Schichtarbeit und ihre Zulagen?

  • Servus Leute,

    heut hab ich mal eine Frage an die Schichtarbeiter/innen unter Euch.
    Dazu folgendes Beispiel:

    Ihr arbeitet Nachtschicht (22.00 Uhr - 5.00 Uhr) und arbeitet in einen Feiertag hinein, am Karfreitag zum Beispiel.

    Ich fange also am Sonntag um 22.00 Uhr an mit meiner Nachtschicht, Karfreitag ist der Feiertag. Regulär wäre meine Nachtschicht also am Donnerstag um 5.00 Uhr zuende. Jetz Arbeite ich aber noch ein Schicht in den Feiertag hinein.

    Wie wird soetwas bei Eurem Arbeitgeber vergütet?
    Nachtschichtzulage? Feiertagszulage? Überstunden?

    Dank Euch schon mal für Eure Antworten.

    Gruß BladerMike

  • Also dein Posting mußte ich 3x lesen, damit ich es verstehe. Nicht nur wegen der vielen Tippfehler...

    Wenn ich Donnerstags abends auf Nachtschicht gehe, und Freitag ist Feiertag, dann bekomme ich keine Feiertagszulagen. Wenn ich Freitag abend (Feiertag) auf Nachtschicht gehe, bekomme die ganze Schicht mit Feiertagszulagen bezahlt.

  • [Wenn ich Donnerstags abends auf Nachtschicht gehe, und Freitag ist Feiertag, dann bekomme ich keine Feiertagszulagen. Wenn ich Freitag abend (Feiertag) auf Nachtschicht gehe, bekomme die ganze Schicht mit Feiertagszulagen bezahlt.[/quote]

    Dann haben sie bei euch die Schicht verschoben. Der normale Feiertag geht ja von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, aber man kann seinen Feiertag dem Schichtrythmus anpassen. Ist steuerlich erlaubt.

    Sonst wären im o.g. Beispiel die Nacht zum Karfreitag z.B. 22.00 Uhr bis 24.00 Uhr nur normal mit Nachtschichtzuschlag, und dann von 0.00 bis 05.00 morgen mit Feiertagszuschlag zu belegen.
    Die herausgehende Schicht, hätte dann nur von 22.00 Uhr bis 24.00 Uhr Zuschlag.
    Aber es kommt im nachhinein aufs gleiche raus, es sind so oder so 7 Stunden mit Zuschlag.

    Ob es Überstunden sind ist auch jeweils individuell zu klären, habt ihr ein Vollkontisystem ist es keine Überstunde, weil ihr ja dementsprechend wieder frei habt.

    Habt ihr 5-Tage-Woche z.B. dann wäre sowas zusätzlich und damit auch noch mit Überstunden zu belegen.
    Allerdings werden die Zuschläge nicht addiert, sondern es wird nur der höchste ausgezahlt.

    Dann kommt es noch drauf an ob der Feiertag unter der Woche oder am Wochenende ist, aber das wird dann ein bissi viel für hier, außerdem ist das von Firma zu Firma aufgrund Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen unterschiedlich.

    SP1, Bj. 2000, Leo's, 15-er Ritzel, Heckhöherlegung, PC37 Bremssättel, PC3, Kurzhub, Tom1

  • ....in den feiertag nachtschichtmässig reinarbeiten...nur die normale nachtschichtzulage (die sehr grosszügig ausfällt :) )...wenn wir am feiertag nachtschichtmässig anfangen......normale nachtschichtzulage...plus 170 %...auch wenn man effektiv nur 2 stunden feitag gearbeitet hat :)

    wenn das ganze auch noch aufn sonntag fällt..12 stunden dienst...dann gibts richtig asche... :D :D

    hab die logik bei uns auch noch nie vertstanden..is abba so .....

  • Zuschläge zahlen ist eine Sache. Die steuerliche Behandlung ist aber etwas anderes.

    Was bezahlt wird, ergibt sich aus den entsprechenden Regelungen (BV, Tarif, etc.), wie Egon1700 schon schrieb.
    Genau diese Regelungen möchte BladerMike aber wissen, wenn ich es richtig verstanden habe, damit er vergleichen kann, ob er bei seiner Firma eine "gute Regelung" hat oder nicht.

    Gruß
    G.A.C.O.

    "Der schnellste Inder westlich des Ganges" ;)

  • Von 22 Uhr bis 24 Uhr normale Nachtschichtzulage, von 00 Uhr bis 5 Uhr werden dann bei uns 150% Feiertagszuschlag, plus die 30% Nachtzuschlag, also insgesamt 180% Zuschläge bezahlt... =)

    In Gedenken an meinen Vater der am 29.02.2008 verstorben ist

  • Laut Tarifvertrag (IG Metall) ist die Nachtschicht mit 100% Feiertagszuschlag zu belegen, die in den Feiertag reinarbeitet. Für das Finanzamt sind die Zuschläge am Feiertag und am darauf folgenden Tag bis 4.00 Uhr morgens steuerfrei.
    Wir bekommen den Feiertagszuschlag für die komplette Nachtschicht, also ab 22 Uhr und müssen die ersten 2 Stunden demzufolge versteuern. Nachtschichtzuschläge werden in dem Falle nicht extra gezahlt.

    Gruss Dirk

  • bis 24:00 Uhr Nachtschichtzuschlag, ab 00:00 Uhr gibbets Feiertagszuschlag.

  • Zitat

    Original von Jamey
    "bis 24:00 Uhr Nachtschichtzuschlag, ab 00:00 Uhr gibbets Feiertagszuschlag"
    Genauso würd ich das auch sagen...
    Und steuerfrei bleibt auch steuerfrei...
    http://www.biallo.de/finanzen/Steue…-steuerfrei.php

    Ich glaube, der Feiertach is schon vorbei... :gruebel:

    Und watscheinds hat BladerMike die hart erarbeiteten Groschen schon läääängst verballert :D


    P. S. DEFINITIV gibt es ab 0 Uhr Feiertagszuschlag, egal was für Tarif/Steuer/etc.

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    -----:mh:------Chris-----:mh:------

    :btt:
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  • Zitat

    Original von snickeRRs

    Ich glaube, der Feiertach is schon vorbei... :gruebel:

    Und watscheinds hat BladerMike die hart erarbeiteten Groschen schon läääängst verballert :D


    P. S. DEFINITIV gibt es ab 0 Uhr Feiertagszuschlag, egal was für Tarif/Steuer/etc.


    Definitiv hab ich die Kohle scho verballert! =)

    Einmal editiert, zuletzt von BladerMike (16. September 2010 um 06:16)