Liebe Biker,
im Oktober 2011 habe ich mir ein neues Auto gekauft. Motorräder habe ich schon genug.
Es handelt sich um ein Sportcoupé, die Marke spielt jetzt mal keine Rolle.
Im Kaufvertrag steht Neufahrzeug ohne weitere Einschränkungen oder Mängelangaben.
Ich habe das Auto zum erstem Mal bei der Übergabe gesehen, Mängel festgestellt und reklamiert:
Diverse Lackkratzer (kann man wegpolieren) und der Ledersitz hatte „nette“, ungewöhnliche Falten.
Der Verkäufer vewarf meine Reklamation aus folgenden Gründen:
1. Das kann später auch bei Ihnen passieren.
2. Sie haben schließlich nicht den vollen Listenpreis bezahlt.
3. Das Auto war ein Ausstellungsfahrzeug und da muss man mit solchen Mängeln rechnen
Zu 1: OK, mein Fehler . Rost und Dellen können auch später bei mir auftreten. Das würde ich genauso reklamieren.
Zu 2.: Den Preisnachlass bekam ich ja eben nicht wegen Hinweisen auf vorhandene Mängel, sondern weil er üblich ist. Wer zahlt heute noch den vollen Listenpreis? Selbst bei einem außergewöhnlich gutem Rabatt muss ich doch keine Mängel akzeptieren!
Zu 3.: Von einem Ausstellungsfahrzeug habe ich nichts gewusst. Angeblich hätte ich das auf den Bildern erkennen können, die im Verkaufsraum aufgenommen wurden. Da ich den Neuwagen mit 0 km telefonisch nach einem Onlineangebot von einem deutschen Vertragshändler gekauft habe, bin ich von einem mängelfreien Fahrzeugzustand ausgegangen.
Mit dem Verkäufer konnte ich mich nicht einigen. Hilfsweise stellte ich einen Garantieantrag an den Hersteller. Der lehnte mit der Begründung ab, dass die Mängel während der Ausstellung entstanden sind und er nicht dafür haftbar ist, womit ich eigentlich auch gerechnet hatte. Der Hersteller hat sich vermittelnd mit dem Autohaus eingesetzt und die haben inzwischen immerhin die Kostenübernahme für eine Lackbehandlung zugesagt.
Die Gebrauchsspuren am Ledersitz sind noch strittig. Der Verkäufer ist nicht mehr für das Autohaus tätig. So argumentierte der GF, dass er nicht mehr klären kann, was damals besprochen wurde. Ich sagte ihm, er muß nur in den Kaufvertrag schauen. Da steht klipp und klar „Neuwagen“ ohne Einschränkung. Der Geschäftsführer vom Autohaus jammert weiter, am Ledersitz könne er nichts mehr dran machen, er hat eh schon an dem Auto nichts verdient. Es hätten vielleicht 20 Besucher auf dem Fahrersitz gesessen und wenn davon Mängel entstehen, stimmt etwas mit dem Leder oder der Unterposterung nicht. Dafür muss dann die Garantie des Herstellers eintreten.
Ich bin ja nach wie vor der Meinung, mein Vertragspartner und der Ansprechpartner aus der Sachmängelhaftung (ja, ich kenne meine Ansprüche) ist das Autohaus. Zumal der Hersteller mir gegenüber eine Garantie bereits abgelehnt hat.
Ich hoffe mal, das Ganze geht noch gütlich aus.FB_Addon_TelNo{
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