Hallo..
Hab in der SUFU nichts gefunden.
Kann ich mit ner offenen Auspuffklappe zum TÜV fahren?
Hat das schon jemand gemacht?
Gruß Ulli
mit offener Klappe zum TÜV?
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ulli0609 -
20. Februar 2011 um 11:52 -
Erledigt
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klar kannst du - ob du damit durch kommst hängt vom prüfer ab
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Bei mir gabs keine Probleme damit
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Hatte zum TÜV-Termin vergessen den Zug einzuhängen. Gab aber keine Probleme.
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Meiner hat sich sogar gefreut, dass er die Lanze besser reinstecken konnte.
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War schonmal jemand mit dem BODIS beim TÜV?
Wenn ja, gabs dabei Probleme? -
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Jup ich war noch im vergangendem Jahr mit der Bodis Anlage beim TÜV, absolut keine Probleme.
Hab aber auch den DB-Killer wieder eingebaut, ich glaub ansonst häts nen Problem gegebenDämwolle was ist das??
Der Prüfer hat sich recht schnell beeilt mit der Abgasmessung, weiß garnicht warum -
Ja das würde mich jetzt auch mal interressieren... zudem bei mir die dämmwolle schon fast komplett ( weggebrannt ) ist
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Also ich war mit ausgehängter Auspuffklappe beim TÜV.
Der Prüfer hat zwar kurz etwas komisch geschaut, aber Probleme gab es keine.Gruß
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ich bin am 1.3 beim tüv. aber extra die klappe einhängen werd ich nicht.
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TÜVer sind zwar nich die hellsten, aber selbst die können sich denken das sie sich das dazu sparen können und die Klappe sowieso gleich wieder ausgehängt wird sobald die Plakette drauf ist... Am besten noch beim TÜV genau vor der Halle...
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Ich denke das der TÜV nicht das Problem ist. Ansonsten kurz einhängen und wieder hinfahren. Ist ja schnell gemacht.
Mir machen eher die immer häufigeren Polizeikontrollen Sorgen. Wegen so einem Mist habe ich keine Lust einen Punkt zu kassieren :(.
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ich glaub es gibt 3 punkte falls sie es merken, ist wie fahren ohne db killer.
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Was? Da lass ich doch lieber weiterhin bei meinem Leo Vince GP Pro den Eater wech
Da lohnt sichs dann wenigstens...
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Kein Problem Ich hab mit dem offenen Karbontrichter den TüV-Segen bekommen
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Zitat
Original von Brenner
TÜVer sind zwar nich die hellsten, aber selbst die können sich denken das sie sich das dazu sparen können und die Klappe sowieso gleich wieder ausgehängt wird sobald die Plakette drauf ist... Am besten noch beim TÜV genau vor der Halle...Ich halte deinen Kommentar für äußerst unangebracht!
Findest du es nicht ziemlich verwerflich, gleich eine ganze Berufsgruppe zu beleidigen???Ich weiß zwar nicht, was du beruflich machst (und würde es mir auch nicht rausnehmen mich darüber lustig zu machen)....aber jmd. zu unterstellen, oder besser allen Prüfern, sie wären nicht die hellsten geht nun viel viel zu weit!
Hast du dir mal Gedanken über den Ausbildungsstand eines "TÜVers" wie du die amtlich anerkannten Sachverständigen und Prüfingenieure nennst gemacht??
Anscheinend nicht, sonst hättest du einen solchen Kommentar wohl unterlassen.
Und wüßtest auch die richtige Berufsbezeichnung...die garantiert nicht "TÜVer" ist!!!Aber um deine, vermutlich nur falsche, Wortwahl zu unterstützen...stell dir mal vor du hast einen Prüfer, der nur Nfz prüft und alle 2 Monate mal ein Mopped. Woher soll er denn dann die Typenkenntnis, die gerade bei Motorrädern sehr enorm sein muss, haben um alle solche Manipulationen zu erkennen?
Und zu dem zweiten Teil...gemotzt wird dann bestimmt nicht mehr bei solchen Aktionen. Es handelt sich hier gegen einen Verstoß gegen § 19 (2) StVZO, in diesem Fall bewusstes Verschlechtern der Abgas- bzw. Geräuschemissionen und somit ein Erlöschen der Betriebserlaubnis!!!
Selbiges gilt auch für das Entfernen des db-Killers.Glück hat hier nur derjenige, der wie schon geschrieben z.B. einen reinen Nfz-Prüfer vor sich hat, der wegen mangelnder Typenkenntnis die Manipulation nicht erkennt.
Oder einfach jmd. dem, es offen gestanden, scheiß egal ist...Im ganzen verstehe ich auch die Frage nicht...wenn man nun bewußt etwas manipuliert um den geileren Sound zu haben, was ich auf jeden Fall nachvollziehen kann, wo ist dann das Problem es für die Prüfung in Ordnung zu bringen, so wie viele es hier beschreiben und machen!?
Und für die Zeit zwischen den HU´s drück ich allen die Daumen, das es bei keiner Verkehrskontrolle entdeckt wird.
In diesem Sinne....viel Spaß mit dem besseren Sound!
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Für mich persönlich stellt sich die Frage ob es der "TÜVer" erkennt gar nicht.
Denn es nützt überhaupt nichts wenn man von der Polizei aufgehalten wird.Noch schlimmer ist es, wenn man einen Unfall baut (verschuldet oder nicht) und die Versicherung hat keine Lust den Schaden zu begleichen. Wenn die dann draufkommen (Gutachter) dass man ohne Betriebserlaubnis unterwegs war wird es richtig "lustig".
Gruß
SieDu -
also ich kann mir nicht vorstellen das die versicherung dann nichts merh zahlen muss
außerdem kann es doch gut passieren das ding bei einem unfall aus dem stellmotor rausfliegt
oder nicht? -
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Das kannst du dir mal knicken das die wegen einem anderen Auspuff oder fehlendem Killer nicht bezahlen müssen, dann müssen sie dir mal nachweisen das die Verkehrssicherheit dadurch beeinträchtigt wird.
Anders sieht das z.B. bei einer nicht homologierten Reifengrö0e aus. -
Zitat
Original von Doohan
Das kannst du dir mal knicken das die wegen einem anderen Auspuff oder fehlendem Killer nicht bezahlen müssen, dann müssen sie dir mal nachweisen das die Verkehrssicherheit dadurch beeinträchtigt wird.
Anders sieht das z.B. bei einer nicht homologierten Reifengrö0e aus.Meine Rede!
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