Hallo Leute
Nun ham´se mich das zweite Mal rausgezogen und kontrolliert.
Spiegelfläche zu klein
Ich denke" trags mit Fassung und heul nicht rum"
Fazit:
2x bezahlt und das letzte mal wollte er mich nicht mehr weiterfahren lassen
Da höhrt der Spaß auf
Nach durchstöbern des WWW bin ich auf folgendes gestoßen:
Nach Deutschem Gesetz
Über Rückspiegel an Motorrädern legt die deutsche Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) folgendes fest: Bei Motorrädern ab Erstzulassung 1. Januar 1990 sind zwei Spiegel vorgeschrieben, vorher genügte noch einer links. Die Spiegel müssen einstellbar sein, dürfen keine verletzungsgefährdenden Kanten aufweisen (die "Malteserkreuze" sind also tabu), und die spiegelnde Fläche darf 60 Quadratzentimeter nicht unterschreiten. Eine Bauartgenehmigungspflicht besteht nicht, das heißt, der Spiegel muß kein Prüfzeichen tragen.
Nach EU (69 Quadratzentimeter)
Klick
Das sagt der TÜV: Wenn der Spiegel mit einem Prüfzeichen versehen ist, stimmt auch die geforderte Größe von 69 cm2 und er ist somit zugelassen.
Hier nach zu lesen
Was ist denn nun korekt??????
Beim letzten Boxenstop gab es eine Mängelkarte gratis, also war ich heute mit der Mopete vorstellig geworden.
Da wir im Harz eine "mobile Eingreiftruppe" extra für Zweiräder haben, konnte er mir beim nachlesen auf derer interner Seite folgendes dazu sagen:
Die EU Richtlinie ist noch nicht im Gesetzt aufgenommen und somit gelten noch die Mindestmaße von 10x6cm , also mind. 60 Quadratzentimeter.
Bin mal gespannt was ihr für Erfahrungen gesammelt habt
Gruß Thomas