Hallo!
Heute hat mich fast der Schlag getroffen!Ich habe letzte Woche etwas bei Ebay ersteigert und auch gleich überwiesen.Als ich heute Kontoauszüge gezogen habe musste ich aber feststellen das die Bank statt 115 Euro 1155 Euro überwiesen hat!!!Die meinten upps da muss wohl der Scanner der die Überweisungen einließt das Kürzel hinter dem Betrag das dafür steht das hier nix mehr hinkommen kann für ne 5 gehalten haben und das sie nix mehr zurück buchen können!Ich soll mich mit dem Empfänger verständigen und fordern das er das zuviel überwiesene zurück überweist!
Ist doch ne Frechheit oder?War ja deren Fehler und was mache ich wenn der Typ sich nicht mehr meldet oder alles aufn Kopp haut?Mir ist ganz schlecht!Ich komme garnicht zur Ruhe!Wenn bloss der Typ mal auf meine Mail geantwortet hätte das ich wenigstens schlafen könnte!Weiss wer von euch Rat?
MfG
Henry
Was tun wenn die Bank zuviel überweist?
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Henry -
13. September 2005 um 21:38 -
Erledigt
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also normalerweise gleich an die verbraucherzentrale oder der bank mit radio , zeitung und fernsehen kommen die sind für soetwas doch immer dankbar.
wenn nicht du die überweisung am terminal sonder die bänker diese getätigt haben müssens die auch wieder ausbaden und zwar mit zinsen.
viel erfolg bei der jagd nach DEINEM geld.
an scheena gruass
Da Dangerseeker -
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wenn die Bank den Fehler begangen hat, muß sie diesen auch korrigieren, basta!! Steh bei denen auf der Mappe und schlag radau.
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Zitat
Original von scout
wenn die Bank den Fehler begangen hat, muß sie diesen auch korrigieren, basta!! Steh bei denen auf der Mappe und schlag radau.So seh ich das auch, die müssen die den Differenzbetrag umgehend gut schreiben und ihre Forderung bei dem Zahlungsempfänger wieder holen. Der ist übrigens verpflichtet den zuviel bezahlten Betrag zurück zu zahlen.
Gruss
Michael
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normalerweise müsstest du den betrag zurückbuchen können.
setz dich mit deiner bank in verbindung. sobakd es bei dir wieder verbucht ist kannst die 115€ nochmal überweisen.
hammer find ichs aber das der verkäufer sich nicht bei dir meldet...freut sich wohl am geldsegen -
falls du überweisung per überweisungsträger am schalter gemacht hast so wie es sich anhört geht auch ein rückbuchen innerhalb von 14 tagen ... kann aber gebührenpflichtig sein .. .das muss dann aber deine bank übernehmen ...
per online banking oder automat hättest du selbst den fehler gemacht und müsstest dich selber kümmern aber so scheint es ja bei dir nicht zu sein
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geh ruhig schlafen...das war der fehler der Bank und die müssen das auch Rücküberweisen. Mir wurde auch schon versehentlich Geld vom Konto abgebucht...deswegen immer schön Kontoauszüge kontrollieren.
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Bei "begründeten/nachweisbaren" Irrtümern (egal ob von der Bank oder von Dir) ist allgemein eine Rückbuchung innerhalb 14 Tage möglich!
Kenne keine Bank die das nicht macht (wüsste auch nicht warum die sich quer stellen sollten).
Wenn -wie bei dir- die Fakten definitiv klar sind, sollte es da garkein Problem geben.
Falls doch - sofort Anwalt einschalten. Bei einer Differenz von 1000,-€ lohnt das allemal!Zusätzlich solltest du den Zahlungsempfänger "per Einschreiben" umgehend dazu auffordern den irrtümlich zuviel überwiesenen Betrag innerhalb einer angemessenen Frist zurück zu überweisen!
(Nur Email-Info reicht nicht!)Achtung: Nur "normales" Einschreiben - nicht Einschreiben mit Rückschein. Das normale Einschreiben gilt bei Einwurf der Mitteilung als zugestellt (egal ob es der Betreffende am Postschalter abholt oder nicht)!
Damit hältst du dir alle Türen offen - auch wenn es zum Rechtstreit kommen sollte!
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Bevor Anwalt und Bildzeitung aktiviert werden würde ich nochmal zur Bank gehen und den Sachverhalt einer etwas höher gestellten Person darlegen, Anwalt und Bildzeitung kann man dabei ja erwähnen.
th -
kein Einschreiben, Du führst dann nur den Nachweis, daß der Empfänger einen Umschlag "mit was drin" bekommen hat. Dies hilft Dir nicht weiter, Du mußt nachweisen, daß Du den Empfänger zur Rückzahlung aufgefordert und hinsichtlich der Fehlüberweisung bösgläubig gemacht hast.
Da hilft nur Zustellung durch den Gerichtsvollzieher, dieser fertigt Abschrift von dem zuzustellenden Schriftstück, so kann der Nachweis über den Inhalt des Schreibens geführt werden. Alternativ hilft, Schreiben von einem Dritten (Zeugen) eintüten zu lassen, er muß das Schreiben aber vorher lesen, damit er über den Inhalt etwas sagen kann.
Gruß Riko
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- Offizieller Beitrag
Wenn die bank den Fehler nicht anerkennen will, sollte sich sofort und massiv bei der BAFIN (bundesaufsichtsamt) beschweren.
Wenn der Empfänger das Geld mittlerweile (ungerechtfertigte Bereicherung gem. 812 ff BGB) auf den Kopf gehauen hat, kann man es von ihm kaum mehr zurückverlangen - aber den Schaden muß die Bank ersetzen, wenn sie fehlerhaft - dazu zählt auch ihr Organisationsverschulden - -gehandelt hatte.
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jetzt macht doch mal langsam von wegen "bafin" , "verbraucherschutz" oder sonstigen paragraphen. der fehler lag offensichtlich bei der bank und die bank wird den fehler korrigieren. wertstellungsneutral!
fehler passieren, fehler kann man korrigieren und das wird 100pro auch so sein wenn man das der bank so verklickert.
ich glaub manche hier sind echt leicht paranoid......
ps: ja, ich bin bänker
edit:
WeHa: die aussage "Bei "begründeten/nachweisbaren" Irrtümern (egal ob von der Bank oder von Dir) ist allgemein eine Rückbuchung innerhalb 14 Tage möglich! ist leider falsch. wenn DU den fehler machst und der betrag ist beim empfänger gutgeschrieben holt dir die bank garnix zurück innerhalb keiner frist. nur so nebenbei..... -
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Rede mit der Bank und wenn die es nicht korregieren dann mach nee Achterbahn aus dem Laden oder gehe mit Deiner Sturmhaube rein und hole Dir das Geld zurück...
Aber im ernst sowas gibt es nicht...würde an Deiner Stelle auch -
Hi,
sofort mit nem Rechtsanwalt drohen wenn sie faxen machen!! Dann geht alles ganz flott!!!
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- Offizieller Beitrag
ZitatOriginal von Dirkman
jetzt macht doch mal langsam von wegen "bafin" , "verbraucherschutz" oder sonstigen paragraphen. der fehler lag offensichtlich bei der bank und die bank wird den fehler korrigieren. wertstellungsneutral!
So so, herr Bänker,henry hatte aber geschrieben:
ZITAT:
und das sie nix mehr zurück buchen können!Ich soll mich mit dem Empfänger verständigen und fordern das er das zuviel überwiesene zurück überweist!
Ist doch ne Frechheit oder?War ja deren FehlerZITAT ENDE
Er kann ja mit dem Ausdruck Deines Beitrages zur Bank gehen und denen nochmal zeigen, was sie machen sollen...
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Danke schonmal für die vielen Antworten!
Ich denke wenn ich bis Morgen noch nix von meinem Geld gehört habe dann werde ich mal zur Hauptgeschäftsstelle gehen und jemanden von der Rechtsabteilung oder wenn es das nicht gibt den Leiter verlangen und nochmal Druck machen!
Wenn dabei nix rauskommt schreibe ich dem Typen unter Zeugen wie vorgeschlagen eine Frist und schicke Sie per Einschreiben!Werde dann wohl zu nem Anwalt müssen.Weiss jemand wie das mit den Kosten für den ist?Habe leider keine Rechtschutz was ich jetzt umgehend änderen werde!Muss ich den zahlen oder der Schuldner?
Oh man ihr könnt euch garnicht vorstellen wie ich mich fühle!Mir ist richtig schlecht und ich muss die ganze Zeit dran denken!Kann mich nicht erinnern wann ich mich in der Letzten Zeit schonmal so schlecht gefühlt habe.
MfG
Henry -
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Zitat
Original von Landliebe
WeHakein Einschreiben, Du führst dann nur den Nachweis, daß der Empfänger einen Umschlag "mit was drin" bekommen hat. Dies hilft Dir nicht weiter, Du mußt nachweisen, daß Du den Empfänger zur Rückzahlung aufgefordert und hinsichtlich der Fehlüberweisung bösgläubig gemacht hast.
Da hilft nur Zustellung durch den Gerichtsvollzieher, dieser fertigt Abschrift von dem zuzustellenden Schriftstück, so kann der Nachweis über den Inhalt des Schreibens geführt werden. Alternativ hilft, Schreiben von einem Dritten (Zeugen) eintüten zu lassen, er muß das Schreiben aber vorher lesen, damit er über den Inhalt etwas sagen kann.
Gruß Riko
Habe erst Anfang diesen Jahres einen Fall mit der "Einschreiben-Problematik" gehabt. Mein Rechtsanwalt hat es definitiv so gesagt wie ich oben geschrieben habe - und auch rechtlich problemlos durchgefochten.
Wenn du eine Knolle (Grundsätzlich per normalem Einschreiben) bekommst, muß die Bußgeldstelle auch nicht nachweisen was "wirklich" in dem Brief war.
Außerdem kann ja wohl jeder hergehen und einen dritten benennen der das Schreiben gesehen und dich dabei beobachtet hat wie du es eingetütet und abgegeben hast - ob es wirklich so war, kann wohl keiner hinterher beweisen.Wie soll man jemals beweisen, daß ich per Einschreiben eine Kündigung o.ä. Terminsachen verschickt habe, wenn ich jedesmal so einen Aufwand treiben müsste ...
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Ja WeHa das hast du Recht mit dem Einschreiben! Das haben die geändert weil so viele immer gesagt haben: ich habe Nie was erhalten!
Würde auch noch mal zur Bank gehen aber gleich einen höheren verlangen und falls der doof macht ganz nebenbei so erwähnen das dies wohl super Stoff für unser Revolverblatt Extra Tip ist! Frage mich ob du überhaupt zum rechtsanwalt mußt? Ich glaube wenn du dem Typ per Einschreiben eine Frist gesetzt hast und der nicht darauf reagiert das du zur Polizei mußt! Für mich liegt hier nämlich Betrug vor! Da der Verkäufer ganz klar Geld unterschlägt was ihm nicht zusteht! Würde mich da mal auf dem revier erkundigen!
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@ WeHa
1. bei Bußgeldbescheid ist andere Rechtslage (kommt per Postzustellung), der Behörde wird leider mehr geglaubt als unsereinem
2. Nachweis durch Zeugen ist möglich, aber risikoreicher - falscher Zeuge wäre strafbar
3. Zustellung durch Gerichtsvollzieher ist nicht schwierig, kann jeder selbst. Nur bei Amtsgericht am Wohnort des Empfängers anrufen, Name und Adresse des Gerichtsvollziehers erfragen, in dessen Bezirk der Empfäner wohnt, diesen anschreiben und Orginal des Schreibens schicken mit der Bitte um Zustellung. Kostet (ungefähr und keine Haftung meinerseits :D) um die € 20, dafür lohnt sich kein Stress mit Zeugen. Anders (Einschreiben mit Zeugen) geht auch, wäre mir bei über € 1.000 aber zu gefährlich.
Gruß RiKo
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Zitat
Original von Landliebe
@ WeHa1. bei Bußgeldbescheid ist andere Rechtslage (kommt per Postzustellung), der Behörde wird leider mehr geglaubt als unsereinem
Toll - anderes Wort für die gleiche Sache: Postzustellungsauftrag = Einschreiben mit oder ohne Rückschein!
Die Postzustellung (zB. Bußgeldstelle) und das Einschreiben ist IMHO gleichgestellt worden!Gruß RiKo
Und nocheinmal: Wenn ein Einschreiben zum fristgerechten und gesicherten Versand nicht ausreicht - wofür gibts das dann???
Bisher ist bei mir jede rechtliche Auseinandersetzung in der Mitteilungen per normalem Einschreiben gegeben wurden, rechtlich hieb und stichfest durchgegangen (Anwalt sagt definitiv das gleiche)!!!
Wer zuviel Geld hat, kanns ja über den Gerichtsvollzieher machen ...
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