Hallo zusammen,
ich bin gestern abend auf der Autobahn mit meinem PKW / Bj 2006 liegen geblieben und habe den Abschleppdienst angerufen. Der KFZ Schrauber tippte zunächst auf Zylinderkopfdichtung, nach genauerem Hinsehen entschied er sich dann aber für den Turbolader, weil wohl Öl aus dem Auspuff ausgetreten ist. Der Check des Ölmessstabes zeigte quasi nur noch die Spitze des Stabes ölig, also sehr wenig drin.
Wir wurden dann vom Abschleppdienst in seine Werkstatt geschleppt (markenfremd), da ein Rücktransport gen Heimat auf Grund der Entfernung mit rund 150 Euro zu Buche geschlagen wäre. Der Fahrer des Abschleppwagens, nach einer Hausnummer gefragt, bezifferte den Schaden anhand seiner Erfahrung im Rückblick auf einen kürzlich da gewesenen Fall eines Fahrzeugs mit gleichem Problem vom selbem Typ mit „etwa 1.000 Euro“.
So wurde man sich schließlich einig, das Fahrzeug verblieb für den KVA in der Werkstatt. Ich habe dann über die Werkstatt einen Mietwagen gebucht um nach Hause zu kommen und um mobil zu sein. Zudem habe ich dem Abschlepper einen Auftrag unterschrieben, einen Kostenvoranschlag (KVA) für die Reparatur zu erstellen. Darüber hinaus gehende Arbeiten sollten ausschließlich nach Rücksprache und Freigabe durch mich erfolgen.
Ich bekam heute Vormittag um 11.10 Uhr den Anruf vom Firmenchef, das die Reparatur 2.300 Euro kosten würde und das man dabei bereits auf Teile aus dem Zubehör zurück gegriffen hätte, um die Kosten kontrollierbar zu halten. Einen schriftlichen KVA habe ich nicht bekommen, lediglich eine Zahl am Telefon.
Ein Anruf bei meiner freundlichen (Vertrags-) Werkstatt des Herstellers meines KFZ ergab, das man dort die Reparatur mit Originalteilen für 1.212,- Euro anbietet! Also war mehr als klar, das Fahrzeug muß hier vor Ort gebracht werden, um es hier reparieren zu lassen.
Soweit so gut, also heute mit dem Leihwagen auf zur ca. 100 km entfernten Werkstatt des Abschleppers. Dort machte man mir eine ungeheuerliche Rechnung auf, die sich wie folgt darstellt, ich zitiere:
„Laut erteiltem Auftrag wurden zur Schadenfeststellung folgende Arbeiten durchgeführt:
- Sichtprüfung der Abgasanlage, Motoröl geprüft und ergänzt. Probelauf durchgeführt, Turbolader und Leitungen geprüft. Kostenvoranschlag erstellt
- 4 Liter Motoröl für 91,80 Euro netto
- 25 Arbeitseinheiten Arbeitswerte für 172,50 Euro netto
- Mietwagen für 45,- Euro netto
- Kleinteile 1,84 Euro netto
Macht zusammen die Summe von 370,26 Euro incl. Steuer, für einen Kostenvoranschlag eine vollkommen überzogene Rechnung, wie ich meine.
Zunächst wurden 267 Euro aufgerufen, nach einem Streit mit dem Firmenchef über diese Abzocke wurde es dann plötzlich nochmal 100 Euro teurer, weil in der Rechnung das Öl gar nicht aufgeführt war...
Hinzu kommt, das ich den Mietwagen verlängern musste und den nun zu regulären Konditionen des Vermieters anmieten musste, der Chef sah sich nicht mal im Stande, einen PREIS auf den Mietvertrag zu schreiben. „Wir sind nur Agentur, ich kann Ihnen keinen Preis nennen“, weil er offensichtlich unzufrieden über den nicht erhaltenen Auftrag war. Des weiteren steht auf dem Beleg eine falsche KM Angabe bei Übergabe und vollgetankt war der Wagen auch nicht. Aber das nur am Rande.
Nun meine Fragen:
- Ist die Rechnung zulässig oder vollkommen überzogen und anfechtbar?
- Das Öl wurde zu Testzwecken aufgefüllt, um zu sehen, wie viel fehlt. Ist es zulässig, das dafür das teuerste Öl für 91,80 Euro netto verwendet wird??? Da hätte es auch ein Kanister für 12 Euro getan
- Wie teuer darf ein Kostenvoranschlag sein? Ich habe etwas von 10% der Auftragssumme gehört, ist das so? In welchen juristischen Quellen ist das nachlesbar?
- Bezahlt habe ich mit EC Karte, kann bzw. darf ich die Belastung stornieren und somit die Aktivität umdrehen? Sprich die Werkstatt müsste eine Mahnung schreiben, darauf wird mit entsprechendem Schriftstück reagiert, sollte ein Mahnbescheid kommen, so wird widersprochen und das ganze geht vor Gericht seinen geregelten Gang?
- Ich habe keinen schriftlichen KVA bekommen, obwohl in der Rechnung steht „Kostenvoranschlag erstellt“ – ist damit die berechnete Leistung überhaupt erbracht?
- Die Kosten des Mietwagens zumindest für den ersten Tag sind unstrittig, wenn ich die Bankbuchung nun storniere und lediglich als fairen Akt die 45,- Euro zzgl. Steuern überweise, dem Unternehmer jedoch wie schon beschrieben, die Argumentation umkehre, komme ich damit durch?
- Eine Entgeltabrechnung / Verrechnung für den Kostenvoranschlag habe ich vorher nicht zur Kenntnis bekommen
Was soll ich tun? Sicher, meine Rechtsschutz hat 150 Euro Selbstbeteiligung, das wäre eine Nullnummer. Aber ich fühle mich völligst abgezockt, das geht mal gar nicht
Danke schon mal vorab.
Gruß
Andreas