mit offener Klappe zum TÜV?

  • Hallo..
    Hab in der SUFU nichts gefunden.
    Kann ich mit ner offenen Auspuffklappe zum TÜV fahren?
    Hat das schon jemand gemacht?
    Gruß Ulli

    :biker:...wer länger lebt ist später tot.

  • Jup ich war noch im vergangendem Jahr mit der Bodis Anlage beim TÜV, absolut keine Probleme.
    Hab aber auch den DB-Killer wieder eingebaut, ich glaub ansonst häts nen Problem gegeben ;)

    Dämwolle was ist das??
    Der Prüfer hat sich recht schnell beeilt mit der Abgasmessung, weiß garnicht warum :gruebel:

    Man sieht mich nicht, aber man wird mich kommen hören :burnout:

    Einmal editiert, zuletzt von lordMorpheus (20. Februar 2011 um 17:17)

  • Also ich war mit ausgehängter Auspuffklappe beim TÜV.
    Der Prüfer hat zwar kurz etwas komisch geschaut, aber Probleme gab es keine.

    Gruß

  • TÜVer sind zwar nich die hellsten, aber selbst die können sich denken das sie sich das :motz: dazu sparen können und die Klappe sowieso gleich wieder ausgehängt wird sobald die Plakette drauf ist... Am besten noch beim TÜV genau vor der Halle... (-:

    Nur die besten sterben jung!!!


    Wer vor Kurven nicht bremst, is auf der Geraden zu langsam!!!

    :schildgroete:

  • Ich denke das der TÜV nicht das Problem ist. Ansonsten kurz einhängen und wieder hinfahren. Ist ja schnell gemacht.

    Mir machen eher die immer häufigeren Polizeikontrollen Sorgen. Wegen so einem Mist habe ich keine Lust einen Punkt zu kassieren :(.

  • :wow Was? :wow Da lass ich doch lieber weiterhin bei meinem Leo Vince GP Pro den Eater wech :P

    Da lohnt sichs dann wenigstens...

    ...ich weiß keine Lösung, aber ich bewundere das Problem :gruebel:

  • Kein Problem Ich hab mit dem offenen Karbontrichter den TüV-Segen bekommen :cool3:

    Möge der Gripp mit Euch sein! Mit 52Grad schrägem Gruß, RepsolBladeAndy =):burnout:

  • Zitat

    Original von Brenner
    TÜVer sind zwar nich die hellsten, aber selbst die können sich denken das sie sich das :motz: dazu sparen können und die Klappe sowieso gleich wieder ausgehängt wird sobald die Plakette drauf ist... Am besten noch beim TÜV genau vor der Halle... (-:

    Ich halte deinen Kommentar für äußerst unangebracht!
    Findest du es nicht ziemlich verwerflich, gleich eine ganze Berufsgruppe zu beleidigen???

    Ich weiß zwar nicht, was du beruflich machst (und würde es mir auch nicht rausnehmen mich darüber lustig zu machen)....aber jmd. zu unterstellen, oder besser allen Prüfern, sie wären nicht die hellsten geht nun viel viel zu weit!
    Hast du dir mal Gedanken über den Ausbildungsstand eines "TÜVers" wie du die amtlich anerkannten Sachverständigen und Prüfingenieure nennst gemacht??
    Anscheinend nicht, sonst hättest du einen solchen Kommentar wohl unterlassen.
    Und wüßtest auch die richtige Berufsbezeichnung...die garantiert nicht "TÜVer" ist!!!

    Aber um deine, vermutlich nur falsche, Wortwahl zu unterstützen...stell dir mal vor du hast einen Prüfer, der nur Nfz prüft und alle 2 Monate mal ein Mopped. Woher soll er denn dann die Typenkenntnis, die gerade bei Motorrädern sehr enorm sein muss, haben um alle solche Manipulationen zu erkennen?

    Und zu dem zweiten Teil...gemotzt wird dann bestimmt nicht mehr bei solchen Aktionen. Es handelt sich hier gegen einen Verstoß gegen § 19 (2) StVZO, in diesem Fall bewusstes Verschlechtern der Abgas- bzw. Geräuschemissionen und somit ein Erlöschen der Betriebserlaubnis!!!
    Selbiges gilt auch für das Entfernen des db-Killers.

    Glück hat hier nur derjenige, der wie schon geschrieben z.B. einen reinen Nfz-Prüfer vor sich hat, der wegen mangelnder Typenkenntnis die Manipulation nicht erkennt.
    Oder einfach jmd. dem, es offen gestanden, scheiß egal ist...

    Im ganzen verstehe ich auch die Frage nicht...wenn man nun bewußt etwas manipuliert um den geileren Sound zu haben, was ich auf jeden Fall nachvollziehen kann, wo ist dann das Problem es für die Prüfung in Ordnung zu bringen, so wie viele es hier beschreiben und machen!?

    Und für die Zeit zwischen den HU´s drück ich allen die Daumen, das es bei keiner Verkehrskontrolle entdeckt wird.

    In diesem Sinne....viel Spaß mit dem besseren Sound! 8)

    Einmal editiert, zuletzt von Bladeboy (21. Februar 2011 um 02:45)

  • Für mich persönlich stellt sich die Frage ob es der "TÜVer" erkennt gar nicht.
    Denn es nützt überhaupt nichts wenn man von der Polizei aufgehalten wird.

    Noch schlimmer ist es, wenn man einen Unfall baut (verschuldet oder nicht) und die Versicherung hat keine Lust den Schaden zu begleichen. Wenn die dann draufkommen (Gutachter) dass man ohne Betriebserlaubnis unterwegs war wird es richtig "lustig".

    Gruß
    SieDu

  • also ich kann mir nicht vorstellen das die versicherung dann nichts merh zahlen muss
    außerdem kann es doch gut passieren das ding bei einem unfall aus dem stellmotor rausfliegt
    oder nicht?

  • Das kannst du dir mal knicken das die wegen einem anderen Auspuff oder fehlendem Killer nicht bezahlen müssen, dann müssen sie dir mal nachweisen das die Verkehrssicherheit dadurch beeinträchtigt wird.
    Anders sieht das z.B. bei einer nicht homologierten Reifengrö0e aus.

  • Zitat

    Original von Doohan
    Das kannst du dir mal knicken das die wegen einem anderen Auspuff oder fehlendem Killer nicht bezahlen müssen, dann müssen sie dir mal nachweisen das die Verkehrssicherheit dadurch beeinträchtigt wird.
    Anders sieht das z.B. bei einer nicht homologierten Reifengrö0e aus.

    Meine Rede! :perfekt:

    ...ich weiß keine Lösung, aber ich bewundere das Problem :gruebel: