Frist Bei Kaufvertrag???hilfe???

  • hallo leude,

    mein kumpel hat sich ne blade gekauft. der verkäufer, ein honda-händler hat ihm in meinem beisein gesagt, dass der 2.schlüssel beim vorbesitzer ist und dieser schnellstmöglich geliefert wird.

    nun ist das ganze schon fast 2wochen her und der schlüssel ist immer noch nicht da.

    glücklicherweise steht im kaufvertrag, dass der 2.schlüssel nachgeliefert wird.
    mein kumpel möchte in die türkei mit dem ding und hat angst, dass er den schlüssel verliert und ohne 2.schlüssel, das steuergerät usw. neu machen muss außerdem will er ihn endlich haben.

    also hier die frage:
    wie lange muss er warten, bis er sich einen 2.schlüssel machen lassen und die kosten bei dem HH einreichen kann?gibt es da eine frist??

    ich hoffe ihr könnt mir helfen.

    grüße

    p.s. bitte keine posts mit:

    keine ahnung oder weiß ich auch nicht :tougue:
    ist echt wichtig.

  • Hoi,

    da gibt es zunächst mal keine konkrete Frist, denke ich.

    Dein Kumpel könnte den Händler schriftlich in Verzug setzen mit Nennung eines konkreten Datums (keine Zeitspanne!) als Frist zur Lieferung des Schlüssels.
    Wird diese Frist nicht eingehalten, sollte das mit dem Nachmachen eigentlich möglich sein, wobei ich so einen irgendwo herumgeisternden Zweitschlüssel ja etwas bedenklich finde.

    Gruß
    Jörn

  • Genau,er muss ihn erstmal mit nem Datum in "Verzug" setzen!

    Jage nichts, was du nicht Töten kannst!

    Übrigens, falls du das lesen kannst...habe ich dich nicht geblockt ;) :fadenkreuz:

  • Zitat

    Original von sturzflug
    Genau,er muss ihn erstmal mit nem Datum in "Verzug" setzen!

    Muss er ihm nicht vorher eine Frist setzen?

  • Zitat

    Original von schrader

    Muss er ihm nicht vorher eine Frist setzen?

    und was ist mit nem Datum in Verzug setzten? : eine Frist setzen.

    ich würde aber den haendler erstmal fragen ob er nicht von sich aus einfach nen schluessel macht und codiert, wegen der problematik mit der tuerkei.

    wenn man solche dinge freundlich erlaeutert ist meist schon mehr geholfen als schriftlich zu drohen....

    vg

    marco

  • Nächste Problematik : Mopped wird geklaut und man muss der Versicherung
    sagen : "Ähhh - ja - der zweite Schlüssel ist irgendwo beim Herrn XYZ, ich soll
    den noch irgendwann mal bekommen sagt Händler ABC!"

    Macht sich sicher "gut" !


    Druck machen, freundlich, bestimmt und mit Frist !!!!!!!


    Gruss Börnie


    .

    .


    Please do not feel intimidated by my superior intellect !
    I --- WILL --- WRITE --- VERY --- SLOWLY

    :]

    25.35 - 6.6.06

  • Zitat

    Original von rinsewind
    [und was ist mit nem Datum in Verzug setzten? : eine Frist setzen.

    marco

    ohne vorher eine Frist gesetzt zu haben: mit was ist der Händler denn in Verzug???????

    nach meinem Verständniss heisst Verzug: Nichteinhalten einer Frist oder eines fixen Termines. Also erst eine Frist, dann in Verzug (Vorsicht: ist nur meine Meinung, es gibt sicherlich ein rechtlich korrktes Vorgehen)

  • Ich kann Dir und einem Kumpel nur raten das unbürokratisch zu regeln. Also geht da hin und erklärt ihm das. Dann soll er direkt den Vorbesitzer anrufen und ihm bescheid sagen, daß ihr jetzt vorbeikommt und den Schlüssel holen wollt.

    Gruß... Meik

    P.S.: Aber nen komischen Beigeschmack hat die Sache irgendwie schon.

  • Genau, wo liegt das Problem? Wenn der Händler doch die Adresse des Vorbesitzers hat, wär ich schon lange bei dem vorbeigefahren und hät den Schlüssel dort abgeholt.

    Wie Meik schon sagt, "komisch" ist das schon :gruebel:

  • Also das sehe ich genau so wie meine Vorredner...dein Kumpel soll da hin fahren...Schluss, Aus, Ende...
    Der Typ soll sich nicht so anstellen...und sofort schauen, daß er den Schlüssel auf die Bahn bringt...
    Tja so san´s eben -die meisten Händler-.....schnell, schnell verkaufen und dann....absolute Kundendienstwüste.....

  • hallo leude,

    danke erstmal für die tipps.

    hier die erklärung des händlers, warum der 2.schlüssel noch nicht da ist.

    "der vorbesitzer hat den 2.schlüssel bei seiner freundin (die wohnt in frankfurt), die hat vor kurzem ihren sohn verloren. da geht alles (verständlicherweise) im moment wohl drunter und drüber."

    der händler bzw. der vorbesitzer kommt aus thüringen/weissensee und mein kumpel aus bremen.

    mal eben vorbeifahren ist nicht grade günstig, da kann man gleich den schlüssel machen lassen.

    der HH ist sowieso das letzte gewesen, wollte in den kaufvertrag nicht reinschreiben, dass sie unfallfrei ist und fing dann mit argumenten an wie:

    "hier in ostdeutschland braucht man das nicht reinschreiben, wenn da nichts drin steht, dann ist sie auch unfallfrei"
    man solle sich auch nicht über kratzer anstellen, die entstehen mit der zeit eben.
    das problem ist, dass diese kratzer usw. am telefon verneint wurden. sie wurde dastehen wie NEU!!!ist auch grad 1jahr alt.

    was ein blödsinn. das mit dem 2.schlüssel hat er auf druck meines kumpels reingeschrieben. er war nicht mal in der lage, mir die kosten für das nachmachen eines 2.schlüssels zu nennen :oh_man:

    also leute wieder einmal habe ich festgestellt, wie bereits zuvor erwähnt wurde, hauptsache verkaufen alles andere ist dann egal :tougue:

    2 Mal editiert, zuletzt von blaid (11. August 2006 um 12:37)

  • Das ist mir jetzt (nach 3 Gläschen gutem Rotwein) echt gesagt hier zu komisch.

    Werde den Anschein nicht los dass "dein Freund du bist" da du ja kürzlich erst auf Mopedsuche warst und mich sogar per PN angeschrieben hast ob mich meine repsol verkaufe!

    Die Sache stinkt zum Himmel, sorry! :nono:

  • bei fragen wo man eine rechtlich richtige aussage braucht, wendet man sich am besten an die örtliche verbraucherzentrale

    aber wer nach so was

    "der HH ist sowieso das letzte gewesen, wollte in den kaufvertrag nicht reinschreiben, dass sie unfallfrei ist und fing dann mit argumenten an wie:
    "hier in ostdeutschland braucht man das nicht reinschreiben, wenn da nichts drin steht, dann ist sie auch unfallfrei"
    man solle sich auch nicht über kratzer anstellen, die entstehen mit der zeit eben.
    das problem ist, dass diese kratzer usw. am telefon verneint wurden. sie wurde dastehen wie NEU!!!ist auch grad 1jahr alt."

    das moped trotzdem kauft, sollte hinterher nicht rumheulen!!!

    Einmal editiert, zuletzt von Fremdfabrikat (11. August 2006 um 15:21)

  • Zitat

    Original von schrader

    ohne vorher eine Frist gesetzt zu haben: mit was ist der Händler denn in Verzug???????

    nach meinem Verständniss heisst Verzug: Nichteinhalten einer Frist oder eines fixen Termines. Also erst eine Frist, dann in Verzug (Vorsicht: ist nur meine Meinung, es gibt sicherlich ein rechtlich korrktes Vorgehen)

    arg! nochmal: sturzflug meint mit "in verzug setzen" genau das selbe wie "eine frist setzen"

    "in verzug setzen" == "eine frist setzen"

    alles klar ? =)))


    vg

    marco


  • Auch nochmals aaarggg:

    In Verzug setzen ist halt nicht das gleich wie eine Frist setzen. Verzug setzt eine Frist oder Mahnung vorraus. :]

    1. Frist setzen
    2. In Verzug sezten
    3. Schlüssel nachmachen, Rechnung an Händler

    Aber egal. Scheint ja auch ohne rechtliche Schritte zu gehen.

  • Zitat

    Original von sturzflug
    Genau,er muss ihn erstmal mit nem Datum in "Verzug" setzen!


    hehe

    du scheinst einfach nicht zu lesen.

    sturzflug sagt "er muss ihn mit nem datum in verzug setzen"

    das bedeutet: ihm eine frist setzen (datum), wenn er die nicht einhaellt ist er in verzug geraten.

    du schreibst dann:

    Zitat

    Original von schrader
    Muss er ihm nicht vorher eine Frist setzen?

    ich hoffe jetzt ist endlich geklaert, dass das sowieso schon klar war. ich gebs sonst auf =)

    bb

    marco

  • Ja gib es auf. Hab nun kapiert was gemeint war.

    Frist setzen, mit dem Hinweis, dass bei erreichen der Frist her HH automatisch in Verzug gerät. :D

    Einmal editiert, zuletzt von schrader (12. August 2006 um 09:23)

  • Zitat

    Original von schrader

    Ja gib es auf. Hab nun kapiert was gemeint war.

    Frist setzen, mit dem Hinweis, dass bei erreichen der Frist her HH automatisch in Verzug gerät. :D

    Mit fruchtlosen Fristablauf gerät der Schuldner automatisch in Verzug. Hinweis nicht nötig würde ich mal sagen.

    Ansonsten denke ich auch, daß man mal freundlich Druck auf den HH ausüben sollte, denn schliesslich ist es auch die Pflicht den Verkäufers dem Käufer den Besitz an den Schlüsseln zu verschaffen, vor allem, wenn vertraglich zugesichert.

    "Der schnellste Inder westlich des Ganges" ;)