Fahrtenbuch bei zu Schnell.

  • Hallo an die Rechtsfachleute hier im Forum,

    Mal theoretisch,

    -geblitzt
    -Fahrer nicht erkennbar
    -Halter gibt nicht zu wer es war
    -Verfahren wird eingestellt.

    ab welcher Geschwindigkeit kann ein Fahrtenbuch auferlegt werden?
    Bzw was muss vorliegen damit ein Fahrtenbuch auferlegt werden kann.

    Oft wird ja damit gedroht das wenn man den Fahrer nicht nennt ein Fahrtenbuch auferlegt wird.

    Gruß Mr.Blade

  • Das liegt zum größten Teil im Ermessen Deiner Bußgeldstelle.

    Bei uns ist es so, dass Du beim ersten mal kein Fahrtenbuch bekommst aber sollte es nochmal vorkommen, dass der Fahrer nicht benannt wird ein Fahrtenbuch auferlegt wird.

    <HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o
    <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.

  • Ich rufe gleich mal unseren Bußgeldstellenleiter an, dann weißt es genau.

    <HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o
    <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.

  • Zu dem Punkt in ROT. Muss der Halter nicht angeben wer gefahren ist solange es nicht ein Verwandter 1.Grades gefahren ist? Ich weiss auch nur graue Theorie...

    :foto: Wer später bremst ist länger schnell :headbang:

    :alarm: :alarm: :alarm: :alarm: :alarm:

  • Zitat

    Original von Phantomblade

    Zu dem Punkt in ROT. Muss der Halter nicht angeben wer gefahren ist solange es nicht ein Verwandter 1.Grades gefahren ist? Ich weiss auch nur graue Theorie...

    jo, stimmt schon so in etwa... bei verwandten musst es net sagen, bei allen anderen musste eigentlich schon, wenn dus aber net weist, dann weist dus halt nicht ^^

    fahrtenbuch werden se dir denk ich mal nur bei mehr als 40km/h zu schnell aufbrummen und das auch erst beim zweiten mal :)

  • ich habe mal gehört, das Fahrtenbuch gilt nur für das Fahrzeug. Ist es richtig, dass ich nur ein Fahrtenbuch führen muss, solange das Fahrzeug auf mich zugelassen ist und sobald ich das Fahrzeug auf jemand anderes zulasse, bin ich auch das Fahrtenbuch wieder los,weil derjenige ja nichts dafür kann, dass ich ein Fahrtenbuch führen muss.
    Ist das so richtig?

  • Zitat

    Original von mr.blade
    Gilt das dann Pro Landkreis?

    Oder kommunizieren die untereinander?

    So, habe gerade gefragt.

    Die Landkreise kommunizieren nicht untereinander aber der Bußgeldstellenleiter meinte, er erlegt je nach schwere des Verstoßes auch schon ein Fahrtenbuch beim erstenmal auf.

    braumeister;
    ja, dass ist richtig. Wenn das Fahrzeug umgemeldet wird auf eine andere Person brauchst kein Fahrtenbuch mehr führen.

    <HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o
    <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.

    Einmal editiert, zuletzt von shgfa (12. April 2011 um 09:40)

  • Was für ne Strafe wird einem denn nun auferlegt wenn man "eine" bestimmte Fahrt nicht eingetragen hat? :gruebel:

    Mit Zweifinger Gruß
    FireBladeSt

  • Ich ruf nochmal an :oh_man:

    Wenn es nicht geführt wird obwohl auferlegt ist es eine Ordnungswidrigkeit, kostet 50 Euro und 1 Punkt.

    Gegen die Aufbewahrungsfrist verstoßen oder das Fahrtenbuch nicht vorgelegt obwohl aufgefordert auch jeweils 50 Euro und 1 Punkt.

    Bei Verstößen, Geschwindigkeit etc. nicht geführt und Fahrer aufgrund dessen nicht zu ermitteln tritt dann die Halterhaftung ein.

    <HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o
    <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.

    2 Mal editiert, zuletzt von shgfa (12. April 2011 um 10:29)

  • Zitat

    Original von shgfa
    Ich ruf nochmal an :oh_man:

    Wenn es nicht geführt wird obwohl auferlegt ist es eine Ordnungswidrigkeit, kostet 50 Euro und 1 Punkt.

    Gegen die Aufbewahrungsfrist verstoßen oder das Fahrtenbuch nicht vorgelegt obwohl aufgefordert auch jeweils 50 Euro und 1 Punkt.

    Bei Verstößen, Geschwindigkeit etc. nicht geführt und Fahrer aufgrund dessen nicht zu ermitteln tritt dann die Halterhaftung ein.


    Alles klar, Danke! Man kann sich doch nicht ewig winden :dumdiedum:

    Mit Zweifinger Gruß
    FireBladeSt

  • Fahrzeug umgemeldet, alles erledigt. Schon wiederholt hier behandelt.

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • @all:

    noch ein kleiner Tipp am Rande:

    wer sein Zeugnissverweigerungsrecht in Anspruch nimmt, um einen Verwandten zu schützen, ist nicht ganz so clever wie er denkt....... :dumdiedum:
    Denn, wenn du ´den Cops oder den Jungs von LRA sagst, daß du Dein Zeugnissverweigerungsrecht in Anspruch nimmst,
    wisen die ja dann schon mal, daß es ein Verwandter gewesen sein muss,
    da man ja nur gegenüber den lieben Verwandten auch das Recht hat, Zeugniss zu verweigern....
    Wo werden die dann als nächstes suchen und vor der Türe stehen?????? Richtig --------> bei der buckligen Verwandtschaft
    Also besser das Schreiben vom Amt ignorieren und abwarten was passiert .....
    und wenn die Rennleitung vor der Türe steht --------> do not open the door..... :dumdiedum:

    Gruss Butzimo ( der letztes Jahr die Cops 4 mal vor der verschlossenene Türe stehen liess (-: )

    " Wer die Wahrheit spricht, braucht ein schnelles Pferd "! ( altes Indianersprichwort ) :D

    Einmal editiert, zuletzt von butzimo (12. April 2011 um 20:29)

  • und dann? meinst du, wenn du auf nichts reagierst, lassen die einfach so das verfahren fallen?
    kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass ein verfahren wegen ignorieren von amtsschreiben eingestellt wird. :gruebel:

    :doener::cop::ja_genau:

  • wie lange muß man den in der regel ein fartenbuch führen wenn es geblitzt hat?

    Was ist das? Blaues Licht! Was macht das? Es leuchtet blau!

  • Zitat

    Original von Zellnot

    und dann? meinst du, wenn du auf nichts reagierst, lassen die einfach so das verfahren fallen?
    kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass ein verfahren wegen ignorieren von amtsschreiben eingestellt wird. :gruebel:

    Kann ich mir nicht vorstellen, irgendwann irgendwo werden sie sich die Kohle schon noch holen :)

    Mit Zweifinger Gruß
    FireBladeSt

  • Zitat

    Original von VFRler
    wie lange muß man den in der regel ein fartenbuch führen wenn es geblitzt hat?

    Bis man ummeldet?

  • Zitat

    Original von VFRler
    wie lange muß man den in der regel ein fartenbuch führen wenn es geblitzt hat?

    Sage ich Dir heute Mittag, da sehe ich den Bußgeldstellenleiter und frage nochmal.

    <HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o
    <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.

  • Zitat

    Original von Zellnot

    und dann? meinst du, wenn du auf nichts reagierst, lassen die einfach so das verfahren fallen?
    kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass ein verfahren wegen ignorieren von amtsschreiben eingestellt wird. :gruebel:

    nein, sie stellen Täterermittlungen an. Hatte man einen Helm auf und Schutzkleidung an, laufen die in der Regel ins Leere. Das gleiche gilt, wenn man im Auto, wie ein Kumpel von mir das macht, eine Perücke und große dunkle Brille (alte schwarze RayBan) trägt, in Natura aber eine Glatze hat.;-)

    Können sie den Täter nicht ohne vernünftigen Zweifel identifizieren, muß das Verfahren eigestellt werden.

    Fahrtenbuch beim ersten Mal in der Regel 6 Monate. Manchmal wird auch für das Ersatzfahrzeug angeordnet.


    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

    Einmal editiert, zuletzt von lawyer (13. April 2011 um 09:06)