Unterschiedliche DB-Killer verwenden Shark Track 1000

  • Habe mir den Shark Track 1000 Doppelrohrendtopf zugelegt.

    Beispielbild:

    ...damit ich keinen Ärger bekomme: geklaut von boldorthorsten

    Nun wurde der Topf mit 2 Mal 2 verschiedenen DB-Killern geliefert: Racing und Street.
    Es gibt ja folgende Möglichkeiten:

    Ohne DB-Killer --> viel zu laut, nicht zugelassen und schon fast Körperverletzung
    Street DB-Killer --> ziemlich harmlos, zugelassen aber mir persönlich zu leise.
    Racing DB-Killer --> Auf jeden Fall über dem Grenzbereich, mir schon wieder zu laut, nicht zugelassen.

    Nun würde ich gerne wissen, ob ich in die eine Tröte den Street-DB-Killer und in die andere Tröte den Racing-DB-Killer einbauen kann. Das müsste von der Mischung doch den von mir erwünschten Sound ergeben :?:

    Das auch das nicht straßenkonform ist, ist mir klar - ist aber auch nicht die Frage. Als technischer 0-Checker würde ich gerne auch wissen, ob dadurch irgen etwas beeinträchtigt werden kann? Kann sich das negativ aufs Bike auswirken? Wohl eher nicht, oder :?:

    "Wenn man sich wie ein Drecksack fühlt, dann nur weil mein einer ist."

    - unbekannter Herkunft -

  • hmmmmm... scheint ne ziemlich dämliche Frage zu sein - daher wohl auch keine Antworten :mad2:

    "Wenn man sich wie ein Drecksack fühlt, dann nur weil mein einer ist."

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  • man könnt evtl. den Racing-Killer mit Dämmwolle (bitte keine IsoVer) umwickeln... Oder den StVo-Konformen Killer auf´s Minimum kürzen.

    Mir persönlich ist die Legalität ziemlich "Lachs" --> somit würde ich die zweite Variante wählen. Auf´m ersten Blick sieht´s halt so aus, als wenn was "Richtiges" drin ist;)


    Gruß Locke

  • Guten Morgen,

    ich melde mich zu der Geschichte auch mal zu Wort, da ich selbst den Track 1000 montiert habe....

    Ich muss zugeben die Racing dB-Eater sind schon im Grenzbereich, aber für meinen Geschmack genau richtig. Wenn du die beiden mischen willst, dann probiers doch einfach aus wie es sich anhört... Aber wenn ich jetzt von der Rennleitung wäre, würde nen Moped anhalten, dass in einem Pott 2 deutlich unterschiedliche dB-Eater verbaut hat, würde mich das mehr interessieren als wenn da 2 gleichmäßig Große verbaut sind.

    Deine Bedenken mit dem unterschiedlichen Staudruck der Auspuffanlage ist meiner Ansicht nach Wurst. Nur diese superkurzen Tüten ala Ixil Hyperlow sollen bedenklich sein und können eventuell Schäden hervorrufen.
    Ich für meinen Teil habe das Geschenk von Shark dankend angenommen und bin nur mit den Racing dB-Eatern unterwegs. In Österreich und Italien fehlen die Flöten meißt komplett..

    Wenn die Rennleitung etwas beanstandet, haste die dB-Eater ordnungsgemäß verbaut und der Pott hat ne ABE..

    Ich bin da aber auch ehr unempfindlich und möchte dich jetzt nicht überreden, mir ist das auch recht latte wo der Schnittlauch überall wächst 8)

  • Ich bin da grundsätzlich auch eher unempfindlich was die Rennleitung betrifft, mein Geldbeutel ist es aber nicht! (-:
    Habe hier irgendwo von einem gelesen, der in Österreich ohne DB-Killer unterwegs war und dann (wenn ich mich richtig erinnere) ca 250€ zahlen musste.

    Hat denn jemand ne Ahnung wie hoch die Strafe ausfallen kann (vor allem auch in Österreich) wenn man mit DB-Killern fährt, diese nicht manipuliert sind, der Topf keinen Kat hat - aber ABE - und die DB-Grenze vom Fahrzeugschein (ich glaube da stehen 99DB drin) überschritten wird.

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  • Im Ösiland weiß ich es nicht, aber in D hast du 5 db Toleranz. Wenn du darüber komsst kostet es 20-25 EUR, vorausgesetzt deine Killer sind original und unbearbeitet. So wurde mir das bei einer Messung meines Mopeds mal gesagt, der Hilfsförster hat sich dann auch ein wenig geärgert, dass ich noch ganze 0,2db unter der Grenze lag...

    Das Prinzip wird bei euch das Gleiche sein, Toleranz und Geldstrafe würd ich mal googeln. Sollten aber beides die gleichen Killersein, sonst hast du direkt ein Problem (In Bayern sogar mit Beschlagnahmung). Ich würde die Street-Killer an deiner Stelle unauffällig bearbeiten, so dass man es bei Herausnehmen auch nicht direkt erkennt. Löcher vergrößern und sauber ein kleines Stück kürzen z. B., dann solltest du nach längerem Probieren auch zum gewünschten Ergebnis kommen.

    _______________________________

    "Das Erdöl ist eine nutzlose Absonderung der Erde - eine klebrige Flüssigkeit, die stinkt und in keiner Weise verwendet werden kann."
    (Aus einer Verlautbarung der 'Akademie der Wissenschaften' in St. Petersburg 1806)

  • Löcher vergrößern und sauber ein kleines Stück kürzen z. B.


    Naja ich bastle eigentlich ungern an den Dingern herum! Wenn alles im Originalzustand ist kann man sich noch immer auf die Unwissenheit berufen - bei Manipulation ist der Vorsatz schwerer auszuschließen.

    Also ich werde nun auf jeden Fall die 2 identischen DB-Killer nehmen, welche das weiß ich aber noch nicht genau. Selbst wenn ich die für die Straße zulässigen nehme, fehlt trotzdem noch immer der KAT, sodass es bezüglich Betriebserlaubnis eh Probleme geben kann.

    Würde gerne mal die DB messen, aber habe hierzu nur ein iPhone, ich denke das ist außerst ungenau. Aber in welchem Drehzahlbereich messe ich denn? Im Fahrzeugschein steht "Standgeräusch in DB: 99" - "Fahrgeräusch in DB: 80". Soll das Ding beim Gas geben etwa leiser werden? :mad: :?zeichen: :?zeichen: :?zeichen:

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  • Zitat

    ... Aber wenn ich jetzt von der Rennleitung wäre, würde nen Moped anhalten, dass in einem Pott 2 deutlich unterschiedliche dB-Eater verbaut hat, würde mich das mehr interessieren als wenn da 2 gleichmäßig Große verbaut sind.

    Das ist wohl ein ganz entscheidender Punkt. Sind denn die Unterschiede im eingebauten Zustand zu erkennen?

  • Das ist wohl ein ganz entscheidender Punkt. Sind denn die Unterschiede im eingebauten Zustand zu erkennen?

    Ehrlich gesagt weiß ich das nicht genau, bin gerade nicht beim Bike - werde mir das dann heute Abend anschauen.

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  • Also hier in D schützt Unwissenheit nicht vor Strafe, hilft dir also nicht weiter.

    Hab mir nach mehreren polizeilichen Messungen nun auch mal ein eigenes Messgerät in der Bucht ersteigert, sollte aber nicht mehr wie 1,5db Toleranz haben (die staatlichen Handgeräte hier haben glaube ich auch noch 1db) also nicht die billigen chinesischen kaufen. Das Standgeräusch wird im 45° Winkel und 50cm Abstand bei halber Nenndrehzahl gemessen, also die Hälfte von der, die bei max. Leistung im Fahrzeugschein steht. Standgeräusch ist auch eigentlich ziemlich egal, hohe Abweichungen hierbei sollen nur auf ein ebenfalls erhöhtes Fahrgeräusch hinweisen. Letzteres ist nämlich unterwegs unmöglich zu messen. Man braucht ein großes Areal ohne Nebengeräusche und misst dann bei 50km/h (?) aus einigen Metern Entfernung das Geräusch, was natürlich leiser ist als das 50cm neben der Tüte

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    (Aus einer Verlautbarung der 'Akademie der Wissenschaften' in St. Petersburg 1806)

  • Also hier in D schützt Unwissenheit nicht vor Strafe, hilft dir also nicht weiter


    "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" - da hast du recht, aber trotzdem gibt es einen erheblichen Unterschied, wenn der Tatbestand des Vorsatzes erfüllt ist!

    "Wenn man sich wie ein Drecksack fühlt, dann nur weil mein einer ist."

    - unbekannter Herkunft -

  • Hallo,


    zur strafe > hier gabs doch mal ein Fred in dem dei neuen Strafen aufgelistet wurden ... waren so um die 250 Euro ?

    Bei uns in der Gegend ist die Strafe bei um die 100€ und 3 Punkte ohne DB Killer

  • Hallo,


    zur strafe > hier gabs doch mal ein Fred in dem dei neuen Strafen aufgelistet wurden ... waren so um die 250 Euro ?

    Bei uns in der Gegend ist die Strafe bei um die 100€ und 3 Punkte ohne DB Killer


    Habe ich auch gelesen, ist aber nicht die Frage! Frage ist: Endschalldämpfer mit E-Nummer, richtig montiert (KAT fehlt) mit eingesetzten DB-Killern, nichts manipuliert oder sonstiges - Tröte ist zu laut, was sind die Folgen :?: :?zeichen: :?: ... Vorsatz kann ausgeschlossen werden.

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    - unbekannter Herkunft -

  • Zitat

    Bei uns in der Gegend ist die Strafe bei um die 100€ und 3 Punkte ohne DB Killer

    Bist Du sicher? Wird da nicht nach Halter (135,00 Euro) und fahrer (90.00 Euro) unterschieden? dazu kämen nocn mal ca. 30,00 Euro Verwaltungsgebühren/Auslagen.

    Und zur eventuellen Beweissicherung können die von der RL noch ganz andere Register ziehen. :tougue:

  • Ja ^^ bei uns wird nix unterschieden (noch nicht?), wenn zu laut Kohle ran und Punkte, für den der das Fahrzeug bewegt :)


    Zatoichi: Das kann man so nicht sagen, wird von Beamten zu Beamten unterschiedlich sein. Manch einer lässt dich auch ohne DB Killer weiterfahren, der andere wiederrum nicht. Normalerweise, wenn die Kiste lauter ist hast du als Fahrzeughalter Pech und musst bezahlen, egal wie viel E Nummern da drauf sind, hab mich damlas bei der Dekra erkundigt da mein Hurric mit Killer bissel was über der Toleranz ist.

  • Macht beim Bezahlen aber einen Unterschied ob ich ohne DB-Killer oder mit gefahren bin. Ohne wird immer von 3 Punkten und 135,- geredet, obwohl ich keinen persönlich kenne dem das mal passiert ist. Wenn der Auspuff mit original Killer lauter ist als erlaubt (manche werden auch erst mit der Zeit lauter), dann ist es eben nur eine sehr geringe Geldstrafe (20 bis 25,-).

    Ob Kat oder nicht kann doch vor Ort niemand fesstellen, daher seh ich da kein Problem. Deutsche Scherriffs sind werder darauf geschult, noch technisch so ausgestattet, dass sie Abgase messen können. Von aussen sichtbar sind die ja nicht immer, gibt ja auch Einschubkatalysatoren die ich mir in mein Moped basteln kann. Mit ner meterlangen Spirale nach nem Wiederstand im Rohr suchen wär natürlich möglich, wird aber wohl keiner machen.

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    (Aus einer Verlautbarung der 'Akademie der Wissenschaften' in St. Petersburg 1806)

  • Zitat

    Macht beim Bezahlen aber einen Unterschied ob ich ohne DB-Killer oder mit gefahren bin. Ohne wird immer von 3 Punkten und 135,- geredet, obwohl ich keinen persönlich kenne dem das mal passiert ist. Wenn der Auspuff mit original Killer lauter ist als erlaubt (manche werden auch erst mit der Zeit lauter), dann ist es eben nur eine sehr geringe Geldstrafe (20 bis 25,-).

    So kenne ich das auch. Wenn ein ESD mit ENummer und dbKiller zu laut ist (wie mein BOS auf der VTR), ist es ja "nur" ein Mangel und keine Bauartveränderung. Dann bist Du mit 20 Euro Verwarngeld (ohne Verwaltungsgebühren, die beim VG nicht anfallen) dabei. Ohne Killer sind das in der Summe dann schon über 150 Euro (und 3 Punkte). Dürfte für einen veränderten dbKiller oder einen "nichtzugelassenen Racingkiller" wohl auch als Bauartveränderung (mit Erlöschen der BE) gesehen werden, fürchte ich.

  • Okay, also die Theorie mit den unterschiedlichen DB-Killern fällt aus! Habe mir das eben angesehen und die sehen einfach schon von außen erkennbar zu unterschiedlich aus!!!

    Somit bleibt nur die straßenzugelassenen oder die racing... kann mich noch nicht recht entscheiden, ich denke ich werde mal die DB messen und sehe dann ob die racing "viel zu laut" sind oder noch im Grenzbereich. Die zugelassenen sind auf jeden Fall äußerst lame!

    "Wenn man sich wie ein Drecksack fühlt, dann nur weil mein einer ist."

    - unbekannter Herkunft -

  • Zitat

    Die zugelassenen sind auf jeden Fall äußerst lame!

    Dann würde ich die noch lieber "modifizieren" als die Racing einzubauen (wenn , wie anzunehmen, erheblich zu laut).

  • Dann würde ich die noch lieber "modifizieren" als die Racing einzubauen (wenn , wie anzunehmen, erheblich zu laut).


    Wie gesagt, wenn ich da selbst Hand anlege weiß ich jetzt schon wie das Resultat aussieht! Völlig vermurkst und jeder grüne sieht das ohne Brille. Mir fehlen für so etwas die Werkzeuge...

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