Offizielle 17" Zoll Freigabe für SC28/33

  • Zitat

    Original von mc_eck
    Kein Ahnung ob es da schon mit bei ist -> Die ultimative 17"-Auflistung!!

    Das Gutachten lohnt echt nur, wenn der Gutachter nicht will oder doof ist und kein Anderer niemals nicht will :D

    ich hatte eigendlich den Link von Thurn hier eingestellt, ist gelöscht worden. Keine Ahnung was der Mist soll.
    Jedenfalls steht da geschrieben zu dem Gutachten ist die Fgst. Nr. erforderlich.
    Also gehe ich davon aus, das gutachten wird zu dem fzg. des Käufers erstellt.
    Somit sollte es eigendlich nicht viel Ärger geben bei der eintragung.

  • Hi,

    in dem technischem Bericht von Thurn ist ein Metzeler ME Z1 120/70ZR17 angegeben, mit welchem die Fahrversuche durchgeführt wurden.

    Da es für die SC33 eine Reifenbindung gibt und der oben genannte Reifen nicht mehr hergestellt wird, kann es nach wie vor mit der Eintragung Probleme geben, da ja nur mit dieser Rad/Reifenkombination Fahrversuche durchgeführt wurden.

    Es kann also durchaus sein, dass der Prüfer mit der neuen Reifenkombination Fahrversuche durchführen will, welche dann um die 300,-€ kosten.

    In meinem Fall haben mir die freundlichen Leute von Bridgestone weitergeholfen und mir eine Reifenherstellerbescheinigung für die SC33 mit einem 17" Rad zugesendet und zwar für den BT016 und BT003.

    Wenn jemand also vorhat sich diesen technischen Bericht zu kaufen, sollte er vorher mal fragen, mit welchem Reifen gefahren wurde.
    Evtl. hat sich ja was geändert.

    Das Eintragen ist eben nicht mehr so einfach wie früher.
    ( Früher war alles besser :D )

    rocket
    Der techn. Bericht wird nicht spez. für das Fahrzeug erstellt, sondern die Fahrgestellnummer wird in den bestehenden techn. Bericht eingetragen, damit er nur für dieses Fahrzueg verwendet werden kann.
    Die Leute von Thurn wollen ja auch ein bischen Geld verdienen.

  • Zitat

    Original von Angsthase

    rocket
    Der techn. Bericht wird nicht spez. für das Fahrzeug erstellt, sondern die Fahrgestellnummer wird in den bestehenden techn. Bericht eingetragen, damit er nur für dieses Fahrzueg verwendet werden kann.
    Die Leute von Thurn wollen ja auch ein bischen Geld verdienen.

    also gilt das dann nur für das Fzg., sag ich doch.

  • Zitat

    Original von rocket

    Also gehe ich davon aus, das gutachten wird zu dem fzg. des Käufers erstellt.
    Somit sollte es eigendlich nicht viel Ärger geben bei der eintragung.

    rocket

    Hi.
    es gibt leider heutzutage viele junge Prüfer, welche sich streng an ihre Vorgaben halten.
    Wenn man an solch ein Individum gerät, kann man sich mit dem techn. Bericht den Popo abwischen. (hätte ich bald gemacht)

    (Fireblade)
    Wie gesagt, vorher mal mit den Leuten vom Tüv sprechen, ob sie diese Eintragung mit solch einem Bericht und neuem Reifen machen und wenn ja, kann man sich dieses Teil bei Thurn kaufen.

  • Also ich hatte da vor jahren schon keine Probleme es eingetragen zu bekommen...

    Zitat Prüfer:

    "das (Vorderrad Pc 31 in Sc28) trage ich dir so ein, das ist kein Ding.... und eh besser als das Originale..." :yeh: :yeh:

    Einmal editiert, zuletzt von (Fireblade) (23. Januar 2011 um 09:17)