ohne db-killer fahren oder mit modifiziertem db-killer fahren gibt bekanntlich 73,50€ bußgeld (50€ strafe + 20€ bearbeitung + 3,50€ porto) + 3 punkte. zumindestens kenne ich es so. berichtigt mich falls ich falsch liege oder sich mitlerweile was in der gesetzgebung geändert hat !
nur was ich mich frage, wie erkennt die rennleitung modifizierte db-killer ?
also ich meine jetzt nicht die schlampig aufgebohrten, sondern die, die gut modifiziert sind, so das es ausschaut als ob es so sein müsste.
zb. das rohr sauber abgesägt oder das originale rohr weggemacht und durch ein dickeres ersetzt oder zum originalen rohr noch ein weiteres dazu geschweist.
ich fahre also mit einem solchen db-killer, der natürlich lauter ist und komme promt in eine kontrolle.
der poli sieht sofort eine sportauspuffanlage und nachdem er die papiere gecheckt hat, sieht er auch das der esd eingetragen ist.
also geht er nach hinten um zu schauen ob der db-killer drinnen ist und er ist drinnen.
so und wie gehts jetzt weiter ?
die maschine ist dem frosch also zu laut aber der eds ist eingetragen und der db-killer ist drin.
der db-killer schaut auch nicht nach schweizerkäse aus und das rohr ist länger als... keine ahnung... sagen wir 5cm.