Hallo an die Rechtsfachleute hier im Forum,
Mal theoretisch,
-geblitzt
-Fahrer nicht erkennbar
-Halter gibt nicht zu wer es war
-Verfahren wird eingestellt.
ab welcher Geschwindigkeit kann ein Fahrtenbuch auferlegt werden?
Bzw was muss vorliegen damit ein Fahrtenbuch auferlegt werden kann.
Oft wird ja damit gedroht das wenn man den Fahrer nicht nennt ein Fahrtenbuch auferlegt wird.
Gruß Mr.Blade