zu schnell.... Post aus Tirol...

  • Hallöchen,

    hab mich jetzt schon ein wenig durchgegoogelt und auch hier schon gesucht, aber hab trotz allem noch Fragen...

    Fakt ist folgendes:
    Wurde im Namlostal geblitzt; innerorts nach allen Abzügen 47km/h zu schnell. Wundert mich zwar, da ich mich innerorts eigentlich immer an die Geschwindigkeitsbegrenzung halte - aber naja. Vielleicht auch direkt am Ortsausgangsschild oder so geblitzt... ;(
    Bekam dann auch gleich dieses Fahrerauskunft-Schreiben ohne dass erwähnt wurde, worum es geht. Da man in solchen Situationen nieeee weiß, wer gefahren ist, hab ich das auch so geschildert und bekam prompt detailierte Angaben mit Foto´s von hinten usw. .
    Da ich auch desöfteren in Österreich unterwegs bin, denke ich fast, sollte ich auch zahlen, sonst wird eben beim nächsten uniformierten Wegelagerer bezahlt, wenn ich das so richtig verstanden habe. :mad:
    Aber wie sieht es denn eigentlich aus, mit Punkten und Fahrverbot??? :wow

    Wäre klasse, wenn mir da jemand helfen könnte! ;)

  • ...der anwalt sagt du musst an der lenkererhebung nicht teilnehmen. allerdings wird dann ein allgemeines bußeld gegen den halter des fahrzeuges verhängt. dieses kann bis 5000,- € betragen. und ist vor ort 3 jahre vollstreckbar. heisst: wenn du mindestens 3 jahre nicht mehr dort auftauchst ist alles gut. - die strafe ist in DE nicht vollstreckbar. wenn du innerhlab von 3 jahren wieder in s land willst würde ich einfach zahlen und gut is.

    fg


    lupo

    2013 -Aprill Alcarras-SP Prospeed 02.Mai NBR -Dunn; 21.-23.5 Bresse -FR OSL - Hafeneger 29.- 30.08.

    Umbauten 2011:

    Öhlins TTX 36;FGK140;Tellert QS;Brembo RCS;Galver Wave;TIN beschichtete Bremskolben;Stahlflex;SRQ/CRQ;XXL Ramair;Carbon Sitzkissen; Soziusrasten-entfallen;Akra Slipon m.Kat u.Klappe;Powercommander V;Autotune;Gilles AS 31 GT;Limadeckel/Kupplungsdeckel pulverbeschichtet; LSL Sport Match; Gipro Ganganzeige;BMC Street Lufi;Stomp Grips;DPM Heckumbau;Titax Hebel;SLS Stillgelegt;

  • Mich würde mal interesieren wieviel man für den Verstoß zahlen muß?

    Gruß,
    VFRler

    Was ist das? Blaues Licht! Was macht das? Es leuchtet blau!

  • ...der anwalt sagt du musst an der lenkererhebung nicht teilnehmen. allerdings wird dann ein allgemeines bußeld gegen den halter des fahrzeuges verhängt. dieses kann bis 5000,- € betragen. und ist vor ort 3 jahre vollstreckbar. heisst: wenn du mindestens 3 jahre nicht mehr dort auftauchst ist alles gut. - die strafe ist in DE nicht vollstreckbar. wenn du innerhlab von 3 jahren wieder in s land willst würde ich einfach zahlen und gut is.

    fg


    lupo


    Von welchem Anwalt hast du das denn? Lenkererhebung ist in diesem Falle doch irrelevant! In Österreich zahlt bei Verkehrsverstößen nicht der Fahrer sondern IMMER der Halter! Die Österreicher interessieren sich also nur dafür, wer der Halter des Fahrzeuges ist. Und da es schon ewig ein Abkommen zwischen Österreich und Deutschland gibt (seit einiger Zeit sogar ein nahezu EU-weites), sind die Deutschen Behörden dazu angehalten bei der Ermittlung zu unterstützen - dies beinhaltet auch die Vollstreckung.

    Zahlen musst du also auf jeden Fall - Punkte bekommst du werder in Österreich noch in Deutschland und daher auch kein Fahrverbot!

    Das ist zumindest meine rechtliche Auffassung von dieser Thematik und ich glaube das diese einigermaßen fundiert ist - Verkehrsrecht ist aber nicht mein Fachgebiet!

    Würde noch gerne wissen, wie hoch die Strafe ausgefallen ist? Habe in Österreich mal wegen Überholen im Überholverbot 70€ gezahlt - fand ich schon happig!

    "Wenn man sich wie ein Drecksack fühlt, dann nur weil mein einer ist."

    - unbekannter Herkunft -

  • Würde noch gerne wissen, wie hoch die Strafe ausgefallen ist? Habe in Österreich mal wegen Überholen im Überholverbot 70€ gezahlt - fand ich schon happig!


    mach das mal in deutschland, da kommen zu den 70€ noch verwaltungsgebühr und punkte dazu ;)

    mfg André


  • Von welchem Anwalt hast du das denn? Lenkererhebung ist in diesem Falle doch irrelevant! In Österreich zahlt bei Verkehrsverstößen nicht der Fahrer sondern IMMER der Halter! Die Österreicher interessieren sich also nur dafür, wer der Halter des Fahrzeuges ist. Und da es schon ewig ein Abkommen zwischen Österreich und Deutschland gibt (seit einiger Zeit sogar ein nahezu EU-weites), sind die Deutschen Behörden dazu angehalten bei der Ermittlung zu unterstützen - dies beinhaltet auch die Vollstreckung.

    Zahlen musst du also auf jeden Fall - Punkte bekommst du werder in Österreich noch in Deutschland und daher auch kein Fahrverbot!

    Nein, stimmt so nicht. Das Rechtshilfeabkommen zieht nur bei Tatbeständen die in Deutschland relevant wären, es gibt hier keine Halterhaftung also wird auch nicht vollstreckt.

    Ich wurde 2009 dreimal in Ö geblitzt, wurde angeschrieben aber ohne Feststellung des Fahrers ist der Wisch nicht das Papier wert auf dem es geschrieben wurde.

  • Zitat

    Das Rechtshilfeabkommen zieht nur bei Tatbeständen die in Deutschland relevant wären, es gibt hier keine Halterhaftung also wird auch nicht vollstreckt.

    Ich wurde 2009 dreimal in Ö geblitzt, wurde angeschrieben aber ohne Feststellung des Fahrers ist der Wisch nicht das Papier wert auf dem es geschrieben wurde.

    So kenne ich das auch. ist in/mit den NL ähnlich. Aber wehe Du reist innerhalb der nächsten zwei oder drei Jahre wieder ein. Dann kann vorort vollstreckt werden. In den NL sogar mit Sicherstellung des Fahrzeugs.
    Also ist der Tip wohl richtig:

    Zitat

    ...der anwalt sagt du musst an der lenkererhebung nicht teilnehmen. allerdings wird dann ein allgemeines bußeld gegen den halter des fahrzeuges verhängt. dieses kann bis 5000,- € betragen. und ist vor ort 3 jahre vollstreckbar. heisst: wenn du mindestens 3 jahre nicht mehr dort auftauchst ist alles gut. - die strafe ist in DE nicht vollstreckbar. wenn du innerhlab von 3 jahren wieder in s land willst würde ich einfach zahlen und gut is.

    fg

  • Nein, stimmt so nicht. Das Rechtshilfeabkommen zieht nur bei Tatbeständen die in Deutschland relevant wären, es gibt hier keine Halterhaftung also wird auch nicht vollstreckt.

    Ich wurde 2009 dreimal in Ö geblitzt, wurde angeschrieben aber ohne Feststellung des Fahrers ist der Wisch nicht das Papier wert auf dem es geschrieben wurde.


    Dann scheine ich mich also zu irren - lasse mich gerne eines besseren belehren! Auf jeden Fall gut zu wissen!

    "Wenn man sich wie ein Drecksack fühlt, dann nur weil mein einer ist."

    - unbekannter Herkunft -

  • mach das mal in deutschland, da kommen zu den 70€ noch verwaltungsgebühr und punkte dazu ;)

    Die Situation war aber diese, dass ich an einer stehenden Kolonne in Schrittgeschwindigkeit bei Einsehbarkeit der Straßenverhältnisse "überholt" habe. Soweit ich weiß wird dieses Verhalten in DE "gedultet"???!

    "Wenn man sich wie ein Drecksack fühlt, dann nur weil mein einer ist."

    - unbekannter Herkunft -

  • Die Situation war aber diese, dass ich an einer stehenden Kolonne in Schrittgeschwindigkeit bei Einsehbarkeit der Straßenverhältnisse "überholt" habe. Soweit ich weiß wird dieses Verhalten in DE "gedultet"???!


    Und ich dachte, gerade das sei in Österreich sogar ausdrücklich für Zweiräder erlaubt (z. B. an einer roten Ampel) ?(

    Ich arbeite um zu leben, ich lebe nicht um zu arbeiten!
    klick 4 :foto:
    Life is to short to be wasted...


  • Und ich dachte, gerade das sei in Österreich sogar ausdrücklich für Zweiräder erlaubt (z. B. an einer roten Ampel) ?(


    Also das es erlaubt ist glaube ich nicht! Ich dachte nur, dass es gedultet würde - gab da mal eine Debatte bezüglich Gesetzesentwurf, dieser wurde verworfen, es kam aber zur Sprache, dass man mit den armen Motorradfahrern Mitleid haben müsse, da diese in Ihren Lederkombies bei Sonne im Stau enormen körperlichen Belastungen ausgesetzt seine und somit das Vorbeifahren an Staus in Schrittgeschwindigkeit geduldet werden sollte.
    Ich glaube in der Schweiz ist es mitlerweise tatsächlich rechtlich geklärt und erlaubt?!

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    - unbekannter Herkunft -

  • Der Vollstreckungsvertrag mit Österreich schließt, im Gegensatz zu dem EU Abkommen IRG, alle Bussgelder ab 25€ ein und auch die, bei denen der Fahrer nicht benannt werden kann.

  • Der Vollstreckungsvertrag mit Österreich schließt, im Gegensatz zu dem EU Abkommen IRG, alle Bussgelder ab 25€ ein und auch die, bei denen der Fahrer nicht benannt werden kann.


    Doch Recht gehabt?! =)

    "Wenn man sich wie ein Drecksack fühlt, dann nur weil mein einer ist."

    - unbekannter Herkunft -

  • Zitat

    Der Vollstreckungsvertrag mit Österreich schließt, im Gegensatz zu dem EU Abkommen IRG, alle Bussgelder ab 25€ ein und auch die, bei denen der Fahrer nicht benannt werden kann.



    Woher nimmst Du Deine Weisheit?


    Dann lies mal das hier:

    Zitat

    Auch im Ausland werden Parksünder ordentlich zur Kasse gebeten und für einen Parkverstoß können schon einmal 100 Euro anfallen. Die Frage, die sich hierbei stellt: Muss man die eigentlich bezahlen? Das hängt davon ab, ob eine Vollstreckung der ausländischen Bußgelder in Deutschland möglich ist. Ein Vollstreckungsabkommen gibt es zum Beispiel mit Österreich. Ab 1. Oktober 2010 sollen Bußgelder ab 70 Euro aus weiteren EU-Staaten vollstreckt werden können. Bislang hat die Einziehung solcher Auslandsknöllchen relativ problemlos funktioniert. Allerdings hat das Finanzgericht Hamburg der Vollstreckung zumindest vorläufig einen Riegel vorgeschoben, wenn der betroffene Fahrzeughalter sein Schweigerecht in Anspruch nimmt.

    Ferner:

    Zitat

    Die Vollstreckung des Bußgeldbescheides sollte aufgrund des Amtshilfeabkommens Österreich erfolgen. Dessen Artikel 4 sieht vor, dass Amtshilfe jedoch nicht geleistet wird, wenn sie im anderen Staat unzulässig ist.

    Zitat

    Die im Fall einschlägigen Bußgeldvorschriften des Parkometergesetzes 2006 enthalten allerdings keine Vorschrift, die das Aussageverweigerungsrecht des Betroffenen im Sinne des deutschen Grundgesetzes schützt. Würde hier also eine Vollstreckung solcher Bußgelder ermöglicht, würde die Bundesrepublik Deutschland fremdstaatliches Recht durchsetzen und damit gegen elementare Grundsätze des eigenen Rechtsstaates verstoßen. Es sei denn, es existiert in Deutschland eine den Bußgeldvorschriften des Parkometergesetz 2006 vergleichbare Vorschrift, deren rechtliche Wertung sich entsprechend übertragen lässt. Entscheidend ist also, ob in Deutschland ein entsprechendes Verhalten, also die Auskunftsverweigerung, über eine Strafe sanktioniert werden kann.

    Also kat K98.... recht.

  • Außer das es mehrfach in Internet steht, das ganze schon seit 1990 gilt und ich als Oberbayer deswegen schon mehrfach im Bekanntenkreis verfolgen konnte, wie so etwas praktisch gehandhabt wird, hier mal Auszug und ein Link zum ADAC:

    Zitat

    Wird der mit Österreich bestehende Vollstreckungshilfevertrag mit Umsetzung des RBGeld hinfällig?


    Derzeit wohl nicht. Der
    deutsch-österreichische Amts- und Rechtshilfevertrag in
    Verwaltungssachen von 1990 bleibt nach derzeitigem Kenntnisstand
    weiterhin bestehen (Art. 8 RBGeld). Während sich der RBGeld auf die
    Vollstreckung strafgerichtlich überprüfbarer Entscheidungen beschränkt,
    bezieht sich der deutsch-österreichische Vertrag ausschließlich auf
    verwaltungsbehördliche Entscheidungen (und ergänzt damit den RBGeld).
    Auch künftig können österreichische Behörden grundsätzlich Bußgelder ab
    einem Mindestbetrag von 25 Euro in Deutschland vollstrecken. Nach
    Ansicht des ADAC sollte der Vertrag seitens Deutschlands gekündigt
    werden, da er überholt und in vielen Punkten nicht mehr praxistauglich
    ist (z. B. Vollstreckungsverweigerung in Deutschland, wenn
    österreichischer Bescheid nach § 103 Abs.2 KFG wegen Nichtbenennung des
    Lenkers ergangen ist oder Umgehung der Vollstreckung durch
    österreichische Betroffene, wenn Einspruch vor deutschem Amtsgericht
    eingelegt wird).

  • Zitat

    Würde noch gerne wissen, wie hoch die Strafe ausgefallen ist? Habe in Österreich mal wegen Überholen im Überholverbot 70€ gezahlt - fand ich schon happig!


    Zitat

    Es gibt keinen Bußgeldkatalog. Die Strafen sind regional unterschiedlich. Die Gesetze geben der Behörde (in Österreich sind nicht die Amtsgerichte zuständig, sondern die Verwaltungsbehörden) nur Strafrahmen vor, die jeweils auf den Einzelfall angemessen verwendet werden sollen. Im Westen Österreichs liegen erfahrungsgemäß die Strafen höher als im Osten des Landes.

    Naja, dann muß man wohl Glück haben.


  • ich kann nirgends lesen das in Deutschland beim Halter eine Strafe vollstreckt wird, wenn der Fahrer nicht eindeutig ermittelt wurde.

    Such mal noch ein bischen ... :)