frage zur schadensregulierung nach parkumfaller durch auto

  • Richtig!!!!

    Jede versicherung versucht zu ihren gunsten abzurechnen,und wie auch Rocket gesagt hat,abtretungserklärung unterschreiben,

    und gut is es,keine kosten,kein stress,keine anrufe,keine Post usw.

    Nur auf die Kohle warten,ohne verarschung. =) =) =)

  • Gutachter in München.
    http://www.fahrzeuggutachten-muenchen.de/

    ansonsten ruf mal deinen Händler an, der kennt sicher auch noch einen guten.

    Die schwinge, wenn da ein guter kratzer drinn ist, geh davon aus das sie schrott ist.
    Hatte sowas mal an der TRX, da erzählte der Gutachter was von kerbkräften usw.

  • haste genau recht, habe gerade telefoniert und wie ich fast dachte ist es dasselbe wie beim rahmen - alu ist bei kratzern schrott. und gutachten wird ab ca750eu schadenswert von der versicherung bezahlt, nur darunter ist ein kostenvoranschlag ausreichend. danke euch nochmal, hat mir extrem geholfen :perfekt3:

  • ICH ließ ein Gutachten von einem FREIEN GUTACHTER erstellen und schickte selbiges an die gegnerische Versicherung. Nach 2 Wochen hatte ich das Geld auf dem Konto. Alles ganz problemlos und ohne Anwalt. Ende und aus !


    Ich hatte bei einem Schaden unter 1000€ ein Kostenvoranschlag, die Schuldfrage war durch die Polizei 100% geklärt, alles war der gegnerischen Versicherung bekannt und ich hatte nach 7 Monaten immer noch nicht mein Geld. "Ende und aus" war es erst als mein Anwalt, den ich mir dann genommen hatte, einen bösen Brief geschrieben hatte. Innerhalb kürzester Zeit nach der Klageandrohung hatte ich meine Kohle.
    Jetzt beim Auto wars das gleiche, da hat sich sogar meine Haftpflicht mit der gegnerischen Versicherung auf 50/50 geeinigt, obwohl ich mit meinem Fahrzeug stand und der Opa mir reingefahren ist. Wieder Klageandrohung meines Anwaltes und nun bekomme ich 100% ersetzt.
    Ohne Anwalt läuft bei mir nix mehr.
    th

    Ps: Schaden waren beim Auto übrigens etwas über 1.500€, KV hat gereicht. Schein von Versicherung abhängig zu sein ob ein Gutachter benötigt wird.

    Kein Geld, scheiß Job, miese Wohnung - aber zwei geile Moppeds! :yeh:
    Km-Stand: MZ 1000 SF 40.000 km -- KTM 1190 Adventure 82.000 km

    Mein Leben spielt sich deutlich unter meinem Niveau ab!

  • Immer drauf achten, wenn der Gutachter kommt das am Fahrzeug keine Mängel sind, bzw. alles STVZO ist z.B. Profil-Tiefe etc. steht sonst alles im Gutachten.

  • ICH ließ ein Gutachten von einem FREIEN GUTACHTER erstellen und schickte selbiges an die gegnerische Versicherung. Nach 2 Wochen hatte ich das Geld auf dem Konto. Alles ganz problemlos und ohne Anwalt. Ende und aus !


    Genau so habe ich es auch gemacht, als eine Frau vor meiner Tür das Auto angefahren hat. Ihr man hatte wieder mal das PDC des X3 ausgestellt, ist sie mir beim parken voll reingedonnert.

    Hat alles gut geklappt, kommt aber wahrscheinlich auf die Schadenshöhe und die Versicherung an. Aber nimm dir auf jeden Fall nen Gutachter und schau dann ob die zicken machen. Falls ja, Anwalt. Falls nein, perfekt.

  • Hallo Zusammen,

    Ich hatte zweimal einen Umfaller, beide Male mit klarer Schuldlage und Eingestaendnis des Unfallgegners. Einmal waren 2.500 Euronen, beim zweiten Mal 3.300 Euro (= wirtschaftlicher Totalschaden). Beide Male waren bis auf den Ärger wegen den Umfallern stresslos. Ich wurde von der Versicherung gefragt ob ich deren Gutachter nehme oder einen eigenen. Habe dann einen eigenen genommen und wurde fair behandelt. Das Geld einer umgeschmissenen Doppel-X habe ich dann in meine jetzige Blade investiert. Ich bin dem Umschmeisser heute noch dankbar.... :)8)

  • da Du Dich offensichtlich nicht im Geringsten auskennst geh zum Anwalt und lass den alles machen einschließlich Gutachter beauftragen. Der Anwalt kostet Dich nichts, also Quatsch die Fehler selbst zu machen.

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • da Du Dich offensichtlich nicht im Geringsten auskennst geh zum Anwalt und lass den alles machen

    goil - könnte man auch bischen was erklären, wieso, warum usw - kennst dich mit dem sc... ja aus ;)

    aber hab mich mittlerweile in das thema reingelesen und verstehe die gesetzeslage so langsam .. schon richtig, das ganze ist an anwalt übergeben (nicht an dich ;) - nur spaß) und sachverständiger beauftragt. die sache mit wiederbeschaffungswert minus restwert und ausnahmefall bei weiternutzung ist schon tricky , dann noch nutzungsausfall usw. - würde in zukunft anderen den selben rat geben direkt zum anwalt zu gehen.

  • Boah muss die Welt schlecht geworden sein seit meinem letzten Unfall...

    Aber so ist das schon richtig, denn jeder Berufsstand muss leben. Anwalt ohne Streit und Gutachter ohne vorher mit der Werkstatt über nen KVA zu sprechen. So hat wenigstens jeder was von deinem Unfall, zumindest vorläufig, weil Ende des Jahres wieder jeder über seine Beitragserhöhung in der KfZ-Versicherung schimpft. :tougue: :tougue: :tougue:

    Man muss nicht ab einem Schaden von 750,- EUR einen Gutachter haben, nur darunter bezahlst du ihn halt selbst. Mir sind die anderen früher regelmäßig in sämtliche Seiten meiner Autos reingefahren, einen Anwalt hab ich nie gebraucht. Einmal hat mir sogar die böse Versicherung mehr ausgezahlt, als ich verlangt habe. Hatte wohl irgendeine Pauschale vergessen, welche die aber freiwillig (!!!) mitbezahlt haben. Wahrscheinlich lag es aber auch daran, dass ich einfach immer vorher freundlich am Telefon mit denen über alles gesprochen habe. Das liegt halt nicht jedem...

    _______________________________

    "Das Erdöl ist eine nutzlose Absonderung der Erde - eine klebrige Flüssigkeit, die stinkt und in keiner Weise verwendet werden kann."
    (Aus einer Verlautbarung der 'Akademie der Wissenschaften' in St. Petersburg 1806)

  • agent orange,dann bist du entweder ein glückspilz,oder die ausnahme,die die Regel bestätigt....mal ganz abgesehen davon,woher weisst du eigentlich das du wirklich das bekommen hast was dir zustand?

    Jage nichts, was du nicht Töten kannst!

    Übrigens, falls du das lesen kannst...habe ich dich nicht geblockt ;) :fadenkreuz:

  • Ich hatte neulich einen ähnlich gelagerten Fall, ging alles problemlos.
    -> der Verursacher hat zugegeben dass es seine Schuld war
    -> Gutachter selbst bestellt und Abtretung unterschrieben
    -> Abrechnung lt. Gutachten (also ohne Mwst) wurde problemlos innerhalb von 1 1/2 Wochen von der Versicherung bezahlt

    mfg

    "Racing, competing is in my blood. It´s part of me, it´s part of my life."
    Ayrton Senna

  • Es ist wie mit der Steuer; viele gehen nicht zum Steuerberater, weil sie meinen, alles selbst zu können. Den Staat freut das. Bei der Schadensregulierung ist es ebenso. Ich darf auf meine diversen Beiträge hierzu verweisen. Alleine die 130 % Regelung mit all ihren Besonderheiten kennen und beherrschen ganz sicher die wenigsten Nichtjuristen, da bin ich mit absolut sicher.

    Was glaubt ihr eigentlich ist der Grund dafür, dass die Gerichte und nicht etwa die Anwälte immer wieder entscheiden, dass es das gute Recht des Geschädigten ist, anwaltlichen Beistand zu haben. Wenn einer mit dem Lkw die Gartenmauer umfährt, bestellst Du auch den Maurer, obwohl du das bißchen Mörtel und Steine auch selbst zusammenklatschen könntest. Ich wundere mich manchmal nur, dass manch einer sich nicht selbst die Zähne zieht....geht auch.

    rafa27: da bin ich aber froh, so brauche ich den Auftrag nicht abzulehnen =) . Ich bin noch immer am A...h und froh, dass ich von Zeit zu Zeit ein wenig posten kann. Mehr ist zur Zeit nicht drin.

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • geb da auf jeden fall recht .. die ganzen regelungen kann man als laie schwer durchblicken, geht mir im moment nicht anders. bei jeder sache, die ich meine verstanden zu haben, ergibt sich wieder mind. eine neue frage - zwangsläufig hat man von irgendeinem recht, das einem zusteht keine ahnung. was auch noch dazukommt ist, das der gutachter auch nicht unbedingt alles richtig macht (das merke ich gerade). halte das ganze zwar nicht für besonders effizient oder gerecht, aber muss man so machen.

  • Hatte damals auch einen Umschupser (musste es sogar von der gegenüberliegenden Strassenseite mit ansehen!!!! :brenn: ), Sachlage war klar, Autofahrer geständig und bei der Allianz versichert.

    Wollte erst noch sagen, naja, nix passiert - bis ich die Macken im Rahmen gesehen habe.

    Hab's Mopped zur freien Werkstatt meines Vertrauens gegeben, die haben einen Gutachter ihres Vertrauens genommen, das an die Versicherung geschickt, die hat da wirtschaftlicher Totalschaden den angebenen Rest-/Schrott-Wert des Moppeds noch mal um 75eu nach oben korrigiert mit Angabe des potentiellen Schrottankäufers und den Betrag dann anstandslos ausgezahlt.

    War alles für mich stresslos, obwohl ich eigentlich lieber ne SC28 ohne Rahmenschaden hätte - aber bisher noch bei keinem TÜV nen Problem gewesen.

    WÜnsch Dir mal viel Glück !

  • Zitat

    Aber so ist das schon richtig, denn jeder Berufsstand muss leben. Anwalt ohne Streit und Gutachter ohne vorher mit der Werkstatt über nen KVA zu sprechen. So hat wenigstens jeder was von deinem Unfall, zumindest vorläufig, weil Ende des Jahres wieder jeder über seine Beitragserhöhung in der KfZ-Versicherung schimpft.

    Da hast Du auch nicht ganz unrecht. Es gibt ja auch soetwas wie die Schadensminderungspflicht.

    Wenn ich schuldlos einen überschaubaren Unfallschaden habe, besorge ich mir einen Kostenvoranschlag (der von den Händlern auch eher grosszügig gestaltet wird) und reiche den neben meinen Forderungen nach einer Ausfallentschädigung und einer Kostenpauschale bei der gegnerischen versicherung ein. Bekomme ich das Geld und lasse reparieren, habe ich neue Teile und das Nutzungsausfallentgelt und die Pauschale. Repariere ich selbst, verzichte ich auf die Märchensteuer und habe ggf mehr oder weniger über (wer baut wegen eines Kratzers wirklich eine neue Schwinge in ein 6 Jahre altes Moped?)

    Ist die versicherung mit meinen Forderungen nicht einverstanden oder zahlt nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums, dann schalte ich einen Anwalt ein, der dann auch ggf. einen eigenen/unabhängigen Sachverständigen beauftragen kann.

    Damit bin ich in der Vergangenheit immer gut gefahren. Bei Schmerzensgeldansprüchen oder strittiger Schuldfrage ist das natürlich etwas anderes. Da gehe ich sofort zum Anwalt.

    Man muss die Kosten ja nicht mutwillig in die Höhe treiben. Wenn ich bekomme, was ich will, wozu dann noch einen Anwalt? Bezahlen muss den letztendlich die Gemeinschaft der Versicherten. Das sind wir doch alle (oder zumindest fast).

  • und wie machst Du es mit der USt.? Wie machst Du Nutzungsausfall geltend, wenn Du selbst reparierst? Wieviel Lohnkosten setzt Du an, wenn Du mit der 130 % Regel Dein Moped behalten willst, das Gutachten aber höher liegt? Schlag mal die Möglickeiten vor, bin gespannt.

    Es gibt noch einen anderen Gesichtspunkt. Der Anwalt kostet dasselbe, ob man ihn von Anfang an regulieren läßt oder erst, wenn es Probleme gibt. Man spart also nichts, wenn man den Anwalt später doch braucht. Man bekommt dann auch alles, was einem zusteht, nicht nur, was man will, weil man nicht alles weiß, was einem zusteht.

    Drittens freut sich ein Anwalt, wenn er einen einfachen Schaden regulieren kann. Dann ist er häufig auch bereit, mal hier und da zu helfen, ohne gleich mit dem großen Gebührenlöffel zuzuschlagen. Für einen guten Kunden tut man eben auch mal mehr als für einen, der meint, er könne alles selbst und kommt nur mit dem Rest , den er nicht selbst hinbekommen hat. Ich lehne es z.B. ab, Restschäden zu regulieren, wie etwa streitige Tage Nutzungsausfall, weil z.B. ein Ersatzteil lange nicht verfügbar war, wenn der Geschädigte den dicken Brocken selbst reguliert hat. Leben und leben lassen.

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Zitat

    Es gibt noch einen anderen Gesichtspunkt. Der Anwalt kostet dasselbe, ob man ihn von Anfang an regulieren läßt oder erst, wenn es Probleme gibt. Man spart also nichts, wenn man den Anwalt später doch braucht. Man bekommt dann auch alles, was einem zusteht, nicht nur, was man will, weil man nicht alles weiß, was einem zusteht.

    Das ist mir schon klar. ;) ; das ist auch nicht der Grund. Ich schalte einen Anwalt dann ein, wenn meine (berechtigten?) Forderungen nicht erfüllt werden.

    Zitat

    Drittens freut sich ein Anwalt, wenn er einen einfachen Schaden regulieren kann. Dann ist er häufig auch bereit, mal hier und da zu helfen, ohne gleich mit dem großen Gebührenlöffel zuzuschlagen. Für einen guten Kunden tut man eben auch mal mehr als für einen, der meint, er könne alles selbst und kommt nur mit dem Rest , den er nicht selbst hinbekommen hat. Ich lehne es z.B. ab, Restschäden zu regulieren, wie etwa streitige Tage Nutzungsausfall, weil z.B. ein Ersatzteil lange nicht verfügbar war, wenn der Geschädigte den dicken Brocken selbst reguliert hat. Leben und leben lassen.

    Das ist verständlich. Komme aber eher selten in die Situation, einen Anwalt konsultieren zu müssen (letzter Unfall fast 8 Jahre her). Ferner kenne ich dann schon ein paar Anwälte in meinem Wohnort persönlich/freundschaftlich, die ich dann fragen kann.

    Zitat

    und wie machst Du es mit der USt.? Wie machst Du Nutzungsausfall geltend, wenn Du selbst reparierst? Wieviel Lohnkosten setzt Du an, wenn Du mit der 130 % Regel Dein Moped behalten willst, das Gutachten aber höher liegt? Schlag mal die Möglickeiten vor, bin gespannt.

    Märchensteuer habe ich in dem Fall nicht bekommen. Ist für mich eine Frage der Gegenüberstellung der Kosten. Rechne mir vorher aus, was ggf übrig bleibt. Nutzungsausfall mache ich für den Zeitraum geltend, den die Werkstatt üblichreweisfür die Reparaturdauer ansetzt. Wenn ichh mich recht erinnere, waren es beim letzten mal 5 Werktage.

    Mit der sogenannten 130% Regelung habe ich mich bislang noch nicht auseinandergesetzt, da dieser Sachverhalt bei mir noch nicht eingetreten ist. Die Schäden waren bislang immer (deutlich) unter dem Wiederbeschaffungszeitwert, bzw. es lag ein technischer Totalschaden (Auto) vor. Es gibt aber auch da Möglichkeiten (heute wesentlich einfacher als früher) sich zu informieren, wenn es erforderlich ist. Habe auch berufsbedingt Möglichkeiten an Urteile zu kommen. Würde mich also auch daher erst einmal informieren. Stellt sich der Versicherer aber quer, meine Forderungen zu akzeptieren, sei es nun unberechtigterweise oder auch weil meine Forderungen irrtümlich zu hoch sind, würde ich sicher auch einen Anwalt einschalten. Meine Erfahrungen dazu sind, dass es von versicherung zu Versicherung sicher unterschiedlich ist und auch von der Schadenshöhe abhängt.

    Ohne jemanden zu nahe treten zu wollen, aber bist Du sicher, wenn Du (als kleiner AN) eine Steuerberater beauftragst, immer besser fährst, als wenn Du nach Einarbeitung ins Stereurecht natürlich, Deine Steuererklärung selbstz anfertigst? Ich habe berufsbedingt auch mit Rechtsanwälten (in Widerspruchs- und Klageverfahren) zu tun und bin nicht immer "begeistert" von deren Rechtsanwendungsfähigkeiten. Den überwiegenden Anteil der Verfahren gewinnen wir (an zweiter Stelle kommen die vergleiche!). Sicher kann man das nicht verallgemeinern.