Mit A beschränkt und Fireblade im Ausland

  • Hallo Leute,

    so heute habe ich mich mal wieder ein wenig über die intelligente EU-Gesetzgebung aufregen dürfen.

    Habe diesen August mit meine Vater ne Woche an der Cote d´Azur mit den Mopeds geplant. Freu mich da auch schon wirklich drauf, ganz gemütlich an der Küste entlang zu fahren, Hotels entlang der Route sind auch schon gebucht, muss nur noch die Zeit rumgehen.

    Aktuell fahre ich ne SC57 allerdings noch auf 34 PS gedrosselt für dieses Jahr. Natürlich nervt die Drossle klar, aber ich habe auch vor das Bike einige Zeit lang danach noch zu fahren. Also geht alles und das Jahr bekomme ich auch rum.

    Jetzt der Witz: Die neue EU-Führerscheinrichtlinie fordert dass Krad´s für die Klasse A2 (Oder wie bei mir noch A beschränkt) maximal 70 kW ungedrosselt haben dürfen. Na Super, dass wusste ich bis dato nicht, da diese Regelung in Deutschland (Gott sei dank) ausgeklammert wurde.

    Jetzt muss ich mir echt noch ein zweites Bike mit max. 95PS zulegen und drosseln auf 48ps!!!!

    Witzigerweise sind es auch noch 95 PS und keine 98, da wäre ja ein einigermasen großes Angebot...

    So ich geh jetzt noch bisschen gefrustet ne billige GSX-R 400 suchen...


    Gruß Yannik

  • Suzuki GS500E

    Günstig
    Solide
    und offen hat sie knapp 48PS.

    Diese ganze EU-Regelung ist wirklich hirnrissig. Aber das ist nicht nur bei A-beschränkt so...

    "Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende
    beides verlieren." - Benjamin Franklin (*17-Jan-1706, † 17-Apr-1790)
    2016:
    26.4. Assen mit Trackdays4all
    2.5. Assen mit Trackdays4all
    5.-6.5. Oschersleben mit Hafeneger #791
    9.-10.6. Mettet mit Dunn #791
    18.7. Assen mit Trackdays4all
    9.8. Assen mit Trackdays4all
    9.-11.9. Osl mit Hafeneger #791
    26.9. Assen mit Trackdays4all

  • Wobei ja auch noch nicht einmal fest steht, ob das im Ausland überhaupt geandet wird. Da sind sich ja sämtliche Motorrad Zeitschriften über nichts sicher. Motorrad hat glaub ich sogar mal beim Bundes Verkehrsamt nachgefragt und selbst die konnten keine sichere Auskunft geben. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, musst du dir halt was kleineres holen. Würde mir dann aber nur ne günstige Maschine, wie z.B. CB500 oder ãhnliches zulegen und nach dem Trip wieder verkaufen. Ich

  • naja, wegen einem Trip extra ein Bike kaufen ?(

    da würde ich für dieses Jahr lieber ne andere Route wählen

    sehe ich auch so..
    aber vielleicht spielt bei ihm Geld keine Rolle...
    dann soll er kaufen was er will :)

    Und so eine CB500 ist doch auch was schönes für nebenbei ^^

  • Stehe möglicherweise mit meiner Meinung alleine da, aber es ist international vereinbart, dass nationale Führerscheinregeln gegenseitig anerkannt werden. Eine EU-Richtlinie ist an sich noch kein Gesetz, nur wenn sie von den nationalen Parlamenten umgesetzt wurde wird sie verbindlich. Wenn du also in Deutschland mit einer vorhandenen Konstellation Führerschein/Motorrad fahren darfst darfst du das auch als Tourist(!) (mit einem in D angemeldeten Motorrad) innerhalb der gesamten EU. Wenn du dich in Frankreich niederlassen(!) würdest wäre die Geschichte etwas anders, da würde das gelten, was Frankreich von der EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt hat. So ist jedenfalls mein laienhaftes Rechtsverständnis. Du solltest dir vielleicht vor der Reise (z.B. beim ADAC) eine Rechtsauskunft einholen.


    edit: P.S.: In Frankreich gilt ja auch noch allgemein die 100PS-Grenze, was einen Deutschen mit einer 178PS-Blade nicht davon abhalten kann, nach Frankreich zu fahren.

  • Stehe möglicherweise mit meiner Meinung alleine da, aber es ist international vereinbart, dass nationale Führerscheinregeln gegenseitig anerkannt werden. Eine EU-Richtlinie ist an sich noch kein Gesetz, nur wenn sie von den nationalen Parlamenten umgesetzt wurde wird sie verbindlich. Wenn du also in Deutschland mit einer vorhandenen Konstellation Führerschein/Motorrad fahren darfst darfst du das auch als Tourist(!) (mit einem in D angemeldeten Motorrad) innerhalb der gesamten EU. Wenn du dich in Frankreich niederlassen(!) würdest wäre die Geschichte etwas anders, da würde das gelten, was Frankreich von der EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt hat. So ist jedenfalls mein laienhaftes Rechtsverständnis. Du solltest dir vielleicht vor der Reise (z.B. beim ADAC) eine Rechtsauskunft einholen.

    Rein logisch macht das Sinn,
    ich kenne das vom Auto und dieversen Tuningumbauten.

    Autos die in den Niederlande oder GB angemeldet sind haben teils derbe Tuningumbauten welche hier in Deutschland durch jeden TÜV / Dekra fallen würden..
    Trotzdem dürfen die damit in Deutschland rumfahren und werden nicht behelligt / stillgelegt bei einer Kontrolle...

    Daher denke ich auch das das Länderrecht der ausgestellten Behörde greift, und nicht das des Aufenthaltslandes...

  • Wegen dem Problem hat ein Fahrlehrer aus der Facebookgruppe meiner Hausstrecke bei Ministerium angefragt.
    Ich zitiere mal eben die Antwort:

    "(...) Sie thematisieren die Umsetzung der Leistungs-Ableitung bei der Fahrerlaubnisklasse A2 in den EU-Staaten.

    Es gelten die Regelungen der Fahrerlaubnis-Verordnung:
    Klasse A2: Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.

    Deutschland hat die angesprochene Regelung nicht vollumfänglich wortgetreu umgesetzt, da nach Auffassung aller Experten die Ableitung nicht kontrolliert werden kann. Eine Vorschrift, die in der Praxis nicht vollzogen werden kann, ist daher nach Auffassung des BMVBS sinnlos. Auch im Ausland kann dies nicht kontrolliert werden.

    Mit freundlichen Grüßen (...)"

    heißt in meinen Augen, dass du mit der gedrosselten Blade nicht ins EU-Ausland fahren darfst, jedoch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sagt: Scheiss da nix, dann feid da nix

  • Wow, danke für die vielen schnellen Antworten.

    Plausibel schneint irgendwie alles zu sein, ich meine es wäre ja quatsch, wenn es in Deutschland legal ist, und in jedem umliegenden Land nicht.
    Allerdings sind die französischen Polizisten nicht gerade bekannt dafür mit sich reden zu lassen... Weil das würde den Urlaub dann doch ein wenig versauen, wenn ich auf einmal Fußgänger wäre.

    Die Option eine andere Route zu nehemne, gibt es so auch nicht mehr, haben schon alle Hotels gebucht etc.Wäre jetzt auch ein guter Aufwand ales nochmal neu zu planen.

    Das ist aber alle nicht so schlimm, meinem Vater und mir schwebte schon vor einiger Zeit vor, noch eine kleine 400er zu kaufen.

    Hat einer Erfahrung mit der GSX-R 400? 8)

    Gruß Yannik


  • Hat einer Erfahrung mit der GSX-R 400? 8)

    Sehr anfälliges Gerät, mit einer durchschnittlichen Motorlaufzeit von etwa 40.000km. Mein Kollege hatte eine, die hat bei 34.000 km schlappgemacht...
    Besonders handlich war sie auch nicht, Gabel war zwar ne USD aber nicht einstellbar...
    Und die absolute Katastrophe stellt die Ersatzteilversorgung dar. Die Kiste gibts ja nur als Grauimport. Wir haben nen verdammt großen Umkreis an Suzuki-Händlern angerufen um mal einen zu finden, der überhaupt Unterlagen für das Ding hat...
    Ich würd mir ein anderes Spielzeug suchen! Gabs nicht von Kawa ne 400er 4 Zylinder, die auch offiziell in Deutschland angeboten wurde?

  • Okay, ja das hört sich nicht so prickelnd an...

    Ja von Kawasaki gabs die ZXR400, finde die aber leider optisch nicht so gut... Diese 2 Staubsaugerschläuche gehen gar nicht. Link

    Trotzdem danke für die Warnung! ;)

    Gruß Yannik

  • Hi Yannik,
    fragen über fragen, und viele logische Antworten. Allerdings weiß keiner was genaues, glaube das selbst eine Rechtsauskunft beim ADAC nix garantiert. Die frage ist eigentlich einfach zu beantworten.Wenn du der Meinung bist das du mit der Blade fahren solltest, müsstest du wissen was die konsequens ist wenn man dich anhält.Wie oft bist du denn hier schon angehalten worden?
    Wenn dir das allerdings zu riskant ist,dann Suzuki GS500E oder CB 500.

    Ich würde es drauf ankommen lassen. :dumdiedum:

    Wie auch immer du fährst wünsch ich euch viel Spaß.

    Aus fahrphysikalischen Gründen entsteht ein Sicherheitsrisiko,wenn die Motorleistung dem Leergewicht nicht angepasst ist und dadurch außerordentlich starke Beschleunigungen möglich werden.
    ( Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat in seinem Beschluss zur Motorradsicherheit.)

  • ..

    ich würde es nicht darauf ankommen lassen...

    denn die Strafen in Frankreich sind recht hoch..Beispiel: nicht angeschnallt = 90€..sofort und bar...

    in GB gilt z.B. Rauchverbot in LKW...das gilt für alle Nationalitäten...

    es hapert allerdings oft am Personal die Gesetze umzusetzen...aber..ein Flic in France wird wohl ne Fireblade von ner kleineren unterscheiden können.

    Oftmals stehen die Flics auch n paar Kilometer vor den Mautstationen auf Brücken rum...an der Mautstation stehen dann die Kollegen zum rausholen der verdächtigen Fahrzeugen...

    ich würde es nicht riskieren...und ich bin öfter in France als LKW-Fahrer...sehe da genug an Kontrollen..