Renntraining von der Steuer absetzen?

  • Nabend zusammen,

    gibt´s hier zufällig jemanden, der seinen Trainings und damit verbundenen Kosten steuerlich geltend macht?

    Der Hintergrund ist, dass ich ein Gewerbe habe, welches aber nichts mit Motorrädern oder überhaupt irgendwelchen Kfz zu tun hat. Mein aktuelles Moped war beim Vorbesitzer sogar im Betriebsvermögen und wurde zuletzt ausschließlich für Renntrainings verwendet. Auch diese Firma kommt aus einem komplett anderen Bereich und wenn das legal geht würde ich da natürlich nicht nein sagen, allein die Umsatzsteuer ist übers Jahr verteilt schon nicht schlecht. Ich dachte daran das als Werbeveranstaltung zu deklarieren und mir dementsprechend das Moped mit Aufklebern zu versehen, so dass ich eben alle mit diesem Event verbundenen Kosten direkt absetze. Oder wärs schlauer das komplett als 2. Firmenfahrzeug mit 1% Regelung abzusetzen?

    Bitte keine Antworten wie "frag einen Steuerberater"

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    "Das Erdöl ist eine nutzlose Absonderung der Erde - eine klebrige Flüssigkeit, die stinkt und in keiner Weise verwendet werden kann."
    (Aus einer Verlautbarung der 'Akademie der Wissenschaften' in St. Petersburg 1806)

  • Kein Problem. Ich setze meine Schminkkurse auch immer von der Steuer ab obwohl ich Baustellen Wc´s vermiete :lol:

    Wenn Du selbstständig bist, solltest Du eigendlich wissen wie die steuerliche Regelung ist für Dienst- Firmenfahrzeuge ausgelegt wird.
    Du bezahlst 1% für die PRIVATNUTZUNG eines Firmenfahrzeuges und bekommst NICHT 99% für die Firmennutzung Deines Privatfahrzeuges!

    Aufkleber auf dem Moped ist allenfalls Sponsoring. Das kannst Du aber nicht für Dich selber geltend machen.
    Bei einem Track Veranstalter ( Speer, Art Moto etc.) sieht es natürlich anders aus.

    Klar kannst Du es versuchen geltend zu machen. Selbst wenn der FA Beamte das erstmal durchgehen lässt, möchte ich nicht bei Deiner nächsten Steuerprüfung dabei sein.

    Du kannst 10 Fahrzeuge mit einer 1% Regelung belegen wenn Dein Umsatz es hergibt. Als Faustregel kann man sagen: Bei einem Fahrzeug BLP von 100000.- solltest Du einen Firmenumsatz per Anno von 1 Mio € haben.
    Sollte Deine Selbstständigkeit als Nebenerwerb ohne den dazu passenden Umsatz laufen, nutzt das FA gerne solche "spielereien" um einen Grund zu haben Dir den Gewerbeschein zu entziehen.

    Gruss
    Cuxman

    Einmal editiert, zuletzt von Cuxman (27. Dezember 2012 um 07:15)

  • Ist schon Hauptberuflich und Fahrzeuge werden betrieblich gebraucht. Hab auch schon gelesen, dass Motorräder ganz genau so wie Autos behandelt werden, man sollte es dann aber auch beruflich mal nutzen. Begründen kann man das ganz gut mit Fahrten in staugefährdete Regionen, welche ich sogar aktuell damit mache ohne es abzusetzen. Was 1% bedeutet ist mehr als klar, ich mach das schon ein paar Jahre. Bei 14k BLP müsste ich eben 1,68k per anno gegen die Ausgaben rechnen, also für Normalbetrieb nicht lohnenswert. Zubehörinvestitionen wären wohl grenzwertig beim absetzen...

    Das Jahr ist halt mal wieder um und man beschäftigt sich zwangsläufig damit und dass es gemacht wird weiß ich! Ob es einer Prüfung standhält nicht, daher Frage ich ja hier. Mit Werbeaktion meinte ich es so als wenn ich eine Messe buche um auf mein Produkt aufmerksam zu machen, 100% abzugsfähig. Die Zielgruppe bei mir ist halt groß, das könnte ich also plausibel erklären.

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    (Aus einer Verlautbarung der 'Akademie der Wissenschaften' in St. Petersburg 1806)

  • da wäre ja wohl ein Steuerberater der richtige Ansprechpartner.

    Jage nichts, was du nicht Töten kannst!

    Übrigens, falls du das lesen kannst...habe ich dich nicht geblockt ;) :fadenkreuz:

  • Also....ich hatte meinen Steuerberater auch schon mal drauf angesprochen.....ich habe auch immer so tolle Ideen :) :) :) .

    Der hatte dann aber ganz doll mit den Kopf geschüttelt. :D :D :D :D Naj, Farhrzeuge und die betriebliche Nutzung, lässt sich alles erklären....man muss da dann nur noch mit durch kommen und wenn ich dann in ein Paar Jahre eine Prüfung bekomme und ich darf so richtig nach bezahlen....das kann weh tun. Dann lieber gleich drauf verzichten.

    Sollte da doch eine Möglichkeit sein......möchte ich sie auch wissen. Danke schon mal, ist immer interessant über diesem Thema was zu erfahren.

  • Je nach Art des Gewerbes kann man das definitiv auch als Firmenfahrzeug anmelden. Ein Bekannter von mir macht das sogar, ist ebenfalls eine 1 Mann Firma und ist im IT Bereich tätig. Eben diese Fahrten in "staugefährdete Regionen" (Hannover Innenstadt und eigentlich alle Autobahnen hier z.B.) macht er auch wirklich mit seinem Moped. Hat das Motorrad seit Jahren und wurde auch schon geprüft.

    Sieht dann so aus (gerundet):

    Harley ca. 30k BLP gibt schon mal knapp 5k Ust. direkt wieder
    1% Regelung 3,6k/anno
    Afa über 6 Jahre (auf netto EK) 4,2k/anno, hier also schon 600,- weniger zu versteuern

    Hinzu kommt noch der Betrieb welcher nun gesamt als Kostenfaktor zu betrachten ist. Reifen, Service, Raparatur und Sprit absetzbar und immer ohne Ust, die Rechnung passt also.


    Hier mal für die Blade:

    14k BLP gibt knappe 2,25k Ust zurück
    1% Regelung 1,68k/anno
    Afa über 6 Jahre ca. 2k/anno, 320,- weniger zu versteuern.
    ebenfalls zzgl. Betriebskosten

    Jenach Fahrleistung könnte man seine zu versteuerndes Einkommen also um locker 2.500 EUR senken, was effektiv ausmacht muss sich jeder anhand seines Steuersatzes ausrechnen. Da ich mein Moped (im Gegensatz zu meinem Bekannten) nicht ewig fahren will, ist mir die daraus resultierende Ersparnis zu gering. Ich müsste das Motorrad dann ja beim Verkauf mit Ust. angeben und 1 Jahr Gewährleistung geben. Außerdem mache ich sämtliche Reparaturen selbst und fahr ständig mit gebrauchten Reifen, da hinkt die Rechnung in meinem Fall dann eh.


    Daher verfolge ich ja jetzt gerade den Ansatz nur Renntrainings als Werbekosten zu betrachten wie eben den Messebesuch (welcher übrigens teurer ist). Hier wäre das Motorrad kein Betriebsvermögen und es werden auch nur direkt entstehende Kosten angesetzt, keine Afa oder Ähnliches. Schätzen wir mal netto 800,- für ne 2 Tages Veranstaltung inkl. Reifen, Sprit, Anreise, Bremsen, Übernachtung, Sturzteile (hier wirds interessant), usw.
    Ust. gibts ja direkt wieder und dann bei 5 Veranstaltungen im Jahr sind es 4.000,- weniger zu versteuern. Selbst beim Spitzensteuersatz sind das über 2k/anno gespart, oder besser formuliert: 2,5 Trainings auf Staatskosten!

    Die 2. rechnung macht in meinem Kopf finanziell Sinn und hat eigentlich kaum administrativen Aufwand zur Folge, das Belege sammeln in 1. Fall ist deutlich mehr Aufwand. Natürlich hätte ich dann bei dieser "Werbeaktion" auch Infomaterial dabei und würde ein Plakat an meinen Anhänger tackern ;)

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    "Das Erdöl ist eine nutzlose Absonderung der Erde - eine klebrige Flüssigkeit, die stinkt und in keiner Weise verwendet werden kann."
    (Aus einer Verlautbarung der 'Akademie der Wissenschaften' in St. Petersburg 1806)

  • Je nach Art des Gewerbes kann man das definitiv auch als Firmenfahrzeug anmelden. Ein Bekannter von mir macht das sogar, ist ebenfalls eine 1 Mann Firma und ist im IT Bereich tätig. Eben diese Fahrten in "staugefährdete Regionen" (Hannover Innenstadt und eigentlich alle Autobahnen hier z.B.) macht er auch wirklich mit seinem Moped. Hat das Motorrad seit Jahren und wurde auch schon geprüft.


    Wobei ich mich frage, wenn man STVO Konform unterwegs ist darf man ja bisher nicht am Stau usw. vorbei fahren, in dem Fall bräuchte ich genau so lange wie mit einem Auto wenn ich nach Vorschrift im Stau stehen bleibe, eigentlich müßte durch diese Begründung schon ein vorsätzlicher Verstoß gegen die STVO vorliegen, und das Finanzamt könnte das dann gleich an die Bußgeldstelle weiterreichen :dumdiedum:
    Bei einem Fahrrad wäre es eher einleuchtend, da kann man die Radwege benutzen wenn vorhanden.
    (nur mal so ein Gedankengang von mir)

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

  • überholen is ja nu um vielfaches einfacher mit Motorrad,ein bekannter von mir hat seine Duc auch als Firmenfahrzeug laufen...

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    Übrigens, falls du das lesen kannst...habe ich dich nicht geblockt ;) :fadenkreuz:

  • Das Rechnen könnte ich auch noch, nur ob so wie ich im Baugewerbe da eine Möglichkeit habe ....weiß ich nicht.

  • Grundvorraussetzung für die Anwendung der 1% Regel ist eine mind. 50%ige geschäftliche Nutzung. Dies muss im Zweifelsfall anhand von "glaubhaften" Aufzeichnungen nachgewiesen werden.
    Dies könnte nur mit Renntrainings schwierig werden. Hier liegt auch das Hauptproblem für Variante2: die Werbeveranstaltung auf der Renne sollte glaubhaft und angemessen sein.
    Schwierig wird es, wenn du gemessen an den Gesamtwerbeausgaben, einen Großteil auf der Rennstrecke verbläst und das Produkt bzw. die Dienstleistung nicht explizit etwas mit dem Thema zu tun haben.
    Grad bei einspurigen Fahrzeugen sieht das F-Amt immer etwas genauer hin. Hatte schon mehrere Firmenfahrräder (über die Jahre) und es gab öfter Theater deswegen. Passiert ist am Ende aber nix ;)
    Beim Mopped führe ich trotz 1% Regel Fahrtenbuch, weil ich mir sicher bin, dass es irgendwann deswegen auch Nachfragen geben wird.

    Ich seh es persönlich so: Bevor ich die Kohle dem F-Amt gleich in den Rachen werfe, kann man es probieren. Allerdings sollte die Ausgabe plausibel sein und man muss immer damit rechnen dass das eingesparte Geld ggf. zurückgezahlt werden muss.

    There are old pilots and there are bold pilots but there are no old bold pilots!

  • Grundvorraussetzung für die Anwendung der 1% Regel ist eine mind. 50%ige geschäftliche Nutzung. Dies muss im Zweifelsfall anhand von "glaubhaften" Aufzeichnungen nachgewiesen werden.


    Richtig, aber sicherlich machbar. Diese Variante fällt für mich persönlich aber eh raus, die 2. Variante sollte alleinstehend betrachtet werden.

    Schwierig wird es, wenn du gemessen an den Gesamtwerbeausgaben, einen Großteil auf der Rennstrecke verbläst und das Produkt bzw. die Dienstleistung nicht explizit etwas mit dem Thema zu tun haben.

    Grad bei einspurigen Fahrzeugen sieht das F-Amt immer etwas genauer hin.

    Die Kosten für eine normale Messeausstellung fangen so bei ca. 2k an, eher drüber. Der Anteil an den Gesamtausgaben für Werbung wäre dann zwar nicht wenig, aber niemals der größte Teil.
    Ich will ja gedanklich auch weg von der Sichtweise, dass es dort um das Fahren oder gar die gefahrenen KM geht, sondern um ein Event zu Werbezwecken. Dass ich es erst einmal versuchen kann und dann im Zweifelsfall nachzahle ist bekannt. Bei solchen Themen wird dann aber meistens gegen das Finanzamt geklagt, was auch wieder Geld kostet. Einfacher wär´s, wenn jemand sowas schon mal gerichtlich durchgesetzt hat, dann könnte man sich im Zweifel auf dieses Aktenzeichen berufen (muss auch nicht zu 100% übernommenwerden, weiß ich). Wenn es so etwas gibt, dann würde ich es ab 2013 definitiv mit ansetzen, ohne wär´s mir auch zu riskant und ich will ja keine Prüfung provozieren.

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    "Das Erdöl ist eine nutzlose Absonderung der Erde - eine klebrige Flüssigkeit, die stinkt und in keiner Weise verwendet werden kann."
    (Aus einer Verlautbarung der 'Akademie der Wissenschaften' in St. Petersburg 1806)