Anhänger und die Frage nach dem Gewicht...?

  • Hallo zusammen,

    möchte mir einen Anhänger kaufen. Nun würde mich folgendes interessieren: Zählt nun das zGG des Gespanns oder das tatsächliche Gewicht bei Inbetriebnahme?
    Bsp.:
    Anhängelast PKW - 1000kg
    Leergewicht Hänger - 300kg / zGG Hänger 1300kg
    Wenn ich nun den Hänger mit 400kg belade liege ich bei genau 1000kg was das PKW ziehen darf. Oder würde die RL nun sagen "ne ne ne, der Hänger hat 1300kg".

    Wäre klasse dazu eine Antwort zu bekommen. Unter STVO habe ich nichts brauchbares finden können.

    Grüße,
    Stefan
    :yeh:

    Grüße aus Nürnberg   :yeh:

    Stefan #85

  • So weit ich weiß gillt das tatsächliche Gewicht bei Inbetriebnahme, also Hänger Eigengewicht + Ladung.
    Sonst wäre ich auch Jahrelang illegal unterwegs gewesen, denn ich habe einen 750kg Hänger ungebremst (also zulässiges Gesamtgewicht 750kg), durfte aber ans alte Auto nur 690kg bei ungebremsten Hänger anhängen.

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

    Einmal editiert, zuletzt von FireBlade Chris (21. August 2013 um 11:01)

  • Es zählt das was der Hersteller des Autos angiebt(zGG)und mit welchen Gewicht der Hänger beladen werden darf,der hat ja auch Höchstgrenzen.

    Bitte korrigiert mich wenn ich Mist erzähl..

    Ruhe in Frieden MatzeRR

  • Für Österreich gilt:

    es zählt das tatsächliche Gewicht. Außerdem ist zu beachten, dass du mit der Summe der hzG aus Zugfahrzeug und Anhänger nicht über 3,5to sein darfst - ansonsten brauchst du die Lenkberechtigung BE.
    Außerdem darf das hzG vom Hänger nicht höher sein als das vom Zugfahrzeug!

  • Seit Januar wurden die Bestimmungen für die Klasse B ja geändert bzw. angepasst - so heist es nun:

    "Führerscheinklasse B - gültig für alle Kraftfahrzeuge mit maximal 3.500 kg zG (zulässige Gesamtmasse) und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zG. Es darf höchstens 8 Sitzplätze außer dem Führersitz geben. Wiegt der Anhänger mehr als 750 kg darf das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination maximal 3.500 kg betragen.
    Alter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren
    Sonstige Regelungen: Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen; Einschluss der Klassen L und AM; Wegfall der Bestimmung "zG des Anhängers darf maximal der Leermasse des Zugfahrzeugs entsprechen".


    Führerscheinklasse B96 - gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger, dessen zG 750 kg übersteigt. Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination liegt über 3.500 kg aber maximal 4.250 kg.
    Alter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren.
    Sonstige Regelungen: Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber Schulung erforderlich.

    "Je nach Region und Fahrschule 150-500€!"


    Führerscheinklasse BE - gültig für die Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit über 750 kg und Kombination, aber maximal 3.500 kg.
    Alter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren Vorbesitz: Klasse B
    Sonstige Regelungen: Es ist keine Theorieprüfung, sondern nur noch die praktische Prüfung erforderlich."

    (Als kleine Randinfo)



    Da ich nur die Klasse B besitze und ich die Preise für BE unverschämt finde suche ich nun nach einem Hänger der mir das beste Konzept bietet. Da ich aber momentan noch einen Golf (1200kg gebremst/500kg ungebremst) fahre und erst nächstes Jahr ein anderes Auto ins Haus kommt hätte ich nun ein Problem wenn ich einen 1300kg Hänger kaufe und diesen nicht anhängen dürfte da ja das zG über der zulässigen Anhängelast liegt.

    Also meint ihr auch (so wie ich es für logisch erachte) das tatsächliche Gewicht der Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger ist bei Betrieb dessen entscheidend. Und nicht die in den Papieren genanten zG.

    Grüße aus Nürnberg   :yeh:

    Stefan #85

  • Zitat

    Um die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination zu bestimmen, werden die zulässigen Gesamtmassen des Zugfahrzeugs und des verwendeten Anhängers zusammengezählt; die Stütz- und Aufliegelasten bleiben unberücksichtigt. Die tatsächliche Beladung des Anhängers ist führerscheinrechtlich nicht relevant: Während das tatsächliche Gewicht für die Anhängelast maßgebend ist, kommt es für die erforderliche Fahrberechtigung allein auf die Eintragung der zulässigen Gesamtmasse in den Fahrzeugpapieren an.


    Quelle

    Heißt für mich --> du darfst

    und während der Diskussion fällt mir auf, wie froh ich doch bin, dass ich alle FS außer D und DE habe :D

  • Heißt für mich --> du darfst

    :lies nach: lt. ADAC-Text würde ich es auch so verstehen.
    Vllt. gönne ich mir das Vergnügen und suche mal eine Polizeidienststelle auf und stelle mein Anliegen dem dort zuständigem Fachpersonal zu Prüfung vor. :cop:


    Zitat

    und während der Diskussion fällt mir auf, wie froh ich doch bin, dass ich alle FS außer D und DE habe :D

    Sei froh...konnte leider keine der alten Klassen mehr absolvieren :motz:

    Grüße aus Nürnberg   :yeh:

    Stefan #85

  • Die Führerschein Klasse dürfte ja wieder ein anders Problem darstellen, ich hab ja noch den alten Führerschein, und der schließt den jetzigen BE noch mit ein.
    Wenn natürlich die Führerschein Klasse jetzt sagt mit dem normalen B darf man nur Hänger bis 750Kg zGG fahren hat das natürlich wieder andere Auswirkungen, dann dürftest du den Hänger zwar mit dem Auto fahren wenn er nur bis zum zulässigen Zuggewicht des Autos beladen ist, aber nur wenn du den richtigen Führerschein hast.

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

  • Außerdem gehe ich davon aus, dass die Gesetze dazu für Deutschland und Österreich gleich sind.

    Ich habe die Klassen C und CE (da ist ja dann alles außer D und DE dabei - A und B hatte ich ja schon, daher hab ich die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C, C1E, CE, F) erst im Mai diesen Jahres nachgemacht.
    Frage auf Seite 4 links unten

  • Bei diesen ganzen Regelungen mit den Führerscheinen blickt doch keiner mehr durch. Wollte auch mal genau wissen was ich mit der Klasse B fahren darf. hab mich bei Fahrschulen, bei der Führerscheinstelle und bei den Blauen erkundigt. und wieviel antworten hab ich bekommen? Alles verschiedene. Bin dann auf Nr sicher gegangen und hab dann Klasse BE gemacht. Nach dem der Antrag durch war hat das ganze 2 Wochen gedauert mit Fahrstunden und Prüfung. Hat mich alles in allem ca 500 Euros gekostet.


  • C/Ce berechtigt dich ja zum fahren von PKW mit Anhänger...


    Ja eh, aber um mich gehts nicht. Der TS hat nur B ;)

    Bei uns in Ö ist es bei nur Klasse B im Besitz so:
    Summe aus Fahrzeug + Hänger maximal 3500kg höchst zulässige Gesamtmasse
    man darf auch Hänger mit mehr als 750kg ziehen! Sofern die 3,5t nicht überschritten werden. Hänger muss halt ab 750kg gebremst sein.

    Die Kombination von FZG und Hänger muss so aussehen:
    Stützlast darf nicht überschritten werden
    tats. Gewicht darf die zugelassene Anhängelast nicht überschreiten.

    Übersteigt die Summer der HZG 3,5to, wird die Klasse BE benötigt!

    Ich denke, das wird bei euch drüben auch nicht anders sein!

  • Hänger muss halt ab 750kg gebremst sein.

    Gut, das muß er sowieso, ist Grundsätzlich vorgeschrieben.

    Bin ich froh daß das beim alten Führerschein klasse 3 noch alles dabei war.
    Im ersten Beitag hatte er allerdings nicht erwähnt was für einen Führerschein er hat, hab mich da schon gewundert warum er nur 400kg aufladen darf wenn das Fahrzeug 1000Kg ziehen darf und der Hänger nur 300Kg wiegt, weil da wäre ich eigentlich auf 700kg Ladung gekommen.
    Aber wenn die Gesamtmasse 3500kg betragen darf mit Klasse B, dann darf er ja die 700kg trotzdem aufladen. Weil der Führerschein hängt ja dann von der Zulässigen Gesamtmasse ab also zGG Auto + zGG Hänger.
    Wenn der Hänger 1300kg zGG hat darf dann das Auto maximal 3500 - 1300 = 2200kg zulässiges Gesamtgewicht haben. Wenn das Auto nicht grad ein SUV oder Jepp oder Kleinbus oder so was ist dürfte sich das ausgehen.

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

  • Jup, die 400kg versteh ich auch nicht ... habs aber als Tippfehler abgestempelt :D

  • Also mit der Klasse B darfst Du auch Hänger über 750kg fahren. Wichtig ist dabei nur dass die zGM 3,5t nicht überschritten wird.


    War eben bei einem Anhängerhändler. Der sagte mir es gäbe wohl zwei Arten mit dem Thema umzugehen:

    • Wenn man unterwegs ist und man wird kontrolliert wird das Gewicht des Zugfahrzeugs und des Hängers als Wert genommen.
    • Wenn man unterwegs ist und man wird kontrolliert wird das maximal mögliche Gewicht des Zugfahrzeugs und des Hängers als Wert genommen.

    Bei Variante (1.) würde das heisen man könne auch einen 5t Hänger an einen Golf hängen und nur 1kg Ladung auf dem Hänger ist. Bei Variante (2.) eben nicht.
    Welche dieser Varianten nun in der Praxis Verwendung findet ist wieder unklar.

    Werde mir tatsächlich den Spass gönnen und schau mal bei der Polizei vorbei. Wenn die mir dann keine klare Aussage geben können werde ich dem ganz klar sagen, das sie somit auch nicht das Recht haben mich anzuhalten und mir ein Vergehen vorzuwerfen. Wenn sie nicht mal selbst durchblicken. Wird bestimmt witzig :diskussion: :lach: :lach: :lach:

    Grüße aus Nürnberg   :yeh:

    Stefan #85

  • Zwei Sachen werden durcheinander geworfen:
    Anforderungen für die Führerscheinklassen und zulässiges Anhängegewicht laut PKW.

    Ich nehme mal B als Grundlage:
    Solange das Gespann das zulässige Gesamtgewicht von 3,5t nicht übersteigt, bist du safe mit dem B.
    Weiterhin darfst du bis 4,25t mit B fahren, wenn der Anhänger max. 750kg zG hat.


    Bei der erlaubten Anhängelast geht es logischerweise nur um tatsächliches Gewicht.
    Wenn du 1t gebremst anhängen darfst, kannst du natürlich einen Anhänger mit 1,3t zG nutzen.
    Du darfst ihn halt nicht voll beladen.

    Es klapperte die Klapperschlang' bis die Klapper schlapper klang

  • Bei der erlaubten Anhängelast geht es logischerweise nur um tatsächliches Gewicht.
    Wenn du 1t gebremst anhängen darfst, kannst du natürlich einen Anhänger mit 1,3t zG nutzen.
    Du darfst ihn halt nicht voll beladen.

    Weist Du das sicher bzw. woher hast Du diese Info?
    Denn so würde ich es auch für logisch erachten.

    Grüße aus Nürnberg   :yeh:

    Stefan #85

  • Weist Du das sicher bzw. woher hast Du diese Info?


    Meiner Ansicht nach stimmt das so!

    Weiterhin darfst du bis 4,25t mit B fahren, wenn der Anhänger max. 750kg zG hat.


    Das zweifle ich jedoch an. Dazu braucht man doch den Code 96 ...

  • Gewerblicher Transport = Maximal mögliches Gewicht
    Privater Transport = Reales IST-Gewicht

    Im privaten Bereich ist es schon recht schwierig das Max Gewicht zu erreichen, da irgendwann ein Anhänger mit Luftdruckbremse dranhängt.
    Und die wenigsten von uns werden einen SUV mit Luftdruckbremse fahren :)

    Hab noch irgendwo meine Schulungsunterlagen von Daimler. Werde sie mal am WE raussuchen und berichten.

    Gruß
    Cuxman