6 Wäre eine Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, für die ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, außerhalb des Betriebszeitraums durchzuführen, so ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums durchführen zu lassen. Waren außerhalb des Zulassungszeitraums sowohl eine Hauptuntersuchung als auch eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist eine Hauptuntersuchung verbunden mit einer Sicherheitsprüfung im Umfang von Nummer 2.3 der Anlage VIIIa durchführen zu lassen. Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt, abweichend von Nummer 2.3 Satz 1, zweiter Teilsatz, mit dem Monat der Durchführung der Hauptuntersuchung.

    heißt: Liegt die Frist bei Saisonkennzeichen außerhalb des Zulassungszeitraumes, beginnt die Frist mit dem Zeitpunkt der HU im Zulassungszeitraum

    2.7 Die Untersuchungspflicht ruht während der Zeit, in der Fahrzeuge durch Ablieferung des Fahrzeugscheins oder der amtlichen Bescheinigung über die Zuteilung des amtlichen Kennzeichens und durch Entstempelung des amtlichen Kennzeichens vorübergehend stillgelegt worden sind. War vor oder in dieser Zeit eine Hauptuntersuchung oder eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Wiederinbetriebnahme des Fahrzeugs durchführen zu lassen. Waren in dieser Zeit sowohl eine Hauptuntersuchung als auch eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist eine Hauptuntersuchung verbunden mit einer Sicherheitsprüfung im Umfang von Nummer 2.3 der Anlage VIIIa durchführen zu lassen. Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung beginnt abweichend von Nummer 2.3 Satz 1, zweiter Teilsatz, mit dem Monat der Durchführung der Hauptuntersuchung bei Wiederinbetriebnahme des Fahrzeugs.

    heißt: War die Fälligkeit vor oder während einer "Abmeldung", beginnt die Frist mit dem Zeitpunkt der HU

    Die letzte Änderung der StVZO war am 29.04.2009.


    Ich vermute mal, dass bei dem im Eingangsthread geschilderten Fall die dritte Variante zutreffend war, das Fahrzeug also "nach Abmeldung" zur HU kam.

  • Ups, das ist jetzt peinlich.
    Du hast natürlich Recht Sigi63.

    Hatte zwischendrin noch ne Diskussion wegen was anderem und hab dann beim Scheiben wohl die Themen durcheinander gewürfelt als der Satz zustande kam.

    Aber du hast das ja zum Glück gleich richtig gestellt.

  • Zitat

    Original von Viech

    Ich weiß zwar nicht, wie es im Rest der Republik ist, aber hier im Süd-Westen (BaWü) wird nach wie vor rückdatiert. Ausgenommen ist natürlich die Sache mit dem Saisionkennzeichen...

    Kann ich bestätigen!

    War diese Woche beim TÜV und habe den nächsten Termin 03/12.


    Es gibt wichtigeres auf der Welt...

  • Das zeigt aber, die dumm dieses Land ist. Es handelt sich um eine technische Untersuchung, deren Ergebnis nach gesundem Menschenverstand einzig und alleine vom technischen Zustand abhängig sein sollte. Motto: ist dem Fahrzeug zuzutrauen, die nächten 24 Monate verkehrssicher zu sein...

    Ob die alte Plakette dabei garnicht oder 2 Monate überzogen wurde, ist technisch völlig unerheblich. Der Abschuss wäre, wenn ein Fahrzeug 10 Jahre in der Garage gestanden hätte und man dann 5x direkt hintereinander TÜV machen müsste. Ganz so blöde sind sie hier aber doch noch nicht, obwohl das nicht für alle Zukunft auszuschließen ist. So wie die PKW Maut und die 21% MwSt. Und doch werden sie wieder gewählt werden.

  • Zitat

    Das zeigt aber, die dumm dieses Land ist. Es handelt sich um eine technische Untersuchung, deren Ergebnis nach gesundem Menschenverstand einzig und alleine vom technischen Zustand abhängig sein sollte. Motto: ist dem Fahrzeug zuzutrauen, die nächten 24 Monate verkehrssicher zu sein...


    Recht hast du! Ich glaub in diesem Fall geht es wohl nur wieder um Geldschneiderei...^^

  • Also ich war gestern mit'm Moped beim Tüv und es war duchgänig angemeldet und der Tüv ist im Oktober 09 abgelaufen und ich hab die Plakette bis 04/12 bekommen!
    Ist definitiv so, das nicht zurück datiert wird!!! :respekt: =)