ZitatIch strebe eine 50:50-Teilung der Rechnung an... ich denke, das wäre anbetracht der Art des Problems und den handfesten Punkten (falsch montierter Reifen, Auspuffklappe) angebracht und beide Seiten sollten damit leben können...
Das, was Du anstrebst, ist rechtlich eine "Minderung". Bevor Du die verlangen kannst, musst Du dem Händler die Möglichkeit auf "Nachbesserung" einräumen. Dazu hat er dann zwei- bis dreimal (je nach Umfang und gericht) die Möglichkeit, den Mangel auszuräumen.
Eine Minderung von 50% halte ich aber bei dem von Dir dargestellten Sachverhalt für schwer umsetzbar.
Sofern ein "vernünftiges" Gespräch mit dem Verkäufer nicht möglich ist, empfehle ich Dir, einen Rechtsanwalt einzuschalten.