Polizei hat Plakette vom meinem Bike gekratzt!

  • so´n mist.
    bei einer Polizeikrontrolle am Wochenende wurde mir die Plakette von meinem Moped (SC57) gekratzt und damit aus dem Verkehr gezogen.

    Also:
    Am Samstag Nachmittag, als es mal nicht regenete, bin ich mit meinem Bike durch HH gefahren um ein bischen abzuspannen. Ich dabei auf einer beliebten Motorradstrecke gefahren. Plötzlich gab es eine Kelle und ich wurde rechts reinguwinken, wo auch scon andere Biker fluchend standen. Es war eine Polzeikontrolle speziell für Mopeds.

    Meine Kiste ist bis auf den Arrow original. Den "DB-Killer" hatte ich NICHT drinne. Die Beamten sagten, dass damit die "ABE" des Fahrzeuges erloschen ist, und nicht mehr für den öffenltichen Straßenverkehr zugelassen ist.
    Plakette wurde abgekratzt und durfte mein Bike abschleppen lassen.

    Mein Anwalt, den ich gestern damit beauftrag hat, sagte dass es für mich schlecht aussieht. 1 Monat Führerscheinentzug, 5(!) Punkte in Flensburg und 300Euro Strafe wird mich das kosten.

    UND DAS NUR WEGEN EINEM FEHLENDEN DB-KILLER????????????

    das kann doch nicht wahr sein! Nächstes mal gebe ich einfach Gas und gehe stiften, das kommt billiger.

    soviel zu meinem "tollen" Erlebnis am WE

    lg.

    /geordi

    I have the Pussy, so I make the rules!

  • Krass da waren die Kameraden doch etwas übereiftig oder!!!! :O

    :D :D :D"BLADE THE PLANET" :D :D :D

    TACHO: 33200km

    (-:Blade wieder in Betrieb!!! (-:

    Neues Spielzeug: "Corrado G60 (US)"

  • Oha - da ist aber menschliche Willkür IMHO am Werk gewesen.
    Ist es nicht normalerweise üblich (früher) 150 DM und 3 Punkte?
    Jedenfalls haben wir das mal so "begleichen" müssen.

    Betriebserlaubnis erloschen hin und her - liegt immer noch im Ermessen des Beamten, einen wenigsten straight home fahren zu lassen.

    Sylli

    Ich bin klug, nett, verständnisvoll und gebildet. Aber das Beste an mir ist meine grenzenlose BESCHEIDENHEIT ! :dumdiedum:8)

  • war bisher der meinung, dass das bike nur aus dem verkehr gezogen werden darf, wenn gefahr für andere verkehrsteilnehmer besteht!
    m.e. nicht angemessen und daher auch nicht zulässig.

    würd mich da mal richtig schlau machen.

    gruß
    Bernd

  • Mein Beileid!

    Das kann aber nicht sein wegen einem fehlenden DB-Killer! :nono:

    Glaub ich nicht wirklich!!!
    Das mit der Plakette abkratzen ist denk ich mal ne ermessenssache des Polizisten, aber nicht 1 Monat; 5 Punkte und 300€. Frag morgen früh mal meine Schwester, die ist bei dem Verein, mal schauen was die so sagt...

    Gruß Jens

    Gruß Jens


    Carpe Noctem :stopschild:

  • Blade83
    Frag deine Schwester da mal, ich bin gespannt was die so sagt!
    Also ich finds heftig!
    Dann würde viele hier (inklusive mir) ohne Plakette und Lappen dastehen..... :mad:

  • Ein Kumpel von mir ist letztes Jahr mit einer Racing Tüte an seiner R6 erwischt worden. Die Rennleitung hat ihn verfolgt und dann in der Stadt mit 3!!! Autos angehalten. Danach gings ab ins Industriegebiet zur Phonmessung. (Sie meinten zu laut für die Stadt)
    Auf jeden Fall kostete es nur 50 € + 3 Punkte! Und so weit ich weiss ist das die Strafe, die man immer bekommt, bei Auspuff, oder anderen Sachen ohne ABE!
    Er durfte sogar noch heim fahren...

  • der Bulle tickt doch wohl nicht richtig :tougue: :tougue: :tougue:

    hast seinen Namen und seine Dienstnummer ?(

    Dem würde ich einen reinwürgen, frag nicht nach "sonnenschein"

  • Zitat

    Original von collins1967
    der Bulle tickt doch wohl nicht richtig :tougue: :tougue: :tougue:

    hast seinen Namen und seine Dienstnummer ?(

    Dem würde ich einen reinwürgen, frag nicht nach "sonnenschein"

    Was willst du dem denn anhaben, wir müssen erst einmal klären, inwieweit das vorgehen des B... rechtens war?!?! Oder kennst du dich damit aus? Ist jetzt net böse, aber denen kann man soschnell auch nix...

    Gruß Jens


    Carpe Noctem :stopschild:

  • geordi

    Also der aktuelle Bußgeldkatalog sagt bei deinem Szenario folgendes aus:

    Kraftfahrzeug oder -anhänger auf öffentlicher Straße in Betrieb gesetzt:
    • ohne die erforderliche Betriebserlaubnis >>>> 50 Euro und 3 Punkte

    Bist du sicher, dass nicht noch mehr Mängel waren!??! Reifen oder sowas!? Maximal können sie dir noch einen wegen Lärmbelästigung, aber das sind auch nur 30€.

  • hi Geordi

    das waren halt auf der TTR noch andere Zeiten.

    Kannst einem echt leid tun. Aber ich denke das mit dem Fahrverbot ist übertrieben.

    Gruß Mike

    O<

  • hallo welche plakette hat der sack den abgekratzt ,tüv oder den stadt siegel ?(

    plaketten dürfen normalerweise nicht von der polizei abgekratzt werden, auf jeden fall nicht wegen ein zu lauten auspuff.

    an deiner stelle würde ich mal den anwalt wechseln ,der scheint ja nicht so bemüht zu sein.

    gruß hondafuzzi

    schönen gruß hondafuzzi

    :aufgepasst:

  • Plakette abgekratzt? Ist ja wohl echt der Hammer, die haben
    nicht mehr alle Latten am Zaun :evil:

    Normalerweise bekommt man doch für so
    ein Vergehen 150 € und 3 Punkte.

    Das ist schon heftig genug. Aber Fahrverbot ??
    Würde auch mal einen anderen Anwalt konsultieren.

    Ein Kollege mit 'ner 12-er Kawa wurde letztes Jahr
    ( in HH ) wegen einer kleinen blauen Glühbirne über'm
    Scheinwerfer angehalten. Sie gaben ihm eine Mängelliste
    mit eben nur diesem Mangel mit, liefen noch 2 x
    um die Karre und meinten dann noch :

    Und wenn Sie ihr Fahrzeug bei uns wieder vorstellen,
    machen sie doch bitte ihren DB-Killer wieder rein.

    So kanns auch gehen.

    Haben wohl anscheinend einen schlechten Tag gehabt.

    Gruss

  • mich würde die gesetzliche Grundlage zum Abkratzen der Plakette mal interessieren! Wenn da jemand was weiß, raus damit!!!!

  • also, da polizei länder und nicht bundessache ist, wird wohl jeder über ein anderes strafmaß was die höhe der euronrn angeht berichten! fakt ist, daß der führerschein nicht im direkten zusammenhang mit dem erlöschen der betriebserlaubnis durch den db-killer entzogen wird (hab während des schreibens dieses post mit der PolInsp. Nürnberg Mitte telefoniert und mich erkundigt!!!)!
    sobald die betriebserlaubnis erloschen ist, darf die polizei und auch andere hilfsbeamte der staatsanwaltschaft, die plakette zum verhindern der mißbrächlichen nutzung im öffentliche straßenverkehr runterkratzen!
    lg pat

    einmal schwabe immer schwabe 8)

    2 Mal editiert, zuletzt von pat 600 (10. Mai 2005 um 21:13)

  • Normal würde ich auch sagen das sich um einen Mangel handelt und nicht um eine Veränderung der ABE des Motorrades! Meinen Kumpel hat es letztes Jahr erwischt als er von der Tanke sein Moped schob, ohne Helm, (da die Tankstelle genau neben seinem Fitnessstudio liegt. Der hatte einen Micron Racing drauf ( Hammer der Sound). Fakt war, 75€ Geldstrafe, 3 points und Wiedervorstellung innerhalb einer Woche! Ich denke aber das der nette Mensch in Grün wird dir so kommen das du durch die Veränderung des Puff´s ein höhere PS Leistung erziehlt hast die nicht genehmigt ist! Damit wäre der tatbestand berechtigt, fahren ohne Betriebserlaubnis und wohl dann auch ohne Versicherungsschutz oder?

    Gruß Dinu

  • Sch*** Bullen!!! :gunman:

    @georgi:
    Sach mal wo war denn das, welche Strecke genau? Zollenspieker?

    It seems they wanna finger print me and gimmie some years,
    They'll only get one finger while I'm shifting gears!

  • Zitat

    Original von dinu
    Normal würde ich auch sagen das sich um einen Mangel handelt und nicht um eine Veränderung der ABE des Motorrades! Meinen Kumpel hat es letztes Jahr erwischt als er von der Tanke sein Moped schob, ohne Helm, (da die Tankstelle genau neben seinem Fitnessstudio liegt. Der hatte einen Micron Racing drauf ( Hammer der Sound). Fakt war, 75€ Geldstrafe, 3 points und Wiedervorstellung innerhalb einer Woche! Ich denke aber das der nette Mensch in Grün wird dir so kommen das du durch die Veränderung des Puff´s ein höhere PS Leistung erziehlt hast die nicht genehmigt ist! Damit wäre der tatbestand berechtigt, fahren ohne Betriebserlaubnis und wohl dann auch ohne Versicherungsschutz oder?

    die herren der staatsmacht dürfen ja so einiges (wie man so ließt, wird's ja auch bestätigt ........), aber mutmaßungen über leistungszuwachs usw. sind solange nicht haltbar, wie man die karre beschlagnahmt und durch den tüv-gutachter-(lich) sezieren läßt! also auch nicht ausschlaggebend für deren erzieherische maßnahmen.

    es geht doch wohl mehr darum, exempel zu statuieren - bei so einem offensichtlichem mangel, hat ja wohl jeder (der was "böses" will) nen heimspiel!

    denn: sowas spricht sich sehr schnell rum und ein paar "experten" werden aufgrund der abschreckung "zurück"-bauen und zwar bevor die staatsmacht zugreift!

    ansonsten kann man nur nochmals auf "helmut"s link hinweisen, wo wirklich ne menge an augen geöffnet wird.

    Etwas, das stark anschiebt, muß auch das Recht haben, stark zu brüllen!

    Experten empfehlen GSX-R 1000 ;)

    2 Mal editiert, zuletzt von försteRR (10. Mai 2005 um 22:48)