Hallo zusammen,
möchte mir einen Anhänger kaufen. Nun würde mich folgendes interessieren: Zählt nun das zGG des Gespanns oder das tatsächliche Gewicht bei Inbetriebnahme?
Bsp.:
Anhängelast PKW - 1000kg
Leergewicht Hänger - 300kg / zGG Hänger 1300kg
Wenn ich nun den Hänger mit 400kg belade liege ich bei genau 1000kg was das PKW ziehen darf. Oder würde die RL nun sagen "ne ne ne, der Hänger hat 1300kg".
Wäre klasse dazu eine Antwort zu bekommen. Unter STVO habe ich nichts brauchbares finden können.
Grüße,
Stefan