UNFALL

  • Hallo zusammen

    Folgendes ist passiert.

    Ich befahre mit meiner alten Bol d Or eine kleine Einbahnstraße .
    Nun möchte ich eine andere ,etwas größere Einbahnstraße überqueren.

    An der Kreuzung halte ich an ,schaue nach Rechts ,alles frei.

    Als ich langsam anrolle kommt von Links ein Radfahrer angefahren.

    Er befuhr die Einbahnstraße verbotenerweise in falscher Richtung.
    Die Einbahnstraßen dürfen NICHT in entgegengesetzter Richtung befahren werden.

    Wir treffen uns ,stürzen..............

    Er hat NIX !!!!!!!!!!

    Ich KNIESCHEIBENBRUCH Rechtes Knie !!!!!!!!!!!!!!!!

    Ich hatte noch nicht einmal richtig eingekuppelt ,bin quasi beim anfahren umgefahren worden.

    Polizei sagt ER ist Schuld .Anzeige.

    Er meinte noch am Unfallort zu mir:´´ Sie haben doch angehalten´´!
    Ich daraufhin :´´ Na klar um nach Rechts zu schauen und die Vorfahrt zu gewähren.

    Mein Anwalt meint soweit alle klar,warten wir die Akteneinsicht ab.

    Der Junge ,17 Jahre,ist über seine Eltern Haftpflicht versichert.

    JETZT kommt´s ,die Haftpflichtversicherung schreibt mir/meinem Anwalt .

    Hiermit teilen wir Ihnen die Haftpflichversicherungsnummer bei der Gothaer Vers mit .
    Vorsorglich machen wir sie darauf aufmerksam das von einem ERHEBLICHEN MITVERSCHULDEN ihres Mandanten (MIR) auszugehen sein wird.

    Wieso Mitverschulden ? Und dann auch noch erheblich.

    Was ist denn da los?

    Was habe ich denn Falsch gemacht?

    Schaut IHR immer in die Entgegengesetzte Richtung wenn IHR eine Einbahnstrasse überqueren wollt ?

    Das ganze ist nun schon 9 Wochen her .
    Wir haben immer noch keine Akteneinsicht !

    Zum Glück war es nur die alte Bol d Or ,wenn es die Blade gewesen wäre hätte ich wohl langsam eine Klage am Hals .

    Mein Knie funktioniert wieder ,so halbwegs.
    Das hätte ich dem Frischling dann in die....................

    Man immer die Scheiße der ANDEREN.

    Ich paß schon auf wie blöde.

    29 Jahre Motorrad fahren ,immer dicke Dinger.
    Nie was passiert.

    Vor vier Jahren dann der Audi A 4 der Linksabbiegen wollte und mich zu spät gesehen hat.

    Rechter Ellenbogen und Linke Hand gebrochen

    SC 33 Totalschaden.

    Und jetzt die Kacke ...........wenn ich mich wenigsten selber abgelegt hätte ,dann könnte man damit klarkommen.
    Selber Schuld eben ,aber sooooooo.................

    Vielleicht sollte ich das Mopedfahren drangeben.
    Wer weiß beim nächsten Mal sitz ich im Rolli wegen den ARSCHGEIGEN.

    Ich bin echt sauer.

    Gruß Robert

    SC 57 die schönere FIREBLADE :feuerwerk:

  • Die gegnerische Versicherung wird natürlich ihr möglichtes tun, um Dir eine Mitschuld anzukreiden.

    Wie Du ja schon geschrieben hast, hast Du das Verfahren ja Deinem Anwalt schon übergeben, von daher zurücklehnen und abwarten was passiert.

    Auf Deine Frage mit dem Gucken;
    ich gucke immer zu beiden Seiten egal ob Einbahnstrasse oder nicht, man muss heutztage einfach immer mit den Fehlern der anderen rechnen. :evil: :tougue:

    <HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o
    <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.

  • Zitat

    Original von rofra

    Schaut IHR immer in die Entgegengesetzte Richtung wenn IHR eine Einbahnstrasse überqueren wollt ?

    yo, eigentlich schon. so wie bei vielen anderen situationen auch, wo ich zwar im fall des falles im recht wäre. aber was hilft mir das, zumal sachschäden schon lausig abgegolten werden, kann man bei einer verletzung sowieso nur verlieren! ein paar wochen krankenstand können in Ö rasch die kündigung bedeuten.

    ... remember the times, when sex was safe and bikes were dangerous?

    ... alle Angaben nach bestem Wissen & Gewissen, aber ohne Anspruch auf allgemeine Richtigkeit/Gültigkeit ,,, (-:

  • Zitat

    Original von shgfa
    Die gegnerische Versicherung wird natürlich ihr möglichtes tun, um Dir eine Mitschuld anzukreiden.

    Wie Du ja schon geschrieben hast, hast Du das Verfahren ja Deinem Anwalt schon übergeben, von daher zurücklehnen und abwarten was passiert.

    Auf Deine Frage mit dem Gucken;
    ich gucke immer zu beiden Seiten egal ob Einbahnstrasse oder nicht, man muss heutztage einfach immer mit den Fehlern der anderen rechnen. :evil: :tougue:

    seh ich auch so, hoffentlich hast du einen guten Anwalt.

  • Moin,
    Ersma gute Besserung.
    Also ich kann nur sagen......meistens schaue ich auch in beide Richtungen. Zum einen könnte da ja ein Hinderniss sein und Außerdem.......
    Recht haben und recht bekommen.....gelle.
    Mit'm 40 Tonnen LKW bekomme ich immer recht....auch wenn ich kein recht habe. Nur das vergessen wohl viele wenn se aufm Mopped sitzen ;)

  • Zitat

    Original von erixx
    ... so wie bei vielen anderen situationen auch ...

    ich fahr auch bei keiner ampelgeregelten kreuzung einfach drauf los wenn's grün wird ohne vorher zu schauen, ob nicht doch noch einer bei rot drüberfltzt.

    das ist nämlich auch von der beweisbarkeit her recht ekelig!

    @ rofra: gute besserung & viel glück im rechtsstreit

    ... remember the times, when sex was safe and bikes were dangerous?

    ... alle Angaben nach bestem Wissen & Gewissen, aber ohne Anspruch auf allgemeine Richtigkeit/Gültigkeit ,,, (-:

  • Ich fahre ca 150000km lkw im jahr+Motorrad+Auto...

    Leute ich kann euch Versichern"Es gibt nix was es nicht gibt"...Da ist das mit der einbahntstrasse noch das kleinste übel,auch weils ein fahrad ist....
    Es gibt Leute die gucken gar nicht ob Verkehr vorhanden ist,egal ob das beim einfädeln auf die Autobahn ist,oder ob ein Traktor die Strasse überquert(von einem zum andern Feld)...Recht überholen auf der BAB,tag täglich..
    Auch leere PET flaschen hat man mir schon übergeschmissen(ich fuhr mim Motorrad auf der Bundesstrasse)....Ich könnte immer weiter erzählen...

    Also ich gucke immer doppelt recht und links,immer mit dem fehler der anderen rechnen,vorallem auf dem Moped...!!! Das leben ist wertvoll und kann in den unfassbarsten Momenten enden,von daher "Vorsicht ist besser als Nachsicht"


    PS:Ich fühle mich auf der NOS sicherer wie im Strassenverkehr!!!

    gruss

  • Zitat

    Original von rofra
    Er befuhr die Einbahnstraße verbotenerweise in falscher Richtung.
    Die Einbahnstraßen dürfen NICHT in entgegengesetzter Richtung befahren werden.

    is das ne verallgemeinerung oder spezifisch auf die straße des unfalls? weil es gibt ja genug einbahnstraßen die von radfahren auch in der "falschen" richtung befahren werden dürfen. da hängen dann immer so kleine minischilder unter den verbotsschildern

    Verkaufe neuwertiges original Akrapovic Verbindungsrohr der Slip-On-Line für Honda CBR1000RR (ABS) Bj. 09-10. War nur 1 Monat in Benutzung. Neupreis liegt bei 511,70€. PM an mich für Preisverhandlung falls Interesse besteht

    • Offizieller Beitrag

    Ich würd' mal sagen, ein typischer Fall von Beide schuld :gruebel:

    Wer in einer Einbahnstraße in die falsche Richtung fährt, hat keine Vorfahrt, da es schon an einem Recht zum Fahren mangelt (BGH (Z) VRS 62, 93). Der Wartepflichtige darf aber nicht darauf vertrauen, dass aus der verbotenen Richtung kein Fahrzeug kommt (OLG Saarbrücken VM 70, 58 ).

  • das stimmt eben wie gesagt nicht immer mit dem "...da es schon an einem Recht zum Fahren mangelt..." da es wie erwähnt genug einbahnstraßen gibt die von radfahren auch in der "verbotenen" richtung befahren werden dürfen

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  • Danke Euch für die Genesungswünsche.
    Es geht schon wieder beser.

    Also

    Die Sechzigstrasse darf NICHT in entgegengesetzter Richtung befahren werden.(steht aber auch im 2. Absatz meines Thread eröffnungs Textes)

    An besagter Kreuzung gilt Rechts vor Links.

    Natürlich achte ich auch auf 40 Tonner.

    Ihr kennt natürlich die Örtlichkeit nicht.

    Die Straße auf der ich fuhr ist ( Zonserstr.) ist 3 Meter breit.
    Die Straße die ich überqueren wollte (Sechzigstr.) ist 3,5 Meter breit.

    Absolutes Wohngebiet ,parkende PKW ,und noch Linienbusverkehr (auf der Sechzigstr. in Einbahnrichtung)
    Da liegt auf jeden Fall das Augenmerk auf Rechts vor Links .
    Von DA kommt der Verkehr.

    Das Urteil der Saarländischen Gerichts würde mich im Wortlaut interessieren.
    War der andere ein PKW ein Radfahrer ?
    Wollte der Unschuldigedie Einbahnstrasse überqueren ,so wie ich,oder wollte er in die Einbahnstrasse hinein abbiegen?
    Das macht einen großen Unterschied.
    Weil wenn ich in die Einbahnstrasse abbiegen will MUß ich natürlich da hinschauen wo ich hinfahre.
    Und selbst dann kann es zum Zusammenstoß kommen,da ja alles in Bewegung ist.

    Soll heißen ich biege ab und dann taucht da ein Falschfahrer auf.
    Da würde ich wie gesagt noch verstehen............

    Aber an das OLG Urteil kommt man nicht ran.
    Höchstens mein Anwalt.
    Ist schon interessant das das bis zum OLG ging,war wohl ein heftiger Unfall mit starkem Personenschaden.

    Von dem hab ich auch schon 2 Wochen nix mehr gehört.
    Immer noch keine Akteneinsicht.

    Da ich Rechtsschutz habe gehe ich auf jeden Fall vor Gericht.
    Auch wenn die Rechtsschutzversicherung mault von wegen geringem Erfolg oder so,dann werde ich mir das Kleingedruckte im Rechtsschutzvers. Vertrag eben ganz genau ansehen müssen und mit denen dann Notfalls streiten .

    Man hab ich nen Hals auf die Radfahr Pisser.
    Jetzt wo es so schön ist fahren die wie die Bescheuerten.

    Radwege !?!? Wozu den benutzen,die fahren mitten auf der Straße, die blöden anderen können doch gefälligst aufpassen


    Ich schätze mal das ich mir mein Schmerzensgeld ans Knie nageln kann.......

    Ihr seht ich kann schon wieder ironisch sein.
    Trotzdem Schei...e

    SC 57 die schönere FIREBLADE :feuerwerk:

    7 Mal editiert, zuletzt von rofra (1. Juli 2010 um 23:59)

  • es sind ja offensichtlich mehrere Verstöße begangen worden.

    der radfahrer fuhr in die falsche richtung. ok, kommt nicht so selten vor sollte man eigentlich mit rechnen.
    der radfahrer hat die regel rechts vor links verletzt, sein fehler. du hast angehalten dem von rechts kommenden die vorfahrt gewährt. kann man dir nichts vorwerfen.

    der radfahrer hätte anhalten müssen, daher würde ich eher versuchen in die richtung zu argumentieren diesen nicht gesehen zu haben, oder fest damit gerechnet zu haben das dieser anhält.
    die argumentation, in einbahnstrassen schaue ich nicht in die gegenrichtung, könnte kontraproduktiv sein.

    aber eigentlich sollte es gut aussehen für den motorradfahrer.

  • Dein Anwalt kann das Urteil einfach in Verkehrsmitteilungen 1970, Seite 58 nachlesen. Du auch, wenn Du in eine juristische Seminarbibliothek gehst. Ich auch, wenn ich in Saarbrücken bei Gericht bin ;-). Entscheidend kommt es immer auf die Einzelumstände an, z.B. ob ein Radweg benutzt wurde, wenn auch in der falschen Richtung.

    Das OLG war zuständig, weil einer in die Berufung gegangen ist und der Streitwert in 1. Instanz den Gang zum Landgericht erzwungen hat. Nix besonderes also.

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

    Einmal editiert, zuletzt von lawyer (4. Juli 2010 um 01:56)

  • Danke Dir

    Es gibt in der Straße keinen Radweg,weder in noch entgegengesetzt der Fahrtrichtung.

    Mal sehen was daraus wird.

    Mein Anwalt hat diese Woche Urlaub .
    Wir haben einen Termin für den 16.07.10 ausgemacht.

    Dann so meint er hat er sicherlich Akteneinsicht bzw. alle Unterlagen vorliegen.

    Ich werde hier weiter berichten.

    Gruß Robert

    SC 57 die schönere FIREBLADE :feuerwerk:

  • Im schlechtesten Fall bekommst du eine Teilschuld, da Radfahrer der schwächere Teilnehmer ist und Du hast eine sogenannte Gefährdungshaftung.

    War bei meiner Frau auch so als Ihr ein Radfahrer übers Auto flog, der fuhr auch entgegen einer Einbahnstr. und meine Frau kam von rechts.

    Das Ende vom Lied Strafe bezahlt und deine Versicherung bezahlt die Hälfte deines Schadens und die gegnerische Vers. die Hälfte des Schadens deines Kontrahenten. (Versicherungsregelung bei Teilschuld)

  • So,wie versprochen ,Neuigkeiten.

    Meinem Knie geht es etwas besser ,Treppensteigen ist immer noch ziemlich schmerzhaft.

    Aber ich war diese Woche schon wieder arbeiten.

    Gestern war ich bei meinem Anwalt.

    Nach Aktenlage werden wir/er 100% Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld einfordern.

    Die Sachlage läßt dies zu.

    Insbesondere weil ich NICHT in die Einbahnstarße eingebogen bin sondern diese überqueren wollte.

    Weil der junge Mann mich gesehen hat `:Sie haben doch angehalten``!,
    aber trotzdem weitergefahren ist und somit auch noch Rechts vor Links missachtet hat.

    Weil ich eben mit dem Motorrad unterwegs gewesen bin und nicht mit dem PKW.

    Betriebsrisiko ist also NICHT ungleich höher im Verhältnis zum Radfahrer sondern nur etwas höher.

    Wäre ich im PKW unterwegs gewesen wäre es etwas anderes.
    Auch wegen der etwas beschränkten Sicht durch den Motorradhelm.

    Zusätzlich war meine Sicht auf den Radfahrer auch noch durch ein parkendes Auto erschwert.(Polizeifotos belegen dies)

    Alles in allem bin ich nun deutlich beruhigter.

    Ende September kommen die Schrauben vielleicht schon wieder raus.
    Dann sollte es auch mit den Schmerzen besser werden.

    Trotzdem werde ich wohl nie wieder einfach über eine Einbahnstraße fahren OHNE vorher in BEIDE Richtungen geschaut zu haben.:mad:

    Egal womit ich unterwegs bin.:burnout:oder :wohnwagen: OBWOHL wenn :uno:

    Eine Unfallfrei Saison wünscht Euch Robert

    SC 57 die schönere FIREBLADE :feuerwerk:

    Einmal editiert, zuletzt von rofra (17. Juli 2010 um 13:32)

  • Robert
    ich würd mal zum Radiologen wegen einer Kernspintomographie gehen.
    Da ist wesentlich mehr zu sehen als bei z.B. Röntgenaufnahmen.
    Vielleicht sind ja auch innere Organe betroffen?

  • Hallo zusammen

    Neuigkeiten in meinem Fall.:flüster:

    Zuerst einmal die ´´teilweise´´ Gute Nachricht.8)

    Am 08.12.10 wurden die Schrauben aus dem Knie entfernt .:medizin::yeh:

    Treppen heruntergehen ist immer noch mit Schmerzen verbunden.:motz:
    Mal mehr mal weniger. Tagesform eben.:nixwiss:

    Die Gerichtsverhandlung ist nun auf den 19.04.11 terminiert da wird dann hoffentlich alles geklärt .:lupe:


    Wenn denn alle kommen (Zeugen ,Beklagter ,Versicherung ,usw.) :kopfdreh:

    Die Gegnerische Versicherung ist immer noch der Meinung ich sei alleine Schuld an dem Unfall und ihr Versicherter hätte nichts Falsch gemacht :tougue:


    Ich werde hier berichten was es gegeben hat.

    Der Termin ist FAST 1 Jahr nach dem Unfall ,na ja gibt eben viele Idioten die vor Gericht ziehen

    SC 57 die schönere FIREBLADE :feuerwerk:

  • So heute über 1 1/2 Jahre nach dem Unfall war endlich die Gerichtsverhandlung.
    Nachdem diese 2 Mal verschoben worden war.

    FAZIT :

    ICH HABE RECHT BEKOMMEN :feuerwerk:


    Der Kernsatz der netten jungen Richterin lautete:´´ Laut mehreren Gerichturteilen hat der Fahrzeugführer ein Vertrauensrecht.
    Er darf darauf vertrauen das aus der falschen Richtung in einer Einbahnstraße ihm niemand entgegenkommt.
    Demzufolge tritt im vorliegendem Fall das Betriebsrisiko der Kraftfahrers vollends zurück.

    Im Klartext heißt das ,da wo nicht ausdrücklich erlaubt darf kein Radfahrer eine Einbahnstraße in Gegenrichtung befahren und ich habe KEINE Teilschuld.

    Der Sachschaden an der alten Bol d Or wird voll bezahlt und ein nettes Schwerzensgeld gibt es obendrein.

    Im übrigen hatte es mir den Anschein als das nicht die gegnerische Haftpflichtversicherung Treiber dieses Verfahrens war sondern eher der Vater des 17 jährigen jubgen Mannes.
    Nach dem Motto der Mopedfahrer hat meinen armen Jungen umgefahren.

    Mein Knie ist wieder OK und der Schaden wird bezahlt .

    MfG Robert

    SC 57 die schönere FIREBLADE :feuerwerk: