neues Kennzeichen umstempeln lassen

  • hallo,

    nach einem Missgeschick auf einem Rad! :kotz:,hatt es mir meinen kompletten Kennzeichen
    etwas verbogen und total verkratzt.Ich konnte sogar nicht glauben was ich sah,denn
    das TÜV siegel hat es herausgerissen :wow.Zulassungsstempel ist heil geblieben.

    Jetzt meine frage an euch:

    habe mir bei GUTSCHILD.DE ein neues kennzeichen bestellt,das es günstig ist.

    Bei meinem Bike ist der Tüv seit Juni 11 abgelaufen.

    Darf ich mit dem neuen Kennzeichen auch bis zum Tüv fahren auch wenn da die
    Zulassungsstempel nicht vorhanden ist,aber ich mein altes Kennzeichen mitführe?.

    Denn die von der Zulassungstelle werden es nicht umstempeln wenn das Bike kein Tüv mehr hat oder? denke ich mal,oder doch?

  • Du kannst ja erst den TÜV machen lassen, und dann mit der TÜV Bescheinigung zur Zulassungsstelle, die kleben dir dann dort auch die TÜV Plakette mit auf das neue Kennzeichen drauf, machen sie ja bei ner Zulassung auch wenn ich das Fahrzeug gekauft habe und der TÜV noch gültig ist.

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

    Einmal editiert, zuletzt von FireBlade Chris (24. Juli 2011 um 20:31)

  • okey,also darf ich bis zum TÜV fahren mit dem neuen Kennzeichen ohne Zulassungstempel
    und ohne Tüvstempel ?.Den alten schraube ich erst garnicht mehr drauf so verbogen wie der ist.

  • Altes Nummernschild in den Rucksack, neues Schild ans Mopped. Auf direktem Weg zum nächstgelegen TÜV, dann auf direktem Weg zur Zulassungsstelle.

    Dein Mopped ist ja versichert und zugelassen und das Kennzeichen ist Dir ja bereits zugeteilt, von daher ist es kein Problem.

    <HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o
    <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.

  • Hi Toso,

    grundsätzlich ist das gar kein Problem, da Dein Mopped ja versichert ist. Genau das ist nämlich der springende Punkt! Du darfst damit alle Überführungsfahrten machen (zum TÜV, zum StVA/Zulassungsstelle, etc.). Gesetzlich korrekt gesehen aber nur auf dem direkten Weg, d.h. nicht über Rio, Shanghai und Bethlehem! :nono:

    Wenn Du ganz sicher gehen willst, nimmst einfach einen Versicherungsnachweis (bezahlte Rechnung, Doppelkarte, o.ä.) mit, den Du der Rennleitung bei einer Kontrolle vorlegen kannst.

    Diesen Versicherungsnachweis in Form der Doppelkarte hat auch mal das Straßenverkehrsamt/Zulassungsstelle von mir verlangt, als mir das Kennzeichen gestohlen wurde und ebenso bei einer Ummeldung.
    Deshalb würde ich sicherheitshalber zum Amt die Doppelkarte mitnehmen. Entweder von der Versicherung zufaxen/zusenden lassen oder online ausdrucken. Kostet ja nix.

    Beste Grüße

    Andreas.

    Beste Grüße  - DOC SPYKE & ASSISTANT - ;) ...... 929RR :perfekt:

    ... mit uns mußt Du immer rechnen!

  • Es gibt keine Doppelkarten mehr, es gibt nur die Nummer die einem gesagt wird mehr nicht.

    <HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o
    <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.

  • ich danke euch allen für die Hilfreichen antworten :).Jetzt kann ich beruhigt und entspannt
    die 4-5 Km zum Tüv fahren.

  • Zitat

    Bei meinem Bike ist der Tüv seit Juni 11 abgelaufen.

    Da das Überschreiten der HU keine Übergangsfrist mehr hat, gegehst Du eien Ordnungswidrigkeit, wenn Du mit Deinem Mopped fährst, auch zum Tüv. Hat mit der Zulassung als solches nichts zu tun, die hast Du ja, ob mit oder ohne Kennzeichen.

    Das Überschreiten der HU kostet, glaub ich, 50 Euro. Also nicht erwischen lassen.

  • Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von
    mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR
    vier bis acht Monaten 25,- EUR
    mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte

    Quelle: http://www.bussgeldkataloge.de/

    <HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o
    <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.

  • @ Florian

    Stimmt! Sorry, da hast natürlich recht.

    Aber auch die Nr. kann man ja schnell von der Versicherung anfordern.

    Grüße

    Andreas.

    Beste Grüße  - DOC SPYKE & ASSISTANT - ;) ...... 929RR :perfekt:

    ... mit uns mußt Du immer rechnen!

  • Andreas;

    klar, kann man machen aber ich verstehe den Sinn dahinter nicht.

    Das Fahrzeug ist ja bereits zugelassen und es besteht ja auch schon Versicherungsschutz. Wenn man jetzt nochmal so eine Nummer anfordert ist das Fahrzeug ja quasi doppelt verischert.
    Er ist ja im Besitz des Versicherungsscheines und des Vertrages der zu der KFZ Versicherung dazu gehört.

    Doppelt versichert weil einmal mit dem schon bestehenden Vertrag und einmal mit der vorläufigen Dekcungszusage der Versicherung.

    Oder verstehe ich an der gesamten Sache etwas nicht?

    <HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o
    <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.

  • Zitat

    Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von
    mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR
    vier bis acht Monaten 25,- EUR
    mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte

    Das gilt für die HU und die AU. Wenn beides abgelaufen ist, also doppelt rechnen.

  • Zitat

    Original von Fire35

    Das gilt für die HU und die AU. Wenn beides abgelaufen ist, also doppelt rechnen.

    So? Die AU gibt's doch gar nicht mehr einzeln, gibt doch jetzt beim Auto auch nur noch eine Plakette hinten, da ist es doch Unsinn das einzeln zu berechnen, weil wenn dann ist immer beides abgelaufen, da hätte man die Strafe ja gleich doppelt so hoch machen können :oh_man:

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

  • Zitat

    Original von FireBlade Chris
    So? Die AU gibt's doch gar nicht mehr einzeln, gibt doch jetzt beim Auto auch nur noch eine Plakette hinten, da ist es doch Unsinn das einzeln zu berechnen, weil wenn dann ist immer beides abgelaufen, da hätte man die Strafe ja gleich doppelt so hoch machen können :oh_man:

    Das kannst schon noch einzeln machen Chris.
    Ich mache grundsätzlich immer die AU in der Werkstatt den dann kannst evtl. noch etwas verstellen wenn es nicht passt, wohingegen dich der Tüvler einfach weiterschickt und sagt wieder kommen wenn es passt.
    Anschließend zur HU.

    :flüster: Die Freiheit jedes einzelnen endet dort, wo die Freiheit eines anderen beginnt.

  • Aber bekommen, bekommt man nur eine Plakette. Eine HU bekommst Du ohne AU nicht mehr. -> Nur einmal bestrafbar.

  • Zitat

    So? Die AU gibt's doch gar nicht mehr einzeln, gibt doch jetzt beim Auto auch nur noch eine Plakette hinten, da ist es doch Unsinn das einzeln zu berechnen, weil wenn dann ist immer beides abgelaufen, da hätte man die Strafe ja gleich doppelt so hoch machen können

    Es sind zwei unterschiedliche Tatbestände im Bußgeldkatalog, also zwei unterschiedliche Ordnungswidrigkeiten. Es besteht auch keine Tateinheit.

    :oh_man:Ich wäre mit diesen Bemerkungen vorsichtig, wenn meine Rechtskenntnisse auf dem Zählen von Plaketten beruhen würde.

  • So war heute beim TÜV !hat alles Super geklappt.Der Tüv hat mir auch gleich denn
    Stempel für 6/2013 reingemacht =).Der wollte allerdings das alte Kennzeichen sehen
    warum auch immer ? .
    Für die Zulassungstelle hat es Zeitlich nicht mehr gereicht am Samstag lasse dann den
    Wappen reinmachen.


    PS: Wie ist es eigentlich ,wenn ich jetzt aus dem alten Kennzeichen den Wappen
    rausmache (vorausgesetzt es geht ohne es kaputt zu machen) und in den neuen
    Kennzeichen reinsetze.

    Meine Denkweise : 1 ) dann spare ich mir doch das Geld und die Fahrt für das
    umstempeln .


    2) oder ist es eine Straftat?

  • Zitat

    PS: Wie ist es eigentlich ,wenn ich jetzt aus dem alten Kennzeichen den Wappen
    rausmache (vorausgesetzt es geht ohne es kaputt zu machen) und in den neuen
    Kennzeichen reinsetze.

    Meine Denkweise : 1 ) dann spare ich mir doch das Geld und die Fahrt für das
    umstempeln .


    2) oder ist es eine Straftat?

    Ein Kennzeichen ist eine Urkunde.

    Urkundenfälschung ist eine Straftat.

  • Zitat

    Original von Fire35

    Es sind zwei unterschiedliche Tatbestände im Bußgeldkatalog, also zwei unterschiedliche Ordnungswidrigkeiten. Es besteht auch keine Tateinheit.

    :oh_man:Ich wäre mit diesen Bemerkungen vorsichtig, wenn meine Rechtskenntnisse auf dem Zählen von Plaketten beruhen würde.


    So da Au und Hu nicht zusammen beim TÜV gemacht werden müssen sondern auch die Au in einer anderen Werkstatt etc. Und der Au Bericht für das Fahrzeug nicht länger als 1 Monat her sein darf frag ich mich wie man da doppelt bestraft werden will. Und noch was entspann dich mal bisschen und wenn du was findest wo das genau drinnen steht dann als her damit

    wer viel redet hat keine zeit nachzudenken :perfekt2: