Dafuer gibt es keine legale Rechtsgrundlage. Da so oder so die Verkehrssicherheit gewaehrleistet sein muss.
Ja eben ... im Detail unterscheidet sich vll. zwischen D & Ö, aber der Ansatz ist offensichtlich der gleiche:
Du kannst als Privatperson, ein prinzipiell zulassungsfähiges Fahrzeug auf öffentlichen Straßen bewegen, wenn du bestimmte Mindestanforderungen erfüllst. Als Hersteller, bzw. dessen Angestellter, geht da vll. noch mehr.
Aber eine R1, als Privater, ohne Zulassungsmöglichkeit, auf der Straße einfahren, sehe eigentlich weder in D, noch in Ö und wahrscheinlich auch nicht im Rest der EU.